Aufgabe des 1992 gegründeten European Community Humanitarian Office (Amt für humanitäre Hilfe) ist es, Opfern von Katastrophen oder Kriegen Hilfe und Unterstützung zu gewähren. ECHO bietet seine Hilfe in allen Ländern außerhalb der Europäischen Union an. Show Weitere Glossareinträge: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Weiterführende Informationen: Humanitäre Hilfe und KatastrophenschutzECOFIN-Rat_(Rat_fur_Wirtschaft_und_Finanzen)ECOFIN-Rat (Rat für Wirtschaft und Finanzen)Der Rat der EU in der Zusammensetzung der Wirtschafts- und Finanzminister:innen (ECOFIN), tagt einmal im Monat und ist vor allem in folgenden Politikbereichen zuständig: Angelegenheiten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), insbesondere Koordinierung der Wirtschaftspolitik, wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung sowie Angelegenheiten, die den Euro betreffen, Finanzmärkte und Kapitalverkehr sowie Wirtschaftsbeziehung zu Drittstaaten. Je nach Materie kommt dabei das ordentliche Gesetzgebungsverfahren oder das besondere Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mit qualifizierter Mehrheit. Steuerfragen unterliegen hingegen der Einstimmigkeit. Handelt es sich um Angelegenheiten betreffend den Euro oder bestimmten Aspekte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), stimmen nur die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten der Eurozone ab. Außerdem verabschiedet der ECOFIN-Rat jedes Jahr gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushalt. Die Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliedstaaten der Eurozone, die die Eurogruppe bilden, halten als informelles Gremium regelmäßige Treffen vor dem ECOFIN-Rat ab. Weitere Glossareinträge: Rat der Europäischen Union (Rat der EU), Ratsformationen Weiterführende Informationen: Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN)ECUECUDer ECU (engl. European Currency Unit) war von 1979 bis zu Ihrer Ablösung durch den Euro in 1999, die Rechnungs- und Währungseinheit der Europäischen Gemeinschaften (EG), später Europäische Union (EU). EFTAEFTADie 1960 gegründete Europäische Freihandelszone (EFTA) entstand in Reaktion auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), um die Handelsinteressen jener Staaten zu wahren, die nicht EWG-Mitglieder waren. Seit dem Beitritt Finnlands, Schwedens und Österreichs zur EU im Jahr 1995 umfasst die EFTA nur noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Unterschied zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Das heißt u. a., dass die einzelnen EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere außenhandelspolitische Maßnahmen grundsätzlich gegenüber Drittstaaten (nicht-EFTA-Staaten) eigenständig festlegen können. Gegenwärtig sind 27 Freihandelsabkommen abgeschlossen und weitere werden laufend ausgehandelt. EIB_(European_Investment_Bank_/_Europaische_Investitionsbank)EIB (European Investment Bank / Europäische Investitionsbank)siehe EIB (European Investment Bank / Europäische Investitionsbank) EigenmittelEigenmittelDa die Europäische Union über keine eigenen Einnahmequellen, wie beispielsweise eine eigene Steuerkompetenz, verfügt, wird der EU-Haushalt von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert. Zu diesem Zweck wird vom Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments ein "Eigenmittelbeschluss" gefasst, der erst nach verfassungsmäßiger Zustimmung in den Mitgliedstaaten (also in der Regel nach Zustimmung der nationalen Parlamente) in Kraft tritt. Die bisher im Wege der Mitgliedstaaten bereitgestellten Eigenmittel stammen aus drei Hauptquellen: Traditionelle Eigenmittel (Agrarzölle und Zölle), Anteile aus der Mehrwertsteuer sowie Beiträge der Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechnet werden. Geplant ist die Erschließung einer neuen Einnahmenquelle durch Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Weiterführende Informationen: EigenmittelEinheitliche_Europaische_AkteEinheitliche Europäische AkteDie 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) stellte die erste umfangreiche Änderung der Römischen Verträge dar. Zentrale Elemente waren die schrittweise Realisierung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 und die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft durch geänderte Entscheidungsverfahren, insbesondere qualifizierte Mehrheitsentscheidungen. Die Gemeinschaft erhielt außerdem neue Zuständigkeiten, besonders in der Regionalpolitik, Forschungs- und Technologiepolitik sowie Umweltpolitik. Von besonderer Wichtigkeit war auch die rechtliche Verankerung der "Europäischen Politischen Zusammenarbeit" (EPZ), der Vorläuferin der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). EISC_(European_Interparliamentary_Space_Conference_/_Europaische_Interparlamentarische_Weltraumkonferenz)EISC (European Interparliamentary Space Conference / Europäische Interparlamentarische Weltraumkonferenz)siehe EISC (European Interparliamentary Space Conference / Europäische Interparlamentarische Weltraumkonferenz) Empfehlungen_und_StellungnahmenEmpfehlungen und StellungnahmenEmpfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindliche Rechtsakte der EU. Sie ermöglichen es den Unionsorganen, sich gegenüber den Mitgliedstaaten und in einigen Fällen auch gegenüber Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen zu äußern, ohne damit aber für die Betreffenden rechtliche Verpflichtungen nach sich zu ziehen. Weitere Glossareinträge: Rechtsakte der Europäischen Union EnergiebinnenmarktEnergiebinnenmarktDie Schaffung eines echten Energiebinnenmarktes stellt ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union (EU) dar. Weiterführende Informationen: Energiestrategie für EuropaEntscheidungenEntscheidungensiehe Beschlüsse Entwicklung_des_landlichen_RaumsEntwicklung des ländlichen RaumsAls "Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums" werden Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnet, die Landwirte und Landwirtinnen dabei unterstützen, ihre Betriebe zu modernisieren, sowie Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen zu fördern und zu sichern, und somit ländliche Gemeinden lebendig zu halten. Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und werden teils aus dem EU-Haushalt, teils von den Mitgliedstaaten finanziert (sogenannte Kofinanzierung). Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‑2020 wurden sechs Schwerpunkte, in deren Rahmen sowohl landwirtschaftliche als auch andere Tätigkeiten gefördert werden können, gesetzt. Zu den Schwerpunkten zählen etwa die Förderung von Wissenstransfer und Innovation, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft, die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die Förderung der Ressourceneffizienz und eines Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft als auch die Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten. Jeder Mitgliedstaat kann eine nationale Strategie für die ländliche Entwicklung formulieren und auch auf regionaler Ebene spezifische Programme entwerfen und durchführen (z. B. Unterstützung der Bergbauern und Bergbäuerinnen in Österreich). Dabei können auch lokale Gemeinschaften selbst aktiv werden und etwa LEADER-Projekte durchführen. Während die Regionalpolitik vorwiegend die am meisten benachteiligten Regionen der EU unterstützt, gilt die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums für alle ländlichen Gebiete innerhalb der EU. EntwicklungszusammenarbeitEntwicklungszusammenarbeitsiehe EuropeAid EPO_(European_Patent_Office_/_Europaisches_Patentamt)EPO (European Patent Office / Europäisches Patentamt)siehe EPO (European Patent Office / Europäisches Patentamt) EPSOEPSOEPSO ist für die Personalauswahl für die Institutionen und Agenturen der Europäischen Union zuständig. Jede Institution kann Personal aus den von EPSO erstellten Eignungslisten rekrutieren. EPSO wurde am 26. Juli 2002 gegründet und nahm am 1. Jänner 2003 seine Arbeit auf. Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU EPTA_(European_Parliamentary_Technology_Assessment_/_Europaische_Parlamentarische_Technikfolgenabschatzung)EPTA (European Parliamentary Technology Assessment / Europäische Parlamentarische Technikfolgenabschätzung)siehe EPTA (European Parliamentary Technology Assessment / Europäische Parlamentarische Technikfolgenabschätzung) Erasmus+Erasmus+Für den Zeitraum 2021‑2027 werden mit dem EU-Programm "Erasmus+" für die Bereiche Bildung, Jugend und Sport über 28 Mrd. € aus dem EU-Haushalt - fast doppelt so viel wie in den vergangenen sieben Jahren (14,7 Mrd. €) - zur Verfügung gestellt. Das Programm dient unter anderem zur Intensivierung der EU-Jugendstrategie 2019‑2027 und Bildung eines inklusiven europäischen Bildungsraumes. Zielgruppen sind Lernende aller Altersstufen, deren Mobilität gefördert werden soll (in einem anderen Land lernen, studieren, eine Ausbildung absolvieren oder arbeiten), sowie Lehrkräfte und Ausbildner:innen an öffentlichen und privaten Bildungs-, Jugend- und Sporteinrichtungen, deren grenzüberschreitende Kooperation gefördert werden soll. Erasmus+ umfasst alle bisherigen EU-Programme im Bildungs- und Jugendbereich (Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig, Initiative Europäische Hochschulen, DiscoverEU, Jugend in Aktion und die internationalen Kooperationsprogramme Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das Programm für die Zusammenarbeit mit Industrieländern). Weiterführende Informationen: Erasmus+Erklarung_von_LaekenErklärung von LaekenDer Prozess, der zur Ausarbeitung eines Vertrags über eine Verfassung für Europa führte, wurde im Dezember 2000 durch die "Erklärung über die Zukunft der Union" im Anhang zum Vertrag von Nizza in Gang gesetzt. In der vom Europäischen Rat im Dezember 2001 angenommenen Erklärung von Laeken einigten sich die Staats- und Regierungschef:innen darauf, einen Konvent einzusetzen, der vier Schlüsselfragen über die Zukunft