Wie kann ich den Zoll kontaktieren?

Anrufe aus dem Ausland: +31 45 574 30 31

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 20.00 Uhr. Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr.

Für wen?

Für Zollfragen von Einzelpersonen und Unternehmen.

Siehe auch

  • Kantorenlijst Douane (detaillierte Kontaktinformationen Zollstellen - nur auf Niederländisch verfügbar).

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Wie kann ich den Zoll kontaktieren?

Wie können wir Ihnen helfen?

Der Rotterdamer Hafen gilt als Außengrenze Europas, wodurch die Güter nach der Abfertigung in Rotterdam frei durch die EU befördert werden dürfen. Der Zoll ist für die Freigabe von Gütern verantwortlich, die über Rotterdam von oder nach Europa transportiert werden. Der niederländische Zoll ist rund um die Uhr in Betrieb und gilt als eine der effizientesten Zollbehörden der Welt.

Sie suchen den Kontakt zum Zoll? Dann rufen Sie 0800 0143 an. Rufen Sie aus dem Ausland an? Bitte rufen Sie +31 (0)45 574 30 31 an.

PORTBASE

Die Zollbehörde im Rotterdamer Hafen versucht, die gesetzlichen Kontrollen so durchzuführen, dass der logistische Prozess so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Die für die Ein- und Ausfuhr benötigten Dokumente können von den Im- und Exporteuren, Speditionen, Schiffsmaklern, Reedereien und Terminals auf elektronischem Wege über das Port-Community-System eingereicht werden.

Möglichst reibungslose Kontrollen

Op basis van risicoanalyses bepaalt de douane of inspecties nodig zijn. Deze vinden in eerste instantie plaats door middel van scans. De afgelopen jaren is fors geïnvesteerd in hightechscanapparatuur op de terminals en de snelste treinscan ter wereld. Dankzij deze scans hoeven containers niet onnodig geopend te worden. Zo is de veiligheid van een lading gegarandeerd, blijven vertragingen beperkt en komen ladingeigenaren niet voor onnodige kosten te staan.

Steuervorteile beim Import über Rotterdam

Güter, die nach Europa importiert werden, unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. In den meisten EU-Ländern muss die Umsatzsteuer unmittelbar bei der Einfuhr entrichtet werden. In den Niederlanden kann die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer aufgrund der sog. Artikel-23-Genehmigung bis zum Zeitpunkt der regulären Umsatzsteuererklärung aufgeschoben werden, woraus sich ein attraktiver Liquiditätsvorteil ergibt.

Bereiten Sie sich auf den Containerfreigabebericht (CVB) vor

Strengere Zollvorschriften für alle maritimen Importladungen aus dem Raum außerhalb der EU Das Verfahren zur Einreichung näherer Erklärungen für Waren aus dem Raum außerhalb der Europäischen Union ändert sich. Ab dem 1. Oktober 2021 führt der niederländische Zoll schrittweise den Containerfreigabebericht (Container Vrijgave Bericht, CVB) ein. Er gilt für Container, Anhänger, Stückgut und Massengutladung. Indem Sie jetzt aktiv werden und vor der näheren Erklärung zweckmäßige Entscheidungen treffen – etwa mit einer Vorerklärung – geht Ladung auch nach der Einführung des Containerfreigabeberichts schnell und effizient durch die niederländischen Häfen. Vermeiden Sie Verzögerungen. Eine gute Vorbereitung auf den Containerfreigabebericht beginnt jetzt!

Logistikdienstleister und Zollexperten

Die Organisation von Güterim- und -exporten erfordern viel Wissen und Know-how. Im Rotterdamer Hafen sind zahlreiche Logistikdienstleister und Zollexperten ansässig, die unter anderem die Zollabfertigung Ihrer Güter übernehmen können.

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Zollbestimmungen für den Exportversand von Paketsendungen in Länder außerhalb der EU

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten in Länder außerhalb der EU ist nach den geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Hier finden Sie die Liste der Drittländer (Länder außerhalb der EU). Hier finden Sie die Liste der EU-Ausnahmegebiete, für die ebenfalls Zolldokumente erforderlich sind.

