Wie lange darf man die Fahrschule unterbrechen

Du hast deine theoretische Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden, kannst die praktische Prüfung jedoch nicht gleich im Anschluss ablegen? Hier erfährst du, wie lange deine bestandene Theorieprüfung gültig ist.

Wenn du nach einer erfolgreich abgelegten Theorieprüfung eine Pause einlegen musst - aus welchen Gründen auch immer - solltest du folgendes beachten: Deine bestandene Theorieprüfung ist nur 1 Jahr lang gültig. Wenn du also nicht innerhalb eines Jahres deine praktische Prüfung bestehst, musst du die theoretische Prüfung nochmals absolvieren. 

Die besuchten Theoriestunden dagegen musst du nicht so schnell noch mal machen. Sie haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Wie lange darf man die Fahrschule unterbrechen

Manchmal erfordert es die persönliche Lebenssituation, dass der Führerschein nicht an einem Stück gemacht werden kann. Dann liegen zwischen Theorieunterricht und Fahrstunden schon mal Monate oder gar Jahre. Man sollte jedoch nicht zu lange warten, um wichtige Fristen nicht zu überschreiten.

Wie lange gelten Theoriestunden?

Bei Theoriestunden in der Fahrschule liegt die Gültigkeit bei zwei Jahren. Grund dafür ist § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort heißt es, dass zwischen dem Abschluss der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung nicht mehr als zwei Jahre liegen dürfen.

Auch wichtig: Die praktische Prüfung muss gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 FeV innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden. Ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Wie lange sind Fahrstunden gültig?

Die praktischen Fahrstunden haben an sich kein Ablaufdatum. Wie oben bereits erwähnt, muss die praktische Prüfung jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung bestanden werden. Außerdem dürfen zwischen bestandener Fahrprüfung und Aushändigung des Führerscheins nicht mehr als 2 Jahre vergehen. Ansonsten verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.

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Fristen für den Prüfauftrag

Sobald der Prüfauftrag bei der technischen Prüfstelle eingegangen ist, gelten nach § 22 Absatz 5 FeV die folgenden Fristen zum Bestehen des Führerscheins.

1. Die theoretische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.

2. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden werden.

3. In den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, muss die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden werden.

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Können alte Stunden angerechnet werden?

Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrschüler die Ausbildung für längere Zeit unterbrechen oder die Fahrschule wechseln. Doch selbst wenn die letzten Theorie- oder Fahrstunden eine lange Zeit zurückliegen, muss das nicht heißen, dass die Inhalte beim Prüfling komplett verloren gegangen sind. Es ist daher grundsätzlich möglich, alte Teile der Ausbildung anrechnen zu lassen. Der Fahrlehrer ist gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung jedoch dazu verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass der Fahrschüler alle Ausbildungsziele erreicht hat. Das heißt, er muss den Fahrschüler sowohl theoretisch als auch praktisch dahingehend prüfen, ob die Ausbildungsinhalte noch vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, müssen die Inhalte komplett wiederholt werden. Sind noch ausreichend Kenntnisse vorhanden, liegt es im Ermessen des Fahrlehrers, welche Teile der Ausbildung wiederholt werden.

Kann man Fahrschule unterbrechen?

Das bedeutet: Man kann jederzeit, also noch in der laufenden Ausbildung oder auch nach einer nicht bestandenen praktischen Fahrprüfung wechseln. Ein guter Zeitpunkt ist direkt nach der bestandenen Theorieprüfung: Meist erlässt Ihnen die neue Fahrschule dann einen Teil der Grundgebühr.

Wie lange kann man Führerschein pausieren?

Alle Theorie- und Fahrstunden sind 18 bis 24 Monate gültig. Hier gilt der Eintrag in das Führerscheinregister. Sehen Sie die genaue Gültigkeitsdauer in Ihrem Vertrag ein. Haben Sie die Theorieprüfung abgeschlossen, müssen Sie die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monate machen, ansonsten verfällt die Prüfung.

Können theoriestunden für den Führerschein verfallen?

Wenn du also nicht innerhalb eines Jahres deine praktische Prüfung bestehst, musst du die theoretische Prüfung nochmals absolvieren. Die besuchten Theoriestunden dagegen musst du nicht so schnell noch mal machen. Sie haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Was passiert wenn man den Führerschein nicht in einem Jahr schafft?

Bestehst Du die praktische Prüfung, innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.