Was ist der unterschied zwishen minijob und teilzeit

Den meisten ist bekannt, dass man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben kann. Auch die Kombination Minijob und Vollzeitstelle ist möglich. Doch wie sieht es eigentlich mit Teilzeit aus? Ist es erlaubt, zusätzlich zu einer Teilzeitstelle noch einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Wo genau liegen die Unterschiede? Hier gibt es Antworten zu diesen und weiteren Fragen.

Der Unterschied zwischen Minijob und Teilzeitstelle 

Bevor sich Arbeitnehmer entscheiden, ob sie lieber einen Minijob annehmen oder doch lieber Teilzeit arbeiten möchten, sollten sie die grundlegenden Unterschiede dieser beiden Beschäftigungsformen kennen. Denn je nachdem, worum es sich handelt, hat diese Entscheidung Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Denn: Als Minijobber ist man sozialversicherungsfrei. Geht man dagegen einer Teilzeitbeschäftigung nach, so ist man voll sozialversicherungspflichtig.

Die Lohnsteuer wird bei einer Teilzeitbeschäftigung laut geltender Lohnsteuerklasse voll abgezogen. Dazu kommen Beiträge wie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei einer geringfügigen Beschäftigung werden Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung fällig. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich ein Minijobber allerdings befreien lassen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitstelle ist die Höhe des Einkommens, sowie die Arbeitszeit und Dauer der Anstellung. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nichts anderes als eine Vollzeitbeschäftigung, allerdings mit reduzierter Arbeitszeit. Es gelten die gleichen steuerlichen Bestimmungen wie für Vollzeit. Eine Obergrenze für den Verdienst gibt es im Gegensatz zum Minijob aber nicht.

Der Minijob, oder auch 450-Euro-Job zeichnet sich durch Steuervorteile aus, aber auch dadurch, dass das durchschnittliche monatliche Einkommen nicht mehr als 450 Euro betragen darf. Übersteigt der Lohn diese Grenze, dann handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um eine Teilzeitstelle. Damit wäre die Art der Anstellung wieder voll versicherungspflichtig.

Teilzeit plus Minijob 

Es ist möglich, neben einer Teilzeitstelle auch einen Minijob anzunehmen. Dabei ist allerdings auf einiges zu Achten: Gesetze zum Arbeitnehmerschutz schreiben vor, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten soll. Es ist zwar möglich, bis zu zehn Stunden pro Tag zu arbeiten, doch nur dann, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten weiterhin nur acht Stunden beträgt. Die Arbeitszeit der Teilzeitstelle und die Arbeitszeit im Nebenjob müssen addiert werden.

Eine weitere Regel betrifft ebenfalls die Arbeitszeit: Zwischen dem Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen elf Stunden liegen. So schreibt es das Gesetz vor. Auch hier müssen Arbeitnehmer, die neben einer Teilzeitstelle einen Minijob ausüben, darauf achten dass sie diese Regel einhalten.

Viele Teilzeitkräfte üben einen Minijob aus, weil es in ihrem Betrieb keine Aussichten auf eine Vollzeitstelle gibt und das Einkommen der Teilzeitbeschäftigung nicht ausreicht. Andere erhoffen sich durch die Kombination von Teilzeit- und Minijob mehr Flexibilität und Selbstbestimmung im Alltag. Für den ein oder anderen mag dieses Modell sich lohnen und eine gute Alternative zur Vollzeitbeschäftigung darstellen.

Auf lange Sicht sollte aber beachtet werden, dass durch eine Teilzeitstelle weniger in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Wer keiner Vollzeitstelle nachgehen kann oder will, sollte sich mit einer privaten Rentenvorsorge absichern. Ob diese Organisation der Arbeit durch Steuervorteile immer nur von Vorteil ist, kann man so pauschal nicht beantworten. Wer gut organisiert ist und sich mehr Abwechslung im Berufsleben wünscht, für den kann die Kombination aus Teilzeit und Minijob genau das Richtige sein.

