Kirchlich heiraten wenn einer aus der Kirche ausgetreten ist

"Welche Bedingungen gibt es für eine kirchliche Trauung?"

Bevor Sie zur Kirche kommen, sind Sie durch Ihr Ja-Wort im Standesamt vor dem Gesetz ein Ehepaar geworden. Bei der kirchlichen Trauung werden Sie also nicht verheiratet, sondern Ihre Ehe wird gesegnet. Ihnen wird zugesprochen, dass Gott Sie in Ihrer Ehe begleiten, tragen und ermutigen will.
Wenn Sie beide getauft, konfirmiert und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, steht einer kirchlichen Trauung nichts entgegen. Zur Trauung bringen Sie bitte die Heiratsurkunde vom Standesamt oder Ihr Stammbuch mit. Falls die Traukirche nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, in der Sie wohnen, benötigen Sie eine Bescheinigung (vom Pfarramt), damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.

"Und wenn wir verschiedenen Konfessionen angehören?"

Gehört ein Partner einer anderen evangelischen Kirche, zum Beispiel einer Freikirche an, so ist die kirchliche Trauung ohne Weiteres möglich.
Ist ein Partner katholisch, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche von einem katholischen Pfarrer trauen.
  • Sie lassen sich in einer katholischen Kirche trauen, und ein/e evangelische/r Pfarrer/in wirkt mit. Beide Kirchen erkennen die Trauung als gültig an.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche von einem evangelischen Pfarrer/ einer Pfarrerin trauen.
  • Sie lassen sich in einer evangelischen Kirche trauen, und ein katholischer Geistlicher wirkt beim Gottesdienst mit.

Für die letzten beiden Formen der kirchlichen Trauung benötigt der katholische Partner vom zuständigen Pfarrer eine schriftliche Genehmigung.

"Mein Partner gehört aber einer anderen Religion an!"

Gehört ein Partner keiner christlichen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft an (z. B. Islam, Judentum, Buddhismus), so ist eine kirchliche Trauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies klären Sie am besten im Gespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.

"Mein/e Partner/in ist geschieden!"

Die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau ist auf Lebenszeit angelegt. Trotzdem wissen wir, dass viele Menschen in ihrem Vorhaben, ein Leben lang zusammen zu bleiben, scheitern. In der evangelischen Kirche ist die Trauung von Geschiedenen deshalb möglich.

"Mein Partner ist aus der Kirche ausgetreten!"

Auch in diesem Fall ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich möglich Wichtig ist, dass Sie darüber rechtzeitig mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin das Gespräch suchen.
Vielleicht ist die kirchliche Trauung aber auch ein Anlass, über einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken.

"Kann man Trauung und Taufe zusammen feiern?"

In den letzten Jahren ist es durchaus üblich geworden, gemeinsame Kinder des Brautpaares im Traugottesdienst zu taufen. Dadurch bekommt der Gottesdienst einen anderen Akzent, denn es rückt Ihre ganze Familie ins Blickfeld: Ihnen gemeinsam wird Gottes Segen zugesprochen. Dabei ist nicht festgelegt, ob die Taufe oder die Trauung zuerst gefeiert wird. Im Gespräch mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin werden Sie herausfinden, welche Form des Gottesdienstes für Sie und Ihre Familiensituation die stimmigste ist.

Es kommt nicht täglich vor. Aber es passiert hin und wieder, dass Eltern ihr Kind taufen lassen wollen, obwohl sie beide – Vater und Mutter – aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, berichtet Dekan David Theil, katholischer Pfarrer in München Schwabing.

Taufe grundsätzlich möglich, wenn Eltern nicht mehr in der Kirche sind

Kirchenrechtlich brauche es für die Taufe einen Elternteil, der zur Kirche dazu gehört, und wenn beide nicht mehr dazu gehören, dann brauche es einen Paten, der in der Kirche ist, erklärt Pfarrer Theil. Den finde man seiner Erfahrung nach auch immer. "Also ist es grundsätzlich möglich", fasst er zusammen. Er taufe das Kind auch gerne, gibt aber zu bedenken, "was das heißt, dass das Kind zu einer Kirche gehört, zu der man dann nicht mehr gehört".

Hochzeit in der Kirche: Geht es um den Ort oder den Segen?