Für den Versand innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zolldokumente erforderlich. Ausnahmen sind verbrauchssteuerpflichtige Waren, wie z. B. Alkohol, Tabak, etc. oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern.

  Erforderliche Zollformulare für Nicht-EU-Länder und EU-Ausnahmegebiete sind:

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23
  • Ausfuhranmeldung und Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments mit MRN

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Ausfuhranmeldung und Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments mit MRN

Einfacher und schneller

Jetzt Zeit sparen und Zollformular vorab ausfüllen!

Informationen zum Online Zollformular 

Zur Verzollung Ihrer Sendung muss der Zoll des Bestimmungslandes den genauen Inhalt kennen. Sie müssen daher unbedingt diese Erklärung vollständig ausfüllen, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten für den*die Empfänger*in zu verhindern. Eine falsche oder irreführende Erklärung kann zu Geldstrafen oder zur Beschlagnahme der Sendung führen.

Ihre Waren können Beschränkungen unterliegen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen (Verbote; Quarantänebeschränkungen; Einschränkungen für pharmazeutische Produkte usw.) und über die im Bestimmungsland erforderlichen Dokumente (Handelsrechnung; Ursprungszeugnis; Gesundheitsattest; Lizenzen; Genehmigungen für Waren, die Quarantänebestimmungen unterliegen wie tierische und pflanzliche Produkte, Lebensmittel usw.) zu informieren.

Eine Handelsware ist jede im Rahmen eines Geschäfts gegen eine Geldsumme oder im Tausch exportierte oder importierte Ware. Beachten Sie die Liste der verbotenen Sendungsinhalte für das von Ihnen gewählte Zielland (z. B. Gefahrgut, Bargeld, etc.). Siehe dazu die Länderinformationen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Verbotsbestimmungen sowie die Besonderheiten bei Luftfracht. Mehr Informationen finden Sie in den AGB - Paket International.

So einfach geht's:


Füllen Sie die Datenfelder im Zollformular vollständig aus. (Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.)

Absender*innendaten- und Empfänger*innendaten:

  • Name
  • Straße
  • PLZ
  • Ort
  • Land
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer 

Sendungsdaten:

  • Artikelbeschreibung/Inhaltsangabe
  • Zollvariante/Art der Sendung
  • Herkunftsland/Ursprungsland der Ware (nur für Firmenkund*innen)
  • Warenwert/Zollwert Währung
  • Nettogewicht
  • Menge/Anzahl

Wichtiger Hinweis

Für Brief- und Paketsendungen mit Wareninhalt müssen seit 1.1.2021 alle Sendungs- und Zolldaten verpflichtend elektronisch erfasst werden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Daten vorab elektronisch zu erfassen, steht Ihnen weiterhin das Zollformular (CN23) in Papierform in jeder Post-Geschäftsstelle zur Verfügung. Die Daten werden bei Sendungsaufgabe in einer Post-Geschäftsstelle elektronisch nacherfasst. Für diese Dienstleistung ist seit 1.1.2021 ein Entgelt in der Höhe von 2,90 Euro vorgesehen.

Zum Zollformular

Kann man beim Zoll nachfragen?

Eine Nachforschungsmöglichkeit bezüglich eingehender Sendungen besteht für die Zollverwaltung nicht. Auskünfte über den Verbleib von Paketen kann nur der Beförderer, also die Deutsche Post AG bzw. die Kurier- oder Expressdienste, erteilen.

Was mache ich wenn mein Paket beim Zoll landet?

Bitte melden Sie sich kurzfristig bei dem Zollamt, das im Benachrichtigungsschreiben angegebenen ist! Briefsendungen werden 7 Tage und Pakete 14 Tage bei den Zollämtern gelagert und danach an den Versender zurückgeschickt.

Welches Hauptzollamt ist für mich zuständig?

Das zuständige Hauptzollamt ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus die in den einzelnen Vorschriften jeweils bezeichnete Person ihr Unternehmen betreibt oder, falls sie kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat.

Wie bekomme ich vom Zoll Bescheid?

Ein Zollbescheid kann schriftlich und mündlich erfolgen und stellt eine Mitteilung dar, dass sich die betreffenden Waren in einem Zollverfahren befinden.