SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte im ZDF-Morgenmagazin am Montag, Wüst könne nur eine Mehrheit mit Parteien bekommen, die in den letzten fünf Jahren in der Opposition zu ihm gestanden hätten. Er müsse jetzt erklären, inwieweit er bereit sei, seine Politik zu verändern. Show
So sieht die Sitzverteilung im Düsseldorfer Landtag ausDie Sitzverteilung im Düsseldorfer Landtag sieht laut vorläufigem amtlichen Endergebnis so aus: Insgesamt gibt es 195 Sitze. Für die absolute Mehrheit sind also mindestens 96 Sitze erforderlich. Die CDU bekommt nach dem vorläufigen Endergebnis 76 Sitze, die SPD 56, die Grünen 39 und FDP und AfD jeweils 12. Eine Koalition aus CDU und Grünen käme zusammen auf 115 Sitze. Möglich wäre auch ein Bündnis aus SPD, Grünen und FDP - es käme auf 107 Sitze. Eine Große Koalition aus CDU und SPD wäre mit 132 Sitzen zwar rechnerisch möglich, gilt aber als ausgeschlossen. Wohin die Wählerstimmen wandertenLaut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis verliert die SPD 300.000 Stimmen an Nichtwähler, 260.000 Stimmen an die Grünen und 40.000 Stimmen an die CDU. Zugleich profitiert sie von 60.000 Stimmen aus dem FDP-Lager. Die Union selbst verliert 160.000 Stimmen an Nichtwähler und 140.000 an die Grünen. Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite im Abschnitt „[[Diskussion:Wahlbeteiligung#Weltweite Sicht fehlt (Asien, Afrika, Nord- ( Vereinigte Staaten)/Mittel/Südamerika/Lateinamerika, Israel und arabische Welt, Zahlen, Daten Fakten, Resteuropa, Osteuropa, Mittelmeerraum, Bundesstaaten der USA, Midterms vs Presidential elections), Wahlkampf|Weltweite Sicht fehlt (Asien, Afrika, Nord- ( Vereinigte Staaten)/Mittel/Südamerika/Lateinamerika, Israel und arabische Welt, Zahlen, Daten Fakten, Resteuropa, Osteuropa, Mittelmeerraum, Bundesstaaten der USA, Midterms vs Presidential elections), Wahlkampf]]“. Weitere Informationen erhältst du hier.In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen: Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst. deutsche Wahlbeteiligung an den Europawahlen Wahlbeteiligung an den deutschen Bundestagswahlen Die Wahlbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl tatsächlich gewählt haben. Abhängig von der jeweiligen Gebietskörperschaft werden auch jene zu den Wählenden gezählt, die einen leeren Wahlzettel oder einen ungültigen abgegeben haben. In der Öffentlichkeit wird der Begriff meist im Zusammenhang mit politischen Wahlen gebraucht, allerdings kann er auch bezogen auf andere Wahlen benutzt werden. Bei politischen Wahlen ist sie eine Art der politischen Partizipation. Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlbeteiligung wird in der Regel als das Verhältnis der teilnehmenden Wähler zu der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten definiert: So betrug beispielsweise bei der österreichischen Nationalratswahl 2008 die Anzahl der Wahlberechtigten 6.333.109 Personen, von denen 4.990.952 Personen tatsächlich gewählt haben.[1] Daraus errechnet sich hier eine Wahlbeteiligung von 78,81 %. Es ist in diesem Beispiel auch ersichtlich, dass die Zahl der abgegebenen Stimmzettel (Zahl der Wähler) die Summe aus den gültigen (4.887.309) und den ungültigen (103.643) Stimmzetteln ist. Diese Berechnungsweise gilt auch in Deutschland und in der Schweiz.[2][3] Die Zahl der Wähler ergibt sich somit auch aus der Gesamtzahl der Wahlberechtigten abzüglich der Nichtwähler. Bei dieser Definition ist zu berücksichtigten, dass in einigen Ländern eine Registrierung erforderlich ist, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. So betrug 2004 in den USA der Anteil der registrierten Wahlberechtigten 79 % der Personen im Wahlalter. Die Wahlbeteiligung bezogen auf alle Personen im Wahlalter betrug somit nur 55,27 %.[4] Forschung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der politikwissenschaftlichen Forschung wird aggregierte Wahlbeteiligung als eine Kernvariable zur Beurteilung der politischen Partizipation herangezogen.[5] Sehr niedrige und sinkende Wahlbeteiligungsquoten werden häufig in Verbindung mit einer Krise der Demokratie gebracht.[6][7][8] Zudem wird Wahlbeteiligung im Vanhanen-Index genutzt, um den Demokratisierungsgrad eines Landes zu messen. Zur Erklärung unterschiedlicher Niveaus der Wahlbeteiligung haben sich verschiedene Theorien herausgebildet. Einflussreich ist das sogenannte Paradox der Wahlbeteiligung nach Anthony Downs. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass sich Menschen nur dann an einer Wahl beteiligen, wenn der individuelle Nutzen größer ist als die Kosten. Dies trifft nur in dem unwahrscheinlichen Fall zu, dass die eigene Stimme entscheidend für den Wahlausgang ist.[9] Diese Theorie wird häufig als ökonomische Theorie bezeichnet. Davon abzugrenzen sind soziologische Erklärungsansätze, die Wahlbeteiligung auf Basis von Gruppenzugehörigkeiten und Identitäten erklären. Sozialpsychologische Erklärungsansätze fokussieren sich eher auf Parteiidentifikation sowie Kandidaten- und Sachfragenorientierung, die jeweils eine Beteiligung an der Wahl begünstigen.[10] In der empirischen Untersuchung unterschiedlicher Niveaus der Wahlbeteiligung werden institutionelle Variablen (Wahlpflicht, Wahlsystem, Regierungssystem etc.) und das sozioökonomische Umfeld (Bruttoinlandsprodukt, wirtschaftliche Entwicklung etc.) herangezogen.[11] Empirische Untersuchungen beziehen sich dabei sowohl auf Demokratien[12][13] als auch auf Diktaturen.[14][15] Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung (Quote) bis 1983 meist über 85 Prozent, seit 1987 meist unter 80 Prozent. Bei Landtagswahlen liegt sie in der Regel bei mehr als 50 Prozent, bei Kommunalwahlen über 45 Prozent. Bei der Europawahl 2014 betrug sie 48,1 Prozent. Die bisher höchste Wahlbeteiligung bei freien Wahlen gab es bei der Volkskammerwahl 1990 in der DDR mit 93,4 Prozent und bei der Bundestagswahl 1972 mit 91,1 Prozent, die niedrigste (Stand 2016) bei der Bundestagswahl 2009 mit 70,8 Prozent. Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d. h., es gibt keine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen, unterhalb derer die Wahl ungültig wäre. Leere Wahlzettel gelten nach dem Bundeswahlgesetz als ungültig (§ 39 BWahlG). Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebene sinkt die Wahlbeteiligung seit ihrem Höhepunkt in den 1970ern. Die Gründe für diesen allgemein als Wahlmüdigkeit bezeichneten Abwärtstrend sind umstritten. Die Normalisierungshypothese verweist auf die historisch und im internationalen Vergleich ungewöhnlich hohe Wahlbeteiligung in den 50er und 60er Jahren in Deutschland und deutet das Sinken als Normalisierung. Manche Politikwissenschaftler und Soziologen führen dies auf das durch gebrochene Wahlversprechen sinkende Vertrauen in die Parteiendemokratie zurück. Außerdem seien die politischen Unterschiede zwischen den Parteien immer schwerer erkennbar („Politikverdrossenheit“). Es gibt auch die Theorie, die sinkende Wahlbeteiligung sei ein Generationeneffekt, d. h., die neu ins Wahlalter eintretenden Jahrgänge würden zu einem geringen Teil wählen gehen.[16][17] Um das Ausmaß dieses Phänomens zu verdeutlichen, wird gelegentlich das Bild einer „Partei der Nichtwähler“ herangezogen: Hätten alle Nichtwähler für eine weitere, fiktive Partei gestimmt, wäre diese bei einigen Wahlen die stärkste Fraktion im Parlament. Aus der hohen Zahl von Nichtwählern und den steigenden Zahlen von ungültigen Stimmen ergibt sich ein großes Stimmenpotenzial. Nationalsozialismus und DDR[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei den unfreien Wahlen zum Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus und der Volkskammer in der DDR wurden offiziell signifikant höhere Wahlbeteiligungen ausgewiesen, als dies bei freien Wahlen erreichbar gewesen wäre. Die Wahlbeteiligung wurde in der jeweiligen Propaganda als ein Ausdruck der Unterstützung der Bevölkerung für das Regime dargestellt. Wahlbeteiligungen bei den Reichstagswahlen im Nationalsozialismus, an denen lediglich eine Partei (NSDAP) zugelassen war:
Wahlbeteiligungen bei Volkskammerwahlen der DDR (Beispiele, da sich die Größenordnung nicht veränderte):
Aber auch bei den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990 war die Wahlbeteiligung sehr hoch, fiel dann allerdings zu den ersten Landtagswahlen im Oktober und zur Bundestagswahl im Dezember des Jahres 1990 stark:
Bundestagswahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beteiligung an Bundestagswahlen (1949–2021) in % der Wahlberechtigten
Liechtenstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Fürstentum Liechtenstein ist verfassungsmässig als eine „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage“ definiert – mit zwei Souveränen. Das Volk einerseits, und der Landesfürst andererseits. Das Volk selbst kann sowohl direkt-, wie auch indirektdemokratisch in das Politgeschehen eingreifen. Die Landtagswahlen, in denen 25 Volksvertreter bestimmt werden, finden in der Regel alle 4 Jahre statt. Traditionellerweise ist die Wahlbeteiligung im Fürstentum sehr hoch. Während sie bis in die 1980er Jahre jeweils bei über 90 % gelegen hat, sank sie bis zu der Landtagswahl 2009 auf rund 85 %.
Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1919 bis 1930[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen der ersten Republik ab 1919:
Anmerkung: Im Jahr 1919 fand keine Nationalratswahl, sondern eine Wahl der konstituierenden Nationalversammlung statt und steht daher in der Tabelle in Klammer. Seit 1945[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen der zweiten Republik ab 1945:
Anmerkung: Die besonders hohen Wahlbeteiligungen von 1945 bis 1986 lassen sich unter anderem dadurch erklären, dass (in einem Teil der Bundesländer) in Österreich bis Anfang der 1990er Wahlpflicht herrschte. Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Zahl der Möglichkeiten abzustimmen, der «Urnengänge», in der Schweiz ist weltweit einmalig hoch – alle Behördenwahlen und Volksabstimmungen über Verfassungen, Gesetze, Finanzvorlagen, Volksinitiativen, Referenden etc. in Bund, Kantonen und Gemeinden zusammengenommen.[21] Im «halb-direktdemokratischen» politischen System der Schweiz sind die Stimm- und Wahlberechtigten (der Souverän, das Volk, auf Bundesebene seit 1971 nicht nur Männer →Frauenstimmrecht in der Schweiz) nicht nur berechtigt, ihre Repräsentanten zu wählen (Gemeinde-, Kantons-, National- und Ständeräte, sowie Exekutive), sondern auch über Abstimmungen direkten Einfluss auf die Regierungs- und legislativen Tätigkeiten zu nehmen. Dazu sind vier Abstimmungstermine jährlich vorgesehen.[22] Zu einem dieser «Urnengänge» finden auch Wahlen statt (im üblichen Rhythmus der Legislativen). In der Schweiz errechnet sich die Stimm- und Wahlbeteiligung, indem man die Anzahl der abgegebenen und eingelegten Stimm- oder Wahlzettel durch die Anzahl der Wahl-/Stimmberechtigten teilt. Leere oder ungültig gemachte Stimmen fliessen in die Stimm-/Wahlbeteiligung ein. Stimm- und Wahlbeteiligung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]An Abstimmungen und Wahlen nehmen in der Schweiz im langjährigen Durchschnitt rund 45 Prozent der Stimmberechtigten pro Abstimmung teil,[23][24] was im internationalen Vergleich an sich gering wäre. Allerdings berücksichtigen solche Vergleiche nicht, dass in einer Legislaturperiode von (üblicherweise) vier Jahren sechzehn Abstimmungstermine stattfinden, dazu noch zu mehreren Abstimmungsthemen (Vorlagen). So kommt es dazu, dass in solchen Vergleichen die politische Beteiligung in der Schweiz massiv unterschätzt wird.[25][26][27] Durchschnittliche Stimmbeteiligung pro Abstimmung, seit 1951[23]
Gründlichere, fundiertere politologische Untersuchungen ergeben ein anderes Bild – drei Viertel aller Stimmberechtigten gehen «mehr oder weniger» regelmässig «an die Urne», wie eine Studie der Universität Zürich und des Zentrums für Demokratie Aarau zeigte, die Daten aus den Kantonen Genf und St. Gallen auswertete. In der Stadt St. Gallen in einem Zeitraum von etwa einer halben Legislaturperiode (sieben Abstimmungstermine). Die Auswertung zeigt, dass in diesem Zeitraum 75 % der Stimmberechtigten an mindestens einem von sieben «Urnengängen» (mit mehreren Vorlagen) teilnehmen, welche die Studie erfasste. Weiter, dass rund 25 % der Stimmberechtigten an allen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, 20 % an keinen, und 55 % unregelmässig.[28][29][30][31] Im von Uwe Serdült et al. untersuchten Zeitraum 2010 bis Anfang 2012 mit damals drei Abstimmungsterminen jährlich – also je drei Termine 2010 und 2011, einer 2012, insgesamt sieben in etwas über eine halbe Legislaturperiode – beteiligten sich in der Stadt St. Gallen (siehe auch Grafik unten) 47 % bis 55 % an einzelnen Abstimmungen, 58 % bis 63 % an einer von zwei, 66 % bis 67 % an einer von drei, 69 % bis 71 % an einer von vier, 71 % bis 73 % an einer von fünf, 74 % an einer von sechs, 75 % an einer von sieben. Für den ganzen Zeitraum einer Legislatur (plus weitere sechs Abstimmungen, 2. Q 2010 bis 1. Q 2014) war die Beteiligung 81,3 % (an einer von fünfzehn Abstimmungen).[32] Dazu kämen noch die, in der Untersuchung nicht erfassten, Wahlen (auf Bundesebene Nationalrat und Ständerat), womit die gesamte Stimm- und Wahlbeteiligung noch etwas höher ist.[33] Durchschnittliche Stimmbeteiligung, Stadt St. Gallen[29][30][33]
Wahlbeteiligung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlbeteiligung in der Schweiz wird – in denjenigen Untersuchungen, die sie per isolierten Stimm-/Wahlgang betrachten[25][26][27] – als die «niedrigste in einem demokratischen Land» betrachtet. Die Gründe dafür werden allgemein in ihrem politischen System gesehen. Durch das Konkordanzprinzip sind abrupte, grössere Machtwechsel – wie sie in Anfängen der Schweizer Demokratie auch üblich waren – ausgeschlossen. Wodurch die Wahlen, im Vergleich zu Ausland – wo Wahlen der Schwerpunkt der politischen Beteiligung sind – an «Brisanz» verlieren. Die politische Beteiligung in der Schweiz ist aber «massiv höher» – etwa 75 % bis 80 %.[32] Dafür massgeblich ist die hohe «Dichte» der politischen Beteiligung,[28][29][30][31] die in der Schweiz vor allem in Abstimmungen stattfindet (siehe auch oben Stimm- und Wahlbeteiligung). Die Stimmberechtigten werden jeden dritten Monat «aufgerufen», sich an Volksabstimmungen auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene zu beteiligen. Die Wahlen, ebenfalls auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene, finden zusätzlich zu einem der Abstimmungstermine statt, in auch anderswo üblichem Rhythmus der jeweiligen Legislaturperiode (i. d. R. vier Jahre). Wahlbeteiligung Nationalratswahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlbeteiligung in der Schweiz sank im 20. Jahrhundert. Lag diese bei den ersten Nationalratswahlen nach dem Proporzsystem im Jahr 1919 noch bei 80,4 %, waren es im Jahr 1999 nur noch 43,4 % der Stimmberechtigten, die sich an der Wahl beteiligten. Die grössten Verluste waren in den drei Legislaturperioden von 1967 bis 1979 zu beobachten – die Wahlbeteiligung sank von 65,7 % (1967) um mehr als ein viertel auf 48,0 % (1979). Die folgende Tabelle zeigt die Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen seit der Einführung der Proporzwahl:
USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlbeteiligung bei Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in den USA ist signifikant niedriger als im europäischen Durchschnitt. Bei den Präsidentschaftswahlen schwankt die Wahlbeteiligung nach 1900 zwischen 49 % und 65 %.
Andere Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Frankreich ist es üblich, nicht die Wahlbeteiligung anzugeben, sondern Abstentions, also die relative Anzahl der Stimmenthaltungen oder der Nichtwähler, bezogen auf alle (eingetragenen) Wähler. In Spanien werden bei Wahlen immer auch die Ungültigen (esp.: nulos) und die Leeren (esp.: votos en blanco), die ebenfalls ungültig sind, aufgeführt. Wie in Deutschland und der Schweiz zählen sie mit den gültigen zu den Wahlteilnehmern. Es gibt in verschiedenen anderen Ländern, wie Belgien oder Australien anstelle eines Wahlrechts die Wahlpflicht. Bürgern, die nicht zur Wahl gehen, droht dann zumeist eine Geldstrafe, was die Wahlbeteiligung hoch ausfallen lässt. In der Schweiz betrifft dies den Kanton Schaffhausen. Als Buße werden sechs[37] Schweizer Franken erhoben.[38] Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Deutschland
Schweiz
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie hoch war die Wahlbeteiligung in Deutschland?Deutschland. Bei Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung (Quote) bis 1983 meist über 85 Prozent, seit 1987 meist unter 80 Prozent. Bei Landtagswahlen liegt sie in der Regel bei mehr als 50 Prozent, bei Kommunalwahlen über 45 Prozent. Bei der Europawahl 2014 betrug sie 48,1 Prozent.
Wie hoch war die Wahlbeteiligung 20 21?Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Die Wahlbeteiligung betrug 76,6 % (2017: 76,2 %), die Briefwahlquote 47,3 % (2017: 28,6 %).
Wie viele waren nicht Wahlen?Nichtwähler in Deutschland
Bei den Europawahlen stieg der Anteil der Nichtwähler seit 1979 von 34,3 % auf 57,0 % (Europawahl 2004); bei Bundestagswahlen hat er sich sogar mehr als verdreifacht, von 8,9 % (1972) auf 29,2 % (2009). In den letzten Jahren ist teilweise ein Rückgang der Nichtwähleranteile zu beobachten.
|