Was passiert eigentlich, wenn eine Bank/ein Anbieter sich von heute auf morgen überlegt, einen beliebten ETF, den ich im Portfolio habe, einzustellen? Es wird zu Fonds-Schließungen
kommen, das ist in meinen Augen sicher, denn es gibt zu viele Nischen-ETFs. Wenn Sie einen ETF kaufen, der dann ist das Risiko sehr, sehr gering, dass diese Cash Cow vom
Anbieter geschlossen wird. Den dreifach gehebelten Short-ETF auf burmesische Wasserbüffel-Aktien könnte dieses Schicksal schon eher ereilen. Aber selbst dann kann der Anbieter den ETF nicht so einfach hinterrücks abmurksen, sondern muss das vorher ankündigen. Leser D. geht es um "einen beliebten ETF" Deshalb muss er sich keine Sorgen machen. (awa) Der Freitags-Newsletter Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Wollen Sie wisssen, wenn sich hier etwas tut (unter anderem neue Artikel, Veranstaltungen mit und von mir)? Wenn ja, dann melden Sie sich zum Freitags-Newsletter an. Ja, ich bin dabei!kurz & bündig, kostenlos, kein Spam, keine Weitergabe der E-Mail-Adresse, jederzeit kündbar, Datenschutz Abgelegt unter Strategie, Geldanlage, ETF, Leserfrage Das könnte Sie auch interessieren
KommentareClaudius sagt am 18. Mai 2015 Ich denke auch, dass dieses Risiko sehr gering ist und es notfalls genügend Lösungen gäbe. "Wenn die Deutsche Bank Ihren ETF auf den MSCI World schließen würde, käme das einer Bankrotterklärung gleich." Was würde denn in denn in einem solchen Fall - also einem Bankrott, (rein hypothetisch) passieren? Teilzeitinvestor sagt am 18. Mai 2015 Die entscheidende Frage: Was mache ich mit 2,3 Wasserbüffeln? Passen nicht bei mir in den Vorgarten. chaostrader sagt am 19. Mai 2015
Das im ETF angelegte Geld ist Sondervermögen. Wenn der ETF-Anbieter pleite geht, ist das Anlegergeld für seine Gläubiger nicht erreichbar, das bleibt immer noch Dein Geld (im Gegensatz zu der Kohle, die man bei Lehman Bros. oder Prokon angelegt hatte). Anton sagt am 19. Mai 2015 Es ist kein grosses Problem, wenn ein ETF geschlossen wird. Ist mir schon 2x passiert. Die kontoführende Bank warnt den ETF-Besitzer rechtzeitig vor der ETF-Schliessung. Das 1. Mal habe ich alle Anteile des betroffenen ETFs sofort verkauft und mich bei einem anderen, ähnlichen und grösseren ETF eingekauft (klar: das fallen Transaktionskosten und Steuern an). Das 2. Mal hat der ETF-Anbieter meine "alten" ETF-Anteile in "neue" ETF-Anteile umgetauscht (2 ETF wurden damals zusammengelegt; keine Kosten sind entstanden). Insgesamt keine wilde Sache, kommt in der besten Familie vor (ist mir beides Mal mit iShare-ETFs passiert). Sportsfreund sagt am 31. August 2015 Mal nebenbei: DB X-Trackers schließt ein paar "unbeliebte" ETFs, u.a. DBX1EM und DBX1MW https://www.dab-bank.de/media/Kapitalmassnahmen/2015_08_24/DBXTRA240815.pdf Sportsfreund sagt am 31. August 2015 Kommando zurück, ist nur ein Delisting, keine Schließung Dummerchen sagt am 31. August 2015 Und damit keine Verwirrung unter den "Neulingen" entsteht: Delisting heißt, dass diese ETFs an einzelnen Börsenplätzen (vermutlich aus Kostengründen) nicht mehr gehandelt werden. Bei den o.g. ETFs handelt es sich um die Börse in Paris bzw. in London. Den deutschen Anleger sollte das eher nicht interessieren. ETF Banause sagt am 15. Februar 2016 Es heißt ja immer das ETF Anteile
