Wer ist berechtigt bafög zu bekommen

BAföG ist eine finanzielle Unterstützung, die dir vom Staat gezahlt wird, damit du dein Studium finanzieren kannst. Um BAföG berechtigt zu sein, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und was sonst noch wichtig ist, zeigen wir dir hier.

Was ist BAföG?

BAföG steht für Bundesausbildungsrderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für sein Studium hat. Es soll schließlich niemand auf Grund fehlender finanzieller Mittel an seiner Weiterbildung gehindert werden.

Welche Arten von BAföG gibt es?

BAföG gibt es nicht nur für Studenten, wobei das die bekannteste Form von BAföG ist, sondern auch für Schüler und Praktikanten

Jede dieser BAföG Arten hat ihre eigenen Voraussetzungen. Beantragst du zum Beispiel BAföG für ein Praktikum, musst du nachweisen, dass dieses Praktikum von deiner Ausbildungsstätte vorgeschrieben ist. 

Schüler BAföG wird generell nur für berufliche- und weiterführende Schulen angeboten. Aber auch, unter bestimmten Voraussetzungen, ab der 10. Klasse an regulären Schulen. 

Das Studenten BAföG kannst du beantragen, wenn du an einer Universität oder Hochschule studierst. Allerdings wird das BAföG nur für Vollzeitstudiengänge angeboten.  

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um BAföG zu bekommen?

Um in deinem Studium BAföG berechtigt zu, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Einschreibung an einer Hochschule

Die erste Voraussetzung, um BAföG zu bekommen, ist, dass du an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben bzw. immatrikuliert bist.  Wenn du einen BAföG Antrag stellst, wird als einer der ersten Belege deine Immatrikulationsbescheinigung gefordert.

Bist du nicht an einer Uni oder Hochschule eingeschrieben, bist du nicht für das Studenten BAföG berechtigt.

2. Altersgrenze

Um Studenten BAföG zu bekommen, darfst du bei deinem Bachelor nicht über 30 Jahre alt sein, für den Master nicht über 35 Jahre.

Es gibt aber einige Ausnahmen, die es möglich machen, trotz Überschreitung dieser Altersgrenzen, BAföG zu erhalten.

Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • Du hast dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht
  • Du wurdest aus persönlichen oder familiären Gründen daran gehindert, dein Studium früher anzufangen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft)
  • Du darfst nur aufgrund deiner beruflichen Qualifikation mit einem Studium beginnen

Liegt einer dieser Gründe bei dir vor, hast du gute Chancen, trotz überschrittener Altershöchstgrenze, BAföG zu erhalten.

3. Leistungsnachweise

Um bis zum Ende deines Studiums gefördert zu werden, musst du nach dem 4. Semester einen Leistungsnachweis vorlegen.

Das BAföG Amt möchte einfach sichergehen, dass du auch wirklich die Uni besuchst und studierst und nicht nur Geld vom Amt abgreifst. 

Aus diesem Grund muss deine Uni bestätigen, dass du die vorgesehenen Leistungen erbracht hast. Kannst du die Leistungen nicht nachweisen, ist es möglich, dass du deinen Anspruch auf BAföG verlierst.

4. Einkommen der Eltern

Viele Studenten beantragen erst gar kein BAföG, weil sie denken, dass sie wegen dem Verdienst ihrer Eltern keinen Anspruch auf BAföG haben. So passiert es immer noch, dass viele Studenten, die eigentlich BAföG berechtigt wären, keinen Antrag stellen. Damit dir das nicht passiert, kannst du hier sofort online vorab prüfen, ob und wie viel Geld du erhalten würdest.

In dieser Liste haben wir dir außerdem die jeweiligen Freibeträge, die deine Eltern oder dein Ehepartner haben dürfen, aufgelistet:

Eltern oder EhepartnerFreibeträge 2020Freibeträge 2021Elternteil alleinstehend 1.260€1.330€Elternteil verheiratet    1.890€2.000€Ehepartner 1.260€1.330€Stiefelternteil 630€665€Zusätzlicher Freibetrag pro weiteres Kind570€605€

Für jedes Kind, dass deine Eltern neben dir versorgen müssen, dürfen sie 507€ (stand 2020) mehr als ihr jeweilige Freibetrag ist, dazuverdienen.

5. Eigenes Vermögen

Eine andere BAföG Voraussetzung ist, dass du selbst nicht zu viel Vermögen auf deinen Namen hast. Dein Vermögensfreibetrag liegt bei 7.500€. Das heißt, wenn du mehr als 7.500€ unter deinem Namen besitzt, wird dir das auf dein BAföG angerechnet und du bekommst weniger Geld ausgezahlt.

6. Einhalten von Fristen

Eine weitere wichtige BAföG Voraussetzung ist das Einhalten von den vorgegebenen Fristen. Wenn du deinen Antrag sehr kurzfristig stellst, kann es sein, dass du die Bearbeitungsfrist für den beantragten Monat verpasst hast und dir das Geld erst für den Folgemonat zugesprochen werden kann. So verkürzt sich dann dein Anspruch auf das Geld. Hier gilt das Eingangsdatum beim Bafög Amt und nicht der Poststempel.

Wenn du deinen Antrag noch in der soften BAföG Frist einreichst, also vor dem Monat, ab welchem du das Geld ausgezahlt bekommen möchtest/kannst, solltest du den entsprechenden BAföG Betrag rechtzeitig erhalten.    

Verpasst du aber die harte BAföG Frist, also den Antrag noch innerhalb des Monats, für welchen du BAföG benötigst, abzugeben, verfällt hier dein Monatsgeld.

Deshalb heißt es, unbedingt auf die Fristen achten:

Art der HochschuleSofte BAföG FristHarte BAföG FristBeginn deines SemestersFH30. Juni
31. Dezember30. September
31. MärzWiSe 01. September
SoSe 01. MärzUNIVERSITÄT    31. Juli
31. Januar31. Oktober
30. April WiSe 01. Oktober
SoSe 01. April

7. Korrektes Ausfüllen und Belege

Eine sehr wichtige BAföG Voraussetzung ist, dass du deinen Antrag korrekt ausfüllst und alle Belege beifügst. 

Damit dein Bedarf richtig berechnet werden kann, müssen deine Angaben genau sein. Du musst deshalb alles durch Belege nachweisen können, weil das Amt deine Angaben irgendwie überprüfen muss. Sonst könnte jeder Antragsteller irgendwelche Tatsachen erfinden, um an mehr Geld zu gelangen.  Falsche Angaben sind daher sogar strafbar.

Welche Voraussetzungen gelten bei elternunabhängigem BAföG?

Beim elternunabhängigen BAföG wird dein Bedarf ohne das Einkommen deiner Eltern berechnet. Es ist also egal, wie viel deine Eltern verdienen. Es gibt grundsätzlich 3 Voraussetzungen, die für ElternunabhängigesBAföG zutreffen müssen:

  • Du bist über 30 Jahre alt
  • Du warst vor Beginn deines Studiums 5 Jahre erwerbstätig (und hast monatlich mindestens 716,40 Euro brutto verdient)
  • Du hast eine Ausbildung von 3 Jahren gemacht und hast danach 3 Jahre gearbeitet

Achtung: Ausbildungen und Ferienjobs zählen nicht als Erwerbstätigkeit. 

Du bist nicht sicher, ob du alle BAföG Voraussetzungen erfüllst?

Grundsätzlich ist es für dich empfehlenswert einen BAföG Antrag zu stellen. Über 20% aller Studenten wären BAföG berechtigt und stellen den Antrag nicht, weil er entweder zu kompliziert ist oder sie der Meinung sind, sie erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Wenn du dich bei deineStudienfinanzierung registrierst, kannst du kostenlos und unverbindlich sofort online prüfen, ob du Chancen auf BAföG hast.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um BAföG zu bekommen?

Anrechnung des Einkommens und Vermögens der Studierenden Bei den Studierenden selbst beeinflussen ihr Einkommen und Vermögen die Höhe der BAföG-Förderung. Ihr Einkommen für zwölf Monate (zwei Semester) darf 6.240 € nicht übersteigen. Bis zum Alter von 29 Jahren darf ihr Vermögen 15.000 € nicht übersteigen.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein um BAföG zu bekommen?

Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Beträgt das jährliche Nettoinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Wie viel dürfen Eltern verdienen?

Seit August 2021 sind die monatlichen Freibeträge wie folgt gestaffelt: Verheiratete Eltern: 2000€ Alleinstehender Elternteil: 1330€ Stiefeltern: 665€

Wie viel darf man neben BAföG verdienen 2022?

BAföG-Reform 2022: Altersgrenze und Hinzuverdienstgrenze steigen. Neben den höheren Bedarfssätzen, Freibeträgen und dem höheren Wohnzuschuss sollen BAföG-Empfänger mehr hinzuverdienen können. Bisher bleiben 290 Euro bei einem Nebenjob anrechnungsfrei. Künftig sollen es 330 Euro sein.