Was macht man in der Kieferorthopädie?

Woran erkenne ich, dass eine Behandlung beim Kieferorthopäden notwendig ist?

Erwachsene bzw. Eltern fragen sich häufig: Woran erkenne ich, dass eine Behandlung beim Kieferorthopäden nötig ist? Bzw. wann sollte ich mit meinem Kind einen Behandlungstermin vereinbaren, in welchem Alter ist dies sinnvoll?

Wir klären im folgenden Beitrag auf. Und wenn Sie sich dennoch nicht sicher sein sollten, besuchen Sie uns gern in unserer Praxis: Wir bieten kostenfreie Beratungstermine zur Analyse der Zahnstellung an.

Wer kein ausgebildeter Kieferorthopäde ist, kann oft nur schwer erkennen, ob jemand eine kieferorthopädische Behandlung benötigt. Es gibt jedoch Zahn- und Kieferfehlstellungen, die man auch als Laie als solche erkennen kann.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick über die häufigsten Zahn- und Kieferfehlstellungen:

  • Bei einem Engstand haben die Zähne nicht genug Platz und stehen daher schief und verschachtelt.
  • Ein stark zurückliegender Unterkiefer ist dadurch zu erkennen, dass die oberen Schneidezähne besonders weit vor den unteren Schneidezähnen stehen.
  • Bei einem vorstehenden Unterkiefer ist es genau umgekehrt, die unteren Schneidezähne stehen vor den oberen Schneidezähnen.
  • Ein frontal offener Biss liegt vor, wenn sich die Backenzähne beim Zusammenbeißen treffen, die Frontzähne jedoch nicht zusammenkommen. Im Frontzahnbereich bleibt auch beim Zusammenbeißen eine Öffnung bestehen.
  • Ein tiefer Biss ist dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Schneidezähne die unteren Schneidezähne zur Hälfte oder ganz überdecken.
  • Bei einem Kreuzbiss ist der Oberkiefer schmaler als der Unterkiefer – normalerweise ist es umgekehrt. Der Betroffene muss, um zubeißen zu können, den Unterkiefer nach links oder rechts verschieben. Die Folge bei einem Kind: Der Unterkiefer wächst entsprechend nach rechts oder links.

Gerne kontrollieren wir bei einem kostenfreien Beratungstermin in unserer Praxis für Kieferorthopädie, ob und zu welchem Zeitpunkt eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihnen oder Ihrem Kind sinnvoll ist.

Kinder: In welchem Alter zum Kieferorthopäden?

Wir empfehlen einen ersten Kontrolltermin beim Kieferorthopäden zur Vorsorge im Alter von etwa 6 Jahren. Die Erfolgschancen der kieferorthopädischen Behandlung von bestimmten Kieferfehlstellungen und Anomalien beim Zahnwechsel sind größer, wenn diese früh erkannt werden. Bei diesem Termin kontrollieren wir Zähne, Zahnstellung, Platzverhältnisse und Relation von Ober- und Unterkiefer und finden heraus, ob eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind notwendig ist und, falls ja, wann diese am besten begonnen werden sollte.

Lesetipp: Ab wann zum Kieferorthopäden: Behandlungsbeginn bei Kindern

Frühbehandlung

Der ideale Zeitpunkt für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung kann bei Kindern und Jugendlichen individuell sehr verschieden sein: In Fällen mit deutlichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen ist es sinnvoll, bereits im Alter zwischen 6 und 8 Jahren mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung zu beginnen. So können wir Wachstum und Zahndurchbruch optimal beeinflussen und unter Umständen schwierige kieferorthopädische Behandlungen im Teenager-Alter ganz vermeiden oder zumindest stark vereinfachen.

Klassischer Behandlungsbeginn

Oft fangen wir mit einer kieferorthopädischen Behandlung auch erst im Alter zwischen 9 und 11 Jahren an, wenn bereits einige bleibende Zähne im Seitenzahnbereich durchgebrochen sind. Auch für Kinder und Jugendliche bieten wir einen kostenfreien Vorsorge-Check in unserer Praxis für Kieferorthopädie an. Bei diesem besprechen wir gerne, ob bereits eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder wann wir den Zahndurchbruch Ihres Kindes gerne wieder überprüfen würden.

Ein Erstgespräch steht an, wenn Ihr Kind eine Überweisung zur Kieferothopädin oder zum Kieferorthopäden bekommt oder wenn Sie selbst eine Einschätzung zu Ihrer Zahnfehlstellung erhalten möchten. Eine kieferorthopädische Erst-Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Die Zahnärztin oder der  Zahnarzt überweist  Ihr Kind zu einer  Kieferorthopädischen Praxis oder Sie selbst möchten eine Einschätzung Ihrer Zahn-Fehlstellungen vom einer Expertin oder einem Experten bekommen. Dann steht ein Erstgespräch bei der Kieferorthopädin oder beim Kieferorthopäden an. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kieferorthopädische Erstuntersuchung in voller Höhe.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Erst-Untersuchung zur Klärung, ob eine Behandlung nötig ist. Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.
  • Mit der Erst-Untersuchung schätzt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf und den besten Behandlungszeitpunkt ein.
  • Ob eine Behandlung komplett von der Kasse bezahlt wird, hängt von der Fehlstellung ab.
  • Der kieferorthopädische Behandlungsplan ist kostenlos. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt muss die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlichen Gesamtkosten angeben.

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Wer zahlt die Kosten einer kieferorthopädischen Erst-Untersuchung?

Um herauszufinden, ob Ihr Kind eine Zahnspange benötigt oder Sie selbst kieferorthopädische Maßnahmen ergreifen sollten, können Sie einen Termin einer Kieferorthopädin oder beim Kieferorthopäden vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Erstgespräch und eine Erst-Untersuchung, die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde rechnet über die Versichertenkarte ab.

Fehlstellungen des Kiefers sind in 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, die Kasse zahlt eine Behandlung bei Kindern und Jugendlichen erst ab Stufe 3. Stellt die Ärztin oder der Arzt bei der Untersuchung fest, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, müssen Eltern die weiteren Kosten selbst bezahlen. Die Kosten einer Behandlung nach Vollendendung des 18. Lebensjahres sind in der Regel vom den Versicherten selbst zu tragen.

Was gehört alles zur Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie in der Zahnheilkunde umfasst die Diagnose und Behandlung sowie die Prävention von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Kieferorthopäden sind Zahnärzte mit einer fachspezifischen Weiterbildung zum „Fachzahnarzt oder Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“.

Was passiert beim Kieferorthopäden?

Für die kieferorthopädische Behandlung erfolgt in der Praxis zunächst eine detaillierte Erstuntersuchung und Beratung. Die Krankheitsgeschichte des Patienten wird erfasst, aktuelle Beschwerden und vorherige Behandlungen aufgenommen. Kiefer, Zähne und Mund werden untersucht und die Funktion überprüft.

Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab?

Im Wesentlichen läuft Ihre kieferorthopädische Behandlung in mehreren Phasen ab: Erstberatungsgespräch, individuelle Diagnostik, Planbesprechung, aktive Behandlung und Retentionszeit.

Warum geht man zum Kieferorthopäden?

Erwachsene gehen vor allem dann zum Kieferorthopäden, wenn sie eine Zahnfehlstellungskorrektur nachholen möchten oder Probleme mit dem Kiefergelenk haben. Sie greifen dabei besonders auf unsichtbare Apparaturen zurück, um die Zahnspange möglichst gut in den (Berufs-)Alltag integrieren zu können.