Sondervermögen sein, trotzdem frage ich mich was denn genau bei einer Pleite des Anbieters passiert. Longus, S sagt am 16. Februar 2016 an ETF Banause Es wird garantiert keine hunderte Einzelaktien geben. Obwohl, lustig wäre es, Aktien im Wert von 3 Euro zu bekommen, die man für 5 EUR Gebühren verkauft =D Auszug von DEKA ETF: Auflösung ETF Die Rücknahme von Anteilen wird eingestellt. Der Erlös aus der Veräußerung der Vermögenswerte des Sondervermögens abzüglich der noch vom Sondervermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten wird von der Verwahrstelle an die Anteilinhaber ausgezahlt, wobei diese in Höhe ihrer Anteile am Sondervermögen Anspruch auf Auszahlung des Liquidationserlöses haben. Zu deutsch: Das Ding wird abgewickelt. Alles wird vertickt und der Erlös anschließend an die Anteilseigner ausgeschüttet. Christoph (der Stillhalter) sagt am 16. Februar 2016 @ ETF Banause Ich glaube da muss man zuerst mal trennen. Der Inhalt deines Depots ist Sondervermögen. Das heißt wenn die depotführende Bank pleite geht, kannst du deine Anteile einfach in ein anderes Depot übertragen. Ähnlich wie es mit deinem PKW wäre, wenn der Parkhausbetreiber pleite geht während du da parkst. Dann gibt es noch
die Fondsgesellschaft. Geht die pleite ist das Vermögen des Fonds ebenfalls Sondervermögen. Sofern der Insolvenzverwalter niemanden findet, der den Fonds weiterführt geht es ans eingemachte. Reden wir dann von einem synthetischen ETF wird es kompliziert. Da verweise ich aber mal auf justetf anstatt hier einen Roman zu schreiben: https://www.justetf.com/de/news/etf/synthetisch-replizierende-etfs-wie-risikoreich-ist-ein-swap-etf.html Stillleger sagt am 21. Februar 2017 | Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: Folgendes Szenario: Auf dem Blog von Stillleger gibt es hierzu diesen Artikel: Frage Leser sagt am 23. Februar 2017 @ Stilleger: Sagt dein Szenario, dass der gesamte Aktienmarkt (also dein Index und auch deine Einzelaktien) um 60% gesunken ist oder nur der Index, wohingegen deine Einzelaktioen den Crash ohne Wertverlust überstanden haben? Szenario 1:ETF ist Sondervermögen. Du nimmst also dein Geld und kaufst woanders wieder MSCI World. Nichts anderes als bei den Einzeltiteln. Szenario 2:Unrealistisch, warum sollte das so sein? Vielleicht sind deine Einzelaktien sogar um 99% gesunken und dein ETF nur um 60%... Stillleger sagt am 23. Februar 2017 @Leser ApacheBoy sagt am 19. Januar 2018 Naja für mich stellt sich da eher folgende Frage: Hintergrund der Frage ist folgendes (fiktives) Szenario: Ist das realistisch? Kann man etwas sagen, darüber wie lange es maximal dauert bis ich als Anleger mein Geld wieder habe? Finanzwesir sagt am 20. Januar 2018 Hallo ApacheBoy,
Dieses Szenario ist nicht fiktiv, sondern schlicht falsch.
Warum? Grundsätzlich gilt: ETFs sind nichts anderes als spezielle Arten von Publikumsfonds. Diese UCITS-Fonds (auf Deutsch OGAW: Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) wurden vor rund 70 Jahen in den USA erfunden und haben schon eine Menge Börsenstürme überstanden. Egal ob klassischer DWS Fonds oder ETF: Alles wird in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch reguliert. Es gibt keine Lex-ETF. Die BaFin unterscheidet da nicht zwischen ETFs und klassischen Fonds.
