Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig Ich fotografiere die Unfallstelle Ich fahre unverändert weiter?

  • Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst die Unfall­stelle sichern. Sind Personen verletzt, rufen Sie Polizei und Rettungs­dienst. Bei kleineren Unfällen reicht es, wenn die Unfall­beteiligten ihre Kontakt­daten aus­tauschen und den Schaden mit Fotos dokumentieren.
  • Bei einem Kfz-Unfall im Aus­land sollten alle Beteiligten den Eu­ro­pä­ischen Unfall­bericht zusammen aus­füllen und unterschreiben.
  • Der Unfallverursacher ist verpflichtet, seinem Kfz-Haft­pflicht-Ver­sicherer den Unfall sofort zu melden. Geschädigte sollten die Kfz-Haft­pficht des Unfall­fahrers kontaktieren, um das weitere Vor­gehen zu klären.
  • Welche Unfallschäden die Versicherung übernimmt, hängt von der Versicherungs­art ab. Die Kfz-Haft­pflicht schützt Sie europa­weit und in außer­euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören.

Aktuelles: Achtung, Blow-up Gefahr!

 +++ Blow-up Risiko bei hohen Temperaturen auf Betonautobahnen +++ An Geschwindigkeitsbegrenzungen halten +++ Beschädigte Straßen ohne Beschilderung der Polizei melden +++ Bei Blow-up Schäden mit einer Vollkasko auf der sicheren Seite +++ Passend geschützt mit Ihrer Allianz Vollkasko +++

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kunden sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

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  • Kfz-Haftpflicht

    Haben Sie einen Autounfall verursacht, übernimmt Ihre Allianz Kfz-Haftpflicht alle Schäden, die anderen entstehen:

    • Sach- und Vermögensschäden (z.B. Blechschaden am Pkw des Unfallgegners, beschädigte Leitplanke) bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen je Schaden
    • Personenschäden (z.B. verletzter Fahrradfahrer) bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person
    • Umweltschäden (z.B. durch auslaufendes Benzin verunreinigtes Gewässer) bis zu fünf Millionen Euro

  • Teilkasko

    Ihre Allianz Teilkasko deckt Unfallschäden ab, die bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art (z.B. Reh, Hund) an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Und zwar auch, wenn Sie den Unfall grob fahrlässig verursachen – zum Beispiel, weil Sie eine Nachricht auf Ihrem Smartphone lesen und deswegen ein Tier auf der Straße übersehen.

    Bei einem Tier- bzw. Wildunfall übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung unter anderem:

    • Blechschäden (z.B. an Stoßstange oder Motorhaube, aber auch Totalschäden bei Zerstörung des Kfz)
    • Glasbruchschäden (z.B. an der Windschutzscheibe)

    Wichtig: Verursachen Sie einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, sind Unfallschäden an Ihrem Auto nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Mit Ausnahme von Tierunfällen deckt die Teilkasko ausschließlich fremdverschuldete Schäden am eigenen Wagen ab, die zum Beispiel durch Unwetter, Diebstahl, Kurzschluss oder Brand entstehen.

  • Vollkasko

    Mit der Vollkasko der Allianz sind Sie bei einem selbst verschuldeten Autounfall voll abgesichert. Abgedeckt sind:

    • Unfallschäden an Ihrem Auto, das Sie selbst, ein direkter Unfallgegner oder ein Dritter verursacht hat
    • grob fahrlässig verschuldete Unfallschäden (z.B. weil Sie am Steuer kurz unaufmerksam waren und einen Auffahrunfall verursachen)
    • Unfallschäden aufgrund eines Cyber- oder Hackerangriffs (z.B. durch manipulierte Fahrzeugsoftware)

Sie wünschen eine persönliche Beratung zu Autounfall & Versicherung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.

Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier den individuellen Tarif Ihrer Autounfall-Versicherung.

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig Ich fotografiere die Unfallstelle Ich fahre unverändert weiter?

