Wer bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Fahrzeug anmeldet, wird als Fahrzeughalter eingetragen und ist in den meisten Fällen auch Versicherungsnehmer. Dabei ist es nicht vom Gesetzgeber in irgendeiner Weise vorgeschrieben, dass Sie als Fahrzeughalter auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein müssen. Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle wegen der Zulassung eines Fahrzeuges vorsprechen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen,
damit der Zulassungsprozess erfolgreich und zügig ausgeht. Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen an, wobei Sie … Die abweichende Halterschaft ist eine typische Versicherungslösung im Rahmen der Partnerregelung oder Zweitwagenregelung, weil Sie so eine günstigere Kfz-Versicherungseinstufung eines Dritten nutzen können. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind voneinander abweichend. Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Verwandte ArtikelAls Fahrzeughalter haben Sie die Verfügungsgewalt und tragen somit die Verantwortung für Ihr Kfz. Sie haben verschiedene Anforderungen zu erfüllen, damit es für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist und teilnehmen darf. Verkehrssicherheit gewährleistenAls Halter sind Sie für die Verkehrstauglichkeit Ihres Autos zuständig und stellen unter anderem sicher, dass es mit funktionierenden Sicherheitsgurten und unbeschädigten Reifen ausgestattet ist. Abgefahrene Reifen stellen beispielsweise eine Gefahr dar und entsprechen nicht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Außerdem müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorweisen können. Betriebserlaubnis aufrechterhaltenEin Fahrzeug hat den Anforderungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu entsprechen, die Hersteller oder Technischer Überwachungsverein (TÜV) regelmäßig erteilen. Die Betriebserlaubnis erlischt beispielsweise, wenn Sie Ihr Auto tunen und der TÜV die Änderungen nicht abnimmt. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen. Niemanden ohne Fahrerlaubnis ans Steuer lassenLaut Paragraf § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf der Fahrzeughalter ausschließlich Personen ans Lenkrad lassen, die zum Fahren des Kfz berechtigt sind. Wer etwa einem Freund, der seine Fahrerlaubnis abgeben musste, erlaubt, eine Runde mit seinem Pkw zu drehen, macht sich strafbar. Die rechtlichen Konsequenzen können eine Geldbuße und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr sein. Verkehrstauglichkeit des Fahrers sicherstellenDer Fahrzeughalter hat zu gewährleisten, dass Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, nicht mit seinem Kfz fahren. Dasselbe gilt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Taubheit oder Blindheit: Auch sie darf der Kfz-Halter nicht ans Steuer lassen. Wird jedoch beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug ein Unfall mit Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht, drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe. Kfz-Steuer zahlenGemäß Paragraf § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) muss der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer fristgerecht entrichten. Ansonsten leitet das Hauptzollamt ein Mahnverfahren gegen ihn ein. Wer der zusätzlichen Zahlungsaufforderung dennoch nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis, bis die Steuerschulden bezahlt sind. Kfz-Haftpflicht abschließenLaut Paragraf §1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein Auto mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzusichern. Auch ein E-Auto versichern Halter mindestens mit einer Kfz-Haftpflicht. Erwischt die Polizei Sie beim Fahren ohne Versicherungsschutz, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen. Kann Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?Das Wichtigste in Kürze. Sind Halter eines Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch, so spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Dies ermöglicht oftmals eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger. Allerdings wird eine abweichende Halterschaft nicht von allen Kfz-Versicherungen akzeptiert.
Wem gehört das Auto Halter oder Versicherungsnehmer?Der Fahrzeughalter ist per Definition die Person, die das Fahrzeug besitzt (nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat). Der Halter steht außerdem in der Regel: In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Kann ich mein Auto auf mich anmelden und auf jemand anderen versichern?Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.
Wer zahlt die KFZ Steuer Halter oder Versicherungsnehmer?Die Kfz-Steuer zahlt der Halter des Fahrzeugs, also derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Er kann gleichzeitig der Eigentümer sein, muss es aber nicht. Die Steuerpflicht beginnt, sobald das Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen ist.
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