Ob Einzelunternehmer einen Handelsregistereintrag benötigen, hängt ganz davon ab, wie der Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit aussieht. Show
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Für welche Einzelunternehmen besteht die Pflicht zum Handelsregistereintrag?Viele gehen davon aus, dass Einzelunternehmen keinen Handelsregistereintrag benötigen. Aber das trifft nur auf die Mehrheit zu, nicht alle. Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, müssen sich Einzelkaufleute sehr wohl eintragen lassen. Ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, wird unter anderem anhand von Jahresumsatz oder Anzahl der Geschäftsvorgänge ermittelt. Als Schwellenwert für den Umsatz werden generell mehrere 100.000 Euro angesetzt. Kriterien der KaufmannseigenschaftDa der Gesetzgeber keine genauen Grenzen definiert hat, können Einzelunternehmer sich nur an einigen groben Angaben orientieren:
Treffen ein oder mehrere obige Punkte zu, gehören Sie in der Regel zu den Kaufleuten und sind verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Durch die Eintragung erhalten Sie den Zusatz e. K., e. Kfr. oder e. Kfm. für Geschäftsbezeichnung und Firmennamen. Spätestens, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln möchten, fällt die Pflicht zum Handelsregistereintrag an. Einzelunternehmen ohne Papierkram – mit firma.deIHK-Prüfung vor der Anmeldung zum HandelsregisterVor der Handelsregistereintragung ist es sinnvoll, sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten zu lassen, da diese das Registergericht bei seiner Tätigkeit unterstützt. Vermeiden Sie Beanstandungen des Registergerichts bezüglich Firmierung und Unternehmensgegenstand durch eine IHK-Prüfung. Wer gehört nicht zu den Kaufleuten?Freiberufler zählen nicht zu den Kaufleuten. Hierzu gehören sowohl selbständige Solo-Freiberufler als auch Freiberuflerteams in den Rechtsformen PartG oder GbR. Einzelunternehmer, deren Tätigkeit und Geschäftsumfang überschaubar und einfach organisiert ist, gelten als Kleingewerbetreibende. Sie sind weder zur doppelten Buchführung verpflichtet noch müssen sie eine jährliche Bilanz erstellen. Wann ist ein freiwilliger Handelsregistereintragung sinnvoll?Kleingewerbetreibende und auch Freiberufler können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen lassen und damit die Rechte, aber auch die Pflichten des „Kaufmannsstatus” erlangen. Sie haben in diesem Fall die Kaufmannseigenschaft inne. Grundlage für Ihre Geschäfte ist dann nicht länger das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ), sondern das Handelsgesetzbuch (HGB). D.h. Einzelunternehmen im Handelsregister müssen die doppelte Buchführung anwenden und eine Bilanz erstellen. Sie erhalten jedoch einen Vertrauensbonus bei Geschäftspartnern im Bezug auf Erfolg des Unternehmens. Der ausschlaggebendste Grund für einen freiwilligen Handelsregistereintrag ist aber meist der Fantasiename, den eingetragene Unternehmen verwenden dürfen. Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater sollte einer Entscheidung unbedingt vorausgehen. Vor- und Nachteile einer Handelsregistereintragung
Welche Vorteile hat man als eingetragener Kaufmann?Rechte und Vorteile als eingetragener Kaufmann
Außerdem trifft er auch alle wichtigen Entscheidungen selbst und muss niemanden um Rat fragen. Für diese Rechtsform ist kein Mindestkapital erforderlich. Allein durch diese Eintragung genießt der Kaufmann ein besseres Ansehen bei Banken und anderen Geschäftsleuten.
Warum sollte man sich ins Handelsregister eintragen lassen?Bei dem Handelsregister handelt es sich um ein Verzeichnis, das öffentlich einsehbar ist und Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des eingetragenen Unternehmens gibt. Durch die Eintragung in das Handelsregister schützt das Unternehmen zugleich auch bedingt seinen Firmennamen.
Welche Nachteile haben eingetragene Kaufleute?„Nachteile” des Kaufmanns gegenüber dem Nichtkaufmann
Bereits eine mündliche Bürgschaftserklärung verpflichtet den Kaufmann. Kaufleute bürgen selbstschuldnerisch; die Einrede der Vorausklage kann nicht erhoben werden. Der Kaufmann muss Handelsbücher führen sowie Inventuren und Bilanzen aufstellen.
Wann muss man sich als Kaufmann eintragen?Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
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