Was ist der unterschied zwischen inkasso und akkreditiv

Das Akkreditiv ist eine besonders bewährte Zahlungsform im Außenhandel. Die Bank Austria wickelt für ihre Kunden alle Varianten dieses Instruments ab und unterstützt sie sowohl im Import- als auch im Exportgeschäft dabei, die jeweils optimale Möglichkeit auszuwählen.

Exportakkreditive
Die Bank Austria avisiert das von der ausländischen Bank im Auftrag des Käufers eröffnete Akkreditiv an den Exporteur - mit oder ohne Bestätigung - prüft die präsentierten Dokumente und zahlt bei Erfüllung der Akkreditivbedingungen.

Akkreditivübertragungen
Wenn der im Akkreditiv als Exporteur aufscheinende Begünstigte die Ware selbst erst zukaufen muss, die er dann weiterliefern möchte, kann er unter bestimmten Voraussetzungen sein Akkreditiv teilweise oder zur Gänze an den Produzent übertragen lassen.

Diskontierung von Akkreditivforderungen
Ein aus einem Akkreditiv erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werdender Erlös (z.B. 90 Tage nach Versanddatum) kann bei Vorliegen entsprechender Bonitätskriterien dem Exporteur sofort ausbezahlt werden.

Importakkreditive
Die Bank Austria eröffnet über Auftrag von Importeuren das gewünschte Akkreditiv. Es kann bei Sicht oder mit hinausgeschobener Fälligkeit, übertragbar oder nicht übertragbar, zu bestätigen oder nur unverbindlich zu avisieren sein sowie in Österreich oder im Ausland zahlbar gestellt werden.

Back-to-Back-Akkreditive
Sind vor allem für Transiteur:innen von Interesse und werden vorwiegend dann eingesetzt, wenn eine einfache Akkreditivübertragung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.

Standby-Letters of Credit (SLC)
Dies ist eine spezielle Form eines Akkreditivs und dient nicht als Zahlungsinstrument, sondern wird zur Absicherung verwendet. SLCs werden eingesetzt, wenn die Erstellung einer herkömmlichen Bankgarantie aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht möglich ist (z.B. in den USA).

ich stehe kurz vor meiner Prüfung zur Außenhandelskauffrau und muss mich beim Lernen unter anderem mit dem Dokumentenakkreditiv und dem Dokumenteninkasso beschäftigen. Ich kenne zwar jetzt den Ablauf wie das jeweils funktioniert und habe auch alles schön brav auswendig gelernt, aber ich sehe keinen großen Unterschied zwischen den beiden Zahlungsarten. Klar weiß ich, dass das Akkreditiv zur Zahlungssicherung verwendet wird aber ist das beim Inkasso nicht auch der Fall? Ich verstehe das so, dass beim Akkreditiv der Importeur dem Exporteur ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen macht und daraufhin vom Exporteur erst die Ware erhält (grob erklärt). Beim Inkasso ist das so, dass der Importeur den Exporteur so zu sagen "erpresst" ("Gib' mir die die Dokumente, dann erhälst du das Geld").

Habe ich das richtig verstanden? Beim Akkreditiv ist der Importeur der Benachteiligte, d.h. der Importeur will etwas vom Exporteur also muss der Importeur etwas tun (Zahlungsversprechen geben) und beim Inkasso ist das so, dass der Export der Benachteiligte ist, d.h. der Exporteur will etwas vom Importeur also muss der Exporteur etwas tun (die Papiere vorlegen).

Kann sein, dass ich mir die Frage selbst beantwortet habe aber es wäre schön, das noch einmal bestätigt zu bekommen. Dadurch, dass ich diesen Text getippt habe, habe ich einige Unklarheiten die ich vorher hatte zwar etwas geklärt aber ich möchte nur die Bestätigung haben, dass das was ich mir so zusammen gespinnt habe auch richtig ist.

Vielen Dank im Voraus!

Zohrals

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1 Antwort

Was ist der unterschied zwischen inkasso und akkreditiv

Welling

19.04.2015, 23:56

Beim Dokumentenakkreditiv besteht Sicherheit. Nachdem die Dokumente vorliegen, wird bezahlt. Der Käufer hat also die Sicherheit, dass die Ware ordnungsgemäß abgeschickt wurde , der Verkäufer bekommt sein Geld.

Bei Inkasso ist die Sicherheit für den Verkäufer nicht da, weil der Käufer die Annahme der Dokumente verweigern kann, in dem Fall zahlt er auch nicht.

Ihr Unternehmen wird immer aktiver im Außenhandel? Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen, wie zum Beispiel günstige Einkaufspreise oder auch Produkte aus aller Welt?