Schon ab 72 Euro im Jahr! Entscheiden Sie sich für die mehrfach ausgezeichnete Kfz-Versicherung und nutzen Sie die Vorteile der neuen Allianz Autoversicherung:

  • Keine versteckten Kosten in Ihrem Vertrag
  • 99 % aller Kaskoschäden in 5 Tagen reguliert
  • Umfassender Schutz bei Schäden durch Tiere

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Deutsches Büro Grüne Karte

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Zentralruf der Autoversicherer

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  • Wann muss ich bei einem Unfall die Polizei rufen?

    Ist die Schuldfrage unklar oder sind Personen verletzt, verständigen Sie die Polizei. Das gilt auch, wenn Beweise auf­ge­nommen werden müssen oder die Straße mit Öl oder Scherben verschmutzt ist. Am Unfall­ort erstellen die Beamten einen Unfall­bericht inklusive Beweis­fotos und Aussagen aller Zeugen.

    Die Dokumentation der Polizei ist auch für die Schadens­regulierung nach dem Unfall relevant. Sie hilft der Versicherungs­gesell­schaft, den Schaden zu beurteilen. Bei einem kleineren Auffahr­unfall ist es für den Versicherer meist ausreichend, wenn die Unfall­beteiligten Versicherungs­daten aus­tauschen. Vor allem, wenn Zeugen den Unfall­hergang bestätigen können.

  • Was muss ich beachten, wenn ich dem Versicherer einen Unfall melde?

    Einen Unfall melden Sie je nach Versicherung schriftlich, telefonisch oder per Onlineformular. Am schnellsten und unkompliziertesten funktioniert die Unfallmeldung online oder über die Schaden-Hotline Ihres Kfz-Versicherers. Egal, ob ein Haftpflicht- oder Kaskoschadenfall vorliegt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, einen Autounfall Ihrem Versicherer zu melden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, spätestens innerhalb einer Woche den Unfall zu melden.

    Dabei ist zunächst der Unfallverursacher verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Aber auch als Geschädigter sollten Sie die Kfz-Haft­pflicht­versicherung des Unfall­fahrers kontaktieren. Mit der Versicherungs­gesell­schaft klären Sie das weitere Vorgehen bei der Schadens­regulierung nach dem Unfall. Zusätzlich sollten Sie die Fahrzeug­kollision Ihrer eigenen Kfz-Haft­pflicht melden. Denn falls nötig wehrt Ihr Ver­sicherer unberechtigte Schadens­ersatz­forderungen für Sie ab.

  • Wann ändert sich nach einem Unfall die Schadensfreiheitsklasse?

    Ob Sie nach einem Unfall in eine niedrigere Schadenfreiheitklasse eingestuft werden, hängt von der Versicherungsart ab: Greift z.B. nach einem Wildunfall die Teilkasko-Versicherung, bleibt Ihre SF-Klasse unverändert. Greift jedoch die Vollkasko, dann werden Sie zurückgestuft.

    Die Neueinstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das für den Schadenverlauf maßgebliche Kalenderjahr folgt. Wie stark Sie zurückgestuft werden, entnehmen Sie der SF-Klassen-Tabelle Ihres Versicherers. Eine Rückstufung vermeiden Sie, indem Sie die Kosten für den Schaden selbst zahlen. Das ist oft günstiger, als monatlich eine höhere Versicherungsprämie zu zahlen.

  • Leistet meine Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland?

    Ja, Ihre Kfz-Versicherung greift auch bei einem Unfall im Ausland. Abgesichert sind Sie in der Regel in allen EU-Mitgliedsstaaten und in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Versicherungsschutz über Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht auch in Nicht-EU-Ländern, die in der Internationalen Versicherungs­karte (ehemals: Grünen Karte) Ihres Autoversicherers gelistet und nicht durchgestrichen sind.

  • Wer zahlt bei einem Autounfall mit dem Firmenwagen oder einem geliehenen Fahrzeug?

    Bei einem Unfall mit Ihrem Dienstfahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers die Schäden des Unfallgegners. Als Arbeitnehmer zahlen Sie unter Umständen die Selbstbeteiligung.

