Wie lange gilt man als genesen bayern

Gut zu wissen

20.03.2022 | Stand 21.03.2022, 15:41 Uhr

Wie lange gilt man als genesen bayern
−Foto: Markus Brandt/dpa

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder. Fast täglich gibt das Robert Koch-Institut neue Rekordwerte heraus. Deshalb rückt jetzt auch das Thema "Genesenenzertifikat" verstärkt in den Fokus.

Wo bekomme ich es, was kostet es mich und was bringt es mir, sind nur einige der Fragen, die sich viele stellen, die derzeit infiziert sind oder es vor Kurzem noch waren. Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Wer hat Anspruch auf das Genesenenzertifikat?

Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchmachen oder durchgemacht haben und das belegen können. Dies geht in Deutschland mit einem positiven PCR-Test.

Auch der Bescheid des Gesundheitsamts über die Anordnung einer Isolation kann als Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion dienen.

Den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürger übrigens künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Letzterer muss von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein.

Ab wann bekomme ich das Genesenenzertifikat?

Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Vier Wochen nach dem positiven Befund, an Tag 29 nach dem positiven Testergebnis, kann also das Genensenenzertifikat ausgestellt werden.

Wo bekomme ich das Genesenenzertifikat?

Genesenenzertifikate können von vielen Arztpraxen oder Apotheken ausgestellt werden. Wer sich das Zertifikat ausstellen lassen möchte, braucht dafür den Nachweis über seine Infektion mit dem Coronavirus (siehe oben) und seinen Personalausweis.

Was kostet mich das Genesenenzertifikat?

Die Erstellung jeglicher Impf- oder auch Genesenenzertifikate ist für Bürger kostenfrei. Wenn eine Apotheke dafür Geld verlangt, sollte dies der zuständigen Apothekerkammer gemeldet werden.

Wie lange gilt man als genesen?

Derzeit gilt man in Deutschland 90 Tage, also drei Monate, nach einer SARS-CoV-2-Infektion als genesen. Danach erlischt der Status.

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) auf 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor galt der Status ein halbes Jahr (180 lang) lang. Die Entscheidung hatte für viel Kritik gesorgt. Deshalb nicht verwirren lassen: EU-weit gilt der Genesenenstatus nach wie vor 180 Tage. Daher werden digitale Zertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgestellt.

Mit dem Lockerungsplan der Bundesregierung zum 20. März wird die Entscheidung, dass das RKI die Dauer des Genensenenstatus festlegen kann, rückgängig gemacht. Das Gesetz sieht vor, dass Entscheidungen zum Genesenenstatus künftig wieder beim Bundesgesundheitsminister selbst liegen.

Was bringt mir der Genesenenstatus?

Für Genesene gelten in Bayern dieselben Regeln wie für Geimpfte: Sie erhalten Zugang für alle Bereiche, in denen die 2G-Regel gilt, und sie dürfen sich, wie Geimpfte auch, in beliebig großen Runden privat treffen. Das gilt ab dem 29. Tag nach einer durchgemachten Corona-Infektion und dann ohne zeitliche Begrenzung.

Wie auch für Geboosterte entfällt für Genesene die zusätzliche Testpflicht bei 2G plus, sofern ihre Infektion mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Auch bei der Quarantänepflicht gibt es für Genesene Ausnahmen: Sie müssen sich als enge Kontaktpersonen Corona-Infizierter nicht mehr häusliche Quarantäne begeben – sofern ihre Infektion mindestens 28 Tage und nicht länger als drei Monate her ist.

Auch zuvor ungeimpfte Genesene können sich ihre durchgemachte Covid-Infektion zu Nutze machen: Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission sollen Personen, die ungeimpft eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, drei Monate später eine Impfstoffdosis erhalten. Sie gelten dann als vollständig geimpft.

Der genaue Zeitpunkt der Impfung ist dabei nach Ablauf der drei Monate unerheblich: Die Impfung nach Infektion kann auch nach beispielsweise vier Monaten erfolgen. In der Zwischenzeit unterliegt die Person jedoch allen Beschränkungen für Ungeimpfte. − pnp

Drei oder sechs Monate: Wie lange gelte ich als genesen? Und was gilt dabei für Ungeimpfte und Geimpfte? Um den Genesenenstatus gibt es viel Verwirrung.

Aktualisiert am Montag, 21. Februar - Zuletzt sorgte das Robert Koch-Institut für viel Wirbel, weil der Genesenenstatus kurzfristig von sechs auf drei Monate verkürzt wurde. Jetzt gab es erneut eine Änderung zum Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion, die die Ungeimpften betrifft - was allerdings nichts an der Gültigkeit ändert.

