Unterschied der altersversorgung beamte angestellte in prozent

Beamte können keine betrieblichen Alters­vorsorge abschließen. Dennoch ist es gut, sich zusätzlich zur Pension abzusichern. Welche Möglichkeiten du hast:

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Unterschied der altersversorgung beamte angestellte in prozent

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Das Wichtigste in Kürze

Beamtinnen und Beamte können keine Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) abschließen, da sie nicht wie andere Angestellte in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen. Hier erfährst du, warum es auch bei guten Pensionsaussichten sinnvoll ist, sich zusätzlich abzusichern und welche Möglichkeiten dir für die Alters­vorsorge abseits der klassischen Renten­versicherung offenstehen.

  1. Beamte können keine betriebliche Alters­vorsorge abschließen. Dafür erhalten sie vom Staat Pension, die im Schnitt höher ausfällt als die Altersversorgung von Arbeitnehmern
  2. Bei 40 Dienstjahren in Vollzeit beträgt die monatliche Pension, auch Ruhegehalt genannt, maximal 71,75 Prozent. In vielen Fällen liegt die tatsächliche Vergütung jedoch niedriger
  3. Um diese Versorgungslücke zu schließen, lohnt es sich z. B. mit der staatlich geförderten Riester-Rente, einer Rürup-Rente oder Lebens­versicherung zusätzlich fürs Alter vorzusorgen

Ruhegehalt – staatliche Alters­vorsorge von Beamten

Anstelle einer gesetzlichen Rente erhalten Beamte ein Ruhegehalt, wenn sie aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheiden. Die Höhe der Leistung wird nicht wie bei der gesetzlichen Rente aus Einzahlungen berechnet, sondern sie wird auf Grundlage der Besoldung vor Renteneintritt und der Anzahl der Dienstjahre bestimmt.

Da Beamte nicht von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können, ist die Pension meist höher angesetzt, um diesen Nachteil auszugleichen.

Bis 2001 lag der Höchstruhegehaltssatz noch bei 75 Prozent. Mit dem Versorgungsänderungs­gesetz wurde die Rentenreform damals auf die Beamtenversorgung übertragen, was ein Absinken des Höchstsatzes auf 71,75 Prozent zur Folge hatte.

Berechnung der Pensionsbezüge

Die Höhe des Ruhegehalts wird von zwei Faktoren bestimmt:

  • der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und
  • den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen.

Für jedes Jahr erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent-Punkte, bis zum gesetzlich festgelegten Höchstsatz von 71,75 Prozent. Dieser Höchstsatz gilt nach 40 Dienstjahren in Vollzeit. Weitere Dienstjahre wirken sich nicht mehr steigernd auf diesen Satz aus. Bei Teilzeit vermindert sich der Jahressatz entsprechend.

Berechnet wird die Höhe des Ruhegehalts aus den Dienstbezügen der letzten zwei Jahren vor der Rente, wobei Zulagen und Zuschläge ausgenommen werden.

Gut zu wissen: Damit dein Ruhegehalt auf Basis deiner aktuellen Besoldungsgruppe bestimmt werden kann, musst du vor Renteneintritt mindestens zwei Jahre nach dieser vergütet worden sein. Diese Frist wurde geschaffen, um Missbrauch zu verhindern, etwa dass Beamte noch kurz vor Ausscheiden befördert werden, um höhere Bezüge zu erhalten.

Ein Rechenbeispiel

  • Eine Bundesbeamtin verdiente zuletzt 4.000 Euro monatlich. Sie scheidet nach 40 Jahren Dienstzeit aus.
  • Werden die vollen 71,75 Prozent Höchstsatz zur Berechnung der Pension herangezogen, erhält sie im Ruhestand 2.870 Euro monatlich.
  • Die Differenz zu ihren vorherigen Bezügen liegt bei 1.130 Euro, die sie im Monat weniger erhält.

Diese Beispielrechnung gilt zudem nur dann, wenn das Dienstverhältnis mindestens 40 Jahre in Vollzeit bestand. Realistischer ist ein durchschnittlicher Ruhegehaltssatz, der 2020 laut BMI bei 67,2 Prozent lag. Danach würde sie lediglich 2.692 Euro monatlich erhalten, also 1.308 Euro weniger pro Monat.

Falls die Beamtin beschließt, vor dem gesetzlichen Rentenalter in Pension zu gehen, sinken ihre Bezüge noch weiter. Ihr Ruhegehalt ist zudem bis auf einen Versorgungsfreibetrag, der jedoch bis 2040 auf null sinken wird, voll steuerpflichtig. Um diese Versorgungslücke zu schließen, lohnt sich daher eine private Altersvorsorge.

Gut zu wissen: Um Auskunft über geleistete Dienstzeiten und deine künftige Versorgung im Alter zu erhalten, kannst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Personalstelle stellen.

Wer hat Anspruch auf Ruhegehalt?

Anspruch auf Pension haben Beamte, Berufssoldaten, Kirchenbeamte, Richter und im öffentlich-rechtlichen Dienst tätige Personen. Das Dienstverhältnis muss vor Renteneintritt mindestens fünf Jahre bestanden haben. Scheiden Berechtigte unfalls- oder krankheitsbedingt aus dem Dienst aus, erhalten sie ebenfalls Ruhegehalt, jedoch zu einem reduzierten Satz.

Keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben Beamte, die vor dem Ruhestand freiwillig aus dem Dienst ausscheiden oder entlassen werden. Der Dienstherr zahlt in diesem Fall Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung nach.

Für freiwillig aus dem Dienst scheidende Bundesbeamte wurde mit dem Altersgeld eine Alternative beschlossen, um den Wechsel zwischen Beamtentum und Privatwirtschaft attraktiver zu gestalten. Bestand das Beamtenverhältnis seit mindestens sieben Jahren bei Ausscheiden, fünf davon im Bundesdienst, werden die Ansprüche auf Pension umgewandelt. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird stattdessen Altersgeld gezahlt, dessen Leistungen im Vergleich zur Pension jedoch bis zu 15 Prozent geringer ausfallen.

Einige Bundesländer haben ebenfalls Teile aus dem Altersgeldgesetz (AltGG) des Bundes in ihre Gesetzgebung übernommen. Hier muss die Dauer des Dienstverhältnisses vor Ausscheiden mindestens fünf Jahre betragen, um im Rahmen dieser Regelungen Anspruch auf Altersgeld zu erwerben.

Zusammenfassung

  • Beamte können lediglich privat fürs Alter vorsorgen. Einzahlungen in die betriebliche Alters­vorsorge ist ihnen nicht möglich.
  • Maximal kannst du 71,75 Prozent der Dienstbezüge der letzten zwei Jahre vor Pensionierung als Ruhegehalt erhalten. Realistischer ist jedoch ein Satz zwischen 63 und 65 Prozent.
  • Die Versorgungslücke entsteht durch die Differenz zwischen deinen früheren Bezügen und dem Ruhegehalt. Um höhere Kosten auszugleichen, etwa durch die für Beamte nötige private Kranken­versicherung, ist es sinnvoll, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen.
  • Bei vorzeitigem Ausscheiden auf dem Dienst erlischt der Anspruch auf Pension und der Dienstherr zahlt nachträglich Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung ein. Für Bundesbeamte und in einigen Bundesländern wird Altersgeld anstelle des Ruheentgelts gezahlt.

Vorsorgemöglichkeiten für Beamte

Um den bisherigen Lebensstandard nach Ausscheiden aus dem Dienst beizubehalten ist eine zusätzliche private Vorsorge unabdingbar. Da das Ruhegehalt auch nach 40 vollen Dienstjahren maximal 71,75 Prozent beträgt, stehen dir jeden Monat etwa 30 Prozent weniger Einkommen zur Verfügung.

Falls du früher in Pension gehen solltest oder nicht auf die vollen 40 Jahre Dienstzeit kommst, musst du sogar mit noch weniger auskommen. Welche Optionen du für die private Alters­vorsorge hast, erfährst du im folgenden Abschnitt.

Wenn du dir unsicher bist, welche Option für dich geeignet ist, beraten dich die CLARK-Experten gerne.

Riester-Rente für Beamte

Um die staatliche Riester-Förderung für deine Alters­vorsorge in Anspruch zu nehmen, benötigst du als Beamter einen privaten Riester-Vertrag. Als Voraussetzung benötigst du eine Freistellung von der Versicherungspflicht. Dafür musst du lediglich das Einverständnis deines Dienstherrn einholen.