der Union beraten sollte: Verteilung der Kompetenzen, Vereinfachung der Verträge, Rolle der nationalen Parlamente und Status der EU-Grundrechtscharta. Weitere Glossareinträge: Europäischer Konvent ErweiterungErweiterungSeit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft kam es zu fünf Beitrittswellen, durch die zu den sechs Gründerstaaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande – nach und nach weitere Länder hinzugekommen sind. 1973: Dänemark, Irland, Großbritannien (Austritt am 31.01.2020) 1981: Griechenland 1986: Portugal und Spanien 1995: Österreich, Finnland und Schweden 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 2007: Bulgarien und Rumänien 2013: Kroatien Beitrittskandidaten sind Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Moldau, Ukraine und die Türkei. Island hat im März 2015 seinen Beitrittsantrag zurückgezogen. Weiterführende Informationen: EU-ErweiterungESA_(European_Space_Agency_/_Europaische_Weltraumorganisation)ESA (European Space Agency / Europäische Weltraumorganisation)siehe ESA (European Space Agency / Europäische Weltraumorganisation) EU-Ausschusse_des_osterreichischen_ParlamentsEU-Ausschüsse des österreichischen ParlamentsDurch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurden Rechtsetzungskompetenzen an die EU übertragen. Dennoch räumt das Bundes-Verfassungsgesetz dem österreichischen Parlament Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse in EU-Angelegenheiten ein. Nationalrat und Bundesrat müssen von den Mitgliedern der Bundesregierung unverzüglich über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union informiert werden. Beide Kammern haben dann die Möglichkeit, die Themen im Hauptausschuss des Nationalrats bzw. in dessen Ständigem Unterausschuss sowie im EU-Ausschuss des Bundesrats zu beraten. Die Ausschüsse können so genannte Stellungnahmen beschließen, durch die das im Rat der EU sitzende Regierungsmitglied inhaltlich gebunden ist. Er bzw. sie darf von diesen festgelegten Vorgaben nur nach Rücksprache mit dem Parlament und unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen abweichen. Der Hauptausschuss sowie der EU-Unterausschuss können die Vorlagen auch an das Plenum des Nationalrats verweisen, das ebenfalls eine Stellungnahme beschließen kann. Ähnliches gilt für den Bundesrat. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind den EU-Ausschüssen auch direkte Mitwirkungsrechte im Rahmen des Rechtssetzungsprozesses der EU übertragen, wie insbesondere die Subsidiaritätskontrolle, die sie im Namen des Nationalrates bzw. des Bundesrates ausüben. Über Beratungen der EU-Ausschüsse werden Auszugsweise Darstellungen angefertigt, die auf der Homepage der Parlamentsdirektion veröffentlicht werden. Auch die Beratungen selbst sind öffentlich. EU-Austritt/-Suspendierung_von_RechtenEU-Austritt/-Suspendierung von RechtenDer Vertrag von Lissabon enthält erstmals eine Austrittsklausel: Gemäß Art. 50 EUV kann jeder Mitgliedstaat beschließen, freiwillig aus der EU auszutreten. Die Europäische Union handelt mit diesem Staat ein Abkommen über den Austritt sowie dessen künftige Beziehungen mit der EU aus. Nach einem Austritt kann ein Staat erneut die EU‑Mitgliedschaft beantragen. Mit dem EU‑Austritt Großbritanniens (Brexit) ist Art. 50 EUV zum ersten Mal angewandt worden. Eine Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten nach Art. 7 EUV ist seit dem Vertrag von Amsterdam möglich, wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzt. Bisher hat die Europäische Union von dieser Möglichkeit der Suspendierung von Mitgliedsrechten als Sanktion keinen Gebrauch gemacht. EU-BurgerberaterInEU-BürgerberaterInSeit 1990 gibt es in jedem Mitgliedstaat einen/eine BürgerberaterIn in den jeweiligen EU-Vertretungen, die für Auskünfte zu Fragen des Europarechts zur Verfügung stehen. EU-Burgerbeauftragter/EU-BurgerbeauftragteEU-Bürgerbeauftragter/EU-Bürgerbeauftragtesiehe Bürgerbeauftragter/Bürgerbeauftragte EU-Datenbank des österreichischen ParlamentsDie mit dem EU-Informationsgesetz 2012 auch gesetzlich verankerte EU-Datenbank des österreichischen Parlaments ist in der Parlamentsdirektion im EU- und Internationalen Dienst eingebettet und ein zentrales Instrument für die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte im EU-Bereich. Die öffentlich zugängliche EU-Datenbank ist die einzige österreichische Datenbank, die EU-Dokumente, Dokumente österreichischer Organe sowie jene zu den Verhandlungen der EU-Ausschüsse enthält. Sie ist automationsunterstützt, benutzerfreundlich nach fachlichen Gesichtspunkten gegliedert und tagesaktuell. Darüber hinaus dient die EU-Datenbank auch zunehmend als Informationsquelle für die interessierte Öffentlichkeit. Die durch Verlinkungen der Dokumente mögliche Nachvollziehbarkeit der Geschehnisse stellt ein Unikum unter den Datenbanken dar. Sie wird damit den Anforderungen der parlamentarischen Klubs gerecht und gewährleistet das rasche Auffinden der EU-Dokumente. EU-HaushaltEU-HaushaltDie Programme und Vorhaben der EU in den einzelnen Politikbereichen werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Jährlich spätestens zum 1. September legt die Europäische Kommission einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. Dieser Jahreshaushaltsplan wird vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen. Kommt keine Einigung zustande, tritt ein Nothaushalt in Kraft. Der Haushaltsplan enthält alle geplanten Einnahmen und Ausgaben, wobei die Ausgaben die Einnahmen (Eigenmittel) nicht übersteigen dürfen. Der EU-Haushalt darf also kein Defizit aufweisen. Weiters dürfen die Budgetobergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht überschritten werden. Dieser bildet den budgetären Rahmen für den EU-Haushalt und wird vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für mindestens fünf Jahre erlassen. Der Haushalt wird von der Europäischen Kommission eigenverantwortlich vollzogen, sie muss aber jährlich dem Europäischen Parlament über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten. Außerdem werden die Ausgaben durch den Europäischen Rechnungshof geprüft. Weiterführende Informationen: EU-HaushaltEU-KommissarInEU-KommissarInMitglied der Europäischen Kommission. EU-Kommissare bzw. EU-Kommissarinnen haben ausschließlich Unionsinteressen zu vertreten und sind in ihrer Arbeit unabhängig. In seiner dritten Amtszeit als Kommissar ist Dr. Johannes Hahn als österreichisches Mitglied seit 1. Dezember 2019 in der Kommission für das Ressort Haushalt und Verwaltung zuständig. Weiterführende Informationen: Kommissar:innen der Europäischen UnionEU-KonventEU-Konventsiehe Europäischer Konvent EU-RechtEU-Rechtsiehe Unionsrecht EU-VertrageEU-VerträgeDie Grundlage für die Existenz der Europäischen Union (EU) bilden völkerrechtliche Verträge, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU abgeschlossen wurden. Diese werden auch als Primärrecht der EU bezeichnet. Sie legen die Zuständigkeiten der EU, die Rolle und Zuständigkeiten der EU-Organe sowie Rechtsakte der EU und Rechtsetzungsverfahren fest. Es kann zwischen Gründungsverträgen und Änderungsverträgen unterschieden werden. EUR-LexEUR-LexEUR-Lex ist die Rechtsdatenbank der Europäischen Union. Sie ermöglicht den kostenlosen Zugriff auf das gesamte EU-Recht und andere öffentliche EU-Dokumente in allen 24 Amtssprachen der EU. Insbesondere enthält sie die elektronische, rechtsverbindliche Ausgabe des Amtsblatts der EU. Außerdem ist es möglich, die Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene mitzuverfolgen sowie über N-Lex Informationen über die nationalen Rechtsordnungen und Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu erfahren. Weiterführende Informationen: EUR-LexEuroEuroDer Euro ist die gemeinsame Währung jener EU-Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dazu entschlossen haben, eine gemeinsame Geldpolitik zu betreiben. Sie bilden gemeinsam den Euroraum bzw. die Eurozone und haben sich zur informellen Eurogruppe zusammengeschlossen. Der Euro wurde 1999 als Verrechnungswährung eingeführt, seit 1. Jänner 2002 gibt es ihn auch in Bargeldform. Mit dem Beitritt Litauens am 1. Jänner 2015 stieg die Zahl der Mitglieder des Euroraums auf nunmehr 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten sind zur Euro-Einführung verpflichtet. Eine Ausnahme gilt für Dänemark ("Opt-out"), in Schweden gab es ein negatives Referendum zu dieser Frage. Voraussetzung für die Einführung des Euro ist die Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien (oder auch "Maastricht-Kriterien“, da sie im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht beschlossen wurden). Aber auch nach Einführung des Euro sind die Mitgliedstaaten zur Einhaltung bestimmter Konvergenzwerte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) zur Wahrung der Haushaltsdisziplin verpflichtet. Die Währungs- und Geldpolitik hingegen haben die Mitgliedstaaten der Eurozone in die ausschließliche Zuständigkeit der unabhängigen Europäische Zentralbank (EZB) gelegt. Ein vorrangiges währungs- sowie wirtschaftspolitisches Ziel ist es, die Stabilität des Euro zu gewährleisten. Euro-GipfelEuro-GipfelIm Fiskalpakt ist vorgesehen, dass sich die Staats- und RegierungschefInnen der Eurozone mindestens zweimal jährlich treffen, um einen "Euro-Gipfel" abzuhalten. EU-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied der Eurozone sind, aber den Fiskalpakt ratifiziert haben, nehmen an den Beratungen teil. Es wird ein Präsident für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt. Der erste Präsident war Herman Van Rompuy, der gleichzeitig die Funktion des Präsidenten des Europäischen Rates inne hatte. Charles Michel, der ehemalige belgische Premierminister wurde am 2. Juli 2019 vom Europäischen Rat für die Zeit vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Mai 2022 zum Präsidenten des Europäischen Rates sowie von den Staats- und RegierungschefInnen der Eurozone für