Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen Show
Generell sind vier Faktoren entscheidend, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Dazu zählen:
Tabelle: Baugenehmigungspflicht für Gartenhaus ist abhängig vom BundeslandDie Bauordnung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern und Brandenburg etwa sind Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes baugenehmigungsfrei. Aber nur, wenn sie nicht im Außenbereich stehen, sondern am Bebauungszusammenhang teilnehmen – sie also innerhalb einer bebauten Fläche wie einer Ortschaft stehen werden. In Niedersachsen liegt die Grenze bei 40 und in Hessen nur bei 30 Raummetern. Die einzelnen Regelungen, ab welcher Größe Ihres Gartenhäuschens Sie eine Baugenehmigung benötigen, zeigt Ihnen die Übersicht.
Grill und Toilette im Gartenhaus problematischEingeschränkt werden diese Bestimmungen in den Bauordnungen zumeist noch dadurch, dass nur "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten" genehmigungsfrei sind. Etwa in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen müssen sonst solche Baulichkeiten bereits ab zehn Quadratmetern Grundfläche genehmigt werden. Gartenhaus in der KleingartenkolonieRelativ einfach ist es, wenn die Baulichkeiten in einer Kolonie mit Pachtgärten stehen. Dann braucht man innerhalb einer bestimmten Größenordnung generell keine Baugenehmigung. Experten schätzen, dass es in Deutschland etwa eine Million Kleingärtner gibt. Für die gilt das Bundeskleingartengesetz, wonach eine Gartenlaube "höchstens mit 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz" zulässig ist. Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Laube "nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet" sein darf. Werden diese Bestimmungen eingehalten, kann der Gartenbesitzer ohne Genehmigung loslegen. Aber er darf nur eine Hütte je Parzelle bauen: "Nach dem Kleingartengesetz gibt es nur ein einziges Gebäude bis maximal 24 Quadratmeter Fläche und dann ist Ende", sagt der Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Berlin. In der Laube wohnen verboten"Ein Gartenhaus dient dem Schutz der Familie sowie der Unterbringung der Geräte. Separate Schuppen sind nicht zulässig." Für eine Laube darf man nicht seine Wohnung aufgeben, erläutert der BDG. "Aber wenn da am Wochenende oder in den Ferien übernachtet wird, holt keiner die Polizei." Grenzbebauung im GartenMit dem Gesetz in Konflikt kann man auch bei der Grenzbebauung im heimischen Garten kommen. Dies ist laut den Bauordnungen der Länder nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich, wenn eine Gesamtlänge auf der Nachbargrenze von neun Metern nicht überschritten wird. Diese Bestimmungen beziehen sich wiederum immer auf ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Im Klartext heißt das, dass kein beheizbares Wohnhäuschen auf der Grenze stehen darf. Gibt es eine Feuerstätte oder einen Raum für den dauerhaften Aufenthalt, muss mindestens drei Meter Grenzabstand eingehalten werden. Möglich sind aber Geräteschuppen und Lauben zum Schutz vor der Witterung. Vorsichtig muss man auch bei Lösungen für Bauarbeiten sein: Das Baurecht unterscheidet nicht zwischen einem festen Gebäude und mobilem Unterstand. So ist ein dauerhaft aufgestellter Bauwagen in der Regel baugenehmigungspflichtig. Wie groß darf ein Geräteschuppen sein ohne Baugenehmigung in Bayern?Ob Ihr Gartenpavillon genehmigungspflichtig ist oder nicht, ist abhängig von dem Bundesland, in dem Sie es errichten möchten. So können beispielsweise Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmetern umbauten Raumes in Brandenburg und Bayern ohne Genehmigung errichtet werden.
Wie groß darf ein Anbau ohne Genehmigung sein?Als Faustformel können Sie Sich daran orientieren, dass die meisten Vorhaben mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind.
Was ist nicht genehmigungspflichtig?Ebenfalls genehmigungsfrei können nach NBauO beispielsweise folgende Bauvorhaben sein: Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toilettenhäuschen und Feuerstätten, wenn diese Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ umbauten Raum einnehmen und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich Bayern?(1) 1Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind; die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag auch ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt ...
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