Zusätzlich zu deinem angesparten Kapital wird die Riester-Rente jährlich mit 175 EURO Grundzulage vom Staat gefördert. Für bis Ende 2007 geborene Kinder kommen je 185 Euro, für ab 2008 geborene 300 Euro jährlich hinzu. Voraussetzung ist, dass du mindestens 4 Prozent deines letztjährigen Bruttogehalts einzahlst, maximal jedoch 2.100 Euro.

Die staatliche Förderung kann nur für Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist also, bei der Wahl des Riester-Produkts darauf zu achten, dass eine entsprechende Zertifizierung vorliegt.

Rürup-Rente für Beamte

Auch Beamte können die staatlich geförderte Alters­vorsorge der Rürup-Rente nutzen, die offiziell eigentlich Basis-Rente heißt. Sie ist umso Vorteilhafter, je höher die Bezüge während der Dienstzeit sind. Einzahlungen senken das zu versteuernde Einkommen und schaffen so einen steuerlichen Vorteil in der Ansparphase.

Im Leistungsfall müssen Auszahlungen dann jedoch größtenteils versteuert werden. Da die Pension jedoch niedriger ausfällt als die Besoldung im aktiven Dienst, fallen die Abgaben meist geringer aus. Die Besteuerung von Leistungen aus der Rürup-Rente steigt jedoch mit jedem Jahr an (von 80 Prozent bei Renteneintritt 2020 bis auf 100 Prozent 2040). Hier lohnt es sich im Einzelfall nachzurechnen, ob sich der finanzielle Vorteil lohnt.

Zu beachten ist, dass Beamte nicht den üblichen Maximalbetrag (25.787 Euro, Stand 2021) steuerbegünstigt investieren können. Da sie keine Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung vornehmen, die für die Freibeträge als Berechnungsgrundlage dienen, wird hier von den Finanzämtern ein fiktiver Wert errechnet.

Viele Verträge bieten zudem gegen Mehrkosten Absicherungen gegen Dienstunfähigkeit sowie im Todesfall Hinterbliebenenrenten an.

Zusammenfassung

  • Auch als Beamter kannst du staatliche Förderung für Riester- oder Rürup-Rente ausschöpfen.
  • Ein privater Riester-Vertrag profitiert von staatlicher Förderung. Er ist besonders dann vorteilhaft, wenn du Kinder hast oder planst, da es für jedes Kind einen zusätzlichen Förderbetrag gibt.
  • Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Beamte mit hohem Einkommen. Einzahlungen können helfen, die Steuerlast während der Dienstzeit zu senken.
  • Alternative Anlagemöglichkeiten wie Lebens­versicherungen oder renditegenerierende Geldanlagen können ebenfalls dabei helfen, Bezüge aus Pension oder Altersgeld aufstocken.

Was du sonst noch tun kannst

Je nach individueller Lebenssituation sind auch Kapitallebens­versicherungen, Einzahlungen in eine Sofortrente oder eine breitgestreute Geldanlage in Aktien, ETFs oder Fonds eine weitere Möglichkeit, um dich für einen geruhsamen Lebensabend abzusichern. Wenn du dir unsicher bist, welche Entscheidung du treffen sollst, kannst du dich an die CLARK Experten wenden. Wir helfen dir mit professioneller und unverbindlicher Beratung weiter.

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK-Experten beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.

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Wie hoch ist die gesetzliche Rente in Prozent?

Gesetzliche Rente ist Pflicht Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.

Wie hoch ist die höchste beamtenpension?

Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in Deutschland?

Wie hoch ist dieser im Durchschnitt? Bei Frauen lag die reguläre Altersrente – auch Regelaltersrente genannt – 2021 nach allen Abzügen im Schnitt bei 856,05 Euro. Männer erhielten durchschnittlich 1203,53 Euro. Damit erhalten Männer im Schnitt weiter rund 40 Prozent mehr gesetzliche Rente als Frauen.

Wie hoch sind die Beamtenpensionen in Deutschland?

Zum Stichtag 1. Januar 2021 betrug der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des unmittelbaren Bundesbereiches für den Bestand 67,2 Prozent. Für die Versorgungszugänge lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz 2020 bei 66,6 Prozent.