Krankengeld bei gleicher erkrankung

20.08.2019 Behinderung Gesundheit

Wer länger als sechs Wochen krank ist, verliert als Angestellter seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss also kein Gehalt mehr zahlen und kann sich um eine Ersatzkraft bemühen. Für den erkrankten Mitarbeiter muss nun die Krankenversicherung aufkommen, maximal 78 Wochen lang zahlt sie nun Krankengeld. Allerdings zählen in dieser Rechnung die bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung bereits mit. Effektiv gibt es also in der Regel nur längstens 72 Wochen Krankengeld.

Krankengeld bei gleicher erkrankung

Doch selbst wenn eine Krankheit so lange anhält – der Bezug von Krankengeld ist für die Betroffenen in vielen Fällen mit erheblichem Stress verbunden. Angefangen von ungewollten Kontaktaufnahmen seitens der Krankenkasse bis zu einseitigen Kündigungen des Krankengeldes nach Aktenlage, immer wieder hören wir in unserer Sozialberatung solche dramatischen Geschichten.

Doch wie ist das eigentlich, wenn eine Erkrankung tatsächlich länger als 78 Wochen anhält. Von wem bekommen Betroffene dann Geld, um die Miete zu zahlen und den Kühlschrank zu füllen? Die wichtigsten Fragen und Antworten stellen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.

„Ich bin auch nach nach 78 Wochen immer noch krank. Muss mein Arbeitgeber jetzt wieder zahlen?“

Nein, Ihr Arbeitgeber ist nach spätestens sechs Wochen raus aus der Nummer. Wenn Sie anschließend lückenlos krankgeschrieben sind, ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.

„Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. An wen wende ich mich jetzt?“

Nach 78 Wochen muss Ihre Krankenversicherung in der Tat kein Krankengeld mehr bezahlen. Viele sprechen in dieser Situation von der „Aussteuerung“. Jetzt sollten Sie vor allem Ruhe bewahren. Je nachdem wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Erkrankung gearbeitet haben, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie gehen also zur Arbeitsagentur – aber bitte erst nachdem Sie diesen Beitrag über die Aussteuerung gelesen haben.

„Meine Krankenkasse hat etwas von Blockfrist geschrieben, was genau ist das?“

Die Bockfristen stehen im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie das erste Mal wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, führt dies automatisch zum Beginn einer Blockfrist. Diese läuft nun drei Jahre. In diesem Zeitraum kann Ihnen maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt werden. Sind die 78 Wochen um, die Blockfrist aber noch nicht, gibt es auch erstmal kein Krankengeld.

„Was ist, wenn man Krankengeld bezieht und dann eine weitere Krankheit dazukommt?“

Kommt eine zweite Krankheit während des Bezugs von Krankengeld hinzu, beginnt auch für diese Erkrankung eine individuelle Blockfrist. In diesem Fall existieren also zwei Blockfristen nebeneinander, die unterschiedlich lang laufen.

„Verlängert die zweite Blockfrist auch den Bezug von Krankengeld?“

Nein. Wenn Sie Krankengeld bekommen und dann eine weitere Erkrankung auftritt, führt dies nicht zu einem neuen oder verlängerten Anspruch auf Krankengeld. Es gibt aber Situationen, in denen ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen kann: Läuft die Blockfrist der ersten Krankheit noch, die betroffene Person lässt sich aber – warum auch immer – nicht mehr krankschreiben (zum Beispiel im Urlaub), erlischt normalerweise der Anspruch auf Krankengeld. Wenn nun aber in der Phase, in der keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine neue Krankheit hinzutritt, beginnt eine weitere Blockfrist mit neuem Krankengeld-Anspruch. Die zweite Erkrankung darf jedoch in keinem Zusammenhang mit der ursprünglichen Krankheit stehen.

Krankengeld bei gleicher erkrankung

Wenn das Krankengeld auszulaufen droht, wird häufig kompliziert. Die bevorstehende "Aussteuerung" und die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung stellen viele Menschen vor große Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie praxisnahe Informationen zum großen Thema Krankengeld. Beispielsweise ob die Krankenkasse Sie ständig anrufen darf. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


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Wie lange muss ich arbeiten um mit der gleichen Erkrankung erneut krankgeschrieben zu werden?

Sechs-Monats-Frist Wird der Arbeitnehmer wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig, erhält er während der erneuten Arbeitsunfähigkeit – ohne Anrechnung der früheren Bezugszeit – das Arbeitsentgelt möglicherweise für weitere sechs Wochen.

Wie lange muss ich wieder arbeiten um wieder Krankengeld zu bekommen?

Die Bockfristen stehen im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie das erste Mal wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, führt dies automatisch zum Beginn einer Blockfrist. Diese läuft nun drei Jahre. In diesem Zeitraum kann Ihnen maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt werden.

Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung wenn die gleiche Krankheit innerhalb von 6 Monaten erneut auftritt?

II. Bei derselben Krankheit (fortgesetzte Krankheit) entsteht hingegen kein neuer Anspruch. Im Grundsatz ist der Arbeitgeber nach dem EFZG wegen derselben Krankheit nur jeweils in einem Zeitraum von 12 Monaten verpflichtet, für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu gewähren.

Wie oft darf man wegen der gleichen Krankheit krank sein?

Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Monaten erneut aufgrund derselben Krankheit krankheitsbedingt arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch von bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG).