Bei der Bundestagswahl muss eine Partei mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinen, damit sie bei der Sitzverteilung berücksichtig wird. © Quelle: RND Ausgenommen von der Fünf Prozent Klausel sind Parteien nationaler Minderheiten. Eingeführt wurde die Klausel 1953, nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Eindruck der teils chaotischen Verhältnisse im Parlament zur Zeit der Weimarer Republik. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen DefinitionDie Fünf-Prozent-Hürde ist eine explizite Hürde (Sperrklausel) in deutschen Wahlgesetzen, die die Teilnahme einer Partei an der Mandatsvergabe vom Erreichen eines Anteils von fünf Prozent der Stimmen abhängig macht. Zu den Auswirkungen siehe auch den ausführlichen Artikel zur Sperrklausel. Ein Quorum von 7,5 % für den Landtag in Schleswig-Holstein wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gestattet (BVerfGE 1, 208 – zur 7,5 %-Sperrklausel). Sperrklauseln über 5 % bedürfen nach dieser Rechtsprechung ganz besonderer, zwingender Gründe. Das Quorum kann aber unter einem Wert von 5 % liegen. Eine Fünf-Prozent-Klausel muss nicht die einzige Hürde sein. Sie kann – etwa durch eine alternative Grundmandatsklausel – ergänzt werden, bzw. für Parteien nationaler Minderheiten entfallen. Der Wert von fünf Prozent scheint zu einer Art Dogma eines gemeindeutschen Quorums geworden zu sein, der auch bei Entscheidungen, die nichts mit einer Sperrklausel zu tun haben, auftaucht (vgl. BVerfGE 95, 335). Verbreitung in DeutschlandDie Fünf-Prozent-Klausel gilt bei Bundestagwahlen, Europawahlen (wurde am 8. November 2011 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, ebenso die später dafür eingeführte Drei-Prozent-Klausel), allen Landtagswahlen und bei Kommunalwahlen in Bremen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine 3,03 %-Hürde gibt es bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, eine 3 %-Hürde bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin. Allerdings wird die 5 %-Klausel für Kommunalwahlen immer mehr in Frage gestellt. SpielartenAuch wenn man allgemein von der Fünf-Prozent-Hürde spricht, es gibt eine Reihe von Feinheiten:
VerfassungsrangIn Bayern und Bremen hat die Fünf-Prozent-Klausel sogar Verfassungsrang. In Bayern muss der Wahlkreissieger auch einer Partei angehören, die die Fünf-Prozent-Klausel überwunden hat, um in den Landtag einzuziehen. Knappe Ergebnisse
Abschaffung der Fünf-Prozent-HürdeIn einigen kommunalen Wahlsystemen wurde die Fünf-Prozent-Hürde aufgrund (oder im Vorgriff auf) Gerichtsentscheidungen wieder abgeschafft. Vor allem bei Kommunalwahlen ist der Trend zur Abschaffung der Sperrklausel zu beobachten.
Entscheidungen (Auswahl)Bundestagswahlrecht
Europawahlrecht
Landtagswahlsrecht
Kommunalwahlrecht
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Wie viel Prozent braucht man um in den Bundestag zu kommen?Mit der Zweitstimme wird der Anteil an Sitzen der Parteien im Parlament bestimmt; wenn eine Partei bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen oder mindestens 3 Direktmandate erhält (Sperrklausel), kommen genau so viele Kandidaten in den Bundestag, wie dies dem Anteil an Stimmen unter allen Parteien entspricht, die die ...
Wie viele Direktmandate braucht man?h., der Kandidat mit den meisten Stimmen ist als Wahlkreisabgeordneter gewählt. Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, so erhält sie auch dann Mandate gemäß ihrem Zweitstimmenanteil, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen gewonnen hat (Grundmandatsklausel).
Welche Sperrklausel gilt für Niederösterreich?Der Begriff Vier-Prozent-Hürde bezeichnet eine Sperrklausel bei Wahlen zum österreichischen Nationalrat, die 1992 mit der Novelle der Nationalrats-Wahlordnung ( BGBl. Nr. 471/1992 ) eingeführt wurde.
Was Erststimme?Die Erststimme heißt bei Landtagswahlen in Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen Wahlkreisstimme, in Sachsen Direktstimme. Die Bedeutung der Erststimme ist außer in Bayern dieselbe wie bei Bundestagswahlen. Jedoch werden in Hamburg in jedem Wahlkreis drei bis fünf Sitze nach Verhältniswahl verteilt.
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