Wann kommt 12 50 Euro Mindestlohn?

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer in Deutschland. Der Mindestlohn soll im Jahr 2022 um mehrere Euro steigen. Über das entsprechende Gesetz hat der Bundestag am Freitag, 03.06.2022, abgestimmt. Das Gesetz der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der Linken angenommen, die Union und die AfD enthielten sich.

  • Um wieviele Euro steigt der Mindestlohn im Jahr 2022?
  • Wann steigt der Mindestlohn?
  • Gibt es Kritik an der Steigerung des Mindestlohns?
  • Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?
  • Wie hat sich der Mindestlohn in der Vergangenheit entwickelt?
  • Wie steht der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern da? Auch in anderen Ländern gibt es nämlich einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn. Der Statistikdienst statista.de hat erst im Februar 2022 mehrere europäische Länder miteinander verglichen. Und das sind die Mindestlöhne pro Stunde in Ländern der Europäischen Union:

    Der Mindestlohn 2023 beträgt 12 Euro brutto pro Stunde. Dies ergibt sich aus einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Das Bundeskabinett hat bereits am 23. Februar 2022 per Beschluss diese Mindestlohnerhöhung festgelegt. Bei dieser Anpassung handelt es sich um eine Ausnahme. Bisher wurde der gesetzliche Mindestlohn immer auf Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission angehoben. Dieses Mal war es ein Kabinettsbeschluss.

    Nächste Erhöhung vermutlich 2024

    Zukünftige Erhöhungsschritte sind wieder den Vorschlägen der Mindestlohnkommission vorbehalten, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Wissenschaftlern zusammensetzt. Bis zum 30. Juni 2023 soll die unabhängige Kommission über die nächste Erhöhung beraten. Der neue Mindestlohn wird frühestens zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit steht fest, dass der Mindestlohn 2023 in Höhe von 12 Euro das ganze Jahr über gelten wird.

    Bisherige Entwicklung des Mindestlohns

    Im Jahr 2022 sah die Situation anders aus, da der Mindestlohn sogar dreimal angehoben wurde:

    • 1. Januar 2022: 9,82 Euro
    • 1. Juli 2022: 10,45 Euro
    • 1. Oktober 2022: 12 Euro

    Bei der letzten Erhöhung zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro um 1,55 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Auch die Jahre davor erfolgten Anpassungen nach oben.

    In Deutschland gibt es den gesetzlichen Mindestlohn seit dem Jahr 2015. Damals wurde er mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Davor gab es festlegte Lohnuntergrenzen nur in Form von Branchenmindestlöhnen, die die Arbeitnehmer der jeweiligen Branchen betreffen. Seit seiner Einführung ist der Mindestlohn mehrmals gestiegen:

    Jahr

    Mindestlohn

    2015

    8,50 Euro

    2017

    8,84 Euro

    2019

    9,19 Euro

    2020

    9,35 Euro

    Januar 2021

    9,50 Euro

    Juli 2021

    9,60 Euro

    Januar 2022

    9,82 Euro

    Juli 2022

    10,45 Euro

    Oktober 2022

    12,00 Euro

    Mindestlohn als gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze

    Der Mindestlohn definiert sich als gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die der Arbeitslohn pro Stunde nicht unterschreiten darf. Den rechtlichen Rahmen bietet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Als allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze gilt der Mindestlohn 2023 für alle Arbeitnehmer deutschlandweit, sofern keine Ausnahme vorliegt. Er beträgt in Ost- und Westdeutschland einheitlich 12 Euro pro Stunde.

    Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

    • 22 MiLoG regelt den persönlichen Anwendungsbereich und nennt damit jene Personengruppen, für die der Mindestlohn nicht gilt:
    • Auszubildende
    • Minderjährige, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
    • Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (= die ersten sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn)
    • Selbstständige
    • Ehrenamtliche Mitarbeiter
    • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Zuge einer Berufs- oder Hochschulausbildung oder als Schüler machen
    • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten absolvieren (Berufs- oder Studienorientierung)

    Mindestausbildungsvergütung („Mindestlohn für Azubis“) 2023

    Für Auszubildende ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nicht relevant. Statt dieses Mindestlohns steht Azubis eine sogenannte Mindestausbildungsvergütung zu, die zum 1. Januar 2023 folgendermaßen steigt:

    • 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro (davor 585 Euro)
    • 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro (davor 690 Euro)
    • 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro (davor 790 Euro)
    • 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro (davor 819 Euro)

    Umgangssprachlich ist auch der Begriff „Mindestlohn für Azubis“ gebräuchlich.

    Mindestlohn für Minijobber

    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn setzt keinen bestimmten Beschäftigungsumfang voraus. Demnach gilt diese Lohnuntergrenze von 12 Euro auch für Minijobber. Nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Minijobgrenze wurde zum 1. Oktober 2022 erhöht. Die aktuelle Minijobgrenze beträgt 520 Euro (statt bisher 450 Euro). Ohne diese Anpassung wäre es nicht möglich, Minijobber weiterhin für 40 Monatsstunden zu beschäftigen.

