Probleme mit der schulleitung an wen wenden

Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Beschwerdemanagement

Problem / Beispiel

Beschwerden gehören zum Schulalltag. Es gibt viele Anlässe, die zu Entscheidungen im Schulalltag führen können, mit denen Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter, Schulleitungen oder Schulaufsicht nicht einverstanden sind. Der Umgang mit Beschwerden und deren Bearbeitung werden häufig als unangenehm und schwierig empfunden. Die erfolgreiche Bearbeitung von innerschulischen Beschwerden und Konflikten wird oftmals auch durch übermäßige Emotionalität und einen falschen Instanzenweg erschwert oder sogar verhindert.

Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima und die einzelne Lehrkraft auf verschiedensten Ebenen sehr belasten. Deshalb sollte an der Schule, mit Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ein Vorgehen (Instanzenweg) abgesprochen werden, das für alle Beteiligten transparent ist.

Tipp / Good Practice

Konflikte sollten da gelöst werden, wo sie entstehen.

Konfliktgespräche sollten nicht zwischen Tür und Angel geführt werden. Jede Seite sollte sich auf ein Gespräch vorbereiten können und das Gespräch in einer ruhigen Atmosphäre führen können (s. auch die Anlage: Hinweise für Konfliktgespräche).

Verfahren

Beschwerden werden oft emotional und nicht an die direkt Beteiligten vorgebracht. Hieraus erwächst die Gefahr, dass unmittelbar der Beschwerde entsprochen wird oder auch die Beschwerde ohne weitere Klärung abgewiesen wird. Häufig entstehen dann weitere Konflikte. Deshalb sollte der erste Schritt bei der Bearbeitung von Beschwerden immer sein:

  • Sachverhalt klären und eingrenzen
    Um welches Problem geht es? Zunächst keine wertende oder inhaltliche Stellung nehmen!
  • Beteiligte klären
    Gegen wen richtet sich die Beschwerde? Wer ist außerdem betroffen und damit einzubeziehen?
  • Instanzenweg klären
    Der Instanzenweg beginnt bei den jeweiligen Betroffenen, Angesprochene verweisen jeweils auf die entsprechende Ebene
  • Auswertung
    Jede Beschwerde bzw. jeder Konflikt sollte daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall oder ein generelles (z.B. organisatorisches) Problem handelt. Dies soll dann von den Beteiligten als solches festgehalten und an das zuständige Gremium in der Schule zur Weiterbearbeitung weitergegeben werden. So können Wiederholungen und unnötige Konflikte vermieden und die Weiterentwicklung des Schulprogramms gefördert werden.
  • Instanzenwege
    Der Instanzenweg beginnt bei den jeweiligen Betroffenen, Angesprochene verweisen jeweils auf die entsprechende Ebene. Bei schulinternen Problemen kann der Lehrerrat eingeschaltet werden. Jeder Lehrkraft steht es frei, sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Ist das Problem nicht schulintern zu lösen, können der Personalrat und ggf. die Dienststelle um Unterstützung gebeten werden. Erfolgt eine Einladung durch die Schulleitung oder Dienststelle, muss der Grund des Gesprächs in der fristgerechten Einladung unbedingt angegeben werden.

Bei schulinternen Problemen kann der Lehrerrat eingeschaltet werden. Jeder Lehrkraft steht es frei, sich direkt an die Schulleitung zu wenden.

Ist das Problem nicht schulintern zu lösen, können der Personalrat und ggf. die Dienststelle um Unterstützung gebeten werden.

Erfolgt eine Einladung durch die Schulleitung oder Dienststelle, muss der Grund des Gesprächs in der fristgerechten Einladung unbedingt angegeben werden.

Downloads

  • Hinweise für Konfliktgespräche (docx, 15 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)

Ansprechpartner/innen

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Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3

Schritt 4

Gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Schulbereich, die keine Verwaltungsakte sind, können Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigte Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Beschwerde und teilt dies dem Beschwerdeführer mit. Diese Entscheidung ist ebenfalls kein Verwaltungsakt und kann daher weder mit Widerspruch noch mit Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angefochten werden.

Die Ansprechpartner*innen für Beschwerden und Eingaben sind direkt über die jeweiligen Themenseiten zu finden.

Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das Verhalten einzelner Beschäftigter. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen. Jede Beschwerde wird geprüft und beschieden, wobei kein Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung besteht. Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde begründet ist, können entsprechende dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen veranlasst werden. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen. Auch kann im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde keine andere Sachentscheidung erreicht werden.

Für Dienstaufsichtsbeschwerden im Schulbereich ist die Bezirksregierung zuständig für

  • beamtete und nicht-beamtete Beschäftigte an allen weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk und für beamtete Beschäftigte im Schuldienst an Grundschulen im Regierungsbezirk,
  • Beschäftigte der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) im Regierungsbezirk.

Wie kann man gegen Schulleiter vorgehen?

Eine Beschwerde gegen unmittelbare Vorgesetzte (Schulleiter/-in) kann direkt beim nächst höheren Vorgesetzten, dem Schulamt oder der Bezirksregierung, eingereicht werden. Die Beschwerde ist nicht an bestimmte Fristen oder Formen gebunden.

Wann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Die Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegen in der Verletzung von Dienstpflichten oder in einem persönlich fehlerhaften Verhalten durch den Amtsträger gegenüber einem Bürger. Amtsträger sind grundsätzlich alle nach Bundes- oder Landesrecht mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben und Funktionen betraute Personen.

Was passiert bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde Lehrer?

Tipp: Der größte Teil aller Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer hat keinerlei Konsequenzen zur Folge. Dennoch macht es bei einem gravierenden Fehlverhalten Sinn, sich zu beschweren, da Sie unter Umständen nicht allein mit Ihrem Anliegen sind.

Was tun wenn der Schulleiter Mobbt?

Wer sich in der Schule nicht mehr wohl fühlt, sollte den Ursachen auf den Grund gehen und das klärende Gespräch suchen. In jedem Fall sollte man mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter darüber reden, was einen bedrückt und warum man den Eindruck hat, dass die eigene Arbeit nicht mehr gewürdigt wird.