Was passiert wenn ein Käufer bei eBay nicht bezahlt?

Mit der Abgabe des Höchstgebotes wird auf der Internetplattform ebay.de ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbieter und dem Anbieter des Artikels geschlossen. Es handelt sich – da kein Auktionator beteiligt ist und kein Zuschlag erteilt wird – nicht um eine Versteigerung nach § 156 BGB, sondern um den Abschluss eines Kaufvertrages nach § 433 BGB im Fernabsatz. Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt.

Der Abschluss eines Kaufvertrages hat zur Folge, dass der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung des gekauften Gegenstandes verpflichtet ist und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises.

Käufer will den gekauften Artikel nicht mehr

Sehr häufig kommt es vor, dass der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages feststellt, dass er die gekaufte Sache nun doch nicht mehr haben möchte. Weil sie ihm plötzlich zu teuer ist, weil er sie vielleicht gar nicht braucht oder weil er sie woanders günstiger gesehen hat. Wenn sein Vertragspartner ein gewerblicher Verkäufer ist, hat er Glück. Denn dann steht ihm  i.d.R. ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist, sondern als Privatmann seine alte Küche für 2000 EUR bei eBay an dem Mann oder die Frau gebracht hat. Dieser wirksame Kaufvertrag kann nicht widerrufen, sondern allerhöchstens angefochten werden. Eine Anfechtung setzt aber einen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum des Käufers voraus. Zumeist fehlt es an dieser Voraussetzung, denn die oben aufgeführten Gründe berechtigen den Käufer als Motivirrtum nicht zur Anfechtung.

Der Käufer hat dann nur die Möglichkeit, auf die Kulanz des Verkäufers zu setzen und ihn zu bitten, den Vertrag aufzulösen. Das ist jederzeit formlos möglich.

Lässt sich der Verkäufer aber nicht auf diesen Wunsch ein, weil er froh ist, den verkauften Artikel endlich los zu sein, kann er Vertragserfüllung verlangen.

Käufer in Verzug setzen

Was bedeutet das nun?

Der Verkäufer sollte dem Käufer den gekauften Artikel anbieten und ihn zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. In der Regel ist bei Geschäften über ebay ein Versendungskauf vereinbart. Der Verkäufer verlangt die vorherige Zahlung und verschickt den Artikel dann an einen vom Käufer genannten Ort. Oft reagiert der Käufer auf eine Zahlungsaufforderung aber erst gar nicht oder erfindet immer neue Ausreden, weshalb er noch nicht gezahlt hat.

In diesem Fall sollte der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist setzen – eine Woche reicht dazu auf jeden Fall aus. Nach fruchtlosem Ablauf dieser gesetzten Frist befindet sich der Käufer dann nämlich mit der von ihm geschuldeten Leistung (= Zahlung des Kaufpreises) in Verzug.

Der Verzugseintritt hat zur Folge, dass der Käufer dem Verkäufer jeden verzugsbedingten Schaden ersetzen muss. Nun sollte der Verkäufer den Weg zum Anwalt finden. Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung hat jetzt nämlich der Käufer als Verzugsschaden zu ersetzen. Ohne vorherige Fristsetzung bleibt der Verkäufer auf diesen Kosten sitzen, denn ohne Fristablauf kein Verzug – und damit kein Schadensersatz.

Erfüllung des Kaufvertrags durchsetzen

Ist nun also die vom Verkäufer gesetzte Frist verstrichen, befindet sich der Käufer in Verzug und sitzt der Verkäufer vor mir, werde ich ihm folgende Möglichkeiten erläutern:

  • Der Käufer kann auf Erfüllung des Kaufvertrages, also Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache, und auf Erstattung der außergerichtlich entstandenen Kosten verklagt werden.
  • Alternativ kann der Verkäufer vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten, den Artikel anderweitig erneut verkaufen und einen etwaigen Mindererlös als Schadensersatz (Differenzschaden) vom ersten Käufer ersetzt verlangen.

Die erste Variante bietet sich an, wenn der Artikel schwer verkäuflich ist und der Verkäufer froh ist, überhaupt einen Käufer gefunden zu haben. Da ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde, geht eine solche Klage in der Regel einfach „durch“. Zu beachten ist aber, dass der Käufer ggf. zahlungsunfähig ist. Wird der Käufer also z.B. zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises von 2.000 EUR verurteilt, ist aber 60 Jahre alt und lebt von ALG 2, wird sich das Urteil nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen. Einem nackten Mann greift man nicht in die Tasche.

