Wer ist bei beschwerden gegen die telekom zuständig

Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation

Kontaktformular Kundenschutz Telekommunikation

Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass Telekommunikationsunternehmen die kundenschützenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einhalten. Wir informieren Sie über Ihre Rechte aus dem TKG und unterstützen Sie in bestimmten Einzelfällen bei der Klärung Ihres Anliegens.

  • Bei Schwierigkeiten ist Ihr Anbieter der erste Ansprechpartner. Wenden Sie sich also zunächst an das Unternehmen und warten Sie die Antwort ab.
  • Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Unternehmen nicht klären konnten, können wir Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
  • Bei bestimmten Streitigkeiten mit dem Unternehmen können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation wenden. Die Schlichtungsstelle versucht als neutrale Instanz, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Bei welchem Anliegen können wir Ihnen möglicherweise behilflich sein? *
Bitte wählen Sie eines der nachfolgend aufgeführten Themen aus:

Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme (Portierung)
Umzug
Rechnungsfragen und Einzelverbindungsnachweis
Internetgeschwindigkeit
Versorgung mit Telekommunikation
Entstörung Ihres Telekommunikationsanschlusses
Telefonieren und Surfen im Ausland (Roaming)
Telefonieren ins europäische Ausland
Freie Routerwahl
Transparenz von Verträgen
Vertragsfragen
Netzneutralität
Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

   

Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

Sie haben Schwierigkeiten beim Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder der Mitnahme Ihrer Rufnummer. Wir unterstützen Sie insbesondere dann, wenn es bei einem Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung kommt, die länger als einen Kalendertag dauert.

Weitere Informationen zu den Themen Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Anbieterwechsel und Umzug

   

Umzug

Sie möchten umziehen und haben aus diesem Grund beispielsweise Schwierigkeiten mit Ihrem Anbieter, weil dieser die vertraglich geschuldete Leistung (ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit oder der sonstigen Vertragsinhalte) an Ihrem neuen Wohnsitz nicht anbieten kann.

Weitere Informationen zum Thema Umzug von Telekommunikationsdiensten finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Anbieterwechsel und Umzug

   

Transparenz von Verträgen

Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, transparente, vergleichbare, ausreichende und aktuelle Informationen in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form zu ihren Produkten und Verträgen bereitzustellen. Hierzu zählen unter anderem Informationen zu Vertragslaufzeiten, Datenübertragungsraten oder Kündigungsfristen.

Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Vertrag

   

Rechnungsfragen und Einzelverbindungsnachweis

Bei Fragen zur Rechnung und zum Einzelverbindungsnachweis können Sie sich an uns wenden. Beispielsweise wenn Ihr Anbieter ein Verbindungsaufkommen abrechnet, das Sie nicht nachvollziehen können und dem Sie innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen widersprochen haben. Oder wenn Sie keinen Einzelverbindungsnachweis erhalten, obwohl Sie diesen zuvor beauftragt haben.

Weitere Informationen zu den Themen Rechnung und Einzelverbindungsnachweis finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Rechnung

   

Vertragsfragen

Wir können Sie bei Schwierigkeiten mit Ihrem Vertrag unterstützen, wenn diese telekommunikationsrechtlicher Art sind. Daher dürfen wir aber zum Beispiel nicht beurteilen, ob ein Vertrag abgeschlossen oder gekündigt wurde. Bei diesen Fragen können Sie sich rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Rechtsanwalt holen.

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Verträgen im Telekommunikationsbereich finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Vertrag

   

Versorgung mit Telekommunikation

Bei Versorgungsfragen können wir Sie insbesondere bei der Geltendmachung ihres gesetzlichen Anspruchs auf einen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz gemäß § 156 TKG unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema Versorgung mit Telekommunikation finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Versorgung

Um welche Art der Versorgung handelt es sich?*

Versorgung mit Festnetz (Telekommunikation über ortsfesten Anschluss)
Versorgung mit Mobilfunk

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? *

Um Sie bei Anliegen zum Thema Mobilfunkversorgung unterstützen zu können, bieten wir verschiedene Möglichkeiten an:

Sie möchten ein Anliegen zum Thema Mobilfunkversorgung vortragen
Sie möchten eine unzureichende Netzabdeckung (Funkloch) melden
Sie haben eine Anfrage zum Mobilfunk-Monitoring oder zur Kartendarstellung der Mobilfunk-Netzabdeckung

   

Mobilfunkversorgung

Ihr Anliegen betrifft die Versorgung mit Mobilfunk, insbesondere die Netzqualität und den Empfang vor Ort.

   

Funkloch melden

Für eine anwenderfreundliche und einfache Erfassung von Funklöchern steht Ihnen die mobile Version der Breitbandmessung (App) zur Verfügung. Diese bietet die Möglichkeit, die Netzabdeckung in Mobilfunknetzen zu erfassen und Bereiche mit unzureichender Netzabdeckung an uns zu melden.