Das freut uns sehr!

Gleichzeitig sollten Sie die neuen Herausforderungen, die der Außenhandel mit sich bringt, im Fokus behalten. Hier sind im Besonderen die vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beachten.
Damit ein Außenhandelsgeschäft einwandfrei abgewickelt werden kann, ist es besonders wichtig, dass direkt zu Beginn vereinbart wird, wie die Zahlung erfolgen soll. Zu den gängigsten Zahlungsbedingungen, die gleichzeitig den Geldfluss absichern, zählen das Dokumentenakkreditiv (siehe Newsletter 02/2019) und das Dokumenteninkasso, auf welches der heutige Beitrag näher eingeht.

Bei einem Exportgeschäft stellt sich oft die Frage, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Ware erst dann an den Importeur übergeht, wenn dieser auch die Zahlung leistet.
Das Dokumenteninkasso bietet Ihnen hierbei die Möglichkeit, durch Einbeziehen von Banken auf beiden Seiten sicherzustellen, dass Ihre Ware erst dann an den Importeur übergeht, wenn dieser im Gegenzug die Zahlung leistet oder ein vereinbartes Zahlungsziel akzeptiert wird. Das Dokumenteninkasso wird als „Zug-um Zug“-Geschäft (Dokumente gegen Geld oder Dokumente gegen Akzept) bezeichnet. Beim Dokumenteninkasso sind die Banken (Bank des Importeurs und Bank des Exporteurs) die Vermittler zwischen dem Verkäufer/Exporteur und dem Käufer/Importeur.

Als Erstes vereinbaren Sie im Kaufvertrag, der zwischen Importeur und Exporteur geschlossen wird, als Zahlungsbedingung „documents against payment“ oder alternativ „documents against acceptance“. Im Anschluss bringt der Exporteur die Ware auf den Weg und reicht dann das Transportdokument mit der Rechnung und evtl. weiteren Handelsdokumenten bei seiner Bank ein. Diese schickt die Dokumente an die Bank des Importeurs, mit der Weisung, die Dokumente nur gegen Zahlung bzw. gegen Akzeptierung der beigefügten Tratte auszuhändigen. Dieser Zug-um-Zug Charakter ermöglicht es, dass die Dokumente nur dann ausgehändigt werden, wenn der Importeur Zahlung leistet oder alternativ Zahlung durch Akzeptierung der Tratte verspricht. Somit erfolgt der Zugriff auf die Ware nur gegen Zahlung oder Akzept der Rechnung.

Die dazu notwendigen Dokumente können Sie ganz bequem digital über unser Portal i-TMS oder analog durch einen unserer Mitarbeiter erstellen lassen.
Bei der Zusammenstellung der Dokumente sind Sie flexibel. Diese können beispielsweise nur aus einem Wechsel und einer Rechnung bestehen (Wechselinkasso) oder aber von verschiedensten Zertifikaten begleitet werden. Hierbei ist es wichtig eine Absprache mit dem Importeur zu treffen, denn dieser wird die Dokumente auch nur aufnehmen, wenn die Dokumentation entsprechend ausreichend ist um die Ware auch einzuführen.

Im Gegensatz zum Akkreditiv gibt es kein Zahlungsversprechen einer Bank und somit keine Bonitätsauskunft über den Importeur, dennoch stellt das Inkasso eine wunderbare Alternative im Alltag der Außenhandelsgeschäfte dar.

Wann Akkreditiv und Inkasso?

Aufgrund des Zahlungsversprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungsversprechen.

Was ist ein Akkreditiv leicht erklärt?

Akkreditiv: Definition Ein Akkreditiv ist ein Vertrag zwischen Bank und Kunde, bei dem die Bank dazu verpflichtet ist, bei der Übergabe bestimmter Dokumente, eine Zahlung an den Begünstigten zu leisten.

Was ist der Unterschied zwischen Dokumentenakkreditiv und Dokumenteninkasso?

Während das unwiderrufliche Dokumentenakkreditiv aus Sicht der Zahlungssicherung eher den Verkäufer bevorteilt, verteilt das Dokumenteninkasso die Vor- und Nachteile deutlich ausgewogener. Zu beachten ist, dass beim Dokumenteninkasso die beteiligten Banken kein eigenständiges Zahlungsversprechen übernehmen.

Wann braucht man ein Akkreditiv?

Der Zeitpunkt, zu dem das Dokumentenakkreditiv beim Exporteur vorgelegt wird, gilt als Eröffnung des Akkreditivs. Bei Übergabe der im Akkreditiv festgelegten Dokumente durch den Exporteur muss die avisierende Bank das vereinbarte Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur einlösen.