Entscheidung im Januar: Genesenenstatus nur noch drei Monate gültig

In Deutschland war der Genesenenstatus Mitte Januar auf Basis neuer RKI-Vorgaben auf eine Zeitspanne von höchstens 90 Tagen verkürzt worden. Zuvor hatten die Betroffenen ein halbes Jahr lang den Status. Die Entscheidung hatte teilweise heftige Kritik ausgelöst, Millionen Deutsche waren davon betroffen.

Aktuelle Ergänzung: Verkürzter Genesenenstatus betrifft Ungeimpfte

Nach der vielen Kritik, hat das RKI seine Empfehlung jetzt noch einmal ergänzt: Der verkürzte Genesenenstatus gilt nur für Ungeimpfte. "Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen", heißt es auf der Internetseite des RKI.

Der Genesenenstatus von Ungeimpften endet also nach 90 Tagen. Was allerdings für Verwirrung sorgt: Totz der Verkürzung des Genesenen-Status können Betroffene aus technischen Gründen digitale Zertifikate erhalten, die sechs Monate lang gültig sind. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der Bild-Zeitung.

Gilt der Genesenenstatus für Geimpfte dann sechs Monate?

Gelten also geimpfte Personen, die eine Corona-Infektion durchgemacht haben, nun sechs Monate als genesen? Nein, stellt eine Sprecherin der bayerischen Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion klar. Mit der Ergänzung des RKI "ist keine inhaltliche Änderung und damit auch keine Anhebung der Geltungsdauer des Genesenenstatus auf sechs Monate verbunden".*

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Der Status als „Genesener“ betrifft nur Personen, die ungeimpft sind (weder vor noch nach der Infektion eine Impfstoffdosis erhalten haben). Die Sprecherin ergänzt allerdings: "Zur Frage nach der Gültigkeit von Genesenennachweisen mindestens einmal geimpfter Personen äußert sich das RKI nicht."

Geimpft und dann genesen - was gilt?

Was gilt dann also für Personen, die beispielsweise einmal geimpft und dann genesen sind? "Personen, die genesen sind und zusätzlich (mindestens) eine Impfstoffdosis erhalten haben, gelten als vollständig geimpft", heißt es von der Staatsregierung. Die Kombiniation geimpft-genesen bzw. genesen-geimpft wird auch als "grundimmunisiert" bezeichnet.

Und gilt dieser Status auch nur für einen bestimmten Zeitraum? Nein. "Nach den aktuellen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts ist derImpfstatus weder in der Konstellation „geimpft-geimpft“ noch in den Konstellationen „geimpft-genesen“ oder „genesen-geimpft“ derzeit zeitlich befristet", so die Sprecherin.

Wer in Bayern doppelt geimpft und genesen ist, gilt nach überstandener Corona-Infektion sogar als geboostert. Auch der Status "geboostert" ist "derzeit zeitlich nicht befristet", heißt es von der Staatsregierung. Aber: Ob man in der Kombi geimpft-geimpft-genesen als geboostert gilt, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Erneute Änderung sorgt für Kritik

Dass der Genesenenstatus erneut eigenmächtig vom RKI angepasst wurde, sorg wieder für Kritik. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte in einer Pressekonferenz zu Corona-Lockerungen für den Freistaat, dass es da an einer Führung der Bundesregierung fehle. "Das ist kaum darstellbar, wenn eine Behörde einseitig solche Entscheidungen trifft", kritisiert Söder.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das RKI jetzt auch entmachten und wird künftig selbst über den Geimpften und Genesenen-Status entscheiden. "Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden", sagte Lauterbach der Bild. Sonst trage er die politische Verantwortung für das Handeln anderer, so der Gesundheitsminister weiter. So wurde es auch in der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch beschlossen: Festlegungen zum Genesenenstatus werden nicht mehr an das RKI delegiert.

Gericht in Ansbach und Berlin: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

Vergangene Woche hatte bereits ein Gericht in Bayern die RKI-Regelung kassiert: Die Verkürzung des Genesenenstatus war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig.

Und das bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Berlin. In einem Eilverfahren wurde entschieden, dass die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig ist, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)

* Hinweis: In der ersten Version des Textes vom 15.2. stand, dass der Genesenenstatus für Geimpfte nun sechs Monate gilt. Das stimmt nicht, wie die bayerische Staatsregierung korrigiert hat.