    Sind Sie mit einem Leihwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt, kontaktieren Sie sofort den Fahrzeughalter – zum Beispiel die Mietwagenfirma. Dann kann der Fahrzeug­verleiher dem zuständigen Kfz-Versicherer den Unfall melden und die Schadens­regu­lie­rung in die Wege leiten. Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug eines kommerziellen Car­sharing-Anbieters sind Sie in der Regel über die Carsharing-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht und Vollkasko abgesichert.

  • Muss ich den Unfallschaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

    Sie sind nach einem Kfz-Unfall nicht verpflichtet, Ihr Fahr­zeug zu reparieren. Sie können sich die Kosten, die bei Reparatur in einer Werkstatt anfallen würden, von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners auszahlen lassen. Ob Sie das Geld anschließend für die profes­sio­nelle Instandsetzung Ihres Pkw nutzen, den Schaden selbst reparieren oder nicht beheben, bleibt Ihnen überlassen.

  • Wann ist für die Schadensregulierung nach einem Unfall ein Gutachten nötig?

    Sinnvoll ist ein Gutachten in der Regel bei Unfall­schäden ab 750 Euro (= über Bagatell­schadens­grenze), bei unklarem Unfall­geschehen oder ungeklärter Schuld­frage. In dem Dokument hält ein Sach­verständiger objektiv fest, welche Unfall­schäden vorliegen und kalkuliert Kosten plus Zeit­aufwand für not­wendige Reparaturen. Zusätz­lich gibt das Gutachten eine Ein­schätzung zum aktuellen Wiederbeschaffungswert und Rest­wert des Fahrzeugs.

    Wie viel ein Unfallgutachten kostet, hängt von der Höhe des ent­standenen Schadens ab. Das Grund­honorar von Sach­verständigen liegt zwischen 150 und 1.500 Euro. Zusätzliche Gebühren können zum Beispiel für Porto, Telefonate oder Fahrten entstehen. Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen eigenen Gutachter beauftragen. Bei Kaskoschäden gilt das jedoch nicht. In diesen Fällen sollten Sie die Übernahme der Kosten für einen Sachverständigen mit Ihrem Versicherer abstimmen. In der Regel wird das Versicherungsunternehmen sein sogenanntes Weisungsrecht ausüben und den Gutachter selbst bestimmen.

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  • Schutz auf deutschem Niveau bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland
  • Bei der Kfz-Haftpflicht der Allianz inklusive
  • Umfangreiche Absicherung im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union

Wer unfallfrei fährt, fährt günstiger

Schadenfreies Fahren lohnt sich: Mit steigender Schadenfreiheitsklasse reduziert sich in der Haftpflicht und Vollkasko der Versicherungsbeitrag.

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig Ich fotografiere die Unfallstelle Ich fahre unverändert weiter?

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Wie verhalten Sie sich jetzt richtig Ich halte an Ich fahre unverändert weiter ich beschleunige?

Richtig: Ich halte an ✅.
Richtig: Ich halte an ✅.
Falsch: Ich fahre unverändert weiter ❌.
Falsch: Ich beschleunige ❌.

Wie verhalten Sie sich jetzt richtig Ich fahre unverändert weiter Ich verringere meine Geschwindigkeit Ich bleibe auf dem linken Fahrstreifen?

Fahre daher nicht unverändert weiter, sondern verringere die Geschwindigkeit und halte dich möglichst weit links. Die Unfallstelle ist noch nicht abgesichert. Besonders dann musst du deine Geschwindigkeit verringern und vorsichtig daran vorbeifahren.

Wie verhalten Sie sich richtig Unfall?

Ein Unfall birgt immer ein erhöhtes Gefahrenpotential. Sei deswegen sehr aufmerksam. Fahre möglichst weit links, so dass du möglichst viel Platz zwischen Unfall und deinem Fahrzeug hast, um keine Fußgänger zu gefährden und auch nicht in Fahrzeugteile oder Öl zu fahren. Fahre stets langsam an einer Unfallstelle vorbei.

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig Ich beschleunige um einen ausreichenden Sicherheitsabstand herzustellen?

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig?.
Ich bremse kurz, damit der nachfolgende Fahrer seine Geschwindigkeit reduziert. ... .
Ich beschleunige, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand herzustellen. ... .
Ich behalte die Geschwindigkeit bei und fahre unverändert weiter..