Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. Eine Maßnahme dabei betrifft den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung. In unserem Artikel zeigen wir die Auswirkungen der Neureglung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber auf. Show
Grundsätze des Arbeitgeberzuschusses gemäß §§ 1a und 26a BetrAVGIm Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde ein obligatorischer Zuschuss des Arbeitgebers zur Gehaltsumwandlung beschlossen. Geregelt ist dies im § 1a Abs. 1a BetrAVG i.d.F. des BRSG. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Einzelnen bedeutet dies abhängig vom Gehalt des Versorgungsberechtigten Folgendes: Oh, das funktioniert leider so nicht.Leider ist dieser Inhalt aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen nicht verfügbar. Um den Inhalt anzusehen, schalten Sie bitte alle Cookie-Kategorien in den Cookie-Einstellungen auf aktiv. Durch die Begrenzung auf die tatsächlichen SV-Beitragseinsparungen soll sichergestellt werden, dass dem Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten aus der Tatsache entstehen, dass der Mitarbeiter Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer Gehaltsumwandlungszusage erwirbt. Gleichzeitig soll für den Mitarbeiter neben der ohnehin schon bestehenden steuerlichen Förderung durch die Neuregelung ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung geschaffen werden. Oh, das funktioniert leider so nicht.Leider ist dieser Inhalt aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen nicht verfügbar. Um den Inhalt anzusehen, schalten Sie bitte alle Cookie-Kategorien in den Cookie-Einstellungen auf aktiv. Der Arbeitgeberzuschuss ist nur bei Pensionsfonds-, Pensionskassen- und Direktversicherungszusagen zu entrichten. Für Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen ist der Arbeitgeber weiterhin frei in der Entscheidung, ob er einen Zuschuss gewähren möchte oder nicht. Neuregelung Arbeitgeberzuschuss: GeltungsbereichFür den Geltungsbereich der Neureglung wurde Folgendes festgelegt: Oh, das funktioniert leider so nicht.Leider ist dieser Inhalt aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen nicht verfügbar. Um den Inhalt anzusehen, schalten Sie bitte alle Cookie-Kategorien in den Cookie-Einstellungen auf aktiv. Was passiert mit bestehenden Arbeitgeberzuschüssen (Matchingbeiträge)?Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bestehende Zuschüsse des Arbeitgebers verrechnet werden können. Dabei gilt es – ggf. in Abweichung zu den bestehenden bAV-Regelungen in den Unternehmen – Folgendes zu beachten:
FazitEs bleibt abzuwarten, in welchem Maße durch die Neuregelung des Arbeitgeberzuschusses im Betriebsrentenstärkungsgesetz die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung bei Mitarbeitern erhöht werden kann. Ab 2019 bzw. 2022 müssen sich Arbeitgeber also auf obligatorische Zuschüsse im Rahmen der Beitragszuschussregelung hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung einstellen. Die Höhe des Zuschusses wird dabei auf die Höhe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers festgelegt, maximal jedoch 15% des Arbeitnehmerbeitrages. Zusätzliche Kosten entstehen nur für bereits laufende Entgeltumwandlungserklärungen, bei denen in der Vergangenheit die Sozialversicherungseinsparungen vom Arbeitgeber vereinnahmt wurden und nun ab 2022 als Zuschuss gewährt werden müssen. Sollte der Arbeitgeber jedoch bereits (vertragliche) Zuschüsse gewähren, so können diese, soweit sie nicht bereits andere Einsparungen wie zum Beispiel Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen kompensiert haben, ab 2022 grundsätzlich mit den gesetzlichen Zuschüssen verrechnet werden. Ihre AnsprechpartnerPeter L. DevlinPartner | Workforce TransformationPeter Devlin ist Partner und Leiter des Fachbereichs Benefits & Compensation bei Deloitte Deutschland. Er berät Kunden in allen Fragen zu Total Rewards-Themen (Pensionen, Compensation, Job Architectur... Mehr Auch interessant
Wie hoch ist der Pflichtzuschuss?Bereits seit dem 01.01.2019 hat der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen betrieblichen Altersvorsorgeverträgen einen Pflichtzuschuss von mindestens 15 % zu leisten. Alle Altverträge blieben davon zunächst verschont, jedoch endet mit dem 31.12.2021 nun die Übergangsfrist.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur betriebliche Altersvorsorge?Bereits seit 2019 müssen Arbeitgeber für Neuverträge in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Entgeltumwandlung zahlen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung nun auch für Altverträge.
Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss zur bAV maximal sein?Freibeträge für die Steuern. Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) beträgt acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung. 2022 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag damit 6.768 Euro.
Was spart der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung?Entgeltumwandlung: Wie profitiert der Arbeitgeber? Durch die Entgeltumwandlung reduziert auch der Arbeitgeber seine Lohnnebenkosten. Wie der Arbeitnehmer spart auch er etwa 20 Prozent Sozialabgaben.
Wie hoch darf Entgeltumwandlung 2022 sein?Mit der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Steuerfrei sind 2022 bis zu 564 Euro im Monat, sozialabgabenfrei bis zu 282 Euro.
Was zahlt der Arbeitgeber bei Direktversicherung?Arbeitgeber müssen deshalb die Verträge der Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen.
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