Wie lange bleibt ein negativer Eintrag in der Schufa?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer negative Schufa-Einträge hat, ist oft nicht kreditwürdig. Kredite, Ratenzahlung, Leasing oder andere Verträge abzuschließen, ist meistens gar nicht möglich.
  • Aber: Nicht alle Negativeinträge sind korrekt und gerechtfertigt.
  • Bei falschen Informationen wie zu hohe bzw. unberechtigte Forderungen können Sie einen Schufa-Eintrag löschen lassen.
  • Zur Prüfung der gespeicherten Daten ist eine Schufa-Selbstauskunft notwendig.
  • Geben Unternehmen falsche Daten an die Auskunftei weiter, können Betroffene je nach Einzelfall sogar Schadensersatz einfordern.
  • Weigert das Unternehmen sich, den Schufa-Eintrag zu löschen, ist juristische Unterstützung sinnvoll. Ein Anwalt kann nachweisen, dass der Schufa-Eintrag ungerechtfertigt ist und die Löschung schnell durchsetzen.

1. Was ist ein Schufa-Eintrag?

Die Schufa ist eine Auskunftei, die die Wirtschaftsdaten von Verbrauchern sammelt. Ein Schufa-Eintrag ist daher jede Eintragung zum Zahlungsverhalten einer Person – z. B. wie zuverlässig sie bestellte Ware, Kredite oder ihren Handyvertrag bezahlt.

Alle Schufa-Einträge zusammen bilden den sogenannten Bonitätsscore, der die Kreditwürdigkeit einer Person bewertet.

Schufa-Einträge können positiv, neutral oder negativ sein. Der Vermerk über eine vollständige Rückzahlung eines Kredits wirkt sich z. B. günstig auf die Beurteilung der Bonität aus.

Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen hat wirtschaftliche Folgen: Der Betroffene bekommt in den meisten Fällen keinen Kredit, keinen Handyvertrag, keine Versandhausware auf Rechnung oder nur schwer einen Mietvertrag. Schlimmstenfalls kündigt die Bank sogar Dispokredite und Kreditkarten.

Wie erhalte ich einen negativen Schufa-Eintrag?

Gemäß § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommt ein negativer Eintrag in der Auskunftei unter folgenden Bedingungen zustande:

  • Einmalige Verträge (1 Leistung gegen 1 Zahlung): Wird nach 2 Mahnungen und dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag nicht gezahlt, kommt es in der Regel zu einem Schufa-Eintrag. Widerspricht man der Forderung, darf ein Schufa-Eintrag ohne gerichtlichen Titel nicht erfolgen.
  • Dauerschuldverhältnisse (z. B. Strom, Telefon, Internet oder Kredit): Zu einem Schufa-Eintrag kommt es, wenn der Vertragspartner zur Kündigung berechtigt ist und darauf hinweist, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen kann, wenn nicht gezahlt wird.
  • Gerichtliche Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil): Bei diesen kann stets ein Schufa-Eintrag erfolgen, auch wenn der Forderung vorher widersprochen wurde. In dem Schufa-Eintrag steht dann „Forderung tituliert“.

2. Welche Schufa-Einträge kann ich löschen lassen?

Nicht jeder Negativeintrag ist berechtigt. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen:

  • Personenverwechslung
  • Falscheinträge
  • Veraltete Einträge
  • Unberechtigte Einträge

Personenverwechslung

Verwechselt die Auskunftei Namen und Anschriften der Verbraucher, kommt es automatisch zur falschen Zuordnung der Schufa-Einträge.

In diesem Fall wenden Verbraucher sich direkt an die Auskunftei, um die persönlichen Daten korrigieren zu lassen.

Falscheinträge

Jeder Schufa-Eintrag muss durch nachweisbare Tatsachen begründet sein. Gibt es keinen Grund für eine negative Information oder liefern Banken und Handelsunternehmen falsche Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.

So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, obwohl die offene Forderung bereits bezahlt wurde. Einen solchen Schufa-Eintrag können Sie löschen lassen.

Der Anspruch auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa durchzusetzen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Vermerk bei der Auskunftei veranlasst hat.

Geben Unternehmen falsche Daten an die Schufa weiter, müssen sie diese korrigieren. Entstehen Verbrauchern durch Falscheinträge finanzielle Nachteile – etwa weil ein Kredit wegen negativer Schufa nicht möglich ist –, dann müssen die Unternehmen laut eines Urteils des Landgerichts Halle (Az. 93 C 3289/12) ihnen Schadensersatz zahlen.

