Das Wichtigste auf einen Blick Show
Auch praktisch für Kleinunternehmer Die Kleinunternehmerregelung befreit den Unternehmer davon, Umsatzsteuer zu erheben. Sie stellt damit eine steuerliche und bürokratische Entlastung dar. Festgehalten ist die Kleinunternehmerregelung in § 19 Abs. 1 UStG. Vorteile und Nachteile der KleinunternehmerregelungVorteile
Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll, wenn man:
2. Wer darf die Kleinunternehmerregelung nutzen?Prinzipiell dürfen alle Selbstständigen, Unternehmer und Freiberufler die Kleinunternehmerreglung nutzen. Der Kleinunternehmer ist nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden. Die einzige Bedingung für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz. Dieser muss unter einer bestimmten Grenze liegen (Umsatzgrenze). Umsatz bis 22.000 Euro/Jahr = Kleinunternehmerregelung möglich Solange die Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird, kann die Kleinunternehmerregelung 2022 genutzt werden. Wer diese Grenze überschreitet, muss zum Anfang des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln. Umsatz über 22.000 Euro/Jahr = Regelbesteuerung im nächsten Jahr Auf Basis dieser Umsatzgrenze haben Unternehmer die Wahl die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung oder im laufenden Betrieb zu beantragen. 1. Kleinunternehmerregelung bei GründungGründer haben im steuerlichen Erfassungsbogen die Option die Kleinunternehmerregelung auszuwählen. Bei der Angabe der zu erwartenden Umsätze müssen dafür zwei Punkte zutreffen:
Umfasst das Gründungsjahr statt der vollen zwölf nur sechs Monate, muss die Umsatzhöhe anteilig berechnet werden. Im Klartext: Wer im Juni gründet, darf bis zum Jahresende nur 11.000 Euro umsetzen. Wenn Gründer glauben, dass sie diese Grenze(n) überschreiten werden, entfällt die Option auf die Kleinunternehmerregelung. Wichtig: Wenn zum Zeitpunkt der Gründung trotz niedriger Umsatzerwartung freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde, ist ein Wechsel erst nach fünf Jahren wieder möglich. 2. Wechsel zur Kleinunternehmerregelung von RegelbesteuerungWer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss drei Voraussetzungen erfüllen:
Achtung: Wer von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln möchte, muss bei den Vorjahresumsätzen die Bruttoumsätze (also inkl. USt.) heranziehen. 3. Kleinunternehmer werden: Der AntragOption 1: Direkt bei der GründungRegelung im steuerlichen Erfassungsbogen auswählenSobald Selbstständige ihre Arbeit angemeldet haben, müssen sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Erfüllt die Umsatzprognose die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung, wird auf Seite 17 bei Punkt 123 ein Kreuz gesetzt (siehe Grafik). Den geschätzten Umsatz eintragen und Haken setzen: Mehr braucht es nicht beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um die Kleinunternehmerregelung zu nutzen.Option 2: Wenn man bereits unternehmerisch tätig istBereits auf dem Markt tätige Unternehmer können die Kleinunternehmerregelung beantragen, müssen dafür aber einige Dinge beachten. 1. Umsatzhöhen und -grenzen prüfen
2. Formlosen Antrag stellenDer Unternehmer verschickt einen formlosen Antrag an das zuständige Finanzamt mit folgender Formulierung: „Hiermit möchte ich zum TT/MM/JJJJ die Kleinunternehmerregelung anwenden.“ Die Bestätigung des Finanzamtes erfolgt nach einer Überprüfung des Antrages dann schriftlich mit der Post Sonderfall: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung bei GründungWer zur Zeit der Gründung die Kleinunternehmerregelung (KUR) nicht in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben waren, kann sie nach frühestens fünf Jahren nutzen. Ist diese Sperrfrist verstrichen, reicht dieser Satz ans zuständige Finanzamt: „Ich möchte meinen Verzicht der Kleinunternehmerregelung zum TT/MM/JJJJ widerrufen.