Unfall beim ausparken wer ist schuld

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Erstellt: 03.09.2019Aktualisiert: 03.09.2019, 04:56 Uhr

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Unfall beim ausparken wer ist schuld

Wenn es beim Ausparken aus der Parklücke gekracht hat, sollte Autofahrer immer die Polizeo rufen. Foto:Arno Burgi/Zentralbild © Arno Burgi

Solche Unfälle passieren auf dem Parkplatz häufig: Ein Autofahrer übersieht beim Ausparken aus der Parklücke ein vorbeifahrendes Fahrzeug und stößt mit ihm zusammen. Wer haftet in dem Fall?

Erfurt (dpa/tmn) - Nach dem Einkauf im Supermarkt oder Baumarkt soll es oft schnell gehen: Alles in den Kofferraum, Einkaufswagen abgeben und ab nach Hause!

Doch was, wenn es beim Ausparken aus der Parklücke plötzlich kracht - etwa weil ein anderes Auto im gleichen Moment losfahren wollte? Zum Glück nur ein Blechschaden. Aber wer ist schuld, wenn ein Unfall auf einem Supermarkt-Parkplatz passiert?

«Parkplatzunfälle enden in der Regel in einer Haftungsteilung der Unfallgegner. Auch wenn einer der Beteiligten sich im Recht fühlt, urteilen die Verkehrsgerichte häufig zu Ungunsten des vermeintlich Unschuldigen», erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

Oftmals werde eine Mitschuld von 50 Prozent angenommen. «Im Extremfall bleibt der Geschädigte sogar auf den gesamten Kosten sitzen», erläutert der Unfallexperte. Wie kann das sein?

Auch wenn sich ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück befindet, zählt er zum öffentlichen Verkehrsraum, sobald er für die Allgemeinheit frei zugänglich ist. Somit gilt dort die Straßenverkehrsordnung (StVO).

«Vorsicht! Wer glaubt, sich auf rechts vor links berufen zu können oder darauf, Vorfahrt zu haben, wenn er sich auf der Fahrspur zwischen den Parkbuchten befindet, der irrt», warnt Leser.

Juristen begründen dies damit, dass die Fahrspuren auf dem Parkplatz vorrangig dem Rangieren dienen - und nicht wie im normalen Straßenverkehr dem Verkehrsfluss. Und beim Rangieren ist generell eine erhöhte Sorgfalt und besondere Rücksichtnahme geboten.

«Kommt es zum Unfall, wird dem Bevorrechtigten in aller Regel ein Mitverschulden unterstellt, mindestens in der Höhe der allgemeinen Betriebsgefahr. Das sind zwischen 20 und 25 Prozent», erklärt Leser.

Auf Parkplätzen sind ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht oberstes Gebot. Autofahrer sollten sich daher immer so verhalten, dass sie keinen gefährden, behindern oder gar schädigen. Also auch stets bremsbereit sein.

Was viele nicht wissen: Auf Parkplätzen gilt Schrittgeschwindigkeit. «Wer aufgrund einer zu hohen Geschwindigkeit auf dem Parkplatz einen Unfall verursacht, haftet im Zweifel zu 100 Prozent.»

Wie im normalen Straßenverkehr rät Leser auch bei einem Unfall auf dem Parkplatz: Immer die Polizei rufen. Sie wird zwar vor Ort nicht zwingend die Schuldfrage klären. Aber eine polizeiliche Erfassung des Unfalls ist gerade bei Leasing- oder Mietfahrzeugen oft erforderlich. Noch wichtiger: Zeugen suchen und Fotos vom Unfallgeschehen machen.

Und wer voreilig unmittelbar nach dem Unfall seine Schuld zugibt, sollte wissen, dass die eigene Versicherung im Extremfall von der Leistungsregulierung Abstand nehmen kann.

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Beim Ausparken handelt es sich um ein grundsätzlich gefährliches Fahrmanöver. Die Rechtsprechung verlangt daher vom Fahrer besondere Umsichtigkeit. Das heißt, dass beim Rangieren Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und sich der Fahrer in ständiger Bremsbereitschaft halten muss.

Kommt es dennoch zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wird regelmäßig eine Haftungsverteilung vorgenommen. In der Folge muss jeder Geschädigte selbst für seinen Schaden aufkommen. Voraussetzung ist, dass der Unfall im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Zurücksetzen der Autos stand.

Hierbei wird neuerdings penibel differenziert: Steht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens fest, dass ein Fahrzeug bereits zum Stillstand gekommen ist, bevor es zur Kollision kam, wird vermutet, dass dieser Fahrer keine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Der andere Fahrer hat dann die volle Verantwortung zu übernehmen.

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Wer zahlt was bei 50 50% Schuld?

Sind beide gleichermaßen schuld, trägt die Versicherung des einen 50 Prozent und die des anderen ebenfalls 50 Prozent der Kosten für die Reparatur des jeweiligen Fahrzeugs. Auch Quoten von 30 zu 70 Prozent oder 60 zu 40 Prozent sind möglich.

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Rückwärtsfahrende bekommen meist Mitschuld Wer rückwärts fährt, hat Schuld – das gilt zwar in den meisten Fällen, aber nicht immer. Zum Beispiel dann nicht, wenn beide Autos rückwärts fahren. Der Anscheinsbeweis spricht dann nämlich gegen beide, urteilte das Amtsgericht Heidelberg.