  1. Unterschiede Minijob und Teilzeitjob
  2. Teilzeit plus Minijob: Was müssen Sie beachten?
    1. Arbeitnehmerschutzgesetz: Arbeitszeit und Arbeitsdauer
    2. Arbeitszeiten in Bezug auf Teilzeit- und Minijob
  3. Beispiele für die Kombination von Teilzeit- und Minijob
  4. Erlaubnis vom Arbeitgeber für den Minijob nötig
  5. Warum haben Arbeitnehmer zusätzlich einen 450 Euro-Job?
  6. Neben der Teilzeitstelle noch einen Minijob auf 450-Euro-Basis ausüben, klingt praktisch und vielversprechend. Viele Arbeitnehmer möchten sich neben der Teilzeitbeschäftigung noch mit einem Aushilfsjob etwas dazu verdienen. Doch dürfen Sie einen Teilzeitjob und einen Minijob gleichzeitig haben? Was gilt es zu beachten? 

    Unterschiede Minijob und Teilzeitjob

    Grundlegend handelt es sich bei beiden Arbeitsmodellen um ein Arbeitsverhältnis mit geringeren Wochenarbeitsstunden als in Vollzeit. Bei einem Minijob dürfen Sie im Monat maximal 450 Euro verdienen, ansonsten gilt die Tätigkeit nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Weiterhin sind Minijobber von der Sozialversicherungspflicht befreit und müssen keine Abgaben leisten. Hingegen sind Angestellte in Teilzeit voll sozialversicherungspflichtig. 

    Arbeitsrechtlich gesehen handelt es sich bei Minijobs selbst um eine Teilzeitbeschäftigung. Aus sozialrechtlicher Sicht müssen geringfügige Beschäftigungen gesondert behandelt werden.

    Minijob

    • sozialversicherungsfrei
    • Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
    • maximal 450 Euro Verdienst pro Monat
    • Steuervorteile
    • geringfügige Beschäftigung

    Teilzeitjob

    • Lohnsteuer 
    • Sozialversicherungspflichtig
    • Verdienst von mehr als 450 Euro im Monat
    • regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als für Vollzeitkräfte

    Teilzeit plus Minijob: Was müssen Sie beachten?

    Gegen eine Beschäftigung in Teilzeit plus eine zusätzlichen Minijob spricht in der Regel erstmal gar nichts. Doch Sie müssen einige Gesetze beachten, welche in Bezug auf das Arbeitsrecht und die Arbeitszeit bestehen. 

    Arbeitnehmerschutzgesetz: Arbeitszeit und Arbeitsdauer

    Lauf diesem Gesetzt darf die tägliche Arbeitszeit regulär nicht länger als acht Stunden dauern. In Ausnahmesituationen ist eine maximale Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag erlaubt, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten bei acht Stunden am Tag liegt. 

    Arbeitszeiten in Bezug auf Teilzeit- und Minijob

    Eine Teilzeitbeschäftigung hat eine reguläre Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden am Tag, denn im Gegensatz zur Vollzeitbeschäftigung liegt eine generelle Stundenreduzierung am Tag und in der Woche vor. Typischerweise arbeiten Angestellte in Teilzeit 20 bis 30 Stunden in der Woche.

    Regulär können Sie im Anschluss an Ihre Teilzeitbeschäftigung noch am selben Tag den Minijob ausüben, solange Sie nicht ständig die acht Stunden Arbeitszeit am Tag überschreiten. Für die vollen 450 Euro des Minijobs dürfen Sie maximal 48,96 Stunden im Monat arbeiten, falls sich Ihr Minijob-Arbeitgeber am aktuellen Mindestlohn orientieren. 

    Maximale Arbeitszeit in Minijobs bei Auszahlung des Mindestlohns

    • ab 2015 52,94 Std./Monat (=450 Euro/Monat / 8,50 Euro/Std.)
    • ab 2017 50,90 Std./Monat
    • ab 2019 48,96 Std./Monat
    • ab 2020 48,13 Std./Monat

    Entwicklung Mindestlohn: 

    • ab 2015 Mindestlohn = 8,50 Euro
    • ab 2017 Mindestlohn = 8,84 Euro
    • ab 2019 Mindestlohn = 9,19 Euro
    • ab 2020 Mindestlohn = 9,35 Euro

    Der Mindestlohn steht in der Regel allen Arbeitnehmern zu, egal ob als Aushilfskraft oder Vollzeitarbeitnehmer.

