Was muss in einem Auto Kaufvertrag stehen Schweiz?

Autohändler arbeiten mit standardisierten Verträgen; ob diese vollständig und inhaltlich gut sind, kann dahingestellt bleiben. Privatpersonen fehlen – abgesehen von Vertragsmustern aus Büchern und aus dem Internet – in der Regel die Vorlagen für ein solches Regelwerk. In manchen Gegenden bzw. unter manchen Personen werden solche Geschäfte nicht schriftlich, sondern per Handschlag erledigt.

Personalien

Sowohl die Anschrift des Verkäufers als auch die Anschrift des Käufers müssen vollständig erfasst werden.

  • Vertragsparteien

Fahrzeugdaten

Damit das Auto eineindeutig identifizierbar ist, sollen mindestens folgende Informationen in einem Kaufvertrag aufgeführt werden:

  • Marke
  • Modell
  • Aufbau
  • Farbe
  • Baujahr

Für die Arten der Fahrzeugumschreibung und ihre Folgen vergleiche

  • Kaufgegenstand

Gegenleistung

Natürlich dürfen auch der Preis und die Zahlungsmodalitäten nicht fehlen:

  • Kaufpreis

Unfallfreiheit

Bei Occasionsfahrzeugen sollte schriftlich vermerkt werden, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt (und wenn doch, sollten die Schäden genau aufgelistet werden):

  • Zusicherungen (unfallfrei, ab MFK, …)

Form

Für den Gebrauchtwagen-Kaufvertrag ist keine besondere Form vorgesehen. Er kann mündlich oder auch konkludent (Hinlegen einer bestimmten Anzahl Banknoten gegen Uebergabe der Autoschlüssel) geschlossen werden.

Empfohlen wird und auch üblich ist der Abschluss eines schriftlichen Autokaufvertrages. Im Vertrag soll die Schriftform als Gültigkeitserfordernis (und nicht nur als Beweiserfordernis) stipuliert werden:

  • “Aenderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

In jeden Vertrag gehören zudem die

  • Standardklauseln

Beide Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag am Ende mit Angabe von Ort und Datum.

Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Autokauf

Das Autogeschäft wird stark von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprägt.

Aus Sicht der Autoren gilt auch für Autohandels-AGB die einschlägige Lehre und Rechtsprechung (vgl. auch die Links in der Box).

Im Folgenden wird das Thema Kaufvertrag entlang folgender Punkte abgehandelt:

  • Vertragsparteien
  • Kaufgegenstand
  • Kaufpreis
  • Gefahrentragung
  • Zusicherungen (unfallfrei, ab MFK)
  • Gewährleistung (Garantie)
    • Rechtsgewährleistung
    • Sachgewährleistung
    • Vertragliche Sachgewährleistungs-Wegbedingung
    • Gesetzlicher Sachgewährleistungs-Ausschluss
    • Sachgewährleistungs-Gerichtspraxis
    • Occasionsgarantien
  • Verkäufer-Pflichten
  • Käufer-Pflichten
  • Standardklauseln

Weiterführende Informationen

Literatur
  • STÖCKLI HUBERT, Verträge und AGB beim Autokauf, in: Strassenverkehrsrechts-Tagung 2006, Freiburg 2006, S. 24 ff. (Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Autokauf)
Links
  • Vertragsform | vertrags-management.ch
  • Aufschiebend bedingter Kauf
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen | agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch
  • AGB Auslegung | agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch
  • MUSTER-Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Autohändler
  • MUSTER-Autooccasions-Kaufvertrag Privatperson > Privatperson  

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Im gesamten Jahr 2019 wurden viele Pkws neu zugelassen. Besonders beliebt waren Fahrzeuge der Kompaktklasse sowie Kleinwagen.

Doch der Weg zum neuen Auto kann lang und steinig sein. Nicht zuletzt lauern einige Fallstricke auf dem Weg zum gewünschten Kfz. Gerade Personen, die zum ersten Mal ein Fahrzeug erwerben möchten, sind unsicher, was beim Autokauf in puncto Ablauf zu beachten ist.

Viele wissen nicht, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu durchlaufen sind, wenn ein Autokauf ansteht. Welches Vorgehen ist am besten und welche Formalitäten sind zu beachten? Wie unterscheiden sich Neu- und Gebrauchtwagenkauf voneinander? Diese und weitere Fragen beantworten wird im Folgenden, damit Sie den Autokauf beruhigt angehen können.

Autokauf beim Händler – Ablauf des Neu- und Gebrauchtwagenerwerbs

Sind Sie auf der Suche nach einem Neuwagen, verlassen sich viele Käufer auf einen Händler aus der Nähe. Der Autokauf im Internet ist zwar meist günstiger, dafür entfällt oft die Möglichkeit der Besichtigung und Probefahrt. Vom Händler können Sie sich Ihren Traumwagen Ihren Vorstellungen gemäß zusammenstellen lassen.