diesen Zeitraum zum neuen Präsidenten des Euro-Gipfels ernannt. Er folgt damit in beiden Funktionen dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, nach. Euro-Plus-PaktEuro-Plus-PaktIm Zuge der Diskussionen einer Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) haben die Staats- und Regierungschef:innen der Eurogruppe (Mitglieder der Eurozone) im Frühjahr 2011 einen "Euro Plus Pakt" (auch "Pakt für den Euro") geschlossen. Diesem konnten auch EU‑Mitgliedstaaten beitreten. Es handelt sich um eine bloße politische Vereinbarung. Ziel ist eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken verbunden mit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. EurochambresEurochambresEurochambres ist der europäische Dachverband der Industrie- und Handelskammern. Er wurde 1958 in Brüssel gegründet und umfasst 45 Mitgliedsverbände. Weiterführende Informationen: EurochambresEurodac-SystemEurodac-SystemDas Eurodac-System ermöglicht den Mitgliedstaaten die Identifizierung von Asylbewerbern und Asylwerberinnen sowie von Personen, die illegal eine Außengrenze der Union überschritten haben. Anhand des Vergleichs der Fingerabdrücke kann ein Mitgliedstaat prüfen, ob Asylwerber:nnen in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt hat. Das Eurodac besteht aus einer von der Kommission verwalteten Zentraleinheit, einer computergestützten Datenbank für Fingerabdrücke und elektronischen Einrichtungen für die Datenübertragung zwischen den Mitgliedstaaten und der zentralen Datenbank.Sobald ein Asylbewerber oder eine Asylbewerberin die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erworben hat, werden die betreffenden Daten unverzüglich gelöscht. 2013 wurde Eurodac ausgeweitet, indem u. a. unter strengsten Auflagen eine Zugriffsmöglichkeit staatlicher Sicherheitsbehörden zur Ahndung terroristischer oder schwerer Straftaten geschaffen wurde und datenschutzrechtliche Anpassungen vorgenommen wurden. Weitere Glossareinträge: Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) Weiterführende Informationen: Eurodac-SystemEurogruppeEurogruppeDie Eurogruppe ist ein informelles Gremium zur verstärkten Koordinierung jener Staaten, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben und den Euroraum bzw. die Eurozone bilden. Als erster Präsident der Eurogruppe ab 1. Jänner 2005 fungierte der luxemburgische Premierminister Jean‑Claude Juncker, der das Amt bis 2012 inne hatte. Sein Nachfolger bis Dezember 2017 war der Niederländer Jeroen Dijsselbloem. Im Jänner 2018 folgte der Portugiese Mário Centeno, von dem der Ire Paschal Donohoe mit 13. Juli 2020 die Funktion des Vorsitzenden der Eurogruppe bis Dezember 2022 übernimmt. Die Finanzminister und -ministerinnen der Eurogruppe treffen sich regelmäßig mindestens einmal im Monat vor dem ECOFIN-Rat, dem Rat der Finanzminister und -ministerinnen, der weiterhin zentrales Gremium für die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU ist und in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Seit Inkrafttreten des Fiskalpakts finden auch regelmäßig "Euro-Gipfel" statt, an denen die Staats- und Regierungschef:innen der Eurogruppe sowie derjenigen EU-Mitgliedstaaten, die den Fiskalpakt ratifiziert haben, teilnehmen. Weiterführende Informationen: Die Euro-GruppeEUROMEDEUROMEDDie Euro-Mediterrane Zusammenarbeit (EUROMED) wird auch als Europa-Mittelmeer-Partnerschaft oder als Barcelona-Prozess bezeichnet (engl. Euro-Mediterranean Partnership). Die Initiative wurde auf der EUROMED-Außenministerkonferenz in Barcelona 1995 initiiert und bildet den institutionellen Rahmen der Mittelmeer-Politik der EU. Oberstes Ziel ist die Schaffung eines Raumes des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstandes im Mittelmeerraum sowie eine verstärkte Zusammenarbeit in Form von Handels-, Kooperations- oder Europa-Mittelmeer-Abkommen. EUROMED wurde durch die am 13. Juni 2008 gegründete Union für den Mittelmeerraum (UfM) abgelöst und ergänzt. EurojustEurojustEurojust, das europäische Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit Sitz in Den Haag, wurde 2002 eingerichtet. Es unterstützt die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten insbesondere bei der Untersuchung und Verfolgung grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit der Behörden untereinander gelegt. Dabei findet auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Justizellen Netz (EJN) statt. Weiterführende Informationen: EurojustEuropa_2020-StrategieEuropa 2020-StrategieIm Juni 2010 wurde vom Europäischen Rat als Nachfolgeprogramm zur Lissabon-Strategie die Strategie "Europa2020" (EU2020-Strategie) angenommen. Es handelte sich um die Wachstumsstrategie der EU für den Zeitraum 2010‑2020. Damit ist sie das wesentlichste Instrument zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der EU-Mitgliedstaaten, da sie die wirtschafts- und strukturpolitischen Zielsetzungen innerhalb der EU für diesen Zeitraum festlegte. Ziel der Strategie ist es - entsprechend den festgelegten Prioritäten (programmatische Schwerpunkte) - ein "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" zu erreichen. Dafür wurden in folgenden Bereichen fünf Kernziele definiert: Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie Innovation, Klimawandel und Energie ("20-20-20-Ziel"), Bildung, Armut und soziale Ausgrenzung. Jeder Mitgliedstaat legt für jedes der Kernziele sein eigenes, nationales Ziel fest und kann selbst entscheiden, wie er dieses erreichen will. Zur Umsetzung legt jeder Mitgliedstaat ein Nationales Reformprogramm (NRP) vor. EU-Leitinitiativen unterstützen die Erreichung der Kernziele. Darüber hinaus wurde die wirtschaftspolitische Überwachung 2011 durch Einführung des Europäischen Semesters verstärkt. EuropahymneEuropahymneDie Europahymne ist die Hymne der Europäischen Union und des Europarates und eines der offiziellen Symbole der Europäischen Union. Die Hymne ist eine Instrumentalfassung des Hauptthemas „Ode an die Freude“ aus dem letzten Satz der neunten Sinfonie Ludwig van Beethovens. Europaische_Atomgemeinschaft_(EAG)Europäische Atomgemeinschaft (EAG)Die 1958 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründete Europäische Atomgemeinschaft (EAG) ist eine der drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften. Ihr Ziel ist die Kontrolle und Koordinierung der zivilen Nuklearwirtschaft zwischen den Mitgliedstaaten. Mit dem Fusionsvertrag, der 1967 in Kraft getreten ist, wurden die Organe von EWG, EAG und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zusammengelegt. Europaische_Aufsichtsbehorde_fur_das_Versicherungswesen_und_die_betriebliche_Altersversorgung_(EIOPA)Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat ihren Sitz in Frankfurt und ist eine von drei Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS). Weiterführende Informationen: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA)Europaische_Bank_fur_Wiederaufbau_und_Entwicklung_(EBRD)Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)Die 1991 mit Sitz in London gegründete Bank für Wiederaufbau und Entwicklung unterstützt, ähnlich der Europäischen Investitionsbank (EIB), durch Darlehen private und unternehmerische Initiativen und Infrastrukturprojekte, die den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien begünstigen. Sie ist in insgesamt 30 Staaten tätig. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten besitzen als Initiatoren die Kapitalmehrheit an der EBRD. Weiterführende Informationen: Europäische Bank für Wiederaufbau und EntwicklungEuropaische_Bankenaufsichtsbehorde_(EBA)Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hatte ihren Sitz in London und ist eine von drei Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS). Seit 2019 ist die Behörde auf Grund des Brexits nach Paris übersiedelt. Weiterführende Informationen: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)Europaische_BeschaftigungsstrategieEuropäische BeschäftigungsstrategieDie Europäische Beschäftigungsstrategie ist als Ergänzung zur Europa2020-Strategie ein wesentliches Instrument zur Koordinierung der Beschäftigungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten. Diese Koordinierung erfolgt zusammen mit der Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters. Der Rat der EU verabschiedet „Beschäftigungspolitische Leitlinien“ (neben den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik“ sind diese Teil der „Integrierten Leitlinien“). Diese müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Nationalen Reformprogramme (NRP) berücksichtigt werden, wobei insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, dass die nationalen Beschäftigungsstrategien mit den Kernzielen der Europa 2020-Strategie in Einklang stehen. Die Europäische Beschäftigungsstrategie diente vor allem der Förderung folgender beschäftigungspolitischer Maßnahmen der Europa2020-Strategie: Beschäftigungsquote von 75 % der 20- bis 64-Jährigen (Österreich: 77-78 %) Weiterführende Informationen: Europäische BeschäftigungsstrategieEuropaische_BurgerinitiativeEuropäische BürgerinitiativeDer Vertrag von Lissabon führte eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der EU ein. Die Europäische Bürgerinitiative macht es den Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen möglich, die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlages in einem Bereich, der in die Zuständigkeiten der EU fällt, und zu dem es nach ihrer Ansicht eines Rechtsakts der EU bedarf, aufzufordern. Die Bürger und Bürgerinnen werden damit erstmalig direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess eingebunden. Weiterführende Informationen: Europäische BürgerinitiativeEuropaische_Dokumentationszentren_(EDZ)Europäische Dokumentationszentren (EDZ)Hauptziele der Europäischen Dokumentationszentren (EDZ) sind die Teilnahme in der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, die Entwicklung der Lehre und Forschung zum Thema "Europäische Integration" und die Verbreitung von Informationen über geltendes EU-Recht sowie über Vorhaben der Europäischen Union an alle Bürger und Bürgerinnen. Heute gibt es rund 700 Zentren, die meistens in Universitäten angesiedelt sind, davon 403 in den EU-Mitgliedstaaten und neun in Österreich. Jedes EDZ verfügt über sämtliche amtlichen Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. Weiterführende Informationen: Europäische DokumentationszentrenEuropaische_GemeinschaftEuropäische GemeinschaftDie Europäische Gemeinschaft (EG) ging aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervor, die Bezeichnung wurde durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. Die EWG war neben der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) eine der drei ursprünglichen Organisationen der Europäischen Gemeinschaften, deren Organe durch den Fusionsvertrag (1967 in Kraft getreten) zusammengelegt wurden. Europaische_GemeinschaftenEuropäische GemeinschaftenUnter den Europäischen Gemeinschaften versteht man die drei ursprünglichen Organisationen: die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag von Paris, 1951), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag von Rom, 1957) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM-Vertrag von Rom, 1957). 