Ein ETF ist nichts weiter als ein offener Investmentfonds, der eben zusätzlich noch über die Börse handelbar ist. Aber 80% - 90% der Gene eines ETFs sind einfach Fonds-Gene. Gruß Zeta sagt am 20. Januar 2018 Wieso kommen nur immer alle auf den Gedanken, dass ein ETF verkaufen müsste, wenn seine Aktien in den Keller rauschen sollten? Das Gleiche gilt auch für die andere Richtung: das Argument vieler ETF-Gegner, dass ETF steigende Aktienkurse weiter (zu sehr) pushen würde, halte ich für Blödsinn . CarstenP sagt am 22. Januar 2018 @Zeta Ja, das ist ziemlicher Blödsinn, dass ETFs steigende Aktienkurse weiter pushen.
Da stellt sich nur noch eine Frage, was passiert eigentlich, wenn alle nur noch passiv investieren würden?
MB sagt am 05. April 2018 Hallo, bei mir wurde ein ETF liquidiert. VG Niko sagt am 05. April 2018 @MB Tobias sagt am 06. April 2018 Guten Morgen zusammen, mittlerweile scheint sich tatsächlich viel gefährliches Halbwissen betreffend Fonds (zu denen auch ETF gehören) im Internet zu tummeln. Der Finanzwesir hat absolut recht, das Szenario von Apacheboy ist schlicht falsch. Es gibt immer 2 Akteure in der Administration von Fonds/ETF. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und wie Verwahrstelle (Depotbank). Fonds werden als Sondervermögen aufgelegt und sind damit vollständig vom Vermögen der KVG getrennt. Die Assets eines Fonds werden auf Sperrkonten/-depots bei der Verwahrstelle verwahrt. Es gibt keine Möglichkeit bei Insolvenz, egal welcher Institution, auf diese Sondervermögen zuzugreifen. Der Wert (NAV) eines Fonds wird maßgeblich durch den Wert seiner Assets bestimmt (abzgl. Handels-, Verwaltungskosten usw.). Grüße RW sagt am 15. Oktober 2018 Schade,
dass ihr immer nur von Insolvenzen redet. RW sagt am 15. Oktober 2018 Nachtrag: Es war natürlich nicht DBX1EM, sondern auf Öl, Name habe ich nicht mehr im Kopf. Bitte korrigieren. Danke Finanzwesir sagt am 15. Oktober 2018 Hallo RW,
Summe: 58,28% - Das führt das Thema Indexing ins Absurde. Da kauft man die Aktien direkt. Gruß Schwachzocker sagt am 15. Oktober 2018 @ RW Es gibt meiner Ansicht nach keinen ETF auf Öl. Du hattest vermutlich einen Terminkontrakt. Du müsstest bitte schon die ISIN nennen. Dann kann man auch darüber nachdenken. "...der wurde mit (in meinem Fall) ordentlich Minus abgekündigt und Schluss aus Ende." "Wie man heute sieht WÄRE die Rechnung aufgegangen." Was hat Dich denn daran gehindert, das verbliebene Geld in ein vergleichbares Produkt zu stecken? ChrisS sagt am 15. Oktober 2018 @ RW
Ja, ETFs können auch mal beendet werden (wie andere Fonds und sonstige Anlageprodukte auch). Ich hatte auch schon in meinen nun an die über 10 Jahren ETF-Anlagegeschichte einige Fondsauflösungen und -Verschmelzungen miterlebt, und es hat mich bis jetzt auch nicht besonders aus der Bahn geworfen. Übrigens, "grundlos" sind solche Auflösungen nie - meist steckt dahinter sogar ein recht einfacher und offensichtlicher Grund, nämlich dass
die Fonds/ETFs zuwenig Anlagevolumen haben, und damit (per TER) für den Anbieter zuwenig Einnahmen generieren.
Wie gesagt, ETFs bleiben bestehen, solange sie für den Anbieter genügend Einnahmen erwirtschaften. Und da die Einnahme der Anbieter hpts über die TER generiert wird, welche vom Anlagevolumen abgeht, ergibt das im Schluss also, je größer
der ETF, umso größer/stabiler seine Einnahmen, umso länger seine wahrscheinliche Fortbestehensdauer.
Haja, ist doch so wie ichs beschrieben hatte.
