Muss ich eine Steuererklärung abgeben, oder muss ich nicht? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Wir klären Sie rund um das Thema „Pflichtveranlagung“ auf. Show Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner. Arbeitnehmer und die SteuererklärungSie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab. Eigentlich ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug
Hat nun ein Arbeitnehmer höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, dann hat er zu viel an Steuern gezahlt – und sollte unbedingt freiwillig eine Steuererklärung abgeben! Mit der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Abrechnung über alle steuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben des gesamten Jahres – dabei werden auch jene Lebenssachverhalte erfasst, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegen. Steuererklärung: Abgabepflicht für ArbeitnehmerAndererseits kann das Finanzamt auch annehmen, dass der Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerabzug nicht genug Steuern gezahlt hat. Dann kommt es zur sogenannten Veranlagungspflicht, das heißt der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wann genau diese Abgabepflicht besteht, regelt das Einkommensteuergesetz in § 46. Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss! Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle Pflichtveranlagten an und fordert sie zur Abgabe der Steuererklärung auf. Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss: Lohnsteuerfreibetrag Nebeneinkünfte Lohnersatzleistungen Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnern Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern Freibeträge für Kinder Scheidung und erneute Heirat Mehrere Arbeitgeber Arbeitgeberwechsel / Eintrag „S“ in der Lohnsteuerbescheinigung Abfindung Kapitalerträge Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren – und eine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt schreibt den Steuerbürger immer dann aktiv an, wenn es eine „Kontrollmitteilung“ über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken könnten, zum Beispiel durch Erbschaft oder Schenkung. Pflichtveranlagung: Fristen beachtenSie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann müssen Sie bestimmte Fristen im Auge behalten. Wer diese versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag und muss vielleicht zusätzlich Zinsen ans Finanzamt zahlen. Für das Steuerjahr 2021 endet die Abgabefrist am 1. Oktober 2022. Wer absieht, dass er es nicht rechtzeitig schafft, kann eine Verlängerung beantragen. Eine längere Krankheit oder Abwesenheit sind Gründe, die beim Finanzamt häufig auf Verständnis stoßen. Wer muss eine Steuererklärung abgeben und wer nicht?Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.
Wann ist man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?Lagen deine tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge unter der berücksichtigten Pauschale und dein Arbeitslohn hat im Kalenderjahr den Wert von 9.744 (Steuerjahr 2021 überschritten, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls verpflichtend.
Ist man verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?Nicht grundsätzlich. Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen, können Sie jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob sich die Einkommensteuererklärung für Sie lohnt oder nicht. Sie rutschen nicht in die Pflicht, nur weil Sie einmal angefangen haben, Ihre Steuern freiwillig zu erklären.
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