Was ist in einer Haftpflichtversicherung alles versichert?

Morgens kurz vor der Arbeit: Sabine will noch schnell ihren Sohn für den Kindergarten anziehen. Sie vergisst vor lauter Eile, den glatten Gehweg vor ihrem Haus zu streuen. Es hatte erst in der Nacht überraschend geschneit. Am Nachmittag rutscht ein älterer Mann genau an dieser Stelle aus und bricht sich das rechte Schienbein. Der Bruch ist unkompliziert, muss aber trotzdem operiert werden. Für den Aufenthalt im Krankenhaus fallen Kosten an. Der gesamte Schaden beträgt 1.700 Euro.

Missgeschicke gehören zum Alltag dazu. Und selbstverständlich muss ein verursachter Schaden von demjenigen ersetzt werden, der dafür verantwortlich ist – vorrangig mit Geld. In obigem Beispiel ist Sabine ihrer Streupflicht nicht nachgekommen, sodass sie unter Umständen für den Schaden von 1.700 Euro haftbar gemacht werden könnte. Doch in Fällen, die zum Tod oder dauerhaften Beeinträchtigung eines Menschen führen, geht der Schadenersatz oft sogar in Millionenhöhe: für eine Person allein unmöglich zu tragen. Die private Haftpflichtversicherung ist im Vergleich die wichtigste freiwillige Versicherung. Sie bewahrt vor dem finanziellen Ruin, den hohe Schaden­ersatz­forderungen für Dich bedeuten können.

Einige Haushalte in Deutschland schließen jedoch keine Haftpflicht ab oder bleiben bei veralteten Verträgen. Oft, weil die Betroffenen nicht wissen, wie ihnen eine Haftpflichtversicherung durch ihre Leistungen konkret in bestimmten Lebenssituationen nützt. Dabei ist es recht leicht, den Leistungsumfang einer Haftpflichtversicherung zu überblicken. Generell gilt: Es gibt einerseits Basisleistungen, die vor allem häufig vorkommende Schadenfälle abdecken. Andererseits individuelle Leistungen, mit denen Du Deine Haftpflichtversicherung an Deine individuelle Lebenssituation anpasst. Des Weiteren kannst Du zusätzliche Leistungen wählen, die Deinen Schutz ausweiten.

Grundsätzlich sind Sie mit dem Vertrag auf der sicheren Seite, wenn Sie jemandem Schaden zufügen. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen Sie keine Leistungen der Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen können. Dies gilt bei Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben oder die Sie selbst erlitten haben. Auch wenn Sie Personen schädigen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Das betrifft zum Beispiel Partner oder Familienangehörige.

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursachen, ist das ein Fall für die Kfz-Versicherung und nicht für die Haftpflichtversicherung.

Häufig werden auch sogenannte Gefälligkeitsschäden nicht übernommen: Das sind Schäden, die Sie bei Freunden oder Bekannten verursachen, während Sie diesen helfen – zum Beispiel bei einem Umzug. Bei HDI sind auch solche Missgeschicke bereits in der Linie Basis mitversichert.

Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags genau prüfen, welche Leistungen bei Ihrer Haftpflichtversicherung inklusive sind. Zusatzbausteine sorgen bei HDI dafür, dass Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Eine Haftpflichtpflichtversicherung lohnt sich fast immer, denn sie deckt Schäden ab, die man selbst bei Dritten verursacht. Dennoch kommt es bei dieser Versicherung vor allem auf die Inhalte an. So bietet jeder Versicherer verschiedene Haftpflichtvarianten mit unterschiedlichen Leistungen. In der Regel gibt es mehrere Tarife, die jeweils über einen anderen Leistungsumfang verfügen. Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau informieren, ob die gewählte private Haftpflichtversicherung alle Leistungen abdeckt, die Sie auch benötigen. Ein Vergleich hilft dabei, die einzelnen Inhalte und Kosten einer Haftpflicht gegenüber zu stellen und schnell und einfach den richtigen Tarif zu finden.

