Wie kann man sich in Deutschland krankenversichern?

In Deutschland gilt eine generelle Krankenversicherungspflicht: Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine Krankenversicherung nachweisen können. Daher gilt diese Pflicht grundsätzlich auch für Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen.

  1. Ausländer aus visumspflichtigen Ländern
  2. Spezielle Krankenversicherungen für ausländische Gäste
  3. Ausländer mit einem sozialversicherungspflichtigen Job
  4. Ausländische Studenten
  5. Sonderregelungen für Bürger aus EWR-Staaten
  6. Krankenversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge
  7. Wie hoch der Beitrag zur GKV ist
  8. Gesetzliche Krankenkassen mit CHECK24 vergleichen

Ausländer aus visumspflichtigen Ländern

Ausländer, die aus einem visumspflichtigen Land kommen, müssen eine Krankenversicherung nachweisen, um ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu erhalten. Die Versicherung muss bereits beim Antrag auf ein Visum vorhanden und für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Versicherung für Visum

Die Versicherung für ein Visum muss in der Regel dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Die Ausländerbehörden verlangen einen solchen Nachweis.

Spezielle Krankenversicherungen für ausländische Gäste

Für Personen, die länger in Deutschland sind und eine Krankenversicherung benötigen – etwa Sprachschüler oder Gastwissenschaftler an Universitäten –, bieten zahlreiche private Versicherungsgesellschaften spezielle Auslandskrankenversicherungen an. Diese sind meist für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren sowie für die EU- und Schengen-Staaten gültig. Oft gibt es solche Versicherungen auch im Paket mit einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung.

Unterschied zur Reiseversicherung

Solche langfristigen Auslandskrankenversicherungen sind nicht mit einer regulären Reisekrankenversicherung zu verwechseln. Reisekrankenversicherungen leisten in der Regel nur für kurzzeitige Auslandsaufenthalte von einigen Wochen.

Ausländer mit einem sozialversicherungspflichtigen Job

Wer als Ausländer in Deutschland einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmt, ist grundsätzlich versicherungspflichtig – unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit. Er muss in der Regel Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden.

Nur wenn sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro jährlich (Stand: 2022) liegt, ist er versicherungsfrei. Dann kann er wahlweise eine gesetzliche oder private Krankenversicherung (PKV) abschließen.

Wer nicht aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammt, benötigt in der Regel eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, bevor er eine Arbeitsstelle antreten kann.

Ausländische Studenten

Wer in Deutschland studiert, wird ebenfalls versicherungspflichtig. Daher sind auch ausländische Studenten grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Auf Wunsch können sie sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Versicherung abschließen. Diese Entscheidung gilt dann für das gesamte Studium in Deutschland.

Sonderregelungen für Bürger aus EWR-Staaten

Für Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gibt es einige Sonderregelungen. Zum EWR gehören dabei die Staaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

EWR-Bürger, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten

So sind EWR-Bürger und Schweizer über ihr Heimatland versichert, wenn sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Diese Regelung betrifft etwa Studenten oder nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer.

Sind sie in ihrem Heimatstaat gesetzlich versichert, übernehmen die deutschen Krankenkassen eine medizinisch notwendige Behandlung. In der Regel benötigen die EWR-Bürger dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Nachweis ihres Versicherungsschutzes.

Private Reiseversicherung

Auch für EWR-Bürger ist in der Regel eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Eine solche private Krankenzusatzversicherung übernimmt etwa die Kosten, falls ein Krankenrücktransport erforderlich sein sollte.

EWR-Bürger, die selbstständig arbeiten

Waren EWR-Bürger in ihrem Heimatland gesetzlich versichert, sind sie in der Regel in Deutschland ebenfalls als Selbstständige versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer Krankenkasse werden. Waren sie hingegen privat versichert, müssen sie sich auch hierzulande privat krankenversichern – sofern ihr bestehender Versicherungsschutz nicht für Deutschland gilt.

Auf Jobsuche in Deutschland

Wer EU-Bürger ist und auf Jobsuche nach Deutschland kommt, muss sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern – je nachdem, in welchem System er in seinem Heimatland versichert war.

Krankenversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge

Flüchtlinge und Asylbewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert. In den ersten Monaten, die sie in Deutschland verbringen, haben sie gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) allerdings Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Je nach Dauer und Status des Aufenthalts gibt es verschiedene Leistungsniveaus. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig.

Nach in der Regel 15 Monaten werden die betroffenen Personen dann von den Krankenkassen betreut. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte und damit vergleichbare Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Die Versorgungskosten gehen aber nicht zulasten der Krankenkassen, sondern werden von den Trägern des AsylbLG übernommen.

Mit der Anerkennung des Asylantrags können Flüchtlinge schließlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Beziehen sie Arbeitslosengeld II, gelten die gleichen Bedingungen wie für inländische Arbeitslose.

Wie hoch der Beitrag zur GKV ist

Wie viel man für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss, richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.987,50 Euro (Stand: 2022) ist der Beitragssatz auf sämtliche Einkünfte zu zahlen. Zum allgemeinen Beitragssatz kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt und der derzeit durchschnittlich 1,3 Prozent beträgt. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber seit Januar 2019 die Hälfte des gesamten Beitrags.

Für Selbstständige gibt es zudem eine Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1.096,67 Euro pro Monat. Auf dieses Einkommen müssen sie in jedem Fall Krankenversicherungsbeiträge zahlen – selbst wenn ihre Einkünfte tatsächlich darunterliegen.

Studenten zahlen in der GKV nur einen reduzierten Beitrag, der sich nach dem maximalen Bafög-Satz berechnet. Der Beitrag ist daher vergleichsweise gering.

Beitrag für eine private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag individuell bestimmt. Er hängt nicht vom Einkommen, sondern vor allem vom gewünschten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab.

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Wie bekomme ich als Ausländer eine Krankenversicherung?

Für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung müssen Arbeitnehmer ab einem Alter von 55 Jahren nachweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren im bisherigen Wohnstaat mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.

Wie kann man sich krankenversichern wenn man kein Geld hat?

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung Ist eine Familienversicherung nicht möglich, müssen sich Personen ohne Einkommen freiwillig gesetzlich versichern. Dann wird die Krankenkasse einen Mindestbeitrag verlangen. Dazu geht die Kasse von einem fiktiven Mindesteinkommen aus. Im Jahr 2022 sind dies 1.096,67 Euro.

Wie viel kostet die Krankenversicherung in Deutschland?

Sie zahlen monatlich mindestens 166,69 Euro und höchstens 735,30 Euro. Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 Prozent - inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent - gilt zum Beispiel für folgende Einkommensarten: Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge.

Was kostet die Krankenversicherung wenn man nicht arbeitet?

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen? Um den Mindestbeitrag für eine gesetzliche Krankenkasse zu errechnen, wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1096,67 Euro zu Grunde gelegt (Stand 2021).