1967 wurden diese drei Organisationen durch die Verschmelzung ihrer Organe (Fusionsvertrag, 1965 unterzeichnet, 1967 in Kraft getreten) verbunden, doch galten die jeweilig zu Grunde liegenden Verträge weiterhin. Der Gründungsvertrag der EGKS war für 50 Jahre abgeschlossen; die EGKS ging dadurch im Juli 2002 in der EG auf. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (EU-Vertrag, 1993) wurde der EWG-Vertrag angesichts der erweiterten Aufgabenstellung in EG-Vertrag, mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umbenannt. Europaische_Gemeinschaft_fur_Kohle_und_Stahl_(EGKS)Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)Die EGKS bestand 50 Jahre, von 23. Juli 1952 bis 23. Juli 2002. Sie war die erste der drei ursprünglichen Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) und damit die Wegbereiterin der europäischen Integration. Ihre Aufgabe war die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl, der mangels eines gemeinsamen Außenzolls und gemeinsamer Handelspolitik allerdings weniger umfassend angelegt war als in den beiden anderen Gemeinschaften. Bedeutsamer als die wirtschaftlichen Überlegungen waren aber die politischen Erwägungen, wonach durch die Integration von Schlüsselindustrien und Entscheidungsstrukturen gegenseitige Abhängigkeiten und Gemeinsamkeiten entstehen würden, die letztendlich einen weiteren Krieg zwischen den Mitgliedstaaten unmöglich machen sollten. Europaische_InvestitionsbankEuropäische InvestitionsbankDie Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und hat die Aufgabe, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Zu diesem Zweck stellt sie Mittel zur Sicherung der langfristigen Finanzierung von Projekten inner- und außerhalb der EU (z. B. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit) bereit. Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU Weiterführende Informationen: Europäische InvestitionsbankEuropaische_KommissionEuropäische KommissionDie Europäische Kommission setzt sich aus je einem Vertreter / einer Vertreterin der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Ihre Mitglieder haben ausschließlich Unionsinteressen zu vertreten und sind in ihrer Arbeit unabhängig. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, wo sich auch die meisten ihrer Dienststellen (Generaldirektionen) befinden. Der Europäischen Kommission kommen zwei wesentliche Aufgaben zu. Als "Motor der Union" setzt sie Initiativen für Rechtsakte, um so auf eine Weiterentwicklung der Europäischen Integration hinzuwirken. Dabei hat sie in den meisten Fällen sogar das alleinige Initiativrecht. Als "Hüterin der Verträge" muss sie auf die Einhaltung des Unionsrechts achten. Zu diesem Zweck hat sie auch das Recht, sogenannte Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten. An der Spitze der Kommission steht der Präsident / die Präsidentin der Europäischen Kommission, der / die auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament für jeweils fünf Jahre gewählt wird. Seit 1. Dezember 2019 hat Ursula von der Leyen dieses Amt inne, nachdem das Europäische Parlament die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin am 16. Juli 2019 zur Kommissionspräsidentin gewählt hatte. Die Kommission sollte ihr Amt am 1. November 2019 antreten, allerdings wurde eine Verschiebung des Amtsantritts notwendig, da noch drei Hearings nachzunominierender Kommissar:innen sowie die Abstimmung über das Kollegium im EP ausständig waren. Ein Mitglied der Kommission ist als Hoher Vertreter / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zugleich VizepräsidentIn der Kommission und Vorsitzende/r im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und übernimmt somit eine Doppelfunktion ("Doppelhut") im Rat der EU und in der Kommission. Dieses Amt wird seit 1. Dezember 2019 vom Spanier Josep Borrell Fontelles ausgeübt, seine Vorgängerin war die Italienerin Federica Mogherini. Dr. Johannes Hahn ist als österreichisches Mitglied der Kommission für das Ressort Haushalt und Verwaltung zuständig. Weiterführende Informationen: Mitglieder der Kommission, Europäische KommissionWeitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU Europaische_Menschenrechtskonvention_(EMRK)Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde am 4. November 1950 in Rom unter der Ägide des Europarates unterzeichnet, von allen Mitgliedstaaten der Union ratifiziert und ist im September 1953 in Kraft getreten. Seitdem fügten zahlreiche Zusatzprotokolle weitere Rechte und Freiheiten zur Konvention hinzu. Unter anderem Zusatzprotokoll Nr. 9, das Individuen die Möglichkeit gab ihre Beschwerden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, sowie Zusatzprotokoll Nr. 13, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Die Europäische Menschenrechtskonvention stellt ein System zum weltweiten Schutz der Menschenrechte dar und bietet eine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Überwachung der Wahrung dieser Rechte. So wurden mehrere Organe mit Sitz in Straßburg eingerichtet, die die Einhaltung der sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen überwachen, wie vor allem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. 1999 wurde das Amt des Menschenrechtskommissars / der Menschenrechtskommissarin ins Leben gerufen. Mit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde 1993 ein unabhängiges Aufsichtssystem gegründet, um Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz zu bekämpfen. Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Mit der Zeit hat sich die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Bislang haben alle Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet sowie in innerstaatliches Recht transformiert. Weiterführende Informationen, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)Europaische_Nachbarschaftspolitik_(ENP)Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und den östlichen und südlichen Nachbarländern, um Wohlstand, Stabilität und Sicherheit an den Außengrenzen der EU zu fördern. Sie wurde 2004 von der Europäischen Kommission entwickelt, um engere Beziehungen zu den Nachbarländern der EU zu fördern. Derzeit nehmen 16 Partnerländer an der ENP teil: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbeidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, die Republik Moldau, Marokko, das besetzte palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien und die Ukraine. Die Kernelemente der Europäischen Nachbarschaftspolitik bilden die bilateralen ENP-Aktionspläne, die gemeinsam zwischen der EU und jedem Partner vereinbart werden. Diese Pläne enthalten eine Agenda politischer und wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Unterstützung erhalten die Partnerländer durch finanzielle Mittel aus dem EU-Haushalt. Für den Zeitraum 2007‑2013 stand zu diesem Zweck das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) zur Verfügung. Im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‑2020 sind nun gesonderte Mittel für ein Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI), welches der ENP dient, und ein Partnerschaftsinstrument (PI), welches auch andere Ziele verfolgt, vorgesehen. Die ENP wird außerdem durch regionale Formen der Zusammenarbeit unterstützt, etwa durch die Östliche Partnerschaft, die Union für den Mittelmeerraum (UfM) oder die Schwarzmeersynergie. Zwischen der EU und Russland existiert eine eigene Form der Zusammenarbeit im Rahmen einer "Strategischen Partnerschaft". Weiterführende Informationen: Europäische NachbarschaftspolitikEuropaische_Struktur-_und_Investitionsfonds_(ESIF)Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)Als Strukturfonds sind vor allem die Fördertöpfe im Bereich der Regionalpolitik (Kohäsionspolitik) bekannt. Es gibt aber auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik und in der Gemeinsamen Fischereipolitik Fonds zur finanziellen Unterstützung. Die Mittel dafür stammen aus dem EU-Haushalt und werden von der Europäischen Kommission verwaltet. Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014‑2020 wurden die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) auf Basis einer Reihe von Verordnungen auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und unter einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen zusammengefasst.Durch deren Neuausrichtung werden die Fonds gezielt dafür eingesetzt, die Vorgaben der Europa2020-Strategie zu erreichen und - bekräftigt etwa durch den Pakt für Wachstum und Beschäftigung - zur wirtschaftlichen Erholung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Weiterführende Informationen: Europäische Struktur- und InvestitionsfondsEuropaische_Territoriale_Zusammenarbeit_(ETZ)Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)Das Ziel der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" (ETZ) wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Strukturfonds unterstützt. Darunter fallen sowohl grenzüberschreitende Kooperationen als auch transnationale bzw. überregionale Programme. Die ETZ existiert als eigenes Ziel seit 2007 und stellt eine Weiterentwicklung der ehemaligen Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit dar. Für den Zeitraum 2021‑2027 wird eine Modernisierung der Kohäsionspolitik angestrebt, fünf politische Ziele sollen die Investitionsprioritäten in den einzelnen EU-Fonds leiten. 1. Ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen 2. Ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert 3. Ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen 4. Ein sozialeres Europa, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert 5. Ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU Die transnationalen Programme umfassen "Programmräume". Österreich ist an drei solchen Programmräumen beteiligt: Alpenraum, Central Europe und Donauraum. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation ist Österreich an folgenden sieben Programmen beteiligt "Österreich‑Ungarn", "Österreich‑Slowakei", "Österreich‑Tschechien", "Deutschland/Bayern‑Österreich", "Alpenrhein‑Bodensee‑Hochrhein", "Italien‑Österreich" und "Slowenien‑Österreich". Außerdem gibt es andere EU-weite Programme, die regionale Kooperationen fördern, z. B. INTERREG IV C, INTERACT, URBACT und ESPON.Weiterführende Informationen: EU-Fonds für regionale Entwicklung in ÖsterreichEuropaische_Union_(EU)Europäische Union (EU)Es existiert kein Europäischer Staat, jedoch ist die EU mehr als bloß ein Bündnis von Staaten. Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Die EU ist im Wortsinn einzigartig. Die Bezeichnung EU wurde erstmals 1972 mit dem Pariser Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschef:innen der EG-Staaten offiziell in den gemeinsamen Wortschatz aufgenommen und galt als Ziel der Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) gründeten die EG-Mitgliedstaaten die Europäische Union, die demzufolge sowohl Zuständigkeit in wirtschaftlichen als auch nichtwirtschaftlichen Politikbereichen besaß. Innerhalb der EU wurde 1999 eine gemeinsame Währung, der Euro, erstmals als Buchgeld und 2002 als Bargeld eingeführt. Mit dem Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten auch in der Innen- und Justizpolitik sowie in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zusammen. Mehrere Vertragsänderungen, zuletzt durch den Vertrag von Lissabon (2007) haben sowohl die supranationalen Kompetenzen ausgebaut als auch die gemeinsamen Institutionen demokratisiert. Die Europäische Union umfasst mittlerweile 27 Staaten und rund 450 Millionen Einwohner. Weitere Glossareinträge: Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union Europaische_VerfassungEuropäische Verfassungsiehe Verfassung für Europa Europaische_VerteidigungsagenturEuropäische VerteidigungsagenturDie Europäische Verteidigungsagentur mit Sitz in Brüssel soll Verteidigungsfähigkeiten im Bereich der Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entwickeln, die europäische Rüstungszusammenarbeit fördern und verbessern, die europäische industrielle und technische Verteidigungsbasis stärken und einen wettbewerbsfähigen Markt für Verteidigungsgüter schaffen sowie die Forschung unterstützen. Weiterführende Informationen: Europäische VerteidigungsagenturEuropaische_Wertpapieraufsichtsbehorde_(ESMA)Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Sitz in Paris und ist eine von drei Finanzaufsichtsbehörden im Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS). Weiterführende Informationen: Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)Europaische_Wirtschaftsgemeinschaft_(EWG)Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)Am 25. März 1957 wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden zur Verwirklichung der wirtschaftlichen Integration in Europa unterzeichnet. Beide Verträge traten am 1. Jänner 1958 in Kraft. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht (EU-Vertrag, 1993) wurde der EWG-Vertrag angesichts ihrer erweiterten Aufgabenstellung in EG-Vertrag umbenannt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 reformiert und wird seither als AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) bezeichnet. Europaische_Zentralbank_(EZB)Europäische Zentralbank (EZB)Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, von wo aus sie das System der europäischen Währung, des Euro, steuert. Die Preisstabilität in den Ländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist das vorrangige Ziel der Zentralbank. Sie ist zuständig für die Geldpolitik, insbesondere die Leitzinsen, für Devisengeschäfte, die Verwaltung der Währungsreserven und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme. Die EZB hat das ausschließliche Recht, Euro-Banknoten auszugeben (die Münzen werden hingegen von den nationalen Zentralbanken ausgegeben). Wichtigstes Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat, der sich aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums sowie den Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. An der Spitze der EZB steht der Präsident bzw. die Präsidentin, seit 1. November 2019 ist dies Christine Lagarde. Sie wurde vom Europäischen Rat für eine Amtsdauer von acht Jahren gewählt. Weiterführende Informationen: Europäische ZentralbankWeitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU Europaischer_Ausschuss_fur_Systemrisiken_(ESRB)Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) ist Teil des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) und als besonderes Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main eingerichtet. Seine Aufgabe ist die Überwachung makroökonomischer Entwicklungen, um Systemrisiken für die Finanzstabilität innerhalb der EU möglichst rasch zu erkennen. Der ESRB kann Informationen erheben und auswerten, Systemrisiken nach Priorität einordnen und ermitteln, Risikowarnungen ausgeben und gegebenenfalls Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen erteilen. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstützt die EU in ihren Beziehungen zu Drittstaaten. An seiner Spitze steht der Hohe Vertreter /die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Verwaltung besorgt ein geschäftsführender Generalsekretär bzw. eine geschäftsführende Generalsekretärin. Der EAD hat seinen Sitz in Brüssel, besteht aber außerdem aus Delegationen der EU in Drittländern und bei internationalen Organisationen. An der Spitze jeder Delegation steht ein/eine DelegationsleiterIn, der die EU in dem betreffenden Land vertritt. Weiterführende Informationen: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)Europäischer DatenschutzbeauftragterNach einem Auswahlverfahren, an dem Europäische Kommission, Rat der EU und das Europäische Parlament beteiligt sind, wird aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des Rates und des Europäischen Parlaments ein/e Europäische Datenschutzbeauftragte/r für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Seine/Ihre Aufgabe besteht darin, die Achtung der Privatsphäre von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU sicherzustellen sowie politische Strategien im EU-Datenschutzbereich zu entwickeln. Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 im Jahr 2001 geschaffen und trat 2004 in Kraft. Weiterführende Informationen: Europäischer DatenschutzbeauftragterEuropaischer_Entwicklungsfonds_(EEF)Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfsinstrument der Europäischen Union im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten. Die Finanzierung dieses Fonds erfolgt nicht durch den EU-Haushalt, sondern durch die Mitgliedstaaten selbst. Hintergrund dafür sind die besonderen historischen Beziehungen zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und konkreten Partnerländern. Die Unterstützung der AKP-Staaten durch den EEF erfolgt auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens. Europaischer_Fonds_fur_regionale_Entwicklung_(EFRE)Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat als Strukturfonds die Aufgabe, Gebiete mit Entwicklungsrückstand bzw. mit Strukturproblemen zu fördern. Förderungen werden dabei nicht direkt von der Europäischen Kommission vergeben, sondern von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten. In Österreich erfolgt eine Koordinierung durch die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK). Die Vergabe der Mittel erfolgt im Wege der Kofinanzierung, d. h. die Fondsgelder ergänzen jeweils nationale, regionale oder lokale Förderungen oder private Finanzmittel. Die Höhe der finanziellen Mittel hängt von der Förderfähigkeit der jeweiligen Region ab, wobei drei Förderkategorien unterschieden werden: Weiter entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von mehr als 90 % des EU-Durchschnitts, Übergangsregionen zwischen 75 % und 90 % und weniger entwickelte Regionen mit unter 75 %.Für den Zeitraum 2014-2020 wurden in Übereinstimmung mit den Zielen der Europa2020-Strategie folgende zwei Ziele verfolgt. 1. Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Die finanziellen Mittel, die für Förderungen zur Verfügung stehen, müssen bis zu einer bestimmten Höhe entsprechend der Kategorisierung einer Region für mindestens zwei thematische Prioritäten verwendet werden. Die thematischen Prioritäten sind Forschung und Innovation, eine digitale Agenda, die Unterstützung kleiner und mitlerer Unternehmen (KMU) und eine CO2-arme Wirtschaft. In weiter entwickelten Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel für Projekte zu mindestens zwei thematischen Prioritäten (davon mindestens 20 % für CO2-arme Wirtschaft), in Übergangsregionen mindestens 60 % (bzw. 15 % für CO2-arme Wirtschaft) und in weniger entwickelten Regionen mindestens 50 % (bzw. 12 % für CO2-arme Wirtschaft) verwendet werden. In Österreich gelten alle Bundesländer mit Ausnahme des Burgenlandes als "weiter entwickelte Regionen". Das Burgenland behält den Status als "Übergangsregion". 2. Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ), also der Unterstützung der grenzüberschreitenden und transnationalen regionalen Zusammenarbeit, müssen mindestens 80 % der Mittel in Projekte zu den thematischen Prioritäten investiert werden. Weiterführende Informationen: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Europaischer_Forschungsraum_(EFR)Europäischer Forschungsraum (EFR)Das Konzept des Europäischen Forschungsraumes wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um durch bessere Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Innovation zu einer echten gemeinsamen Forschungspolitik in der Europäischen Union zu gelangen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums zu einem vertraglich verankerten Ziel der Europäischen Union. Zudem ersetzte im Jahr 2010 die Agenda Europa 2020, bei der die Bereiche Forschung, Bildung und Innovation eine große Bedeutung haben, die bestehende Lissabon-Strategie. Weiterführende Informationen: Europäischer ForschungsraumEuropaischer_Garantiefonds_fur_die_Landwirtschaft_(EGFL)Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)siehe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Europaischer_Gerichtshof_(EuGH)_-_Der_GerichtshofEuropäischer Gerichtshof (EuGH) - Der GerichtshofSeit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wird das Gerichtssystem der Europäischen Union als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet. Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus dem Gerichtshof (früher EuGH oder Europäischer Gerichtshof), dem Gericht (früher Europäisches Gericht erster Instanz) und den Fachgerichten.Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge sowie der von den zuständigen Gemeinschaftsorganen erlassenen Vorschriften zu sichern. Der 1952 gegründete Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg wurde bereits mit mehr als 9.000 Rechtssachen befasst. Er besteht aus Richter:innen aus je einem Mitgliedstaat und wird von acht Generalanwält:innen unterstützt, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt werden. Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU Europaischer_Gewerkschaftsbund_(EGB)Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)siehe Sozialpartner Europaischer_HaftbefehlEuropäischer HaftbefehlDem Europäischen Haftbefehl liegt ein Rahmenbeschluss des Rates der EU vom 13. Juni 2002 zugrunde, der seit dem 1. Januar 2004 in Anwendung ist. Der Europäische Haftbefehl soll die bisherigen Auslieferungsverfahren ersetzen und dadurch die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU stärken. Er beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen. Weiterführende Informationen: Europäischer HaftbefehlEuropaischer_HochschulraumEuropäischer Hochschulraumsiehe Bologna-Prozess Europaischer_KonventEuropäischer KonventDer erste Konvent zur Ausarbeitung einer Vertragsänderung wurde nach Annahme der Erklärung von Laeken im Dezember 2001 durch die Staats- und Regierungschef:innen einberufen. Der Konvent tagte von Februar 2002 bis Juli 2003 und arbeitete einen Vorschlag für eine europäische Verfassung aus. Auf Grundlage dieses Vorschlags einigten sich die Staats- und Regierungschef:innen im Rahmen einer Regierungskonferenz am 18. Juni 2004 über den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa, welcher am 29. Oktober 2004 endgültig beschlossen und unterzeichnet wurde. Auf Grund des Scheiterns im nachfolgenden Ratifizierungsprozesses (negative Referenda in den Niederlanden und Frankreich 2005) konnte dieser Vertrag nicht in Kraft treten. Statt dessen trat 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft. Im Vertrag von Lissabon ist nun die Einberufung eines Konvents im Fall des ordentlichen Änderungsverfahren vorgesehen. Die Einberufung erfolgt nach Beschluss des Europäischen Rates durch seinen Präsidenten. Ein Konvent hat sich zusammenzusetzen aus VertreterInen der nationalen Parlamente, Vertreter:innen der Staats- und Regierungschef:innen der Mitgliedstaaten, Vertreter:innen des Europäischen Parlaments sowie Vertreter:innen der Europäischen Kommission. Handelt es sich um geplante institutionelle Änderungen für die Eurozone, hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) ein Anhörungsrecht. Der Konvent prüft die ihm vorgelegten Änderungsentwürfe. Ziel des Konvents ist es, im Konsens eine Empfehlung an die nachfolgende Regierungskonferenz, die die geplante Vertragsänderung vereinbart, auszuarbeiten. Weitere Glossareinträge: Änderung der Verträge Europaischer_Landwirtschaftsfonds_fur_die_Entwicklung_des_landlichen_Raums_(ELER)Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)siehe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) Europaischer_RatEuropäischer RatDer Europäische Rat mit Sitz in Brüssel hat seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon den Status eines EU-Organs erhalten. In ihm kommen die Staats- und Regierungschef:innen der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident/die Präsidentin der Kommission regelmäßig unter dem Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin des Europäischen Rates zusammen. Der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wird an den Arbeiten des Europäischen Rates beteiligt, ist aber kein Mitglied. Der Europäische Rat tagt mindestens zweimal pro Halbjahr („EU-Gipfel“) grundsätzlich in Brüssel. Es können aber auch außerordentliche Tagungen („EU-Sondergipfel“) einberufen werden. Seine Aufgabe ist es, der EU die nötigen Impulse für ihre Entwicklung zu geben und allgemeine politische Ziele festzulegen. Dazu nimmt er rechtlich nicht verbindliche, aber politisch bedeutsame "Schlussfolgerungen" an. Die Umsetzung seiner Entscheidungen erfolgt durch andere EU-Organe. Er hat somit keine Rechtsetzungsbefugnisse, nimmt aber als politisches Leitungsgremium der EU eine bedeutende Rolle ein. Mit einem Beschluss kann der Europäische Rat die schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte der EU durch einen Mitgliedstaat feststellen. Gegenüber den anderen EU-Organen nimmt der Europäische Rat eine Sonderstellung ein. Er kann über die Zusammensetzung des Rates der EU (Ratsformationen) wie auch über die Mitgliederanzahl der Europäischen Kommission entscheiden und beschließt die Sitzverteilung im Europäischen Parlament (auf dessen Vorschlag). Von ihm stammt der Vorschlag für den Präsidenten/ die Präsidentin der Kommission (für die Wahl durch das Parlament). Weiters ernennt er den Hohen Vertreter/die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (nach Zustimmung des Kommissionspräsidenten/ der Kommissionspräsidentin) und die übrigen Mitglieder der Kommission (nach Zustimmung des Parlaments). Die meisten Entscheidungen des Europäischen Rates werden im Konsens (d.h. keine Gegenstimme) getroffen, wobei nur die Staats- und Regierungschefs stimmberechtigt sind. Weiterführende Informationen: Europäischer RatWeitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU Europaischer_Rechnungshof_(EuRH)Europäischer Rechnungshof (EuRH)Der in Luxemburg ansässige Rechnungshof prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten. Er wird daher auch das "finanzielle Gewissen der EU" genannt. Ihm gehören je ein Mitglied aus jedem EU-Staat an, die vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre ernannt werden. An der Spitze des EuRH steht der Präsident, der aus den ernannten Mitgliedern auf drei Jahre gewählt wird. Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU, Europäischer RechnungshofEuropaischer_Sozialfonds_(ESF)Europäischer Sozialfonds (ESF)Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat als Strukturfonds die Aufgabe, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in allen Regionen der EU zu verbessern sowie Menschen in Notlagen oder Mitglieder benachteiligter Gruppen zu unterstützen. Dabei wird – im Gegensatz zu EURES (Europäisches Job Netzwerk) - keine Arbeitsvermittlung angeboten, sondern eine Vielzahl von staatlichen, regionalen oder lokalen Projekten (auch Kleinprojekte) zur Förderung von Beschäftigung und Berufsbildung unterstützt.Die Förderungen werden dabei nicht direkt von der Europäischen Kommission vergeben, sondern von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Wege der Kofinanzierung, d.h. die Fondsgelder ergänzen jeweils nationale, regionale oder lokale Förderungen oder private Finanzmittel. Die Höhe der finanziellen Mittel hängt von der Förderfähigkeit der jeweiligen Region ab, wobei drei Förderkategorien unterschieden werden: Weiter entwickelte Regionen mit einem BIP pro Kopf von mehr als 90 % des EU-Durchschnitts, Übergangsregionen zwischen 75% und 90% und weniger entwickelte Regionen mit unter 75% BIP pro Kopf. Der ESF existiert seit mehr als 50 Jahren. Für den Zeitraum 2014-2020 wurde – in Übereinstimmung mit den Zielen der Europa2020-Strategie und unterstützt durch den Pakt für Wachstum und Beschäftigung – seine Funktion zusätzlich gestärkt. Für die Finanzperiode 2014-2020 sind für den ESF vier thematischen Förderziele festgelegt: 1. Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte 2. Soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut 3. Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen 4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung Innerhalb der Kohäsionspolitik kommt nun ein garantierter Mindestanteil für ESF-Projekte zum Einsatz (mehr als 74 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020). Davon sind wiederum mindestens 20% für Projekte zur sozialen Eingliederung reserviert. Außerdem wurde insbesondere der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ein größeres Gewicht beigemessen: Im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) werden in Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25% mit mehr als 3 Mrd. EUR Projekte für jene Jugendliche unterstützt, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren.Weiterführende Informationen: Europäischer Sozialfonds in ÖsterreichEuropaischer_Stabilitatsmechanismus_(ESM)Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)Der Vertrag zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde im Jahr 2012 als völkerrechtlicher Vertrag von den damals 17 Mitgliedstaaten der Eurozone beschlossen und trat am 27. September 2012 in Kraft. Dem ging eine Änderung des Art. 136 AEUV im Wege einer vereinfachten Vertragsänderung voraus, die am Gipfel des Europäischen Rates im Dezember 2010 beschlossen wurde. Der ESM wurde als permanente internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg gegründet und löst damit die vorübergehend eingerichtete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ab. Seine Aufgabe ist es, Mitgliedstaaten der Eurozone, die durch Überschuldung in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Dies kann durch Bürgschaften (Haftungsgarantien) und Notkredite erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Ratifizierung des Fiskalpakts sowie die Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen. Dem ESM steht dafür ein Stammkapital von 700 Mrd. Euro zur Verfügung, das von den Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig zu leisten ist. Die Organe des ESM bilden der Gouverneursrat, in dem die Finanzminister:innen der Mitgliedstaaten vertreten sind, sowie das Direktorium und der/die Geschäftsführende DirektorIn. Die Mitglieder des Direktoriums und der/die Geschäftsführende DirektorIn werden von den Mitgliedern des Gouverneursrats ernannt. Der/Die Geschäftsführende DirektorIn ist für fünf Jahre im Amt, wobei eine einmalige Wiederernennung möglich ist. Er/Sie vertritt den ESM nach außen. Derzeit hat dieses Amt Klaus Regling inne. In ESM-Angelegenheiten hat sich der österreichische Nationalrat umfangreiche Mitspracherechte gesichert. Weiterführende Informationen: ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), European Stability MechanismEuropaischer_Verbund_fur_territoriale_Zusammenarbeit_(EVTZ)Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) kann gegründet werden, um die grenzüberschreitende territoriale Zusammenarbeit im Rahmen der Regionalpolitik zu erleichtern und zu fördern. Diese neue Rechtsform wurde mit der Förderperiode 2007-2013 eingeführt. Ein EVTZ besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und muss aus Mitgliedern aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten bestehen. Dies können EU-Mitgliedstaaten, regionale oder lokale Gebietskörperschaften, Verbände oder sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts sein. Ein Beispiel für einen EVTZ ist die Region Tirol-Südtirol-Trentino. Weitere Glossareinträge: Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Europaischer_Wirtschaftsraum_(EWR)Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)Mitte der 80er-Jahre drohte aufgrund der in Gang gesetzten Schritte zur Verwirklichung eines Binnenmarktes eine Spaltung zwischen den EFTA- und den EG-Staaten. Um dieser Spaltung entgegenzuwirken gab der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors wichtige Impulse: Sein Plan für einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sah die Herbeiführung binnenmarktähnlicher Verhältnisse zwischen EG und EFTA mit Verwirklichung der vier Grundfreiheiten vor. Der EWR-Vertrag wurde 1992 in Porto unterzeichnet und trat am 1. Jänner 1994 für die EFTA-Staaten Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen und Island in Kraft, Liechtenstein wurde am 1. Mai 1995 Mitglied. Die Schweiz trat dem EWR – nach einer negativen Volksabstimmung – entgegen ursprünglicher Absicht nicht bei. Aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union um Kroatien und dem Austritt Großbritanniens umfasst der EWR nunmehr 30 Staaten und stellt damit den größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt dar. Europaischer_Zentralverband_der_offentlichen_Wirtschaft_(CEEP)Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP)siehe Sozialpartner Europaisches_Jahr_der_Jugend_2022Europäisches Jahr der Jugend 2022Am 15. September 2021 erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend. Mit 22. Dezember 2021 erfolgte dazu ein entsprechender Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates. Das Europäische Jahr der Jugend 2022 verfolgt vier Ziele, die unter Einbindung einer Vielfalt von Stakeholdern erreicht werden sollen. Neue Chancen im digitalen und ökologischen Bereich aufzeigen: Die Generation, die unter der Covid‑19‑Pandemie am meisten gelitten hat, soll besonders gewürdigt und unterstützt werden. Zudem sollen dieser Generation besonders in den Bereichen des ökologischen und digitalen Wandels neue Perspektiven und Chancen geboten werden. Partizipation und Engagement fördern: Alle jungen Menschen sollen ermutigt werden, sich im weitesten Sinne politisch zu betätigen und zu engagieren – vor allem junge Menschen mit geringeren Chancen, aus benachteiligten Verhältnissen, ländlichen oder abgelegenen Gebieten oder schutzbedürftigen Gruppen. Berufliche Möglichkeiten durch EU‑Programme und -Projekte bekannter machen: In Verbindung mit der Umsetzung des EU‑Aufbauplans "Next Generation EU" (NGEU) sollen hochwertige Arbeitsplätze sowie Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Junge Menschen sollen besser über die Möglichkeiten zur persönlichen, sozialen und beruflichen Weiterentwicklung informiert werden. Einbezug der Jugendperspektive in alle Politikbereiche sicherstellen: Jugendpolitik soll in allen relevanten Politikbereichen der Europäischen Union im Einklang mit der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019‑2027 und den Europäischen Jugendzielen (European Youth Goals) durchgängig berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen: Europäisches Jahr der Jugend, European Youth GoalsEuropaisches_Justizielles_Netz_(EJN)Europäisches Justizielles Netz (EJN)Die Hauptaufgabe des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) besteht darin, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu erleichtern, indem es insbesondere die Kommunikation zwischen den eingerichteten nationalen Kontaktstellen verbessert. Die Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten werden als Vermittler und Unterstützer bei der Verfolgung schwerer Kriminalität tätig, einerseits durch direkte Kontaktaufnahme zwischen den betroffenen Stellen und andererseits dadurch, dass sie die erforderlichen rechtlichen und praktischen Informationen zur Verfügung stellen. Es findet auch eine enge Zusammenarbeit mit Eurojust statt. Weiterführende Informationen: Europäisches Justizielles NetzEuropaisches_Parlament_(EP)Europäisches Parlament (EP)In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählten Europäischen Parlament haben die Vertreter und Vertreterinnen der rund 450 Millionen Unionsbürger und Unionsbürgerinnen Sitz und Stimme. Die Kompetenzen des seit 1952 gegründeten Parlaments wurden durch Änderungsverträge eindeutig erweitert, insbesondere durch den Vertrag von Maastricht 1992 und schließlich durch den Vertrag von Lissabon 2009. Das EP hat wichtige Mitwirkungsrechte beim Erlass europäischer Rechtsakte (insbesondere im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens), beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU den EU-Haushalt und hat wichtige Ernennungs- und Kontrollrechte, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Seit dem Brexit verfügt das Europäische Parlament insgesamt über 705 Sitze. Diese sind nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität aufgeteilt, also mindestens sechs und maximal 96 je Mitgliedstaat. Österreich entsendet 19 Abgeordnete. In der Wahlperiode 2019-2024 wurde der italienische Abgeordnete David Maria Sassoli von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) am 3. Juli 2019 für die zweieinhalb Jahre dauernde Amtsperiode zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt. Er verstarb kurz vor Ende seiner Amtszeit am 11. Jänner 2022. Für die zweite Amtszeit innerhalb der Wahlperiode wurde am 18. Jänner 2022 die bisherige erste Vizepräsidentin, die Maltesin Roberta Metsola, als Vertreterin der Europäischen Volkspartei (EVP) zur Präsidentin des Europäischen Parlaments gewählt. Offizieller Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg (Frankreich), wo einmal monatlich die Plenarsitzungen stattfinden. Allerdings tagen die verschiedenen Ausschüsse und Fraktionen sowie zusätzliche Plenarsitzungen gewöhnlich in Brüssel, während sich das Generalsekretariat in Luxemburg befindet. Diese Regelung wurde 1999 im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben. Weitere Glossareinträge: Institutionen (Organe) der EU, Europäisches ParlamentEuropaisches_SemesterEuropäisches Semestersiehe Europäisches Semester (Budget-Glossar) Europaisches_System_der_Finanzaufsicht_(ESFS)Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS)In Folge der Finanzkrise ab 2008 wurde die Finanzaufsicht in Europa reformiert und ein neues Europäisches System der Finanzaufsicht (ESFS) eingeführt. Dieses setzt sich aus drei Aufsichtsbehörden mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie ergänzenden Einrichtungen zusammen, etwa der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dem Gemeinsamen Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden und den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.Aufgabe des ESFS ist unter anderem die Gewährleistung der effektiven Anwendung der für den Finanzsektor geltenden Vorschriften, die Entwicklung von einheitlichen Aufsichtsstandards und Leitlinien und die Schlichtung von Meinungsstreitigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Durchgriffsrechte besitzen die Aufsichtsbehörden nur in Ausnahmefällen (z.B. eine nationale Aufsichtsbehörde verstößt