Da muss ich eigentlich garnicht drüber nachdenken. Die Mechaniken und Hintergründe zu ETF-Schließungen sind mir ja bekannt (siehe oben), und ich persönlich habe kein besonderes Interesse, "langfristig in Öl zu investieren", weder in die Rohstoff(-ETFs) an sich, noch in spezielle Branchenprodukte. Die Energiebranche allgemein hab ich ja eh schon über die marktbreiten Standardindizes gemäß ihrer Marktkapitalisierungsgewichtung mit dabei, und ich hatte noch nie Anlass oder Überzeugung gefunden, diese noch zusätzlich zu erhöhen, deswegen musste ich mich damit nie beschäftigen. Bei wem das so ist, haja, Augen auf und kümmert euch selbst :-D Mike sagt am 30. Mai 2020 @ChrisS Ist halt blöd wenn alle die Nachricht, dass ihr
ETF geschlossen wird, gleichzeitig erhalten und somit verkaufen. Da macht man doch riesen Verluste wenn der Kurs dann einbricht. Und wer will schon einen ETF kaufen, der geschlossen wird? ChrisS sagt am 30. Mai 2020 @ Mike "Oder verstehe ich irgendwas falsch?" Ja, nämlich wie die Preisbildung bei ETFs abläuft. Du scheinst dir das wohl irgendwie noch vorzustellen als wäre der ETF selber ne eigene Aktie, deren Kurs also wie bei Aktien eben durch Angebot und Nachfrage am Markt von den Teilnehmern bestimmt wird. Klar, der Kurs einer Aktienfirma, deren Auflösung in ein paar Wochen angekündigt wird, würde wohl massiv einbrechen. Es ist aber keine allzu hilfreiche Sichtweise, dies so auch auf ETFs zu übertragen. Der Kurs (und seine Entwicklung) eines ETFs spiegelt erstmal nur den gewichteten Durchschnitt seiner enthaltenen Werte dar. Zumeist soll dabei ein Index nachgebildet werden, und die ETF-Anbieter sind auch tunlichst bemüht, die Abweichungen zwischen ETF-Entwicklung und Index-Entwicklung möglichst klein zu halten. Dies wird durch den im Hintergrund beim ETF-Handel laufenden Creation/Redemption-Prozess erreicht, welcher dafür sorgt, dass auch immer die "richtige" Anzahl von ETF-Anteilen existiert (nicht "zuviele", womit durch Angebotsüberhang die ETF-Preise am Markt niedriger wären als sie sein müssten, und auch nicht "zuwenige", womit durch Nachfrageüberhang der ETF-Marktpreis unnötig oberhalb ihres eigentlichen "Net Asset Value" notieren würde). Du kannst dir diese fortlaufende Erstellung neuer ETF-Anteile (bzw. Rücknahme alter ETF-Anteile) wie ein "Ausgleichsventil" vorstellen, welches dafür sorgt dass der Einfluss von Mittelzu- und Abflüssen auf den ETF-Kurs weitestgehend neutralisiert wird. Du kannst das ganze auch einfach in
der Praxis schon beobachten - es gab (gibt, und wird immer geben) ja schon viele ETFs die geschlossen wurden, schau einfach nach ob sich deren Kursentwicklung in den letzten Wochen vor Schluss wirklich signifikant von ihrer Indexperformance unterschieden hat. Deiner "Sichtweise" müsste es ja so sein, denn alle Anleger würden ja ihre ETF-Anteile verkauft haben und der Kurs müsste dadurch massiv einbrechen oder? Nein, tut er in der Praxis irgendwie nicht, hmm... Man könnte das ganze noch ein bischen komplizierter ausführen, aber das spar ich mir hier erstmal ums laienverständlich zu halten :-) chaostrader sagt am 30. Mai 2020 @Mike Ein ETF, der einen Index abbildet, der bricht doch nicht unkontrolliert ein, wenn der Index das nicht auch tut. Der klebt (einigermassen) am Indexverlauf und wird nicht plötzlich 50% des Werts gegenüber dem zugrundelegenden Index verlieren.
