Mein geparktes Auto wurde beschädigt Verursacher nicht bekannt

Ein Parkschaden ist schnell passiert. Mehr als jeder fünfte deutsche Autofahrer hat beim Ein- oder Ausparken bereits Schäden an anderen Fahrzeugen verursacht. Die Unfallforschung geht davon aus, dass fast jeder zweite Versicherungsschaden durch Parken und Rangieren verursacht wird. In dieser Situation treten meist folgende Fragen auf:

Wir klären alle wichtigen Fragen hier im Beitrag.

Szenario 1: Dein Fahrzeug wurde beschädigt

Du hast an deinem Fahrzeug einen Parkschaden entdeckt? Dann solltest du zuallererst schauen, ob der Verursacher noch vor Ort ist. Tausche dann Versicherungs- und Personendaten mit dem Verursacher aus. Informiert bei größeren Schäden die Polizei. Ist der Verursacher flüchtig, suche nach Zeugen. Hat vielleicht ein Passant, ein Geschäftsinhaber oder eine andere vor Ort befindliche Person das Nummernschild des Verursachers gesehen? Frage bei Parkplätzen oder Parkhäusern nach, ob eine Kameraüberwachung besteht. Halte Ausschau nach beschädigten Fahrzeugen in der direkten Umgebung. Könnte eines davon der Verursacher sein? Bedenke aber, dass der Verursacher den Schaden nicht zwingend bemerkt haben muss.  Meldet sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden nicht, erstatte Anzeige gegen unbekannt.

Szenario 2: Du hast einen Parkschaden verursacht

Das richtige Verhalten nach einem Parkschaden: Tausche deine Versicherungs- und Personendaten mit dem Geschädigten aus und verständigt gegebenenfalls die Polizei. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, musst du warten. Wie lange du warten musst, hängt von der Schwere des Unfalls ab. Bei kleineren Parkremplern reichen 30 Minuten, bei größeren Schäden auch 2 Stunden. Ist der Fahrer des geschädigten Fahrzeugs nach Ablauf dieser Spanne nicht erschienen, musst du den Unfall der Polizei melden. Verbleibe am Unfallort, bis die Polizei eintritt und bringe den verursachten Schaden zur Anzeige.

Wichtig: Es reicht keinesfalls aus, einen Zettel mit deinen Kontaktdaten an der Scheibe zu hinterlassen. Auch wenn das gängige Praxis ist. Der Zettel könnte durch einen Windstoß weggeweht, vom Regen nass oder durch Schmutz unleserlich werden. In diesem Fall hast du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Es drohen eine Geldstrafe sowie eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht. Nur einen Zettel an der Scheibe zurücklassen kann also teure Konsequenzen haben.

Schaden mit Fotos oder Skizze dokumentieren

Du solltest bei einem Parkunfall Fotos vom Schaden sowie vom Unfallort machen, um den Schaden so genau wie möglich zu dokumentieren. Eine Skizze kann zusätzlich hilfreich sein. Mache außerdem Fotos von der direkten Umgebung. So kann die Versicherung den Schaden besser regulieren.

Versicherungsschaden melden und Gutachten erstellen lassen

Kontaktiere nach dem Parkunfall deine Versicherung und lasse gegebenenfalls auch ein Sachverständigengutachten erstellen. Gutachten und Zeugenaussagen sind wichtig, um festzustellen, dass du den Parkschaden evtl. nicht selbst verursacht hast. Wenn du den Parkschaden zunächst nicht bemerkt hast, gilt dieselbe Vorgehensweise. Die Ermittlung des Verursachers wird naturgemäß schwieriger, wenn du den Schaden erst nach weiteren Fahrten und längerer zeitlicher Distanz feststellen.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Du hast einen Parkschaden verursacht – was tun? Die schlechteste aller Entscheidungen ist Unfallflucht. Wenn du nach einem Parkschaden Fahrerflucht begehst und ermittelt wirst, drohen ernste Konsequenzen. Du musst mit Punkten in Flensburg und hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem kann es zu einem Führerscheinentzug und sogar Haftstrafen kommen. Diese sind bei Fahrerflucht nach einem Parkrempler zwar eher selten – mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, einem Gerichtsverfahren und empfindlichen Geldbußen musst du trotzdem rechnen.

