Wie lange dauert es bis zum Grundbucheintrag?

Mit dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie wird die Eintragung ins Grundbuch erforderlich.

Der zwischen Käufer und Verkäufer geschlossene Kaufvertrag ist erst dann rechtskräftig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt ist und der Grundbucheintrag vorliegt. Erst dann ist der Käufer per Gesetz auch Eigentümer mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.

Wie lange dauert es bis zum Grundbucheintrag?

Offizieller Eigentümer nur mit Grundbucheintrag

Weil sich nur wenige Immobilienbesitzer und Immobilienkäufer mit den rechtlichen Besonderheiten von Eigentumsübertragungen auskennen, hat der Gesetzgeber für die Übertragung von Grundstücks- und Immobilieneigentum spezielle Spielregeln aufgestellt, die sowohl die Rechte der Verkäufer als auch die der Käufer schützen. Die wichtigste Rolle in diesem Ablauf spielt der Notar.

Ohne notariellen Vertrag kann in Bezug auf ein Grundstück oder eine Immobilie kein Eigentümerwechsel stattfinden. Bis der passende Notar und ein gemeinsamer Termin, der sowohl dem Käufer, dem Verkäufer als auch dem Notar passt, gefunden ist, vergehen in aller Regel zwei bis vier Wochen.

Der Beurkundungstermin

Der Notar erstellt im Vorfeld des Termins einen Entwurf des Kaufvertrags, der den Kauf der konkreten Sache beinhaltet und der den Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen gerecht wird. Diesen Entwurf sendet der Notar beiden Parteien zur Prüfung zu.

Während des Beurkundungstermins liest der Notar den Kaufvertrag Wort für Wort laut vor. Verkäufer und Käufer haben zu diesem Zeitpunkt nochmals Gelegenheit, um Erläuterungen zu bitten oder Fragen zu stellen. Sind Änderungen oder Ergänzungen erforderlich, nimmt der Notar die entsprechenden Forderungen auf und es kommt zu einem zweiten Termin, bei dem der korrigierte Vertrag verlesen wird. Sind sich Käufer und Verkäufer einig, setzen sie ihre Unterschriften unter den Vertrag. Der Notar unterschreibt ebenfalls.

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Letztendlich gilt nur das, was auch schriftlich im Vertrag festgehalten ist. Mündliche Vereinbarungen, auch wenn sie in Anwesenheit des Notars getroffen wurden, sind nicht verbindlich. Am Ende der Zusammenkunft informiert der Notar Käufer und Verkäufer über die rechtlichen Konsequenzen des Kaufvertrages und erläutert die weiteren Schritte bis zur Eigentumsübertragung.

Je nach Komplexität des Geschäftes, der Anzahl der Rückfragen und Änderungswünsche können von der Terminvereinbarung bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages drei bis vier Wochen vergehen.

Die Bezahlung des Kaufpreises

Nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages ist der Käufer verpflichtet, die vereinbarte Kaufsumme zu bezahlen. Erst dann, wenn das Geld komplett überwiesen wurde, veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Hierfür benötigt er die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Käufer die gesetzlich festgelegte Grunderwerbssteuer bezahlt hat.

Ist im Vertrag nichts anderes festgelegt, darf der Käufer seine neu erworbene Immobilie bereits jetzt wirtschaftlich nutzen (wirtschaftlicher Übergang). Inwiefern und ab wann er auch für alle anfallenden Kosten haften muss, regelt ebenfalls der Kaufvertrag.

Die Auflassungsvormerkung

Trotz Unterzeichnung des Kaufvertrages und dessen Beurkundung durch den Notar ist noch immer der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie oder des Grundstückes. Erst dann, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, ist der Eigentumsübergang vollzogen.

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Bis dahin wird der Anspruch des Käufers durch den Eintrag eines Auflassungsvermerks im Grundbuch gesichert. Dieser Vermerk verhindert, dass das Objekt zwischenzeitlich belastet oder an weitere Interessenten verkauft werden kann.

Die Eigentumsumschreibung

Folgende Handlungen unternimmt der Notar ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien:

  • Einsichtnahme ins Grundbuch
  • Veranlassung von Grundbuchberichtigungen
  • Anträge auf Löschung möglicher Grundschulden, die auf der Immobilie oder dem Grundstück lasten
  • Sendung der beglaubigten Abschrift vom Kaufvertrag ans Grundbuchamt
  • Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Schriftwechsel mit der zuständigen Gemeinde bezüglich
  • Information des Finanzamtes und Antrag auf Zusendung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Prüfung des Zahlungseinganges
  • Leitung der Grundbuchumschreibung durch das Grundbuchamt

Achtung!

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nicht nur bei einem Eigentümerwechsel. Auch im Falle der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank oder bei gravierenden Änderungen am Grundstück (Aufteilung, Zusammenführung) ist eine Grundbucheintragung erforderlich.

Vom Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung bis zur Eintragung des Käufers ins Grundbuch können nochmals mehrere Wochen verstreichen. Während es in kleineren Gemeinden häufig etwas schneller geht, muss man in Ballungsgebieten mit bis zu zehn Wochen rechnen.

Wie lange dauern Grundbucheintragungen insgesamt?

Die Eintragung ins Grundbuch ist ein Verwaltungsakt. Die genaue Dauer richtet sich gewöhnlich nach dem Arbeitstempo und der Arbeitsbelastung des Grundbuchamtes. Durchschnittlich dauern Grundbucheintragungen 12 bis 16 Wochen.

Wie lange dauert ein Grundbucheintrag Schweiz?

Der Kaufvertrag muss vom Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnet werden. Eigentümer sind Sie aber erst mit dem Eintrag in das Grundbuch. Der Notar meldet die Handänderung beim Grundbuchamt an, nachdem der Kaufvertrag öffentlich beurkundet ist. Bis zum Eintrag kann es, je nach Arbeitsanfall, einige Wochen dauern.

Wie lange dauert es bis Geld nach notartermin da ist?

Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel etwa 4 - 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann es auch einmal länger dauern. In diesem Zeitraum regelt der Notar folgende Angelegenheiten: Es wird zunächst eine Auflassungsvormerkung eingetragen (schon am Tag nach der Unterzeichnung des Vertrags).

Wie geht es nach dem notartermin weiter?

Nach sechs bis zwölf Wochen: Der Käufer überweist den Kaufpreis. Wird der Eingang des vollständigen Kaufpreises bestätigt, wird der Antrag auf Umschreibung des Eigentums durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Die Übergabe der Immobilie erfolgt. Der Käufer wird als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

Kann nach dem Notartermin noch etwas schief gehen?

Was ist eine Auflassungsvormerkung? Eine Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch einer Immobilie. Sie schützt vor allem euch als Käufer (§ 883 im BGB). Denn nach dem Notartermin seid ihr noch nicht der rechtmäßige Eigentümer des erworbenen Hauses oder der Wohnung.