Keine Frage: In der Probezeit wollen Sie glänzen. Doch Viren fragen nun mal nicht, ob Sie sich eine Auszeit gerade leisten können oder nicht. Was passiert also, wenn Sie wirklich in der Probezeit krank werden? Und wie können Sie verhindern, dass die Krankheit dem Traumjob vorzeitig ein Ende macht? Show
Darf mir der Arbeitgeber in der Probezeit krankheitsbedingt kündigen?In der Probezeit gelten vereinfachte Kündigungsbedingungen. Sowohl Sie selbst wie auch Ihr Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Die schlechte Nachricht: Das gilt auch, wenn Sie krank sind. Das ist eine Besonderheit der Probezeit, denn danach und wenn der gesetzliche Kündigungsschutz greift, ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich. Gut zu wissen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zwar auch nach der Probezeit nicht unmöglich. Der Arbeitgeber muss sie aber sehr ausführlich begründen. Rechtmäßig darf er einem kranken Arbeitnehmer nur kündigen, wenn er diese drei Bedingungen nachweislich erfüllt:
Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich in der Probezeit krank werde?Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das gilt allerdings erst, wenn er mindestens vier Wochen unterbrechungsfrei in dem Unternehmen beschäftigt war. Werden Sie also in den ersten vier Wochen im neuen Job krank, muss der Arbeitgeber für diese Zeit weder Lohn noch Gehalt fortzahlen. Leer gehen Sie deshalb trotzdem nicht aus, denn Sie können ja schließlich nichts dafür, dass Sie nicht arbeiten konnten. Deshalb springt in diesem Fall die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das tut sie im Übrigen auch, wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind. Nach sechs Wochen endet nämlich die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse übernimmt die Leistungen. Allerdings fällt das Krankengeld in der Regel etwas geringer aus als die Lohnfortzahlung. Waren Sie in den ersten vier Wochen der Probezeit krank, müssen Sie das der Krankenkasse zeitnah mit dem ärztlichen Attest melden (viele Krankenkassen verlangen das Attest innerhalb einer Woche). Ob Sie die Zahlung des Krankengeldes dann zusätzlich beantragen müssen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse individuell erfragen. Übrigens, kündigt Ihnen Ihr neuer Arbeitgeber während der Probezeit und begründet das mit der Krankheit, muss er die Lohnfortzahlung bis zum Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder bis zum Ablauf der sechs Wochen leisten – auch dann, wenn die Kündigungsfrist schon viel früher abgelaufen ist. Diese Regelung aus § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes greift aber wirklich nur, wenn:
Was muss ich tun, wenn ich wirklich krank geworden bin?Werden Sie in der Probezeit krank, haben Sie dieselben Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Welche das sind, regelt § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:
Gerade in der Probezeit, in der Sie sich noch beweisen müssen, sind Sie vielleicht versucht, trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen. Das ist aber keine gute Idee. Zum einen sind Sie selbst weniger leistungsfähig und machen leichter Fehler. Zum anderen stecken Sie im schlimmsten Fall Ihre Kollegen an. Bleiben Sie also daheim und kurieren Sie sich aus. Um trotzdem einen positiven Eindruck zu hinterlassen, melden Sie sich auch während der Krankheit am besten regelmäßig persönlich bei Ihrem Vorgesetzten. Schreiben Sie nicht nur eine E-Mail, sondern rufen Sie an, um mitzuteilen, was der Arzttermin ergeben hat und wann der Chef voraussichtlich wieder mit Ihnen rechnen kann. Nimmt Sie eine Erkrankung längere Zeit aus dem Spiel, können Sie nach der Genesung auch von sich aus anbieten, die Probezeit zu verlängern, um so die versäumte Kennenlernphase nachzuholen.
Krank in der Probezeit: Anwaltshotline & Online RechtsberatungAnwaltshotline0900-1 875 004 705**1,99€/Min aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.Kann man in der Probezeit wegen Krankheit entlassen werden?Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Was tun wenn man in der Probezeit krank ist?Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben – auch in der Probezeit und selbst am ersten Arbeitstag. Das fällt Ihnen sicher schwer: Schließlich möchten Sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen und keine Zweifel an Ihrer Leistungsbereitschaft aufkommen lassen.
Was passiert wenn man in den ersten 4 Wochen krank ist?Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
Wie oft darf man im Monat krank sein?Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.
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