Für in der EU gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen (freier Warenverkehr). Show
Eine Ausnahme besteht jedoch bei Tabakwaren. Für diese sind nur dann keine Abgaben zu bezahlen, wenn sie der eigenen, privaten Verwendung dienen. Ein Eigenbedarf wird angenommen, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:
Wenn nicht nur eine dieser Waren, sondern eine Kombination (z.B. Zigaretten und Zigarillos) mitgenommen wird, gilt folgendes: Jede einzelne Menge entspricht 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, zählt die Gesamtmenge. Beispiel50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 400 Stück Zigaretten und 0,5 Kilogramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge. Wenn diese Mengen überschritten werden, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei der Beurteilung, ob private Nutzung vorliegt, werden folgende Umstände berücksichtigt:
Bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist. Besonderheiten für manche Gebiete von EU-LändernFür manche Gebiete von EU-Ländern gelten Besonderheiten:
Das bedeutet, dass man zwar z.B. 800 Stück Zigaretten mitnehmen darf, davon aber nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind (wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land). Für die restlichen 600 Stück Zigaretten müssen die entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) bezahlt werden. Zoll wird dafür jedoch keiner eingehoben. Die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union sind mit der Einführung des EU Binnenmarktes weggefallen. Deshalb wurden viele nationale Vorschriften durch unionseinheitliche Regelungen ersetzt. Allerdings gelten nach wie vor die nationalen Bestimmungen bezüglich der Verbrauchssteuer und Umsatzsteuer sowie Zollbestimmungen zu Verboten und Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Waren. Mit Blick auf diese Rechtslage dürfen Reisende aus jedem Mitgliedstaat der EU dann Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen, wenn diese Waren
Bei manchen Waren – wie Zigaretten, Alkohol und Kaffee – ist die Grenze zwischen gewerblichen Warenverkehr und privaten Reiseverkehr fließend, weshalb in diesen Fällen die folgenden vom deutschen Zoll folgenden Richtmengen gelten: Tabakwaren* Zigaretten 800 Stück Zigarillos 400 Stück Zigarren 200 Stück Rauchtabak 1 kg *) Für die neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien) gelten bis zum 31.12.2017 folgende Sonderreglung: Zigaretten sind hier nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei / zollfrei. Alkohol Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) 20 Liter Schaumwein* 60 Liter Bier 110 Liter *) Der Zoll hat für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten keine Richtmenge festgelegt. Deshalb kann Wein aus verbrauchssteuerrechtlicher Sicht in unbegrenzter Menge mitgebracht werden, soweit er privat verzerrt wird. Allerdings bleiben etwaige weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein hiervon unberührt. Kaffee und kaffeehaltige Waren Kaffee 10 kg Kaffeehaltige Waren (Erzeugnisse, die bis 90% Kaffee enthalten) 10 kg Die Einfuhr von Waren aus Gebieten mit Sonderregelungen und aus Nicht-EU-StaatenDie nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Daher gelten für sie die Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat (sog. Drittstaat).
Zigaretten und andere Tabakwaren, Alkohol und Kaffee dürfen aus diesen Gebieten also nur dann abgabenfrei eingeführt werden, wenn die Menge die Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht überschreitet. Die im Folgenden aufgeführten Gebiete gehören hingegen zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Daher gelten auch bei der Einreise aus diesen Gebieten die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat. Wie viele Zigarren darf man in die EU einführen?Zigarren: 200 Stück oder. Rauchtabak: 1 Kilogramm oder. Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen": 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak oder. eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren.
Wie viel darf man zollfrei nach Deutschland einführen?Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der EU verbracht und dort eingekauft, musst Du die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wenn Du mit dem Flugzeug oder Schiff reist, steht Dir ein Freibetrag von 430 Euro zu, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro.
Wie viel Stangen pro Person nach Deutschland?Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Wie viele Stangen pro Person?Januar 2009 hat sich das geändert man kann seit dieser Zeit 800 Zigaretten pro Person mit nach Deutschland nehmen was 4 Stangen entspricht oder 400 Zigarillos oder 200 zigarren oder 1000 g losen Rauchtabak.
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