Auch heiraten in Weiß, vor dem Altar, das wünschen sich manche nach dem Kirchenaustritt. Karsten Schaller ist evangelischer Pfarrer bei der Service-Stelle Segen. Vor rund zwei Jahren hat die bayerische Landeskirche dieses Angebot geschaffen, um Menschen zu beraten, die eine Hochzeit, Taufe oder Bestattung planen. "Also manchmal wenn die Leute mit Ansprüchen kommen, wir sind nicht mehr in der Kirche, aber wir wollen die super Hochzeitskirche, dann können wir nicht alle Wünsche erfüllen", sagt Pfarrer Schaller. Das wäre auch schwierig anderen Menschen zu vermitteln. "Manchmal ist es auch wichtig zu fragen, um was geht es ihnen - um den Segen oder nur um den Ort."

Den Segen Gottes verweigern will Karsten Schaller niemandem. Viele Angebote der Servicestelle richten sich deshalb nicht mehr nur gezielt an Kirchenmitglieder. Segen für Ruheständler, Schulanfänger und Singles zum Beispiel. Und auch auf katholischer Seite ist man heute viel offener als noch vor Jahren. Was aber nicht mit der gestiegenen Zahl der Ausgetretenen zu tun hat.

"Seit Papst Franziskus hat sich etwas Entscheidendes verändert. Wir haben keine Angst mehr. Und das war in den Vorgängerpontifikaten anders. Da wurde ja zur Denunziation geradezu aufgerufen. Und jeder hat sich bemüßigt gefühlt, nach Rom zu melden, wenn irgendetwas nicht rechtsgläubig ist." Pfarrer David Theil

Beim Begräbnis zwischen Wünschen der Trauernden und des Toten abwägen

Papst Franziskus habe ihn ermutigt, mit den Menschen gemeinsam zu schauen, was Sinn mache und was möglich sei, sagt Theil. Nicht nach Vorgaben und Richtlinien, sondern mit pastoraler Klugheit solle er als Seelsorger im Einzelfall entscheiden. Gerade bei Beerdigungen sei das wichtig, wenn Angehörige ein Begräbnis wünschen für einen Ausgetretenen. Da müsse man abwägen zwischen den Bedürfnissen der Trauernden und des Toten. "Wenn der irgendwo geäußert hat, ich trete aus der Kirche aus und möchte an meinem Grab keinen Vertreter der Amtskirche sehen, dann würde ich es nicht tun oder nicht in priesterlicher Kleidung tun", sagt Pfarrer Theil. Er setze sich nicht über den Willen des Verstorbenen hinweg.

Auch auf eines weist Pfarrer Theil hin: Die Dienste der Kirchen können nur gewährleistet werden durch die Solidargemeinschaft der Gläubigen - sprich in Deutschland durch die Kirchensteuerzahler. Messner, Organist, Pfarrer, Kirchenraum schmücken, all das kostet Geld. Auf diese Solidargemeinschaft greife man sehr selbstverständlich zurück, obwohl man sie aufgekündigt hat: "Das sage ich schon, nicht böse, aber um der anderen Willen, die treu ihre Kirchensteuer zahlen."

Keine Patenschaft für Ausgetretene

Was nach einem Kirchenaustritt allerdings nicht geht: Die Patenschaft für eine Taufe oder Konfirmation dürfen aus der Kirche Ausgetretene nicht übernehmen. Und wer vor dem Austritt ein Patenamt übernommen hat, kann das im kirchlichen Sinne nicht mehr erfüllen. Aber die besondere Beziehung zum Patenkind als Freund und Lebensbegleiter kann natürlich jeder weiter persönlich ausgestalten und pflegen.

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Kann man kirchlich heiraten wenn der Mann nicht in der Kirche ist?

Sowohl für eine evangelische als auch für eine katholische Trauung muss mindestens ein Partner Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft sein. Ist nur einer Mitglied der Kirche, ist bei manchen Konfessionen eine Zustimmung durch eine höhere Stelle (z.B. Bischoff) notwendig.

Was muss man erfüllen um kirchlich zu heiraten?

Daher setzt die kirchliche Hochzeit eigentlich eine standesamtliche Vermählung voraus. Es gibt auch eine unumstößliche Voraussetzung für den Gang vor den Traualtar: Wenigstens ein Partner muss Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche sein.

Was braucht man um kirchlich zu heiraten evangelisch?

Dokumente für die Anmeldung.
Gültiger Personalausweis beider Partner..
Taufbescheinigung mit Ledigennachweis..
Konfirmationsurkunde..
Bei einer Trauung außerhalb eurer Heimatgemeinde: Dimissoriale..
Falls ein Partner katholisch ist: Dispens von der katholischen Heimatgemeinde..

Kann man in Deutschland kirchlich heiraten ohne Standesamt?

In Deutschland können Paare seit 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Trauung heiraten. Sie müssen aber beachten, dass sich eine rein kirchliche Eheschließung auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht auswirkt.