Wann muss ein Kind in die Schule Bayern?

Alle Kinder, die in Deutsch­land leben, müssen die Schule besuchen. Positiv ausgedrückt: Schul­pflicht ist das Recht eines jeden Kindes auf Schule.

Die Schul­pflicht

In der Pflicht sind vor allem der Staat und die Eltern des Kindes. Der Staat muss die erforderlichen Einrichtungen bereit­stellen und allen Kindern den Besuch einer Schule ermöglichen. Die Eltern müssen ihr Kind recht­zeitig zum Schul­besuch anmelden. Versäumen sie die Anmeldung, machen sie sich strafbar. Nach der Anmeldung folgt eine ganze Liste weiterer und weit reichender Verpflichtungen: Eltern müssen

  • für einen regel­mäßigen und pünkt­lichen Schul­besuch sorgen,
  • ihr Kind ordentlich gekleidet und angemessen sauber zur Schule schi­cken,
  • es mit der erforderlichen Schul­ausrüstung ausstatten,
  • ihr Kind anhalten, seine schu­lischen Aufgaben zu erledigen,
  • ihr Kind bei Schul­versäum­nissen entschuldigen, bei Krankheiten krankmelden,
  • und nicht krank­heits­bedingte Schul­versäum­nisse vorher beantragen.

Dauer der Schul­pflicht hängt vom Bundes­land ab

Wie lang die Schul­besuchs­pflicht ist, hängt vom Bundes­land ab. In Bayern sind beispiels­weise neun Jahre Voll­zeit­unter­richt Pflicht, in Berlin und Nord­rhein-West­falen sind es zehn Jahre. Die Anzahl der Schul­besuchs­jahre darf hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahr­gangs­stufe verwechselt werden. Ein Kind am Ende der achten Klasse, das zwei Mal eine Klasse wieder­holt hat, hat in Berlin seine Schul­besuchs­pflicht erfüllt.

Der Stichtag

Ein Stichtag regelt den Beginn der Schul­pflicht. Lange Jahre war dies der 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Termin sechs Jahre alt wurden, mussten nach den Sommer­ferien desselben Jahres in die Schule. Lag ihr Geburts­tag nach diesem Termin, konnten sie nur in Ausnahme­fällen, auf besonderen Antrag und nach einer bestandenen Schul­eingangs­prüfung in die Schule gehen. 1997 beschloss die Kultus­minister­konferenz eine zeitliche Ausdehnung der bis dahin geltenden Stich­tags­regelungen. Die Bundes­länder können seitdem den Stichtag selbst bestimmen. Viele Bundes­länder haben davon Gebrauch gemacht:

Details zu den Rege­lungen in den einzelnen Bundes­ländern finden Sie auf der Seite bildungsserver.de.

Kann- und Muss-Kinder

Muss-Kinder sind zum Stichtag bereits sechs Jahre alt und müssen aufgrund der Schul­pflicht einge­schult werden. Ihre Eltern können sie nur in Ausnahme­fällen ein Jahr vom Schul­besuch zurück­stellen lassen. Kann-Kinder werden erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt. Sie unterliegen zum Zeit­punkt ihrer Einschulung noch nicht der Schul­pflicht. Die Eltern müssen für die vorzeitige Einschulung einen Antrag stellen und die Schul­fähig­keit ihrer Kinder über­prüfen lassen. Wie Eltern hierbei vorgehen müssen, steht meist auf der Internetseite ihrer zuständigen Schulbehörde.

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Schulnachrichten

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22.06.2022: Vorbereitung der Planungen für Covid-19-Schutzmaßnahmen im Schuljahr 2022/23:

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus forderte heute alle Schulen in Bayern auf, die an den Schulen eingelagerten Restbestände an Schnelltests und Pooltests zu zählen und die Haltbarkeitsdaten anzugeben. Es soll sichergestellt werden, dass im neuen Schuljahr im Bedarfsfall ausreichend Testmaterial zur Verfügung steht.

hs

Ist das Vorschuljahr in Bayern Pflicht?

Abgesehen von einer Rückstufung, wenn ein Kind eigentlich schulpflichtig ist, aber aufgrund einer Sprachbarriere noch nicht in die Schule aufgenommen werden kann, gibt es keine Pflicht, die Vorschule zu besuchen. Einige andere Bundesländer, wie Bayern, setzen in diesen Fällen auf eine spezielle Sprachförderung.

Wann ist der Stichtag in Bayern für die Einschulung?

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Wenn ein Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurde, wird es im Jahr 2023 eingeschult.

Welche Kinder werden 2022 eingeschult Bayern?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2016).

Kann Kinder Stichtag Bayern?

Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.