Warum gibt es unbefristete verträge wenn es betriebsbedingte kündigungen gibt

Christina Gehrig arbeitet als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hasselbach mit Standorten in Köln, Bonn und Frankfurt am Main. Sie berät Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte vor allem in Kündigungsschutzverfahren sowie bei Fragen zu Abfindung und Aufhebungsverträgen.

Haben Beschäftigte eine Kündigung trotz unbefristetem Arbeitsvertrag erhalten, sollten sie genau prüfen, ob die Kündigung wirksam ist – denn das ist oft nicht der Fall. Zum Beispiel, wenn die Kündigung

  • nicht schriftlich,
  • ohne Abmahnung,
  • ohne Sozialauswahl,
  • ohne Anhörung des Betriebsrats,
  • unter Missachtung des Mutterschutzgesetzes oder
  • mit Angabe einer falschen Kündigungsfrist

erfolgt ist.

Idealerweise lassen Betroffene sich von Expertinnen oder Experten im Arbeitsrecht unterstützen. Denn nicht immer ist die Lage eindeutig. Für Laien ist es deshalb oft schwierig, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Auch eine unwirksame Kündigung wird nach 21 Tagen wirksam, wenn nicht gerichtlich gegen sie vorgegangen wird.

Von einem unbefristeten Arbeitsvertrag spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf automatisch endet. Arbeitsverhältnisse werden in der Regel unbefristet geschlossen, möchte der Arbeitgeber eine Befristung durchsetzen, dann bedarf es dazu einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Das unbefristete Arbeitsverhältnis bietet dem Arbeitnehmer verständlicherweise mehr Planungssicherheit, als ein befristetes. Allerdings ist auch dort der Schutz nicht uferlos. Gerade zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten kurze Kündigungsfristen, zudem ist nicht auf jedes Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Dieses gilt insbesondere nicht in Kleinbetrieben, unabhängig von der Betriebsgröße gilt es nicht innerhalb der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses.

2. Wie wird aus einem befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter?

Wer bisher nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, sollte genau hinsehen. Denn nicht selten machen Arbeitgeber Fehler, die zur sog. Entfristung führen. Dann erhalten Sie mehr oder weniger automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall früh an uns wenden, damit wir das beste Vorgehen besprechen und ein Gericht Ihren unbefristeten Arbeitsvertrag feststellt.

Die häufigsten und wichtigsten Fehler bei der Befristung sind:

2.1 Die Befristung wurde nicht schriftlich vereinbart

Die Befristung muss schriftlich ver­einbart werden. Haben Sie sich bloß mündlich oder per Mail auf ein bestimmtes Ausstiegsdatum geeinigt, ist dieses Datum nicht bindend. Es handelt sich in Wahrheit um einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

2.2 Der vereinbarte Sachgrund liegt nicht vor

Das Gesetz enthält eine Aufzählung an Sachgründen, die eine Befristung begründen können (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Beispiele sind:

  • Vertretung einer Mitarbeiterin in Mutterschutz
  • Bloß vorübergehender betrieblicher Bedarf, z.B. die Produktion eines einzelnen Films

Star­ke Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung bestehen jedoch, wenn der angegebene Sachgrund tatsächlich nicht besteht, z.B.

  • wenn die zu vertretende Kollegin bereits gekündigt hat
  • oder der betriebliche Bedarf in Wahrheit dauerhaft existiert.

Dann kommt allenfalls eine sachgrundlose Befristung in Betracht. Diese ist allerdings maximal für zwei Jahre möglich und darf insgesamt nur drei Mal verlängert werden. Mit der richtigen Taktik lässt sich daher hier oft auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hinwirken.

2.3 Sie arbeiten über die Befristung hinaus

Arbeiten Sie in dem Betrieb weiter, obwohl die Befristungsdauer überschritten ist, entsteht regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Dies wird besonders relevant bei sachgrundlosen Befristungen. Es reicht schon ein Tag, der über die vereinbarte bzw. gesetzlich zulässige Dauer hinausgeht!

3. Wann kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist für den Arbeitgeber nicht leicht. Sie genießen in aller Regel hohen Kündigungsschutz. Außerdem ist eine Kündigung nicht von heute auf morgen möglich, da die Kündigungsfristen aus § 622 BGB eingehalten werden müssen.

Möchten Sie selbst kündigen, ist dies problemlos möglich. Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beachten und eine persönlich unterzeichnete Kündigung einreichen. Tarif- oder Arbeitsverträge können andere Fristen vorsehen.

Will hingegen der Arbeitgeber kündigen, gelten längere Fristen und er muss den folgenden Kündigungsschutz beachten:

3.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf nur aus bestimmten Gründen kündigen, die das Gesetz zulässt. Man spricht davon, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Das hat z.B. folgende Auswirkungen:

  • Der Arbeitgeber darf Sie nicht bei jedem kleinen Fehltritt entlassen. In aller Regel muss er Ihr Fehlverhalten (mehrmals) abmahnen, bevor er kündigen darf.
  • Sind Sie krank und können deshalb nicht arbeiten, steht nicht automatisch Ihre Entlassung bevor. Erst wenn klar ist, dass Sie in der Zukunft beträchtliche Fehlzeiten ansammeln werden, kommt eine Kündigung in Betracht.
  • Nicht jede Umsatzeinbuße berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung. Er muss eine betriebsbedingte Kündigung aufwändig begründen und vorrangig diejenigen entlassen, die sozial am wenigsten schutzwürdig sind. 

Wird der Arbeitgeber dem nicht gerecht, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage. Entweder lässt sich vor Gericht Ihr Arbeitsplatz retten oder Sie verhandeln mit dem Arbeitgeber eine Abfindung aus.

3.2 Kleinbetriebe und Probezeit

Anders als in größeren Betrieben profitieren Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten und in Kleinbetrieben (grob: zehn oder weniger Mitar­beiter) nicht vom allgemeinen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung muss bloß Mindeststandards entsprechen. Sie darf etwa nicht willkürlich sein. Die Fristen gem. § 622 BGB sind in aller Regel trotzdem zu beachten.

3.3 Sonderkündigungsschutz

Zum besonderen Schutz einiger Personengruppen wie

  • Menschen mit Schwerbehinderung,
  • Schwan­geren,
  • Betriebsräten
  • oder Personen in Elternzeit

gibt es den Sonderkündigungsschutz. Danach darf der Arbeitgeber nur in seltenen Ausnahmefällen und oft nur mit Zustimmung einer Behörde kündigen. Er gilt auch in Kleinbetrieben.

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Kann der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag kündigen?

Darf mir der Arbeitgeber ohne Grund den unbefristeten Vertrag kündigen? Ja, das ist mitunter zulässig. Insbesondere während der Probezeit bedarf es keiner Begründung. Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben.

Wann kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt werden?

Kündigung in der Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Innerhalb der vertraglich festgelegten Probezeit, die maximal 6 Monate betragen darf, kann der unbefristete Arbeitsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.

Wann muss man einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen?

Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag Ein unbefristeter Vertrag muss nach Befristung folgen, wenn innerhalb von zwei Jahren bereits dreimal eine Verlängerung vereinbart wurde. Das heißt: Die Gesamtdauer eines befristeten Vertrags in einem Unternehmen darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Was bringt ein unbefristeter Vertrag?

Einen unbefristeter Arbeitsvertrag schließen Arbeitnehmer:innen und -geber auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet, dass der Vertrag nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum oder zu einem festgelegten Datum ausläuft.