Das Bedürfnis, nahestehende Menschen wie z.B. den Ehepartner oder Kinder für die Zeit nach dem Tod finanziell abzusichern, besteht bei vielen Menschen. Warum die Bezugsberechtigung während der Vertragslaufzeit regelmäßig überprüft werden sollte, was beachtet werden muss, wenn der Versicherungsfall eingetreten und warum unverzügliches Handeln erforderlich ist, ist vielfach jedoch nicht bekannt. Show Fragestellungen1. Worin besteht der Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der versicherten Person (VP) und der Bezugsberechtigten Person? 2. Muss der Versicherungsnehmer die Beiträge immer selbst bezahlen? 3. Wer bestimmt über die Bezugsberechtigung? 4. Was ist während der Vertragslaufzeit zu bedenken? 5. Ist es ausreichend, wenn als Bezugsberechtigter „der Ehepartner“ angegeben wird? 6. Worin unterscheidet sich das widerrufliche von einem unwiderruflichen Bezugsrecht? 7. Kann die Bezugsberechtigung nach dem Tod der VP noch geändert werden? 8. Kann ein Betreuer die Bezugsänderung zu seinen Gunsten ändern? 9. Was versteht man unter dem Deckungs- bzw. dem Valutaverhältnis? 10. Kann der Erbe die Auszahlung an die Bezugsberechtigte Person verhindern? 11. Gehört die Versicherungsleistung zum Nachlass? 12. Wie ist die Rechtslage, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt und nicht alle Erben dem Widerruf zustimmen? 13. Was muss der Bezugsberechtigte unternehmen, wenn zu befürchten ist, dass der Erbe die Auszahlung verhindern will? 14. Ist auf die Versicherungsleitung Erbschaftsteuer zu zahlen? 15. Kann die Erbschaftssteuer vermieden werden und was ist eine sog. Versicherung „über Kreuz“? 16. Kann bei einer Lebensversicherung ein Versicherungsnehmerwechsel und muss die versicherte Person einwilligen? 17. Fällt bei der Versicherungsleistung im Erlebensfall Schenkungssteuer an? 18. Kann das Schenkungsangebot einer Versicherungsleistung auf den Todesfall bereits zu Lebzeiten angenommen werden? 19. Was ist, wenn der Versicherer die Versicherungssumme trotz Widerrufs des Schenkungsangebotes an den Bezugsberechtigten auszahlt? 20. Was passiert, wenn der Widerruf durch die Erben wirksam und rechtzeitig erfolgt ist? 21. Wie ist die Rechtslage, wenn das Schenkungsangebot wirksam widerrufen worden ist, die Bezugsberechtigte Person aber die Auszahlung an sich fordert? 22. Wie ist die Rechtslage, wenn unklar ist, ob der Bezugsberechtigte das Schenkungsangebot angenommen hat? 23. Kann das Bezugsrecht auch durch ein Testament widerrufen werden? 24. Wie erfahre ich als Erbe, ob ein Bezugsberechtigung eingetragen worden ist? 25. Zusammenfassung und wichtiger Hinweis Soweit es um eine Lebensversicherung über Kreuz bzw. auf den Tod einer anderen Person geht, lesen Sie auch meinen Beitrag: Die Lebensversicherung auf den Tod eines Dritten
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