In diesem Fall ist dem Verkäufer daher zu raten, den Schaden zu minimieren, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Artikel anderweitig zu verkaufen.

Ist der Käufer aber zahlungskräftig und will sich lediglich vor der Bezahlung des erworbenen Artikels drücken, spricht nichts dagegen, eine Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages einzureichen. Der Verkäufer muss dann lediglich etwas Geduld mitbringen, denn ein Klageverfahren kann auch bei einfacher Rechtslage durchaus mehrere Monate dauern.

Fazit:

  1. Setzen Sie dem Käufer eine konkret bestimmte Zahlungsfrist – also nicht: „… in den nächsten drei Tagen“, sondern „bis zum 11.11.2019.“
  2. Setzen Sie danach anwaltlich Ihren Anspruch durch eine Zahlungsklage durch.
  3. Lassen Sie den Kaufpreis im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben.

Inverzugsetzung über eBay

Update, 28.09.2019:

Ich erhielt heute folgende Anfrage, die ich gerne öffentlich beantworte:

„Es wäre großartig, wenn Sie den Artikel um zwei weitere relevante Informationen ergänzen könnten:

– Käufer in Verzug setzen

Bei ebay erhält man mittlerweile als privater Verkäufer nach erfolgtem Auktionskauf die Adresse und E-Mail des Käufers erst, wenn dieser die Zahlung ausgelöst hat. Bis dahin hat man nur den Namen und kann mit dem Käufer nur über das anonyme E-Mail-Formular kommunizieren. Reicht das Setzen einer Zahlungsfrist über das E-Mail-Formular von ebay? Oder muss man bei ebay die Adresse verlangen und per Post ein Einschreiben + Rückschein senden? Auf diesen Kosten bleibt man dann nämlich sitzen, sofern danach bezahlt wird.

– Gerichtliche Geltendmachung

Geht dies über einen Mahnbescheid oder muss es eine Klage sein?“

Selbstverständlich reicht eine Inverzugsetzung über eine eBay-Nachricht. Wichtig dabei ist, dass Sie dem Vertragspartner eine genau datierte Frist setzen.

Mahnbescheid oder Klage

Die Beantragung eines Mahnbescheids ist in der Regel nicht möglich, da die Kaufpreiszahlung nur Zug um Zug geschuldet ist. Der Käufer muss den Kaufpreis also zur gegen Übereignung der Kaufsache leisten. Ein Zug-um-Zug-Anspruch kann jedoch im Mahnverfahren nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenleistung schon erbracht wurde  – wenn Sie dem Käufer also die erworbene Sache schon geschickt haben. Nur in diesem Fall wäre die Beantragung eines Mahnbescheides über den Kaufpreis zulässig.

Was passiert wenn ich bei eBay nicht bezahlt?

Käufer müssen Artikel, die sie bei eBay erwerben, innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlen. Wenn der Käufer innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, kann der Verkäufer den Kauf abbrechen. Im Konto des Käufers wird dann eine Nichtzahlung vermerkt.

Was passiert wenn Käufer nicht bezahlt?

Was kann getan werden, wenn der Käufer nicht zahlt? Dem Verkäufer wird das Recht geboten, weiterhin auf den offenen Kaufpreis zu bestehen. Laut § 196 BGB verjährt der Anspruch erst nach zehn Jahren. Über den Kaufpreis hinaus kann der Verkäufer entstandene Verzugszinsen geltend machen.

Wie lange kann man bei eBay vom Kauf zurücktreten?

Kauft ihr von einem gewerblichen Anbieter einen Artikel über eBay, steht euch das gesetzliche Widerrufsrecht bereit. Nach diesem könnt ihr den Kaufvertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Ihr müsst dem Verkäufer lediglich mitteilen, dass ihr vom Kauf zurücktreten möchtet.

Kann ich bei eBay von einem Kauf zurücktreten?

So geht's: Gehen Sie zur Kaufübersicht - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und finden Sie den Kauf, den Sie abbrechen möchten. Wählen Sie im Dropdown-Menü Weitere Aktionen die Option Verkäufer kontaktieren. Wählen Sie Anfrage zum Abbrechen dieses Kaufs und dann Verkäufer kontaktieren.