Selbst wenn er dicht gemacht wird. Dann gibts halt irgendwann die Kohle aufs Konto mit all den womöglich hässlichen steuerlichen Folgen, aber das ist jetzt auch nicht so tragisch. Wer Steuern zahlen muss hat wenigstens Gewinn gemacht. Mike sagt am 01. Juni 2020 Danke für die Erklärung, so mach das natürlich Sinn. Ich hab mir die Preisbildung bei ETFs schon mal irgendwo mal angelesen und irgendwann kam dann auch der Widerspruch zur Preisbildung an der Börse mit Angebot und Nachfrage, hab das dann aber aus den Augen verloren und nicht weiter recherchiert. aron sagt am 19. Oktober 2020 Hallo allerseits, Auf dieser bekannten Seite steht: Dem Anleger entstehen durch eine Fondsschließung keine finanziellen Nachteile. Das verstehe ich nicht, wenn ich den ETF für angenommen € 100,- kaufe und er bei 50,- liquidiert wird, habe ich 50,- Verlust, Wie kann das kein finanzieller Nachteil sein - zusätzliche Annahme, es gibt keinen vergleichbaren ETF in den ich umschichten könnten, bzw. 2. Annahme, ich bin auf Urlaub, der ETF sinkt von 100 auf 50,- wird liquidiert, die zugrundeliegenden Aktien erholen sich vom Börsencrash, und ein vergleichbarer ETF notiert wieder auf 90,- habe ich ebenfalls einen herben Verlust erlitten. Oder sehe ich da etwas falsch? JK sagt am 20. Oktober 2020 @aron Ja, sehen Sie. Wenn Ihnen das passiert, was Sie in Ihrem fiktiven Beispiel beschreiben, haben Sie sehr sicher einen Nischen-ETF mit geringem Anlagevolumen gekauft (wenn es sich nicht um einen Nischen-ETF gehandelt hätte, gäbe es sehr sicher bei irgendeinem Anbieter einen vergleichbaren ETF, den Sie stattdessen kaufen und mit dem Sie an einer etwaigen Kurserholung teilnehmen können; hätte der ETF ein hinreichend großes Anlagevolumen gehabt, wäre er auch nach einem 50%-Kursverlust noch hinreichend groß gewesen, um nicht geschlossen zu werden). Sie haben also eine mindestens riskante (um nicht zu sagen: falsche) Anlageentscheidung getroffen. Diese Ihre Entscheidung ist ursächlich für Ihren Verlust, nicht die ETF-Schließung! Darum gibt es die Standardempfehlung: Keine Nischen-ETFs und keine Mini-ETFs! (Außer, man weiß, was man tut und will genau das und geht das Risiko bewusst ein - dann gibt es aber auch keinen Grund zur Beschwerde ;-) Und Urlaub ist in zweierlei Hinsicht keine "Ausrede". Von heute auf morgen werden ETFs nicht geschlossen (steht übrigens auch ganz oben auf der verlinkten Seite "... sie [die Anleger] werden auch nicht eines Tages aufwachen und einen geschlossenen ETF vorfinden. Die Anbieter kündigen eine Schließung rechtzeitig im Voraus an, um den Anlegern Zeit zu geben entsprechende Schritte einzuleiten."). Und wenn Sie nicht gerade Langzeiturlaub in einem Gebiet ohne Internetverbindung machen, können Sie notfalls doch aus dem Urlaub heraus reagieren ... Herzliche Grüße Manolo sagt am 21. Oktober 2020 @ aron: ChrisS sagt am 21. Oktober 2020 @ aron dass die Schließung eines ETFs für den Anleger "keinen finanziellen Nachteil" bedeutet, ist vielleicht etwas ungeschickt von ExtraETF formuliert, und wie die das genau meinen könnten die dir natürlich selbst am besten erklären (die Anfrage wäre also zuerst an sie zu richten), aber wenn ich mir trotzdem nur mal überlegen müsste, was sie damit wohl am ehesten gemeint haben könnten, wäre es wohl folgendes: Das "keine Nachteile" ist vor allem zu verstehen im Sinne von - keine "Nachteile", die der Anleger nicht auch gehabt hätte, wenn er den ETF zum selben Zeitpunkt/Kurs händisch selbst