Wie kann ich aus einem verkehrsberuhigten Bereich in einestraße einfahren?

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Verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße”)

Ein verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße”) ist zwar dem öffentlichen Straßennetz angebunden, doch gelten hier besondere Regeln: Kinder und Fußgänger haben in solchen Bereichen Vorrang, Autofahrer und Radfahrer – sofern sie die Straße befahren dürfen – müssen sich unterordnen.

Umgangssprachlich wird ein verkehrsberuhigter Bereich im Allgemeinen als Spielstraße bezeichnet. Verkehrsrechtlich besteht zwischen den beiden Begriffen allerdings ein Unterschied: Während ein verkehrsberuhigter Bereich auch für Auto- und Radverkehr zugelassen ist, sind in echte Spielstraßen für Fahrzeuge grundsätzlich verboten.

Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche finden sich häufig in Wohngebieten und dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, speziell der Kinder. Kinder kennen die Verkehrsregeln noch nicht und lernen sie erst mit der Zeit, sodass sie ihnen das Gespür für mögliche Gefahrensituation fehlt. Kinder sind im Gegensatz zu Erwachsenen auch nicht in der Lage, sich im Straßenverkehr vorausschauend zu verhalten bzw. das mögliche Entstehen gefährlicher Situationen vorauszusehen. Rollt beispielsweise ein Ball auf die Straße, so rennen insbesondere kleinere Kinder häufig gedankenlos hinterher, um das Spielzeug wiederzuholen. Dabei achten sie dann nicht auf den Verkehr, sodass die Unfallgefahr groß ist. Kinder tauchen nicht selten unerwartet hinter parkenden Autos auf und werden vom Fahrer nicht gesehen, was die Situation besonders tückisch und gefährlich macht. Um solchen Gefährdungen und Unfällen vorzubeugen, müssen Kfz-Fahrer in Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen besondere Rücksicht nehmen.

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Besonderheiten einer Spielstraße

Fußgänger und Kinder haben in einem verkehrsberuhigten Bereich stets Vorrang. Sowohl Auto- als auch Fahrradfahrer sind dazu verpflichtet, Rücksicht zu nehmen und niemanden zu behindern oder zu gefährden. Daneben gelten weitere besondere Regeln, die Auto- und Radfahrer, aber auch Fußgänger und Kinder bzw. Eltern beachten müssen:

  • in einer Spielstraße gibt es keinen Bürgersteig, Fußgänger dürfen überall, laufen
  • Kinder (Personen unter 14 Jahren) dürfen sich zwar in einer Spielstraße frei bewegen und sich beim Spielen austoben. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Höhlen o. ä. zu bauen, die ein Hindernis auf der Straße darstellen.
  • für Auto- und Fahrradfahrer gilt in verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h)
  • auch wenn Fußgänger Vorrang haben, sind sie in der Verantwortung, Auto- oder Radfahrer nicht unnötig zu behindern und so möglicherweise den Verkehr zu gefährden
  • das Parken in Spielstraßen ist nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt

Verkehrszeichen und bauliche Maßnahmen

Der Beginn bzw. das Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches wird durch Verkehrsschilder (Zeichen 325.1 bzw. 325.2) angezeigt. Diese sind rechteckig mit einem blauen Untergrund. Darauf sind in weiß eine spielende Familie, ein Auto sowie ein Haus abgebildet. Das Ende einer Spielstraße bzw. eines verkehrsberuhigten Bereiches wird durch einen zusätzlichen ein roten diagonalen Strich markiert.

Daneben sind Spielstraßen auch durch bauliche Maßnahmen, wie Fahrbahnverengungen oder Straßenschwellen, gekennzeichnet. Diese dienen der Reduzierung der Geschwindigkeit, da Autofahrer durch derartige Hindernisse nicht beliebig schnell fahren können.

Vorfahrt in einer Spielstraße

Im Sinne der Verkehrssicherheit gehören die Vorfahrtsregeln zu den wichtigsten Vorschriften. Grundsätzlich gilt die Regel “Rechts vor Links”, es sei denn, Ampeln oder Verkehrszeichen regeln die Vorfahrt. Was gilt nun aber in einer Spielstraße bzw. in einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem grundsätzlich gesonderte Regeln gelten? Für die Vorfahrtsberechtigung ist es entscheidend, ob sich zwei Spielstraßen kreuzen oder ob ein Verkehrsteilnehmer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine normale Straße fahren möchte. Hierbei gibt es nämlich unterschiedliche Regelungen. An einer Kreuzung mit zwei Spielstraßen hat der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, Vorfahrt. Da es sich in diesem Fall um zwei gleichberechtigte Straßen handelt, gilt hier “Rechts vor Links”.