Erwerben Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, stehen Sie im Gegensatz zum Privatverkauf auf der sicheren Seite. Sie profitieren von der Gewährleistungspflicht, außerdem wurden die meisten Fahrzeuge vor dem Verkauf durchgecheckt.

Der Autokauf und seine Abwicklung laufen in der Regel – egal ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt – wie folgt ab: Zunächst findet eine Besichtigung mit Probefahrt statt. Es schließt sich die Preisverhandlung an. Konnten Sie sich mit dem Verkäufer einigen, wird der Vertrag über den Autokauf unterschrieben. Der Ablauf endet mit der Übernahme des Fahrzeugs.

Um die Zulassung müssen Sie sich häufig nicht kümmern, wenn Sie ein Fahrzeug vom Händler kaufen. Vor allem, wenn Sie einen Neuwagen erwerben, gehört es vielerorts zum Service, dass ein Angestellter die Formalitäten bei der Zulassungsstelle übernimmt und Ihnen nach dem Autokauf diese Schritte abnimmt. Beachten Sie jedoch, dass Sie vorher eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben müssen. Ohne die elektronische Versicherungsbestätigung ist nämlich keine Zulassung möglich.

Käufer sollten kontrollieren, dass Ihnen bei der Übergabe des Kfz alle nötigen Unterlagen und Schlüssel ausgehändigt werden und dass keine Mängel am Fahrzeug bestehen. Nach der Übergabe ist die Abwicklung vom Autokauf dann abgeschlossen.

Autokauf von privat: Ist der Ablauf anders?

Erwerben Sie einen Gebrauchtwagen von privat, ähneln der Autokauf und sein Ablauf dem Vorgehen bei einem Neuwagen. Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, kontaktieren Sie den Verkäufer. Bei der Besichtigung und anschließenden Probefahrt sollten Sie das Auto gründlich überprüfen. Der Gebrauchtwagenkauf und sein Ablauf gehen dann in die entscheidende Phase: die Preisverhandlung. Es schließen sich die Unterzeichnung des Kaufvertrags und die Übergabe an.

Ist das Auto noch vom Vorbesitzer angemeldet, können Sie direkt zur Zulassungsstelle fahren. Sind dort alle Formalitäten erledigt und besteht eine Versicherung, sind die ausgestellten Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen und Sie dürfen sofort losfahren.

Ist das Fahrzeug noch nicht angemeldet oder hat es keine MFK, dürfen Sie es nicht im Straßenverkehr bewegen. Ein Transport des Kfz ist nur mit Hilfe eines Anhängers möglich. Darauf müssen Sie beim schriftlichen Kaufvertrag achten

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag aufsetzen. Darin sollten folgende Angaben enthalten sein:

Name und Adresse von Käufer und Verkäufer

  • Fahrzeugdaten (Hersteller, letzte HU, nächste HU, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Nummer der Zulassungsbescheinigung)
  • Hinweise zu mitverkauftem Zubehör
  • Zahlungsvereinbarung
  • Erklärung zum Zustand des Fahrzeugs vom Verkäufer
  • Ort der Fahrzeugübergabe sowie übergebene Dokumente
  • Datum und Unterschrift von Verkäufer und Käufer

Anmeldung und Zulassung des eigenen PKW

Ihr erstes Auto melden Sie bei der nächstgelegenen Kfz-Zulassungsstelle an. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Kfz-Zulassung:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein
  • bei Gebrauchtwagen zusätzlich: aktueller Kilometerstand, MFK.

Was muss im Kaufvertrag für ein Auto stehen?

Inhaltlich muss der Kaufvertrag alle Angaben zum Pkw beinhalten, dazu zählen die Marke und exakte Modellbezeichnung, die Fahrgestellnummer oder Fahrzeug-Ident-Nummer sowie die korrekten Angaben zur Leistung, Hubraum und Motor.

Welche Angaben muss ein Kaufvertrag haben?

Wird der Kaufvertrag schriftlich geschlossen, sollte er folgende Angaben enthalten:.
Käufer und Verkäufer..
den Vertragsgegenstand (Waren, Dienstleistungen oder Rechte).
den Kaufpreis..
die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Kaufpreisfälligkeit).
den Erfüllungsort..
Der Gerichtsstand..

Wie läuft ein Autokauf in der Schweiz ab?

Autokauf – Kaufvertrag Dem Kaufvertrag liegt in der Regel das am Kaufort geltende Recht zugrunde. In der Schweiz gibt es nur ein Fahrzeugdokument, den sogenannten Fahrzeugausweis. Er ist zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kaufvertrag für die spätere Zulassung in Deutschland besonders sorgfältig aufzubewahren.

Was braucht der Käufer beim Autokauf?

Diese Unterlagen solltest du beim Autoverkauf zwingend dem neuen Käufer mitgeben:.
KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief auch genannt KFZ-Brief).
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile am KFZ..
Letzte TÜV-Bescheinigung zum Fahrzeug..