verkauft hätte. Also wenn wir deine Beispiele nehmen, ein Anleger hat einen ETF mal für 100 gekauft, der steht jetzt bei 50. Wenn er den jetzt also (freiwillig) verkauft, macht er also genauso dieselben 50 Euro Verlust wie wenn der ETF zu diesem zu diesem Zeitpunkt (unfreiwillig) aufgelöst und zwangsverkauft wird. Es gäbe also dabei dann keinen praktischen/finanziellen Unterschied zwischen beiden Trennungsarten am Ende mehr sondern es kommt das "gleiche dabei raus". ExtraETF wollte mit diesem beiläufig eingestreuten Satz also wohl eher darauf hinaus, dass der Anleger bei einem aufgelösten Fonds gegenüber dem Selbstverkäufer eben nicht nochmal extra zusätzlich "bestraft" wird oder so, also zum Beispiel stattdessen nicht etwa nur 25 Euro oder so ausgezahlt bekäme. Dass die Formulierung so wie sie ist eher ungeschickt ist, keine Frage. Würde ich auch nicht so als erstes unbedingt benutzen. Gerade, um bei Anfängern keine unnötigen Irritationen auszulösen, hätte man wohl mindestens nochmal mit dazuschreiben können, welche
Nachteile damit ansonsten genau gemeint wären, bzw. "Nachteile im Gegensatz zu was eigentlich?", um etwas besser darauf hinzuweisen dass hier wohl am ehesten der Vergleich mit dem Selbstverkauf zum selben Zeitpunkt/Kurs gemeint ist. Klar, der "eigentliche Nachteil" eines Zwangsverkaufs bei Fondsauflösung liegt eben schon auf eigentlich viel fundamentaler Ebene, also nicht in einem (z.B. finanziellen) Unterschied zum Selbstverkauf (am selben Zeitpunkt/Kurs), sondern in der Tatsache dass man im Gegensatz zum Selbstverkauf ja eben nicht mehr über den
Zeitpunkt selbst bestimmen kann, sondern der einem vorgegeben wird. Um diese "Nachteile" zu vermeiden, also die Wahrscheinlichkeit von Fondsschließungen betroffen zu sein soweit minimieren dass man darüber nicht mehr den Schlaf verlieren muss (absolute Garantien gibts zwar auch nie, aber haja so ist das halt), kann man ja auch nur nochmal die üblichen Vernunftratschläge dazu nochmal wiederholen. Warum werden Fonds aufgelöst? Zumeist, weil der Betrieb des Fonds unwirtschaftlich ist oder geworden ist, also die Ausgaben (Betriebskosten etc.) die Einnahmen (Managementgebühren etc.) übersteigen, und damit für den Anbieter nicht die geforderten Profitabilitätsziele erfüllt, dann wird eben über kurz oder lang, wenn der Welpenschutz vom Start abgelaufen ist, irgendwann mal die Reißleine gezogen. Ist zwar ärgerlich für die paar wenigen verbliebenen Restanleger, die in dem Produkt noch investiert sind und es auch bleiben wollten, aber tja die haben dann auch keinen Anspruch auf Fortbestehen darauf, der Anbieter hat ja nirgendwo eine Ewigkeitsgarantie abgegeben sondern im Kleingedruckten der Prospektus-Beipackzettel sich immer die Möglichkeit der Schließung offengehalten (bei vielen Anbietern findet man in den Unterlagen sogar konkrete Angaben zu den Produktgrößen-Mindestgrenzen, bei denen eine Erfolgs(losigkeits-)bedingte Auflösung in Betracht gezogen wird). Und da die Einnahmen aus dem Produkt für den Anbieter im wesentlichen aus der TER genieret wird (neben weiteren Quellen wie z.B. WPL), und die TER als Prozentgröße vom Anlagevolumen genommen wird, ist es offensichtlich, dass eben das Anlagevolumen der wohl entscheidendste Faktor bei der Frage des Fondsfortbestehens oder