Veraltete Einträge

Wie lange es dauert, einen Schufa-Eintrag zu löschen, hängt von der sogenannten Löschfrist ab. Innerhalb dieser Löschungsfrist muss die Schufa unberechtigte, falsche Einträge automatisch löschen.

Bleibt ein Vermerk trotz bereits abgelaufener Frist bestehen, lässt er sich löschen. Einen berechtigten Schufa-Eintrag vorzeitig löschen zu lassen, ist nicht möglich.

  • Sofortige Löschung: Nachweislich falsche oder veraltete Schufa-Einträge; Informationen zu Bankkonten, sobald die Bank die Löschung des Kontos meldet
  • Löschung nach 12 Monaten: Anfragen zu Krediten und Kreditkonditionen; Informationsabfragen von anderen Unternehmen über Verbraucher
  • Löschung nach 3 Jahren: Informationen über abbezahlte Kredite, abgeschlossene Mahn- oder Inkassoverfahren; vom Gericht veranlasste Negativeinträge (z. B. eidesstattliche Versicherung, verweigerte Vermögensauskunft, Haftbefehl) & Informationen zur Insolvenz und Restschuldbefreiung

Unberechtigte Einträge

Einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag können Schuldner erst löschen lassen, wenn sie die Schulden abbezahlt haben, diese verjährt sind oder gar nicht bestehen.

Unberechtigt ist ein Schufa-Eintrag, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen bei Eintragung nicht vorlagen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie die Mahnungen nicht erhalten haben, weil diese an die falsche Adresse geschickt wurden oder Sie umgezogen sind. In diesem Fall ist der Gläubiger dazu verpflichtet, den Schufa-Eintrag zu widerrufen und die Schufa muss dann den Eintrag löschen.

Bei der Einschätzung, ob es sich um einen unberechtigten Eintrag handelt, kann ein Anwalt unterstützen. Falls sich der Gläubiger weigert, den unberechtigten Eintrag zu widerrufen, kann ein Anwalt in den meisten Fällen eine Löschung des Eintrages erreichen.

Seit 2012 ließen sich Schufa-Einträge über Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen, wenn die ausstehende Summe innerhalb von 6 Wochen bezahlt wurde, es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte und der Gläubiger die Zahlung bestätigt hatte. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Schufa nun nicht mehr.

Ihre Schufa-Daten sind falsch? In 5 Schritten können Sie unberechtigte Schufa-Einträge löschen lassen:

Infografik: Schufa-Eintrag löschen lassen: Infografik zum Ablauf.

I. Schufa-Auskunft anfordern

Verbraucher haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wer eine Schufa-Selbstauskunft anfordert, erhält kostenlos eine Kopie seines Datensatzes.

So erfahren Verbraucher, welche positiven und negativen Vermerke es über ihr Zahlungsverhalten gibt.

II. Negative Einträge prüfen

Prüfen Sie, ob Ihre Schufa-Daten korrekt sind – vor allem die negativen Einträge. Nachweislich falsche oder veraltete Schufa-Daten können Sie löschen lassen.

Im Zweifelsfall können Sie die Auswertung Ihrer Schufa-Daten einem Anwalt mit Schwerpunkt Schufa. Er kennt die Bestimmungen für Schufa-Einträge und kann rechtssicher beurteilen, ob Sie Ihre negative Schufa löschen können.

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III. Forderungen begleichen/Verjährung erklären

Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie alle offenen Rechnungen bezahlt haben. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie – anstatt zu zahlen – die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären.

Die Schufa löscht nur Einträge zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen. Es kann sinnvoll sein, die Zahlungsbelege als Beweise für den gegenstandslosen Schufa-Eintrag aufzuheben.

IV. Löschung bei Schufa oder Unternehmen einfordern

Möchten Sie einen fehlerhaften negativen Schufa-Eintrag löschen lassen, ist das Unternehmen Ihr Ansprechpartner, das die falschen Informationen an die Schufa weitergegeben hat. Der Unternehmensname ist in der Selbstauskunft zu finden.

Sind Ihre persönlichen Daten wie Name oder Anschrift falsch, wenden Sie sich zur Korrektur direkt an die Schufa.

Für das Schreiben können Sie sich an folgendem Musterbrief orientieren: Schufa-Eintrag löschen lassen – Musterbrief. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Korrektur – üblich sind 3 Wochen.

Sie müssen dem Unternehmen beweisen können, warum der veranlasste Schufa-Eintrag falsch ist. Möchten Sie Ihr Anschreiben und die Beweise absichern, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen.

