Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt. Show In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können. Mobbing ähnelt zwar dem Stalking, zählt aber nicht dazu. Manchmal geschehen Sachverhalte, bei denen sich Betroffene gestalkt fühlen, die Grenze zur Strafbarkeit jedoch noch nicht überschritten ist. Viele Sachverhalte aus dem Bereich Stalking entwickeln sich aus (Ex-)Beziehungen. Häufige Motive sind das Ausüben von Macht, Dominanz und Kontrolle sowie das übersteigerte Bedürfnis, von der/m Betroffenen wahrgenommen zu werden, Kontakt zu diesem aufzunehmen oder zu halten. Einige Stalkende leiden unter psychischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen. Stalking ist ein dynamischer Prozess, der auch durch das Verhalten der Betroffenen mitbestimmt wird. Es kann in Handlungsweisen und Frequenz stabil bleiben, sich mit der Zeit aber auch qualitativ und quantitativ verändern. In seltenen Einzelfällen eskaliert der Sachverhalt bis hin zu schweren Gewalt- und Tötungsdelikten. Viele Betroffene von Stalking möchten gar nicht, dass der Stalker/die Stalkerin strafrechtlich verfolgt wird, insbesondere, wenn es sich um ihren Ex-Partner oder ihre Ex-Partnerin handelt. Sie möchten einfach nur, dass es endlich aufhört. Dazu kann zunächst der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Betroffene gesucht werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die eigenen Schritte zu planen. Verwirklicht der Stalker/die Stalkerin einen Straftatbestand und/oder schafft er/sie eine Gefahrensituation für die Betroffenen, sollte in jedem Fall die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten. Wer wird gestalkt?Stalking kann Jedem widerfahren. Betroffen sind Menschen jeden Alters, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Frauen sowie Männer können damit konfrontiert werden, wobei Frauen überdurchschnittlich betroffen sind. In 75% der Fälle kennen die Betroffenen die stalkende Person. Wer stalkt?Die größte Gruppe der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte. Nur selten ist die stalkende Person den Betroffenen völlig unbekannt. Die von dem Stalker/der Stalkerin den Betroffenen entgegengebrachten "Gefühle" können "positiv" (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein. "Positive" Gefühle können ins Negative umschlagen. Sie sind betroffen?
Wenn Sie bedroht oder unter Druck gesetzt werden, melden Sie dies unbedingt der Polizei. Nur so kann die Polizei schnell geeignete Maßnahmen zu Ihrem Schutz einleiten. Rechte und Ansprüche
Gegen Stalking kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden. Was wenn mich jemand verfolgt?Rufen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei unter 110. Wenn Sie von einem Auto verfolgt werden, kehren Sie um und gehen Sie in die andere Richtung. Wiederholen Sie diesen Vorgang so oft wie nötig. Sie können zu Fuß die Richtung schneller wechseln als ein Fahrzeug.
Was tun wenn man nicht in Ruhe gelassen wird?Wenn du mich nicht in Ruhe lässt, gehe ich zur Polizei.
Oder wenn Sie sehen, dass die Person, die Sie nicht in Ruhe lässt, anruft. Sprechen Sie nicht mehr mit der Person. Antworten Sie nicht auf Nachrichten oder E-Mails. Nehmen Sie keine Geschenke an.
Was kann ich tun wenn mich jemand belästigt?Fühlen Sie sich von einer oder mehreren Personen bedroht oder belästigt, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder in unseren Polizeidienststellen vor Ort tun. Nach der Erstattung einer Strafanzeige bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung, welche Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen.
Werde ständig verfolgt?Wenn Sie durch eine Person über einen längeren Zeitraum immer wieder verfolgt, belästigt oder vielleicht sogar bedroht werden, sodass Sie sich zu Hause, auf der Arbeit und in Ihrem Alltag nicht mehr sicher fühlen, spricht man vom „Stalking“. Es gibt viele verschiedene Handlungen, durch die Sie „gestalkt“ werden können.
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