    Der Arbeitgeber kommt für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auf. Zudem muss er die Arbeitszeiten von Minijobbern erfassen und diese Daten zwei Jahre lang aufbewahren. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die festgelegte Minijobgrenze nicht überschritten wird. Allenfalls sind die Aufzeichnungen dem Zoll vorzulegen.

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert, ob die Mindestlohnzahlung eingehalten wird. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

    Warum ein angemessener Mindestlohn wichtig ist

    Der gesetzliche Mindestlohn ist regelmäßig anzupassen, um der Inflation und den sich daraus ergebenden steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Es gibt einige Argumente, die für eine angemessene Lohnuntergrenze sprechen:

    • Lohnarmut verhindern
    • Altersarmut vorbeugen
    • Staatshaushalt entlasten (Unternehmen sollen angemessene Einkommen garantieren)
    • Würdige Arbeitsbedingungen schaffen
    • Lohndumping verhindern und fairen Wettbewerb fördern
    • Unterbezahlung verhindern und soziale Gerechtigkeit fördern
    • Gleichberechtigung fördern
    • Wirtschaft ankurbeln (höhere Mindestlöhne steigern die Nachfrage)

    Bei der Erhöhung des Mindestlohns orientieren sich die Mitglieder der Mindestlohnkommission an den Lohnentwicklungen und Tarifabschlüssen.

    Wer profitiert von der Mindestlohnerhöhung?

    Die Mindestlohnerhöhung bringt mehr als sechs Millionen Beschäftigten in Deutschland Vorteile. Sie betrifft insbesondere Frauen und Personen in Ostdeutschland, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass sich die Mindestlohnerhöhung auf knapp 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse auswirkt. Zu den Profiteuren gehören auch Minijobber, Teilzeitbeschäftigte und Neueinsteiger.

    Mindestlöhne im EU-Vergleich

    Zum 1. Januar 2022 haben 18 EU-Länder ihre Mindestlöhne angehoben. Auf Basis dieses Datenstandes im Januar 2022 lagen die Staaten Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Irland und Belgien bezüglich der Mindestlohnhöhe vor Deutschland. In Deutschland wurde der Mindestlohn seitdem zweimal angehoben und beträgt mittlerweile 12 Euro. Damit reihte sich die Bundesrepublik weiter vorne ein:

    • Luxemburg: 13,05 Euro
    • Deutschland: 12 Euro
    • Niederlande: 11,26 Euro (seit Juli)
    • Frankreich: 11,07 Euro (seit August)
    • Irland: 10,50 Euro
    • Belgien: 10,25 Euro
    • Einen im EU-Vergleich niedrigen Mindestlohn haben diese Staaten:
    • Portugal: 4,25 Euro
    • Griechenland: 3,83 Euro
    • Tschechien: 3,81 Euro
    • Kroatien: 3,60 Euro
    • Lettland: 2,96 Euro
    • Bulgarien: 2,00 Euro

    Mindestlohn: Lohnabrechnung

    Beim gesetzlichen Mindestlohn 2023 handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Um den Nettolohn zu erhalten, sind von den 12 Euro Bruttolohn im Rahmen der Lohnabrechnung noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abzuziehen.

    Lohnabrechnung: Partnerschaft zwischen rexx systems und DATEV

    rexx systems arbeitet mit DATEV, dem führenden Anbieter für Lohnabrechnung, zusammen. Diese Partnerschaft macht es möglich, HR und Payroll zusammenzuführen. Die rexx systems Personalmanagement-Software liefert über eine Schnittstelle alle relevanten Daten für die Lohnabrechnung zum Stichtag an das DATEV-Rechenzentrum. Die automatisierte Datenweitergabe erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der DSGVO und ist vor unberechtigten Zugriffen dritter Personen geschützt. Nachdem der Steuerberater die Lohnabrechnungsdaten bearbeitet hat, kommen diese Daten automatisiert über die Schnittstelle zurück an die rexx systems Personalmanagement Software. So liegen dem Arbeitgeber stets aktuelle Abrechnungsdaten vor.

    Wann wird der Mindestlohn auf 12 €?

    Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Dadurch verbessert sich die Lohnsituation von mehr als 6,6 Millionen Menschen im Land.

    Wann kommt der Mindestlohn 12 50 €?

    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen.

    Wann steigt Mindestlohn auf 13 €?

    Ab 01.01.2022 bis 30.09.2022 sind bundesweit mindestens 11,55 zu zahlen. Ab 01.10.2022 bis 31.12.2023 sind bundesweit mindestens 13,00 zu zahlen. Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 sind bundesweit mindestens 13,50 zu zahlen.

    Wie hoch ist der Mindestlohn ab Juli 2022?

    Darunter ist eine Kurve zu sehen, die die Höhe des Mindestlohn in den jeweiligen Jahren anzeigt: 2015: 8,50 Euro, 2016: 8,50 Euro, 2017: 8,84 Euro, 2018: 8,84 Euro, 2019: 9,19 Euro, 2020: 9,35 Euro, 2021: 9,60 Euro, 2022: 12 Euro.