   

Mobilfunk-Monitoring

Auf der interaktiven Karte zum Mobilfunk-Monitoring können Sie die aktuelle Netzabdeckung für Ihren Standort erfahren.
Die Karte und weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Kartendarstellung
FAQ

   

Internetgeschwindigkeit

Ist Ihr Festnetzinternetanschluss nicht so schnell, wie Sie dies mit Ihrem Telekommunikationsanbieter vertraglich vereinbart haben? Dann können Sie sich an uns wenden.

Informationen zum Thema Internetgeschwindigkeit sowie wichtige Hinweise zum Test Ihrer Internetverbindung mit www.breitbandmessung.de finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Internetgeschwindigkeit

   

Telefonieren und Surfen im Ausland

Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie über Ihr mobiles Endgerät (mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag) telefonieren, SMS versenden und empfangen oder mobil im Internet surfen. Dies erfolgt dann über die Nutzung des ausländischen Mobilfunknetzes und wird auch als internationales Roaming bezeichnet. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Fragen der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum internationalen Roaming innerhalb der Europäischen Union.

Weitere Informationen zum Internationalen Roaming und zum Roam-Like-At-Home-Prinzip innerhalb der Europäischen Union finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Telefonieren und Surfen im Ausland

   

Telefonieren ins europäische Ausland

Sprachanrufe und SMS aus einem deutschen Netz in ein ausländisches Netz eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union dürfen bei nutzungsabhängiger Berechnung bestimmte Preisobergrenzen nicht überschreiten. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen hierzu können Sie sich an uns wenden.

Informationen zur Intra-EU-Kommunikation finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Telefonieren innerhalb der EU

   

Freie Routerwahl

Sie haben die freie Wahl der Endgeräte. Das heißt, Sie können Endeinrichtungen Ihrer Wahl verwenden, um Ihren Telekommunikationsanschluss zu nutzen, sofern diese den grundlegenden Anforderungen genügen. Ihr Anbieter von Telekommunikationsdiensten muss Ihnen die für den Anschluss erforderlichen Zugangsdaten und Informationen unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung stellen, so dass Sie den Zugang zu den vertraglich vereinbarten Diensten herstellen können. Ihr Anbieter darf Ihnen auch weiterhin geeignete Endeinrichtungen bereitstellen, wenn Sie damit einverstanden sind. Bei Fragen oder Beschwerden hierzu können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.

   

Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Gehörlose und hörbehinderte Menschen können mit Hilfe eines Dolmetschdienstes Telefongespräche mit hörenden Menschen führen. Ein Gebärdensprachdolmetscher oder ein Schriftdolmetscher übersetzt das Gespräch.

Wie das funktioniert und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

   

Entstörung

Bei Problemen mit der Entstörung Ihres Telekommunikationsanschlusses können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden, wenn Sie ergebnislos versucht haben, dieses Anliegen mit Ihrem Anbieter zu klären.

Weitere Informationen zum Thema Entstörung von Telekommunikationsanschlüssen finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Versorgung und Störung

   

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Daten unabhängig von deren Herkunft, Inhalt, Anwendung, Absender, Empfänger in Netzen gleich behandelt werden. Die Bundesnetzagentur überwacht die Netzneutralität in Deutschland und prüft in diesem Zusammenhang, ob Anbieter bestimmte Webseiten oder Dienste blockieren, verlangsamen oder priorisieren. Haben Sie bestimmte Hinweise dafür, dass Ihr Anbieter die Netzneutralität verletzt, werden wir Ihre Informationen überprüfen.

Weitere Informationen zum Thema Netzneutralität finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: Netzneutratität


Wie reiche ich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein?

Ihre Beschwerde können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen.
entweder als Brief an: Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede..
oder per Telefax an: 06321 / 934-111..
oder eingescannt als E-Mail-Anhang an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]..

Wie schreibe ich eine Beschwerde an die Telekom?

Beschwerde bei der Telekom per Post.
Senden Sie dazu einen Beschwerdebrief an den Vorstand. Schriftlich adressieren Sie diesen an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn..
Als Betreff sollte "Vorstandsbeschwerde" lauten. ... .
Dabei empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Beschwerde per Einschreiben verschicken..

Wie kann man sich beschweren?

Richtig beschweren: Richtig beschweren: Mit diesen fünf Techniken lenkt ihr Gegenüber garantiert ein.
Ein Mensch, der höflich aber bestimmt weiß was er will, ist eine willkommene Abwechslung für den Beschwerdeempfänger..
Treten Sie ruhig, höflich und konsequent auf..
Bieten Sie konkrete Lösungen für ihr Problem an..

Wie kann man Telekom kontaktieren?

per E-Mail erreichen Sie uns ganz bequem über www.telekom.de/email-kontakt. Das bietet viele Vorteile: Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, so dass eine hohe Sicherheit der Daten gewährleistet ist. Alle erforderlichen Daten werden erfasst - Rückfragen nach Kundennummer, Buchungskonto, Anschlussnummer o .