Wie lange ist die Gewährleistung bei einem Neubau?

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Nach 5 Jahren endet die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Neubau. Wer bis zu diesem Datum Mängel nicht rügt, verliert seinen Anspruch auf Gewährleistung. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche im Neubau geltend machen.

Wie lange ist die Gewährleistung bei einem Neubau?

Neubau: Gesetzliche Gewährleistungspflicht endet nach fünf Jahren (Foto: VQC)

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Eine ordnungsgemäße und mängelfreie Abnahme eines Neubaus ist ein wichtiger Schritt für jeden Bauherren. Doch auch nach einigen Jahren sollten Bauherren prüfen, ob alle vorgenommenen Bauleistungen noch intakt sind. Nach 5 Jahren endet nämlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Wer bis zum diesem Datum während der Zeit aufgetretene Mängel nicht rügt, der verliert seinen Anspruch auf Gewährleistung.

"Dieser Zeitpunkt sollte im Kalender eines jeden Bauherren dick angekreuzt sein. Bauherren sollten sich genau anschauen, bei welchen Leistungen die Gewährleistungspflicht endet und dementsprechend prüfen, ob die Leistung nach wie vor mängelfrei ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollte auf jeden Fall umgehend der Handwerker kontaktiert werden, so dass zeitnah und noch vor Ablauf der Gewährleistungspflicht nachgebessert werden kann", so Udo Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. in Göttingen.

Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beträgt die Gewährleistungsfrist für einen privaten Neubau fünf Jahre und beginnt mit der Bauabnahme. Wird innerhalb dieser Zeit ein Mangel am Haus festgestellt, muss ihn der dafür zuständige Bauunternehmer in Ordnung bringen.

Der Mangel muss dabei schriftlich gerügt und dem ausführenden Unternehmen eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden. Zu beachten ist zudem, dass die Verjährungsfrist für diese Baumängel auch nachdem der Schaden gemeldet wurde weiterläuft. Nur bei bestimmten nach VOB/B geschlossenen Verträgen verlängert sich durch die Zustellung der schriftlichen Mängelrüge die Verjährungsfrist.

Wie lange ist die Gewährleistung bei einem Neubau?
Die prozentuale Verteilung des Auftretens von Bauschäden zeigt: 90 Prozent der Bauschäden treten bis Ende der Gewährleistungszeit auf. Es lohnt sich also für Bauherren, in den ersten fünf Jahren nach der Abnahme von ihren Mängelrechten Gebrauch zu machen. (Quelle: BSB-Bauschadenbericht 2018 – Grafik: energie-experten.org)

Zu den Baumängeln, für die eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren gilt, zählen beispielsweise

  • Abdichtungen des Kellers gegen Feuchtigkeit,
  • Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Innenputzen und Fliesenspiegeln,
  • Putzabplatzungen durch nicht fachgerecht eingeputzte Dampfbremsfolien oder
  • Feuchtigkeitsschäden an Fensterleibungen und
  • Veralgungen und Vermoosungen in und auf Wärmedämmverbundsystemen.
  • Auch nicht ausreichendes und falsch verlegtes Gefälle bei Flachdächern sowie
  • fehlende Notüberläufe und Traufbleche bei geneigten Dächern

fallen unter die fünfjährige Gewährleistung für Baumängel.

Auch eine schlechte Energiebilanz, die auf fehlerhaft ausgeführter Dämmung, einer falsch dimensionierten Wärmepumpen oder auf einer falschen oder gar fehlenden Heizlastberechnung beruht, gehört zu diesen Baumängeln.

In Kürze: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Neubau beträgt ab Bauabnahme 5 Jahre. Danach verjähren Baumängel, sodass der zuständige Bauunternehmer nicht mehr verpflichtet ist, Baumängel zu beheben. Deswegen ist es wichtig, spätestens 6 Monate vor dem Ablauf der 5-Jahresfrist das Haus auf Baumängel zu prüfen und diese fristgerecht zu rügen. Dabei kann Ihnen ein unabhängiger Baugutachter helfen, der das Bauwerk gründlich untersucht und Abdichtungen, Risse, Fassaden etc. überprüft. Dieser erstellt dann ein Protokoll, das die Mängel mit Fotos und Beschreibungen dokumentiert, und hilft bei der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen.

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Was fällt unter Gewährleistung bei Neubau?

Diese unterscheiden sich individuell sehr stark je nach Haus und Bauausführung: Typische Mängel, welche während der Gewährleistungspflicht auch im Neubau oftmals noch auftreten, sind beispielsweise Risse am Mauerwerk oder am Putz, mangelhafte Abdichtung bei Fenstern und Türen oder eine ungenügende Dämmung.

Wie lange Gewährleistung auf Bauleistungen?

Haben die Parteien § 13 Abs. 4 VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen bei Bauwerken vier Jahre, für andere Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, ggf. nur zwei Jahre.

Wann 10 Jahre Gewährleistung?

Für besonders gefahrträchtige Abdichtungsarbeiten könne die Verjährung auch in AGB des AG wirksam auf 10 Jahre verlängert werden. Eine unangemessene Benachteiligung des AN liege darin nicht. Mängel an Abdichtungsarbeiten treten oft erst spät zutage und verursachen große Schäden.

Was bedeutet 10 Jahre Gewährleistung?

Gewährleistung nach deutschem Schuldrecht bedeutet, dass der Verantwortliche für jegliche Mängel an einer erbrachten Leistung geradestehen muss. Die Gewährleistung meint in der Praxis also nichts anderes als eine Mängelhaftung. Der Auftragnehmer hat hier das Recht auf Nachbesserung und Beseitigung der Mängel.