Möchte der Autofahrer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße fahren, darf er gemäß § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Er muss dem fließenden Verkehr auf der Hauptstraße Vorfahrt gewähren. “Rechts vor links” tritt hier außer Kraft.

Wer […] aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße […] hinweg auf die Fahrbahn einfahren […] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist […] Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen […] (§ 10 StVO)

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Aktenzeichen VI ZR 8/07) gilt §10 StVO auch dann, wenn das Verkehrszeichen, das das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt, “nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist.” Der BGH gibt einen Grenzwert von 30 Metern vor.

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Geschwindigkeit in einer Spielstraße

Da Kinder und Fußgänger stets Vorrang haben, gilt in einem verkehrsberuhigten Bereich Schrittgeschwindigkeit. Ein exakter Wert ist nicht genau definiert, allerdings sehen Gerichte in der Regel 4 bis 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit an. Autofahrer müssen in der Lage sein, jederzeit auf unerwartete Verkehrssituationen rechtzeitig zu reagieren und bremsen zu können. Gerade Kinder können das Ausmaß ihres Verhaltens im Straßenverkehr und eine daraus resultierende mögliche Gefahr nicht einschätzen. Bei einer niedrigen Geschwindigkeit ist der Bremsweg wesentlich kürzer, falls der Fahrer plötzlich bremsen muss, und das Fahrzeug kommt schneller zum Stehen. So kann die Gefahr eines Unfalls gemindert werden.

Fahren Autofahrer in einer Spielstraße zu schnell und lösen den Blitzer aus, erwartet sie ein Bußgeld, das nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung gestaffelt ist.

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Parken in einer Spielstraße

Das Parken in einer Spielstraße bzw. einem verkehrsberuhigten Bereich ist grundsätzlich nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die es bestimmten Personen unter gewissen Voraussetzungen erlauben, auch außerhalb der markierten Flächen in einer Spielstraße zu parken. Dazu zählen zum Beispiel schwerbehinderte Personen, die einen Behindertenparkausweis besitzen. Diese Sonderregelung gilt aber nur dann, wenn kein anderer Parkplatz in der Nähe frei ist. Betroffene müssen zudem darauf achten, dass der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Möchte der Fahrer nur kurz halten, damit beispielsweise ein Mitfahrer ein- oder aussteigen kann, ist dies ebenfalls außerhalb der offiziellen Parkplätze erlaubt.

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich widerrechtlich parkt, muss mit Sanktionen rechnen. Das gilt auch für schwerbehinderte Fahrer, die keinen glaubhaften, triftigen Grund angeben können, warum sie ihr Kfz außerhalb der markierten Parkflächen abgestellt haben. Das fällige Bußgeld beträgt 10 Euro bzw. 15 Euro, wenn es zu einer Behinderung kommt. Parkt der Fahrer sein Auto über drei Stunden unzulässig in einer Spielstraße sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld von 20 Euro vor. Dieses erhöht sich bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auf 30 Euro.

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Bußgeldkatalog: Strafe für Vergehen in der Spielstraße

An geltende Regeln müssen sich Verkehrsteilnehmer auch in einer Spielstraße halten, andernfalls werden sie zur Kasse gebeten. Abhängig vom jeweiligen Verstoß drohen ein Bußgeld und gegebenenfalls ein Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog für Spielstraße

Verstoß Bußgeld
als Fußgänger den Fahrverkehr unnötig behindert 5 Euro
Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten ab 15 Euro
Behinderung eines Fußgängers in einem verkehrsberuhigten Bereich 15 Euro
Gefährdung eines Fußgängers in einem verkehrsberuhigten Bereich 60 Euro, 1 Punkt
… mit Unfall 75  Euro, 1 Punkt
verbotswidriges Parken außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen 10  Euro
… mit Behinderung 15 Euro
… mehr als 3 Stunden 20 Euro
… mit Behinderung 30  Euro
aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße gefahren
… ohne den Blinker zu benutzen 10 Euro
… mit Gefährdung 30 Euro
… mit Unfall 35 Euro

Verstöße und Unfälle in der Spielstraße – ein Anwalt hilft

Gerade bei Unfällen und bei Verkehrsdelikten, die ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben, ist es ratsam, sich Hilfe von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu holen. Ist in der Spielstraße ein Unfall passiert, kommen neben den im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen gegebenenfalls Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf den Fahrer zu. Auch Konflikte mit der Versicherung sind möglich, wenn diese sich quer stellt, den Schaden zu übernehmen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt beratend zur Seite stehen und dem Betroffenen helfen, dass die Sanktionen möglichst gering ausfallen.

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