gegen Unionsrecht). Weiterführende Informationen: Europäisches FinanzaufsichtssystemWeitere Glossareinträge: Bankenunion Europaisches_Unterstutzungsburo_fur_Asylfragen_(EASO)Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)Das „Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen“ soll die praktische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich durch einen einfacheren Erfahrungs- und Informationsaustausch intensivieren. Weiters soll es EU-Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist, unterstützen und bei der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mitwirken. Weiterführende Informationen: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)Europaisches_WettbewerbsrechtEuropäisches WettbewerbsrechtPrimäres Ziel der europäischen Wettbewerbsvorschriften ist die Gewährleistung eines funktionierenden Binnenmarktes durch Chancengleichheit bzw. durch Verhinderung wettbewerbsverzerrender Maßnahmen. Dies soll erreicht werden durch das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, die Fusionskontrolle und die Regelungen betreffend öffentliche Beihilfen (Subventionen). Die europäischen Wettbewerbsregeln – insbesondere etwa die Beihilferegelungen – gelten für private und öffentliche Unternehmen gleichermaßen. Ausnahmen bestehen allerdings für Unternehmen, die ein Finanzmonopol innehaben, und für Unternehmen, die mit der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut sind. Die Festlegung europäischer Wettbewerbsregeln fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Daneben können die Mitgliedstaaten nationale Wettbewerbsregeln beibehalten, sofern diese die europäischen Vorschriften nicht beeinträchtigen. Auch Handlungen außerhalb der EU unterliegen den europäischen Vorschriften, wenn sich daraus Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse im EU-Binnenmarkt ergeben. Weitere Glossareinträge: Zuständigkeiten der EU EuroparechtEuroparechtUnter dem Begriff "Europarecht" werden all jene Rechtsnormen verstanden, die im Rahmen der Europäischen Union gültig sind und angewendet werden. "Aktuelle Europastunden" werden im Rahmen von Sitzungen des österreichischen Nationalrates und Bundesrates abgehalten, bei denen ausschließlich EU-Fragen erörtert werden. Sie finden viermal im Jahr statt. Mit diesen Europastunden wollen die Abgeordneten nicht nur die Mitwirkung des Österreichischen Parlaments in EU-Angelegenheiten verstärken, sondern auch die Öffentlichkeit besser über EU-Vorhaben informieren und Europapolitik für die Bevölkerung greifbar machen. Basis für die Europastunden bilden § 74b der Geschäftsordnung des Nationalrates und § 42 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates. Weiterführende Informationen: Geschäftsordnung des Nationalrates § 74b, Geschäftsordnung des Bundesrates § 42 Absatz 2 EuropatagEuropatagAm 9. Mai wird seit dem Jahr 1986 jährlich der Europatag der Europäischen Union begangen. Frankreichs Außenminister Robert Schuman schlug am 9. Mai 1950 vor, eine Produktionsgemeinschaft für Kohle und Stahl zu schaffen, was in der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) münden und den Grundstein der heutigen Europäischen Union legen sollte. Weitere Glossareinträge: Schuman-PlanEuropeAidEuropeAidAls „EuropeAid“ bezeichnet sich die Generaldirektion „GD Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropeAid“ der Europäischen Kommission. Sie ist für die Erarbeitung der europäischen Strategien in der Entwicklungszusammenarbeit zuständig und leistet weltweit Entwicklungshilfe, indem Programme und Projekte in der ganzen Welt durchgeführt werden. EuropeAid gewährt Zuschüsse und vergibt in Ausschreibungen die Durchführung von Projekten und Maßnahmen, die mit den EU-Außenhilfeprogrammen in Zusammenhang stehen. Die finanziellen Mittel werden über verschiedene Finanzinstrumente im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) aus dem EU-Haushalt und Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), zur Verfügung gestellt. Weiterführende Informationen: EuropeAidEurope_Direct_InformationsnetzwerkeEurope Direct InformationsnetzwerkeDie wesentliche Aufgabe des EUROPE DIRECT Netzwerkes besteht darin, Unternehmen, Kommunal- und Regionalbehörden, Vereine und gemeinnützige Organisationen sowie die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über die Europäische Union und ihre Politik zu informieren. Die Informationsstellen arbeiten mit anderen lokalen, nationalen und europäischen Netzwerken zusammen. Zu den angebotenen Diensten zählen unter anderem ein umfassendes Angebot kostenloser Veröffentlichungen und Broschüren sowie ein direkter Frage- und Antwortdienst. Bei eigenen Veranstaltungen oder Messen informieren sie die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über europäische Belange. Insgesamt gibt es rund 500 Netzwerke in der EU, von denen sich 12 in Österreich befinden. Im Burgenland und in Kärnten gibt es zwei Informationsstellen, in den übrigen Bundesländern eine. Weiterführende Informationen: Europe Direct ÖsterreichEuropol_(Europaisches_Polizeiamt)Europol (Europäisches Polizeiamt)Das Europäische Polizeiamt (Europol) soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung und Bekämpfung schwerwiegender Formen von Kriminalität, wie Terrorismus und der international organisierten Kriminalität, unterstützen. Es hat seinen Sitz in Den Haag und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Die Errichtung erfolgte ursprünglich auf der Grundlage des Europol-Übereinkommens von 1995. Dieses Übereinkommen wurde durch einen Beschluss im Jahr 2009 ersetzt, durch den Europol seit 1. Januar 2010 als EU-Agentur (wie z.B. OLAF) tätig ist. Wesentliche Aufgabe von Europol ist die Unterstützung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten durch automatisierte Informationssammlungen. Es kann die Mitgliedstaaten auch im die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen in bestimmten Fällen ersuchen und die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen empfehlen. Auch eine Teilnahme an solchen Ermittlungsgruppen ist möglich, allerdings nur in unterstützender Funktion. Europol-Mitarbeiter:innen dürfen keine Zwangsmaßnahmen ergreifen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung am 1. Mai 2017 wurden die Befugnisse der Agentur zur Bekämpfung von Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität ausgeweitet. Darunter fällt ein verbesserter Zugang zu Datenbanken, mehr Datentausch mit privaten Stellen und eine Meldestelle zur Entfernung von Internetinhalten. Dadurch wurde ihre Funktion als Drehscheibe für den Informationsaustausch gestärkt, in dem der Agentur ein flexibles und modernes Datenmanagementsystem an die Hand gegeben. Zudem wurde die Rechenschaftspflicht der Agentur durch die neue Europol-Verordnung erhöht. Seit der neuen Verordnung erfolgt die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf EU-Ebene im Bereich der Strafverfolgung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten. Auf Basis des Artikel 51 der seit 1. Mai 2017 geltenden Europol-Verordnung wurde von der Parlamentspräsident:innenkonferenz auch ein neues parlamentarisches Kontrollgremium, der Gemeinsame parlamentarische Kontrollausschuss zu Europol (JPSG) eingerichtet. Weiterführende Informationen: EuropolEuroraumEuroraumsiehe Eurozone EurozoneEurozoneDie EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die gemeinsame Währung Euro eingeführt haben, bilden den Euroraum bzw. die Eurozone. Derzeit (Stand 1. Jänner 2015) haben 19 von 27 EU-Mitgliedstaaten in der WWU den Euro eingeführt. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der sogenannten Konvergenzkriterien. Im Jahr 1999 wurde diese Bedingung von elf der ehemals fünfzehn EU-Mitgliedstaaten erfüllt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Es folgte Griechenland 2001. Die Einführung des Euro in Bargeldform in diesen zwölf Ländern erfolgte am 1. Jänner 2002. Slowenien führte den Euro 2007, Malta und Zypern 2008, die Slowakei 2009, Estland 2011, Lettland 2014 und Litauen 2015 ein. Diese Staaten haben sich zur informellen Eurogruppe zusammengeschlossen. Die übrigen EU-Mitgliedstaaten sind zur Euro-Einführung verpflichtet – eine Ausnahme gilt für Dänemark („Opt-out“), in Schweden gab es ein negatives Referendum zu dieser Frage. Die Mitgliedstaaten der Eurozone haben sich dazu entschlossen, eine gemeinsame Geldpolitik zu betreiben. Diese wird durch die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) ausgeübt, die mit den nationalen Zentralbanken im Europäischen System der Zentralbanken („Eurosystem“) verbunden ist. Eine engere Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken (insbesondere der Fiskal-, Haushaltspolitik) findet im Rahmen des Europäischen Semesters durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) und der Europa2020-Strategie sowie im Rahmen des Euro-Plus-Paktes statt. Wann beschloss die Europäische Union das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung zu gründen?Durch Beschluss der Europäischen Kommission vom 28. April 1999 wurde daraufhin das neu konzipierte Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegründet.
Ist Olaf in der EU zuständig?Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht Betrugsfälle zu Lasten des EU-Haushalts, Korruption und Fälle schweren Fehlverhaltens innerhalb der EU-Institutionen und entwickelt Strategien zur Betrugsbekämpfung. Trotz seiner Zugehörigkeit zur Europäischen Kommission ist das OLAF operativ unabhängig.
Was heißt die Abkürzung OLAF?Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung ist unter der Abkürzung „OLAF“ bekannt, nach seinem französischen Namen: Office de Lutte Anti-Fraude (Amt für Betrugsbekämpfung).
Wo findet man die rechtliche Grundlage zur Betrugsbekämpfung?Die Rechtsgrundlage für die Betrugsbekämpfung ist Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ersetzt Artikel 280 EG-Vertrag).
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