Damit nicht genug: Wenn du bei einem anderen Fahrzeug einen Parkschaden verursachst, kommt grundsätzlich deine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Diesen Versicherungsschutz riskierst du jedoch durch Unfallflucht. Der Versicherer kann in diesem Fall die Schadenregulierung verweigern und den Vertrag sogar kündigen.

Du hast einen Parkschaden verursacht und bist im Affekt weggefahren? Noch ist das Kind nicht den Brunnen gefallen. Fahre zur nächsten Polizeistation und melde den Unfall – dann liegt keine Fahrerflucht vor. Aus gutem Grund darfst du dich ohnehin vom Unfallort entfernen, etwa, wenn du oder eine andere Person eine Verletzung davongetragen haben. Voraussetzung für Fahrerflucht ist darüber hinaus die Kenntnis über einen Parkschaden. Hast du nichts bemerkt, bist du auch nicht flüchtig. Ein Kfz-Gutachter kann möglicherweise bestätigen, dass du von dem Schaden nichts bemerkt hast. Kommt es zum Vorwurf der Fahrerflucht, hilft ein frühzeitiges Geständnis und Reue. Du solltest rechtsanwaltlichen Beistand nehmen, bevor ein Verfahren eröffnet wird.

Parkschäden: Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Wenn du selbst an einem fremden Fahrzeug einen Parkschaden verursachst, kommt deine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Fügt dir ein anderer Fahrer einen Parkschaden zu, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Problematischer wird es, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. In der Teilkaskoversicherung werden Parkschäden grundsätzlich nicht übernommen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden. Allerdings musst du die Selbstbeteiligung tragen und zudem mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse rechnen.

In diesem Fall solltest du zunächst einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen. Rechne anschließend aus, welchen Betrag deine Vollkaskoversicherung erstattet und wie stark der Beitrag in den Folgejahren steigt. Oft lohnt es sich bei kleineren Parkschäden, die Reparaturkosten selbst zu tragen. Einzelne Teilkaskoversicherungen bieten spezielle Parkschadentarife an. Dann wird die Teilkaskoversicherung um einen Schutz gegen Parkschäden erweitert. Meistens wird dann einmal pro Jahr ein Parkschaden übernommen – allerdings gekürzt um eine Selbstbeteiligung. Da Parkschäden häufige Versicherungsereignisse sind, kann die Erweiterung des Versicherungsschutzes um diese Komponente den Beitrag erhöhen.

Richtiges Handeln ist also sowohl bei einem Parkschaden am eigenen als auch an einem fremden Auto wichtig. Wir hoffen, dass dir durch unsere Hinweise und Tipps bei einem Parkschaden viel Ärger erspart bleibt.

Wer muss Schaden melden Verursacher oder Geschädigter?

Wer muss den Unfall-Schaden der Versicherung melden? Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Pflicht: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Was passiert wenn jemand mein Auto beschädigt?

Ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall. Sie sind also verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten. Dies umfasst mindestens eine halbe Stunde. Taucht der Halter des beschädigten Fahrzeugs innerhalb des Zeitraums nicht auf, sollten Sie den Parkschaden unverzüglich der Polizei melden.

Was passiert wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet?

Unfallverursacher meldet den Schaden nicht? Dann sollten Sie oder Ihr Anwalt der gegnerischen Versicherung den Schaden melden. Ein Verkehrsunfall sollte stets der eigenen Versicherung mitgeteilt werden, das gilt verpflichtend für den Unfallverursacher und ist ratsam auch für Unfallopfer.

Was passiert wenn man einen Unfall nicht bemerkt hat?

Unfallflucht ist eine Straftat und wird in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das bedeutet, dass der Täter von dem Verstoß gegen das Gesetz Kenntnis haben muss. Wurde allerdings der Unfall nicht bemerkt, geschah die Fahrerflucht ohne Vorsatz.