Das sind Grundleistungen einer Haftpflicht:

  • Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Dabei muss jede gewünschte Person über den Vertrag abgesichert sein.
  • Deckungssumme: Mindestens 5 Mio. Euro oder mehr empfehlen sich für einen optimalen Schutz (abhängig von der Personenanzahl ggf. höher).
  • Forderungsausfalldeckung: Diese greift, wenn ein selbst erlittener Schaden vom Verursacher nicht bezahlt werden kann. Die eigene Versicherung springt dann für die entstandenen Kosten ein.
  • Allmählichkeitsschäden: Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit entwickeln, z.B. durch Abnutzung, Feuchtigkeit oder Schimmel.
  • Haftpflichtschutz weltweit: Dabei sollten Sie vor allem auf die maximale Dauer des Auslandsaufenthaltes sowie die Leistungshöhe achten.

Optionale Haftpflichtleistungen:

  • Schlüsselverlust: Kostenerstattung, wenn ein fremder privater oder ein beruflicher Schlüssel verloren geht.
  • Mietsachschäden: Kostenerstattung, wenn Schäden am Eigentum des Vermieters verursacht wurden.
  • Schäden durch Internetnutzung: Diese Leistung spielt dann eine Rolle, wenn z. B. eine dritte Person durch den Versicherungsnehmer Opfer von Datenmissbrauch oder einem Computervirus wird.
  • Gefälligkeitsdienste: Kostenerstattung, wenn man beispielsweise als Umzugshilfe einen Schaden am Eigentum Dritter verursacht.
  • Deliktunfähige Kinder: Kostenerstattung für Schäden, die durch eigene Kinder unter 7 Jahren bzw. im Straßenverkehr unter 10 Jahren verursacht wurden.
  • Hobbys: Kostenerstattung für Schäden, die im Rahmen von Freizeitaktivitäten wie Sport oder Drohnenflügen entstehen.
  • Leihsachen: Kostenerstattung bei geliehenen oder gemieteten Gegenständen.
  • Tiere: Hunde und Pferde müssen gesondert über einen eigenen Tarif abgedeckt werden.

Grundleistungen: Was zahlt die Haftpflicht im Basistarif?

Obwohl jede Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Tarife anbietet, gibt es Parallelen zwischen den verschiedenen Angeboten. So verfügt jede Haftpflicht in der Regel über eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Abdeckung unterscheidet sich in erster Linie durch die Höhe der Deckungssumme. Hier gilt: Am besten ist es, eine Deckungssumme von 5 bis 10 Millionen Euro zu vereinbaren. Der Schutz sollte weltweit gelten. Außerdem empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die auch bei Schäden greift, die Ihnen zugefügt wurden (Forderungsausfalldeckung) und auch für Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen (Allmählichkeitsschäden).

Auch im Ausland abgesichert

Bei allen Leistungen sollten Sie prüfen, ob Sie nur in Deutschland oder auch im Ausland versichert sind. Hier kommt es meist nicht nur auf das Zielland, sondern auch auf die Dauer des Aufenthalts an. Welche Zeiträume in welchen Ländern versichert sind, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Allmählichkeitsschäden

Ein kurzer Stolperer und schon liegt das kleine Schränkchen, das man kurz abgestellt hatte, auf dem Boden. Das Ergebnis des ziemlich unsanften Sturzes: Eine Beschädigung am Parkettboden. Wohnt man nicht in der eigenen, selbstgenutzten Immobilie, sondern in einer Mietwohnung, hat man mit dieser Aktion das Eigentum des Vermieters beschädigt. Ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung. Doch was passiert, wenn die Mietsache nicht plötzlich, sondern erst nach und nach beschädigt wird?

Beispiel:

Im Wohnzimmer steht ein schönes Aquarium. Leider hat der Filter des Beckens eine kaputte Dichtung, weshalb das Wasser langsam unter das Parkett sickert und dieses mit der Zeit stark beschädigt. Auch in diesem Szenario hat der Vermieter das Recht auf Schadensersatz. Doch springt die private Haftpflichtversicherung auch bei diesen allmählichen Beschädigungen ein? Die Antwort ist ja, aber nur, wenn bei Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung auch sogenannte Allmählichkeitsschäden eingeschlossen wurden.

Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich meist um Sachschäden, die durch eine allmähliche Einwirkung von Dämpfen, Feuchtigkeit, Gas, Niederschlag, Rauch, Ruß oder Temperaturen entstanden sind. Diese Schäden sind in der Regel nicht sofort, sondern erst mit der Zeit erkennbar. Da Mieter im Eigentum einer anderen Person leben, lohnt es sich gerade für sie, diesen Zusatz abzuschließen.

Zusatzbausteine bei der Haftpflichtversicherung

Dass eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, steht außer Frage. Doch bevor Sie sich auf die Suche nach dem passenden Tarif begeben, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, auf welche Extras Sie keinesfalls verzichten können. Daraus ergibt sich, ob eine Versicherung mit Grundleistungen genügt oder ob Zusatzbausteine benötigt werden. Die eigene Einschätzung über den Alltag sollte als Entscheidungsbasis dienen. Eine Unterversicherung kann schnell sehr teuer werden – es ist jedoch auch unnötig, dass die Haftpflichtversicherung Leistungen anbietet, die Sie nicht brauchen.

Schlüsselverlust bei privaten und beruflichen Schlüsseln

Es empfiehlt sich, den Verlust von Schlüsseln abzusichern. Die Anbieter unterscheiden meist zwischen privat und beruflich genutzten Schlüsseln. Private Schlüssel sind jedoch nur sogenannte „fremde, private“ Schlüssel, also Schlüssel zu Ihrer Mietswohnung. Verlieren Sie zum Beispiel Ihren Wohnungsschlüssel, muss in der Regel ein komplett neues Schließsystem eingebaut werden. Das kann je nach Anzahl der Mietparteien im Wohnhaus richtig teuer werden. Wurden Ihnen vom Arbeitgeber Firmenschlüssel überlassen, sollten Sie auch deren Verlust versichern.

Mietsachschäden

Achten Sie auch darauf, dass die Abdeckung von Mietsachschäden abgesichert ist, wenn Sie in einem Mietverhältnis stehen. Hierdurch werden Schäden übernommen, die an der Mietwohnung entstehen. Es gibt hier jedoch einiges zu beachten, was den Versicherungsschutz angeht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Mietsachschäden.

Schäden durch Internetnutzung

Dieser Baustein ist ein relativ junger Bestandteil der Haftpflicht und in neuen Verträgen oftmals schon in Grundtarifen abgedeckt. Schließen Sie eine neue Versicherung ab, sollten Sie Internetschäden auf jeden Fall mitversichern. Sie sind dann geschützt, falls Sie zum Beispiel einen Virus auf den PC eines Dritten herunterladen oder Urheberrechte verletzen.

Gefälligkeitsschäden

Immer wieder kommt es vor, dass man einem Freund hilft, zum Beispiel beim Umzug. Dabei kann es leicht passieren, dass man die von Oma vererbte Vitrine oder den neuen Fernseher fallen lässt. Eine unangenehme Situation, schließlich wollte man helfen und den Umzug nicht ins Chaos stürzen. Wenn Ihre Haftpflichtversicherung Leistungen für Gefälligkeitsschäden versichert, können Sie jedoch entspannt bleiben. Denn in diesem Fall übernimmt die Haftpflicht die entstandenen Kosten, da Schäden, die im Zuge eines Freundschaftsdienstes verursacht werden, mitversichert sind. Haben Sie Gefälligkeitsschäden nicht abgesichert, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst bezahlen – auch wenn Sie eigentlich nur helfen wollten.

Deliktunfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig, im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren. Hat man als Elternteil im Schadensfall die Aufsichtspflicht nachweislich nicht verletzt, würde die Haftpflicht keinen Schadensersatz zahlen. Für diesen Fall haben viele Versicherer jedoch die Option geschaffen, deliktunfähige Kinder mitzuversichern, so dass Geschädigte nicht selbst auf den Kosten sitzenbleiben. Möchten Sie deliktunfähige Kinder also versichern, müssen Sie diese Leistung in den Haftpflichtvertrag aufnehmen.