-Ablebens ist. Wer also von Produktschließungen so gut es geht wie möglich nicht betroffen sein will, muss sich halt schon vorher (das heißt, vor der Investition) damit auseinandersetzen und vor allem möglichst nur auf Produkte mit großem Anlagevolumen setzen, oder zumindest oberhalb gewisser Mindestgrenzen. "Das verstehe ich nicht, wenn ich den ETF für angenommen € 100,- kaufe und er bei 50,- liquidiert wird, habe ich 50,- Verlust, Wie kann das kein finanzieller Nachteil sein - zusätzliche Annahme, es gibt keinen vergleichbaren ETF in den ich umschichten könnten" Wenn es "keinen vergleichbaren ETF gibt, in den man umschichten könnte" ist das
ein Zeichen dafür, dass man hier in einem engen Neben/Nischen/Spezialsegment unterwegs war. Und bei sowas gibts dann auch viel weniger "Mitleid", denn die allgemeine Empfehlung für die Masse "normaler" Anleger ist ja, sich aus solchen Sachen eher fernzuhalten (eben z.B. aufgrund der höheren Schließungsrisiken, ganz abgesehen davon dass man eben eh generell auch mehr Spezialwissen braucht um sich in solchen Spezialsegmenten erfolgreich zu bewegen), das ist also nur was für "Leute die auch wissen
was sie tun" - und zu diesem "Wissen" gehört eben auch offenen Auges die Schließungsgefahr zu sehen und zu akzeptieren und sich nicht hinterher verwundert darüber noch beschweren zu wollen. "ich bin auf Urlaub, der ETF sinkt von 100 auf 50,- wird liquidiert, die zugrundeliegenden Aktien erholen sich vom Börsencrash, und ein vergleichbarer ETF notiert wieder auf 90,- habe ich ebenfalls einen herben Verlust erlitten." Tja, Gretchenfrage - und warum hat man dann nicht einfach vorher schon gleich eher in den "vergleichbaren" ETF investiert? Das war ja höchstwahrscheinlich dann auch der mit dem höheren Anlagevolumen ;-) Die Vorstellung, dass ein Urlaub es unmöglich macht, mal kurz in sein Depot zu schauen (und wenn nötig eine Umschichtung anzuschieben, was für jeden der nicht auf den Kopf gefallen ist ja auch keine 10 Minuten dauern muss), ist auch ein bisschen überholt in Zeiten allumfänglicher Internetverfügbarkeit heutzutage (in vielem Ausland ist der Empfang ja sogar noch besser als hierzulande lol), oder einer Idee von Urlaub die
noch auf "völlige Nachrichtensperre, keine Kommunikation, ich beschäftige mich mit gar nicht außer dem Urlaub und tralalala lass mich dann wenn ich nach ein paar Wochen wenn ich nach Hause komme einfach so überraschen von alldem was in der Zwischenzeit so passiert ist", und tja wer unbedingt darauf besteht, so einen Urlaub zu machen, der muss halt auch mit den Konsequenzen leben (wenn ihm halt die dadurch gewonnene "Entspannung" wichtiger ist als das was man in der Zwischenzeit so alles
mögliche verpasst hat). Pierre sagt am 22. Oktober 2020 Hallo, Eine ETF-Schließung oder Verschmelzung ist wie oben beschrieben an sich nichts schlimmes / besonderes, leider bleibt das Steuerrisiko. Was passieren könnte, ist z.B. eine steuerschädliche Verschmelzung weil ein ETF-Anbieter einen anderen übernommen hat, oder auch einfach so. Ich hatte einen LYXOR-ETF der steuerschädlich von
Frankreich zu einem neu aufgelegten Luxemburger ETF verschmolzen wurde (heute LYX00F - 750 mio € schwer). Beispiel: Ich denke, solche Änderungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Ich mache es so, das Ich verschiedene ETF von unterschiedlichen Anbietern auf den gleichen Index besitze. Gruß Lotus sagt am 29. Oktober 2020 Guten Tag, alle sprechen davon die Anteile zu verkaufen bzw. umzuschichten falls ein ETF geschlossen wird. Meine Frage ist jetzt: An wen kann ich denn verkaufen? Müsste es nicht einen Käufer geben? Was passiert, wenn plötzlich keiner mehr