Kfz halter gleich versicherungsnehmer

Wer bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Fahrzeug anmeldet, wird als Fahrzeughalter eingetragen und ist in den meisten Fällen auch Versicherungsnehmer. Dabei ist es nicht vom Gesetzgeber in irgendeiner Weise vorgeschrieben, dass Sie als Fahrzeughalter auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein müssen.

Kfz halter gleich versicherungsnehmer
Als Fahranfänger mit Zweitwagenregelung gut versichert.

Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle wegen der Zulassung eines Fahrzeuges vorsprechen, müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen, damit der Zulassungsprozess erfolgreich und zügig ausgeht.

Bei der Pkw-Zulassung als Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer auftreten

  • Wenn Sie ein Kfz anmelden, treten Sie zum einen als Fahrzeughalter und zum anderen als Versicherungsnehmer auf. Daher wird grundsätzlich in Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschieden. Als Fahrzeughalter sind Sie jene Person, auf die die Fahrzeugzulassungspapiere ausgestellt werden. Somit hat die Behörde auch mit Ihnen als Fahrzeughalter einen ersten Ansprechpartner.
  • Wenn Ordnungswidrigkeiten im Rahmen mit der Fahrzeugbenutzung festgestellt werden, meldet sich die Polizei oder das Ordnungsamt zuerst bei Ihnen, auch wenn Sie vielleicht gar nicht als Fahrer in Erscheinung getreten sind. 
  • Für die Versicherung spielt es natürlich auch eine Rolle, ob Sie Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und auch noch Einzelfahrer sind. Wenn Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Fahrer identisch sind, werden die Prämien anders berechnet als das beispielsweise bei der Zweitwagenregelung oder bei mehreren Fahrern der Fall ist.

Abweichende Halterschaft

  • Wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, nennt das die Versicherung abweichende Halterschaft. Das heißt nichts anderes, als dass der eingetragene Fahrzeughalter und der jeweilige Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
  • Kfz halter gleich versicherungsnehmer

    Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen an, wobei Sie …

  • Dazu muss man auch nicht miteinander verheiratet oder verwandt sein. Es ist weder ungewöhnlich noch unzulässig, dass eine Person eine Kfz-Versicherung für einen Dritten abschließt, mit der sie aus rechtlicher Sicht nichts verbindet. Der Grund liegt in der Regel in den günstigeren Schadenfreiheitsklassen für langjährig Versicherte.
  • Wenn Sie Fahranfänger sind, müssen Sie Prämien von bis zu zweihundertvierzig Prozent bezahlen. Bei einer abweichenden Halterschaft profitieren Sie von Eltern oder anderen Personen, denen die Kfz-Versicherung bereits eine sehr günstige Schadenfreiheitsklasse zugeteilt hat. So können Sie auch als junger Mensch Ihr Fahrzeug preisgünstig versichern. Es ist außerdem möglich, dass Ihnen der Versicherer die Schadenfreiheitsklasse nach einer bestimmten Zeit überträgt.
  • Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen. So muss eine ausreichende Fahrpraxis gegeben sein. Ein Fahranfänger kann nicht einfach den günstigen 40 Prozent Schadensfreiheitsrabatt seines Großvaters übernehmen, nur weil dieser nicht mehr Auto fahren möchte.  

Die abweichende Halterschaft ist eine typische Versicherungslösung im Rahmen der Partnerregelung oder Zweitwagenregelung, weil Sie so eine günstigere Kfz-Versicherungseinstufung eines Dritten nutzen können. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind voneinander abweichend.

Weiterlesen:

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  • Wie viel kostet eine Autoversicherung? - Wonach sich der Beitrag richtet
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Als Fahrzeughalter haben Sie die Verfügungsgewalt und tragen somit die Verantwortung für Ihr Kfz. Sie haben verschiedene Anforderungen zu erfüllen, damit es für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist und teilnehmen darf.

Verkehrssicherheit gewährleisten

Als Halter sind Sie für die Verkehrstauglichkeit Ihres Autos zuständig und stellen unter anderem sicher, dass es mit funktionierenden Sicherheitsgurten und unbeschädigten Reifen ausgestattet ist. Abgefahrene Reifen stellen beispielsweise eine Gefahr dar und entsprechen nicht den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Außerdem müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorweisen können.

Betriebserlaubnis aufrechterhalten

Ein Fahrzeug hat den Anforderungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu entsprechen, die Hersteller oder Technischer Überwachungsverein (TÜV) regelmäßig erteilen. Die Betriebserlaubnis erlischt beispielsweise, wenn Sie Ihr Auto tunen und der TÜV die Änderungen nicht abnimmt. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

Niemanden ohne Fahrerlaubnis ans Steuer lassen

Laut Paragraf § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf der Fahrzeughalter ausschließlich Personen ans Lenkrad lassen, die zum Fahren des Kfz berechtigt sind. Wer etwa einem Freund, der seine Fahrerlaubnis abgeben musste, erlaubt, eine Runde mit seinem Pkw zu drehen, macht sich strafbar. Die rechtlichen Konsequenzen können eine Geldbuße und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr sein.

Verkehrstauglichkeit des Fahrers sicherstellen

Der Fahrzeughalter hat zu gewährleisten, dass Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, nicht mit seinem Kfz fahren. Dasselbe gilt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie Taubheit oder Blindheit: Auch sie darf der Kfz-Halter nicht ans Steuer lassen. Wird jedoch beispielsweise mit Ihrem Fahrzeug ein Unfall mit Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht, drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe.

Kfz-Steuer zahlen

Gemäß Paragraf § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) muss der Fahrzeughalter die Kfz-Steuer fristgerecht entrichten. Ansonsten leitet das Hauptzollamt ein Mahnverfahren gegen ihn ein. Wer der zusätzlichen Zahlungsaufforderung dennoch nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Betriebserlaubnis, bis die Steuerschulden bezahlt sind.

Kfz-Haftpflicht abschließen

Laut Paragraf §1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, sein Auto mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abzusichern. Auch ein E-Auto versichern Halter mindestens mit einer Kfz-Haftpflicht. Erwischt die Polizei Sie beim Fahren ohne Versicherungsschutz, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

Kann Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?

Das Wichtigste in Kürze. Sind Halter eines Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch, so spricht man von einer abweichenden Halterschaft. Dies ermöglicht oftmals eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger. Allerdings wird eine abweichende Halterschaft nicht von allen Kfz-Versicherungen akzeptiert.

Wem gehört das Auto Halter oder Versicherungsnehmer?

Der Fahrzeughalter ist per Definition die Person, die das Fahrzeug besitzt (nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat). Der Halter steht außerdem in der Regel: In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Kann ich mein Auto auf mich anmelden und auf jemand anderen versichern?

Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein.

Wer zahlt die KFZ Steuer Halter oder Versicherungsnehmer?

Die Kfz-Steuer zahlt der Halter des Fahrzeugs, also derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Er kann gleichzeitig der Eigentümer sein, muss es aber nicht. Die Steuerpflicht beginnt, sobald das Fahrzeug in Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen ist.