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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 25. Mai 2022

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt außerorts?

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Die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hängt auch vom Kfz ab.

Überhöhte Geschwindigkeit gehört noch immer zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr. Dabei herrscht auf allen Strecken in aller Regel ein Tempolimit. Dieses wird allerdings nicht von allen Verkehrsteilnehmern geachtet.

Geben keine Verkehrsschilder etwas anderes vor, gilt die Höchstgeschwindigkeit außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften, welche die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgibt. Dabei kann es zu unterschiedlichen Tempolimits je nach gefahrenem Kraftfahrzeug kommen.

Doch welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw und Lkw? Welche Konsequenzen drohen bei einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

  • Welche Höchstgeschwindigkeit gilt außerorts?
    • FAQ: Höchstgeschwindigkeit außerorts
    • Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Landstraße
    • Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Autobahn
    • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    • Bußgeldtabellen: Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    • Blitzer sind nicht immer zuverlässig
    • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
  • Angebote zum Thema Radarwarner

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FAQ: Höchstgeschwindigkeit außerorts

Gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine einheitliches Tempolimit?

Nein, die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann je nach Fahrzeug und Bauart der Straße variieren.

Wie schnell dürfen Pkw außerorts fahren?

Der Gesetzgeber schreibt als allgemeines Tempolimit 100 km/h vor. Auf der Autobahn ist diese Begrenzung allerdings aufgehoben, solange keine Verkehrszeichen etwas anderes vorgeben,

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Tempolimit?

Der Bußgeldkatalog bestimmt die Sanktionen, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen. Einen Auszug daraus haben wir in unseren Bußgeldtabellen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Landstraße

Während die Vorgaben zum Tempolimit innerorts für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen gelten, hängt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Landstraße maßgeblich von der jeweiligen Fahrzeugklasse ab. § 3 Absatz 3 StVO definiert dabei folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • 60 km/h: Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen
  • 80 km/h: Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger, Busse (auch mit Gepäckanhänger)
  • 100 km/h: Pkw und andere Kfz bis zu 3,5 t

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Je schneller ein Kfz unterwegs ist, desto größer wird auch der Bremsweg. Kollisionen mit hoher Geschwindigkeit verursachen nicht selten schwerwiegende Personenschäden.

Wichtig: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften gemäß StVO gilt nur, wenn keine Verkehrsschilder ein anderes Tempolimit vorschreiben. Auch außerorts können Baustellen oder andere Gefahrenstellen auftauchen, welche eine deutliche Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erfordern.

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften: Autobahn

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Höchstgeschwindigkeit außerorts: Für Pkw gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Deutsche Autobahnen sind vor allem bei Touristen aus dem europäischen Ausland sehr beliebt. Das liegt vor allem an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn die Autobahn mit einem Pkw passiert wird: es gibt nämlich auf einigen Streckenabschnitten gar keine!

Es gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern keine Beschilderung vorhanden ist, welche ein anderes Tempolimit für Pkw-Fahrer vorgibt. Allerdings gilt der Richtwert nur unter günstigen Bedingungen und ist keinesfalls ein Freifahrtschein zum rücksichtslosen Rasen. § 3 Absatz 1 StVO definiert nämlich:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

So darf zwar schneller gefahren werden, als es die Richtgeschwindigkeit vorgibt, allerdings muss das Fahrzeug zu jederzeit beherrscht werden. Eine Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Autobahn existiert aber für Lkw und Pkw mit Anhänger.

Grundsätzlich dürfen Fahrer mit diesen Kfz eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Verfügt der Anhänger über eine „Tempo-100-Zulassung“, so darf dieser in aller Regel auch mit 100 km/h gefahren werden.

Gut zu wissen: Fahren Sie als Pkw-Fahrer höher als den Wert der Richtgeschwindigkeit und es kommt zu einem Unfall, erhalten Sie in jedem Fall eine Teilhaftung.

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreiten Sie nun die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wie hoch diese ausfallen, können Sie unseren Bußgeldtabellen oder unserem Bußgeldrechner entnehmen.

Bußgeldtabellen: Überschrittene Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw):

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h 20 € eher nicht
… 11 - 15 km/h 40 € Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h 60 € Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h 100 € 1 Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h 150 € 1 (1 Monat)*(1 M)* Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h 200 € 1 (1 Monat)*(1 M)* Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h 320 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 51 - 60 km/h 480 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 61 - 70 km/h 600 € 2 2 Monate2 M Hier prüfen **
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw mit Anhänger):

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h 30 € eher nicht
… 11 - 15 km/h 50 € eher nicht
… 16 - 20 km/h 140 € 1 Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h 150 € 1 Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h 175 € 1 Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h 255 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h 480 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
… 51 - 60 km/h 600 € 2 2 Monate2 M Hier prüfen **
über 60 km/h 700 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Lkw über 3,5 t):

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h 30 € eher nicht
... 11 bis 15 km/h 50 € eher nicht
... 16 bis 20 km/h 140 € 1 Hier prüfen **
... 21 bis 25 km/h 150 € 1 Hier prüfen **
... 26 bis 30 km/h 175 € 1 Hier prüfen **
... 31 bis 40 km/h 255 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... 41 bis 50 km/h 480 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... 51 bis 60 km/h 600 € 2 2 Monate2 M Hier prüfen **
... über 60 km/h 700 € 2 3 Monate3 M Hier prüfen **

Kostenloser Bußgeldrechner zur Ermittlung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog

Blitzer sind nicht immer zuverlässig

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Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften kann teuer werden.

Wie Sie den Bußgeldtabellen entnehmen können, sind die Strafen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften übertreten wird, durchaus empfindlich. Doch nicht immer liefern Blitzer und Radarfallen auch zuverlässige Messergebnisse.

Es gibt einige Faktoren, die eine richtige Messung beeinflussen und somit das Messergebnis ungültig machen können. Mobile Blitzer dürfen beispielsweise nur von speziell dazu geschulten Beamten bedient werden.

Zudem müssen alle Blitzer in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Schäden in der Fahrbahn können zudem zu einem verfälschten Messergebnis führen, welches dann nicht mehr als Beweismittel im Bußgeldverfahren genutzt werden kann.

Daher empfiehlt es sich, jeden Bußgeldbescheid genau zu überprüfen und sich selbst zu hinterfragen, ob die Ihnen vorgeworfene Geschwindigkeit tatsächlich infrage kommt.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung findet stets ein Toleranzabzug statt, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften werden bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h drei km/h in Abzug gebracht. Bei einem Tempo jenseits der 100 km/h, beträgt der Toleranzabzug drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Haben Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Messung, die dazu führte, dass Ihnen eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Dieser ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. In dem Schreiben müssen Sie begründen, warum Sie das Messergebnis anzweifeln. Sind Sie nicht sicher, inwiefern ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie kompetent beraten.

Ein Grund für einen begründeten Einspruch ist beispielsweise auch die Verjährung. Die Behörde muss dem Fahrer binnen drei Monaten einen Bußgeldbescheid zustellen. Andernfalls sind die Ansprüche verjährt. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Dies ist zum Beispiel durch Zustellung vom Anhörungsbogen der Fall.

Achtung: Ein Bußgeldbescheid erlangt nach zwei Wochen die Rechtskraft. Nach diesem Zeitraum ist kein Einspruch mehr möglich und Sie müssen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog akzeptieren und das Bußgeld zahlen.

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