einen bestimmten ETF den ich besitze kaufen möchte? Bekomme ich dann trotzdem noch mein Geld? Mir ist klar, dass dieses Szenario bei einem ETF mit großem Anlagevolumen unwahrscheinlich ist, dennoch bleibt für mich diese Unsicherheit. Ich plane die Investition ja nämlich für die nächsten 30 Jahre zu tätigen und keiner weiß wie es mit einem ETF weitergeht? Falls mich jemand erleuchten könnte wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, JK sagt am 30. Oktober 2020 @Lotus Im Zweifelsfall (wenn kein Börsenhandel mehr möglich sein sollte) nimmt der Fondsanbieter die ETF-Anteile zum Nettoinventarwert zurück. Freundliche Grüße Geduld+Spucke sagt am 31. Oktober 2020 @Lotus Die Fondsgesellschaft kann den Fonds in seine Einzelteile (Aktien) zerlegen und die über die Börse verkaufen. Das passiert sowieso ständig, weil sich Käufe und Verkäufe eines ETF nie genau die Wage halten. Gibt es zuwenige ETFs, werden die enthaltenen Aktien gekauft und ETFs geschaffen. Gibt es zuviele, das Gegenteil. Google mal "creation/redemption". Nur wenn der gesamte Aktienmarkt illiquide würde, wäre die Auszahlung (vorübergehend) nicht möglich. Also keine Sorge, was das angeht. Michael sagt am 01. Mai 2021 Hallo Leute, noch mal zum Fall, dass der Emittent des ETF (also die KAG, wie z.B. Vanguard) pleitegeht: Die Anteile befinden sich bei der Verwahrstelle, die das Sondervermögen verwahrt und somit erst mal nicht gefährdet. Theoretisch müssten die Anteile auch nach Insolvenz der KAG weiterhin dem aktuellen Handelwert der dahinterliegenden Werte entsprechen, oder? Sprich, es dürfte durch die Insolvenz selbst erst mal zu keinem Wertverlust kommen. Wenn die Verwaltung der Anteile dann von einer anderen KAG übernommen wird, dürfte sich eigentlich am Wert nichts ändern - nur das Produkt ist dann eben ein anderes. Was aber, wenn die Anteile nicht von einer anderen KAG übernommen werden? Ich nehme an, dass der Wert der Anteile dann einfach ausbezahlt wird. Hier könnte es zu dem Risiko kommen, dass die Anteile gerade dann verkauft werden, wenn die Kurse im Keller sind - liegt dann zu viel Zeit zwischen dem Verkauf und der Wiederverfügbarkeit des Geldes für den Eigentümer, könnte es zu einem Verlust kommen. Oder ist sowas auch geregelt und ausgeschlossen? Michael Kann ein ETF wertlos werden?Ein ETF kann nicht pleite gehen, da dies bedeuten würde, dass alle darin enthaltenen Aktien ihren Wert verloren haben. Selbst bei kleinen Nischen-ETF ist dies unwahrscheinlich, da auch wenige Duzend Unternehmen nicht plötzlich wertlos werden können.
Was passiert mit ETF bei Crash?ETF-Kritiker:innen argumentieren: Wenn Börsen abstürzen – so wie beim Corona-Crash 2020 – verstärken ETFs das Risiko, weil viele Anleger:innen gleichzeitig verkaufen und viele Aktien oder eben andere Assets auf einmal auf den Markt kämen und damit die Kurse einbrächen.
Kann man mit ETFs alles verlieren?Meistens bildet ein ETF einen Index ab, wie den deutschen Aktienindex Dax. Er entwickelt sich dann so wie der Dax. Steigt der Dax, erzielt der ETF-Anleger Kursgewinne, fällt der Dax, macht der ETF-Anleger Verlust.
Wie sind ETF abgesichert?Sicherheit: In ETFs investiertes Geld wird als Sondervermögen behandelt und ist im Falle einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft geschützt. Damit sind ETFs genauso sicher wie aktiv gemanagte Fonds. Kosteneffizienz: ETFs verzichten als passive Fonds auf ein Fondsmanagement.
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