    Erhalten Sie einen höheren Stundenlohn im Minijob, müssen Sie weniger im Monat arbeiten, damit Sie nicht die 450-Euro-Grenze überschreiten. In Betracht der maximalen Arbeitszeit am Tag ist eine Teilzeitbeschäftigung plus Minijob durchaus möglich, ohne dabei das Arbeitnehmerschutzgesetz zu missachten. 

    Beispiele für die Kombination von Teilzeit- und Minijob

    Beispiel 1:

    Sie Arbeiten 20 Stunden in der Woche in Teilzeit in einem Unternehmen. Zusätzlich üben Sie 10 Stunden in der Woche einen Minijob aus. Beträgt Ihre Arbeitszeit in Teilzeit am Tag vier Stunden, können Sie anschließend für weitere vier Stunden den Minijob ausüben. 

    Beispiel 2:

    Sie Arbeiten 20 Stunden in der Woche in Teilzeit in einem Unternehmen. Sie müssen nicht jeden Tag eine bestimmte Arbeitszeit erfüllen und können sich die 20 Stunden flexibel über die Woche verteilen. So können Sie zum Beispiel an zwei Tagen volle acht Stunden arbeiten und hätten dadurch bereits 16 Stunden von den 20 Arbeitsstunden in der Woche voll. Anschließend könnten Sie sich die restlichen Wochentage auf die Tätigkeit in Ihrem Minijob konzentrieren.

    Erlaubnis vom Arbeitgeber für den Minijob nötig

    Damit Sie neben Ihrem Hauptberuf eine Nebentätigkeit auf 450-Euro-Basis ausüben dürfen, benötigen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Erlaubnis. In der Regel darf dieser Ihnen die Nebentätigkeit nicht verbieten, insofern kein Grund vorliegt. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Minijob bei einem Unternehmen ausüben, welches in direkter Konkurrenz zu Ihrem Hauptarbeitgeber steht.

    Warum haben Arbeitnehmer zusätzlich einen 450 Euro-Job?

    Einige Menschen schätzen es sehr, dass Sie neben Ihrer Teilzeitbeschäftigung noch einen Minijob ausüben. Immerhin können Sie dadurch Abwechslung und Flexibilität in ihren Arbeitsalltag bringen. Abwechslung und Branchenwechsel kann durch die zweigleisige Anstellung in Teilzeit und als Aushilfskraft möglich werden. 

    Neben der Selbstbestimmung und Abwechslung im Job können Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung bis zu 450 Euro im Monat verdienen. 

    Was ist besser Teilzeit oder 450 Euro Job?

    Midijob – mehr Geld, mehr soziale Sicherheit durch Teilzeit Die Einkommensobergrenze dafür beträgt bis zum 31. September 1.300 EUR, ab dann 1.600 Euro. Dagegen ist der auf maximal 520 Euro pro Monat (gilt ab 1. Oktober) beschränkte Minijob nicht wirklich viel Geld, noch fördert deine berufliche Entwicklung.

    Wie viele Stunden muss man bei Teilzeit arbeiten?

    Denn laut dem Gesetz für Teilzeitarbeit (TzBfG) giltst du als teilzeitbeschäftigt, wenn du regelmäßig kürzere Wochenarbeitszeiten hast, als deine Kolleg:innen in Vollzeit. Arbeiten im Betrieb alle im Schnitt 40 Stunden, dann entsprechen 39 Stunden theoretisch bereits einer Teilzeitstelle.

    Was ist Minijob und Teilzeit?

    Minijob und Teilzeitarbeit. Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte. Zu den Teilzeitbeschäftigten gehören auch geringfügig Beschäftigte, für die einige Sonderregelungen (siehe unten) gelten.

    Was ist der Unterschied zwischen Midijob und Teilzeit?

    Als Midijob werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, in denen Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro monatlich verdienen. Der Midijob liegt damit in der Mitte zwischen klassischem Minijob und einer Vollzeit- oder auch Teilzeitbeschäftigung.