“ Wer eine ausführlichere Formulierung benötigt, sollte sich unser kostenfreies Muster zur Wahl und zum Widerruf der Kleinunternehmerregelung anschauen. Formulierungsvorschlag für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Wichtig ist es, die Steuernummern anzugeben und die Wahl der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG korrekt zu begründen.4. Kleinunternehmer-Rechnung: Der wichtige SatzNach Beantragung bzw. Bewilligung muss die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf sämtlichen zu stellenden Rechnungen angegeben werden. Dabei muss der Kleinunternehmer sich auf das entsprechende Gesetz beziehen. Ein beispielhafter Satz für die Rechnung mit Kleinunternehmerregelung: Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer. Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut gibt es nicht. Wichtig ist, dass auf jeder Rechnung erkennbar auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer sowie auf die Nutzung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hingewiesen wird. 5. Häufige Missverständnisse bei der KleinunternehmerregelungSteuern und Steuerpflichten für den KleinunternehmerBis auf die Umsatzsteuer ist der Kleinunternehmer steuerpflichtig wie jeder andere Unternehmer auch. Grundsätzlich muss ein Kleinunternehmer also bis auf die Umsatzsteuer alle Steuern zahlen, die ein Regelunternehmer auch zahlt.
Kleinunternehmer und USt.IdNr. - Verliere ich meinen Status?Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen - aber er kann. Die Kleinunternehmerregelung bleibt davon unberührt. Auch mit einer USt.IdNr. muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Weitere Details zu dem Thema findet ihr auf unserer Seite für Umsatzsteuer-ID. Buchhaltungstipps für KleinunternehmerDie Kleinunternehmerregelung ändert nichts an der jeweils geltenden Buchführungspflicht. Folgende Dinge sind zu beachten:
Bei der Buchhaltung helfen digitale Buchhaltungsprogramme. Auch hier bieten wir ein kostenloses Angebot sowie einen umfassenden Vergleich führender Buchhaltungsprogramme. Umsatzgrenze ist personengebundenDie Kleinunternehmerregelung ist an die Person des Unternehmers gebunden und nicht an seinen Betrieb. Wer als Kleinunternehmer beispielsweise 3 UGs besitzt, darf die Umsatzgrenze von 22.000 Euro insgesamt nicht überschreiten. Jede UG dürfte also bis zu 7.333 Euro umsetzen. Umsatz vs. Gewinn: Wie viel darf ein Kleinunternehmer verdienen?Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz entscheidend – dieser liegt bei 22.000 Euro Umsatz pro Jahr. Der Verdienst des Kleinunternehmers, also wie viel Geld am Ende des Monats in seiner Tasche verbleiben, ist dabei unwichtig. 6. Kleinunternehmerregelung Kompakt
Autor: Für-Gründer.de Redaktion René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten. Was passiert wenn man als Kleinunternehmer mehr als 22000 verdient?Wenn Sie im Gründungsjahr wider Erwarten mehr als 22.000 Euro steuerpflichtige Einnahmen erzielen, bleibt Ihnen der Kleinunternehmerstatus für das erste Jahr erhalten. Ab Januar des Folgejahres unterliegen Sie jedoch automatisch der Regelbesteuerung.
Wann fällt man aus der Kleinunternehmerregelung weg?(Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten.
Wie komme ich aus der Kleinunternehmerregelung raus?Für den Wechsel zurück in die Kleinunternehmerregelung genügt eine formlose Mitteilung an dein Finanzamt. Anschließend kannst du dann ab dem nächsten Kalenderjahr wieder darauf verzichten, die Umsatzsteuer auszuweisen. Natürlich gilt dies nur, wenn du dann weniger als 22.000€ Umsatz machst.
Wie lange bin ich an die Kleinunternehmerregelung gebunden?Ein Unternehmer kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht gilt für mindestens 5 Jahre. Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die Steuerbefreiung widerrufen.
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