Hobby und Sport

Auch wenn man in der Freizeit gerne unbesorgt durchs Leben gehen möchte: Besonders bei speziellen Hobbies wie Surfen oder Klettern sollten Sie sich absichern. Im Normalfall sind Sie hier mit einer regulären Haftpflichtversicherung bereits abgedeckt. Nehmen Sie über den Freizeitsport hinaus an Wettkämpfen oder Turnieren teil, sollten Sie vorab prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung Leistungen bietet, die Schäden in diesem Bereich abdeckt. Auch andere Freizeitaktivitäten wie Drohnenflug können hohe Schäden verursachen und sollten abgesichert werden, beispielsweise auch in einer separaten Drohnenversicherung.

Leihsachen

Beim Thema Leihsachen ist besondere Vorsicht geboten: Auch wenn man als Laie bei einer Beschädigung von Gegenständen Dritter von einem klassischen Fall für die Haftpflicht ausgeht, ist dem nicht so. Die meisten Versicherungen zählen geliehene Gegenstände als Eigentum. Sie sollten daher Leihsachen als Zusatzleistung in den Versicherungsvertrag einbeziehen. Dann sind Sie finanziell abgedeckt, wenn etwas Geliehenes zu Bruch geht – und die Freundschaft muss auch nicht darunter leiden.

Tiere

In vielen Haushalten der Bundesrepublik leben neben Menschen auch vierbeinige Mitbewohner. Und genau wie der Mensch kann auch das Tier Schäden bei Dritten verursachen. Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind zwar über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, doch endet der Schutz bereits bei Hunden. Diese müssen entweder zusätzlich über die private Haftpflicht oder durch eine separate Zusatzversicherung (Hundehalterhaftpflicht) abgesichert werden. Die gleiche Regelung gilt ebenfalls für Pferde.

Leistungen spielen große Rolle bei Wahl der Haftpflichtversicherung

Die zahlreichen Bereiche, die man mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung abdecken kann, sorgen dafür, dass jeder den passenden Tarif für sich finden kann. Auf der Suche nach dem geeigneten Anbieter lohnt sich ein ganz genauer Blick auf die verschiedenen Leistungen. Ein Haftpflichtversicherungsvergleich kann dabei helfen, die Angebote verschiedener Versicherer gegenüberzustellen und auf einen Blick zu vergleichen.

Was deckt die Haftpflichtversicherung nicht ab?

In den folgenden Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht: Vorsätzlich verursachte Schäden. Schäden, die aus strafbaren Vergehen entstanden sind. Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen.

Was sollte alles in einer Haftpflichtversicherung enthalten sein?

Privathaftpflicht: 10 Dinge, auf die du achten solltest.
Höhe der Deckungssumme..
Ist Schlüsselverlust ausreichend mitversichert?.
Deckung bei Mietsachschäden & Schäden an geliehenen Sachen..
Gefälligkeitsschäden..
Privathaftpflicht – für dich alleine oder für deine Familie?.
Deliktunfähige Personen..
Forderungsausfalldeckung..

Was sind die häufigsten Haftpflichtschäden?

Dazu gehören häufig: Gefälligkeitsschäden (Bsp.: privater Umzugshelfer lässt Kiste mit teurem Porzellan fallen) Mietsachschäden (Bsp.: Kratzer im Parkett durch unachtsames Möbelrücken) Tierschäden (Bsp.: Hund beißt Loch in die Hose eines Freundes)

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflichtversicherung und Privathaftpflicht?

Oft werden umgangssprachlich die Worte „Privathaftpflicht“ und „Haftpflicht“ synonym genutzt. Dabei ist das nicht ganz richtig: Die Privathaftpflicht ist lediglich eine Art von Haftpflichtversicherung. Denn es gibt ein ganzes Spektrum von Haftpflichtversicherungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.