V. Bonität überprüfen

In den meisten Fällen sollte Ihre Bonität wiederhergestellt sein, wenn Sie den Schritten I bis IV gefolgt sind. Denn: Unternehmen und auch die Schufa selbst sind dazu verpflichtet, falsche Informationen zu korrigieren bzw. zu löschen. Voraussetzung ist, dass Betroffene auf den Fehler hinweisen.

Wird Ihnen trotz des berechtigten Anspruchs die Löschung eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrags verwehrt, empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung zu nehmen.

Zusätzliche Informationen, ob und wie Sie Ihre Schufa-Einträge löschen können, erhalten Sie auf der Seite financer.com.

4. Schufa-Löschung verweigert – was kann ich tun?

Widerspricht das für den unberechtigten negativen Schufa-Eintrag verantwortliche Unternehmen Ihrer Forderung nach Korrektur, sind Verhandlungen mit dem Gläubiger notwendig.

Ein Anwalt kann mit dem Unternehmen auf Augenhöhe verhandeln. Mit den notwendigen Beweisen kann er den Widerspruch des Unternehmens entkräften und eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien erreichen.

Für finanzielle Einbußen durch Falscheinträge haftet die Schufa nicht selbst. Verantwortlich für die falschen Schufa-Einträge und damit schadensersatzpflichtig ist das Unternehmen, das die Daten gemeldet hat.

Nach erfolgreicher Durchsetzung kann ein Anwalt die Kosten seiner Beauftragung als Schadensposition beim verantwortlichen Unternehmen mit einfordern. Sie erhalten Anwalts- und Gerichtskosten im Erfolgsfall von der Gegenseite zurück.

Diese Schritte kann ein Anwalt für Sie unternehmen:

  • Unternehmen bzw. die Schufa mit einem anwaltlichen Schreiben und dem nötigen Nachdruck zur Löschung auffordern.
  • Eindeutige Beweise für Ihren Anspruch auf Löschung vorlegen.
  • Mit der richtigen juristischen Strategie eine schnelle, einvernehmliche Klärung erreichen.
  • Klage einreichen, wenn sich das Unternehmen beharrlich weigert, einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag zu löschen.

Sind Ihnen durch den unberechtigten Schufa-Eintrag finanzielle Nachteile entstanden, kann ein Anwalt Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen.

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5. FAQ zum Thema Schufa-Eintrag löschen lassen

Wie kann ich sehen, ob ich in der Schufa bin?

Verbraucher haben durch Art. 15 der DSGVO einmal jährlich das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern.

Werde ich automatisch aus der Schufa gelöscht?

Ja, die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags erfolgt in der Regel automatisch, aber je nach Grund für den Eintrag gibt es unterschiedliche Löschungsfristen. Diese können zwischen 1 und 3 Jahren liegen. Nachweislich falsche, unberechtigte oder veraltete negative Schufa-Einträge können Sie jedoch sofort löschen lassen.

An wen wende ich mich, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?

  • Bei Falscheinträgen: an die Schufa selbst
  • Bei beglichenen oder verjährten Forderungen: An den Gläubiger oder das beauftragte Inkassobüro (dieses leitet einen Erledigt-Vermerk an die Schufa weiter)

Zur Sicherheit können Sie sich mit dem Nachweis der Schuldenbegleichung zusätzlich direkt an die Schufa wenden.

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Wird ein negativer Schufa Eintrag automatisch gelöscht?

Ja, die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags erfolgt in der Regel automatisch, aber je nach Grund für den Eintrag gibt es unterschiedliche Löschungsfristen. Diese können zwischen 1 und 3 Jahren liegen.

Wie lange dauert es einen Schufa Eintrag löschen zu lassen?

Einträge bei Amtsgerichten Auch bestimmte Gerichtsdaten führen zu einem negativen Schufa-Eintrag. Dazu gehören Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen oder Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Sie werden taggleich nach drei Jahren gelöscht.

Wie bekomme ich eine negative Schufa weg?

Die Schufa erlaubt nur einen Ausweg: Der Schuldner muss die offene Forderung begleichen. Hat er seine Schulden abbezahlt, wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht entfernt. Nun muss der Gläubiger die Löschung einwilligen. Das geschieht anhand eines Erledigt-Vermerks an die Auskunftei.

Wie lange dauert es bis die Bonität wieder gut ist?

Der Basisscore der Schufa zeigt auf einer Skala von 0 bis 100 % die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher an. Je höher der Wert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zu Zahlungsausfällen kommt. Dieser Wert wird alle 3 Monate neu berechnet. Ein sehr guter Wert liegt über 97,5 %.