Das Akkreditiv ist eine besonders bewährte Zahlungsform im Außenhandel. Die Bank Austria wickelt für ihre Kunden alle Varianten dieses Instruments ab und unterstützt sie sowohl im Import- als auch im Exportgeschäft dabei, die jeweils optimale Möglichkeit auszuwählen. Show Exportakkreditive Akkreditivübertragungen Diskontierung von Akkreditivforderungen Importakkreditive Back-to-Back-Akkreditive Standby-Letters of Credit (SLC) ich stehe kurz vor meiner Prüfung zur Außenhandelskauffrau und muss mich beim Lernen unter anderem mit dem Dokumentenakkreditiv und dem Dokumenteninkasso beschäftigen. Ich kenne zwar jetzt den Ablauf wie das jeweils funktioniert und habe auch alles schön brav auswendig gelernt, aber ich sehe keinen großen Unterschied zwischen den beiden Zahlungsarten. Klar weiß ich, dass das Akkreditiv zur Zahlungssicherung verwendet wird aber ist das beim Inkasso nicht auch der Fall? Ich verstehe das so, dass beim Akkreditiv der Importeur dem Exporteur ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen macht und daraufhin vom Exporteur erst die Ware erhält (grob erklärt). Beim Inkasso ist das so, dass der Importeur den Exporteur so zu sagen "erpresst" ("Gib' mir die die Dokumente, dann erhälst du das Geld"). Habe ich das richtig verstanden? Beim Akkreditiv ist der Importeur der Benachteiligte, d.h. der Importeur will etwas vom Exporteur also muss der Importeur etwas tun (Zahlungsversprechen geben) und beim Inkasso ist das so, dass der Export der Benachteiligte ist, d.h. der Exporteur will etwas vom Importeur also muss der Exporteur etwas tun (die Papiere vorlegen). Kann sein, dass ich mir die Frage selbst beantwortet habe aber es wäre schön, das noch einmal bestätigt zu bekommen. Dadurch, dass ich diesen Text getippt habe, habe ich einige Unklarheiten die ich vorher hatte zwar etwas geklärt aber ich möchte nur die Bestätigung haben, dass das was ich mir so zusammen gespinnt habe auch richtig ist. Vielen Dank im Voraus! Zohrals ...komplette Frage anzeigen1 AntwortWelling 19.04.2015, 23:56 Beim Dokumentenakkreditiv besteht Sicherheit. Nachdem die Dokumente vorliegen, wird bezahlt. Der Käufer hat also die Sicherheit, dass die Ware ordnungsgemäß abgeschickt wurde , der Verkäufer bekommt sein Geld. Bei Inkasso ist die Sicherheit für den Verkäufer nicht da, weil der Käufer die Annahme der Dokumente verweigern kann, in dem Fall zahlt er auch nicht. Ihr Unternehmen wird immer aktiver im Außenhandel? Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen, wie zum Beispiel günstige Einkaufspreise oder auch Produkte aus aller Welt? Das freut uns sehr! Gleichzeitig sollten Sie die neuen Herausforderungen, die der Außenhandel mit sich bringt, im Fokus behalten. Hier sind im Besonderen die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beachten. Bei einem Exportgeschäft stellt sich oft die Frage, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Ware erst dann an den Importeur übergeht, wenn dieser auch die Zahlung leistet. Als Erstes vereinbaren Sie im Kaufvertrag, der zwischen Importeur und Exporteur geschlossen wird, als Zahlungsbedingung „documents against payment“ oder alternativ „documents against acceptance“. Im Anschluss bringt der Exporteur die Ware auf den Weg und reicht dann das Transportdokument mit der Rechnung und evtl. weiteren Handelsdokumenten bei seiner Bank ein. Diese schickt die Dokumente an die Bank des Importeurs, mit der Weisung, die Dokumente nur gegen Zahlung bzw. gegen Akzeptierung der beigefügten Tratte auszuhändigen. Dieser Zug-um-Zug Charakter ermöglicht es, dass die Dokumente nur dann ausgehändigt werden, wenn der Importeur Zahlung leistet oder alternativ Zahlung durch Akzeptierung der Tratte verspricht. Somit erfolgt der Zugriff auf die Ware nur gegen Zahlung oder Akzept der Rechnung. Die dazu notwendigen Dokumente können Sie ganz bequem digital über unser Portal i-TMS oder analog durch einen unserer Mitarbeiter erstellen lassen. Im Gegensatz zum Akkreditiv gibt es kein Zahlungsversprechen einer Bank und somit keine Bonitätsauskunft über den Importeur, dennoch stellt das Inkasso eine wunderbare Alternative im Alltag der Außenhandelsgeschäfte dar. Wann Akkreditiv und Inkasso?Aufgrund des Zahlungsversprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen.
Was ist ein Akkreditiv leicht erklärt?Akkreditiv: Definition
Ein Akkreditiv ist ein Vertrag zwischen Bank und Kunde, bei dem die Bank dazu verpflichtet ist, bei der Übergabe bestimmter Dokumente, eine Zahlung an den Begünstigten zu leisten.
Was ist der Unterschied zwischen Dokumentenakkreditiv und Dokumenteninkasso?Während das unwiderrufliche Dokumentenakkreditiv aus Sicht der Zahlungssicherung eher den Verkäufer bevorteilt, verteilt das Dokumenteninkasso die Vor- und Nachteile deutlich ausgewogener. Zu beachten ist, dass beim Dokumenteninkasso die beteiligten Banken kein eigenständiges Zahlungsversprechen übernehmen.
Wann braucht man ein Akkreditiv?Der Zeitpunkt, zu dem das Dokumentenakkreditiv beim Exporteur vorgelegt wird, gilt als Eröffnung des Akkreditivs. Bei Übergabe der im Akkreditiv festgelegten Dokumente durch den Exporteur muss die avisierende Bank das vereinbarte Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur einlösen.
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