Wie viele zigarren darf man in deutschland einführen

Für in der EU gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen (freier Warenverkehr).

Eine Ausnahme besteht jedoch bei Tabakwaren. Für diese sind nur dann keine Abgaben zu bezahlen, wenn sie der eigenen, privaten Verwendung dienen. Ein Eigenbedarf wird angenommen, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:

  • Zigaretten: 800 Stück oder
  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 400 Stück oder
  • Zigarren: 200 Stück oder
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm oder
  • Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen": 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak oder
  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

Wenn nicht nur eine dieser Waren, sondern eine Kombination (z.B. Zigaretten und Zigarillos) mitgenommen wird, gilt folgendes:

Jede einzelne Menge entspricht 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, zählt die Gesamtmenge.

Beispiel

50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 400 Stück Zigaretten und 0,5 Kilogramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

Wenn diese Mengen überschritten werden, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei der Beurteilung, ob private Nutzung vorliegt, werden folgende Umstände berücksichtigt:

  • die Gründe für die Mitnahme der Tabakwaren
  • der Ort, an dem sich die Waren befinden bzw. die Art der Beförderung
  • Unterlagen über die Tabakwaren
  • die Menge und Beschaffenheit der Tabakwaren

Bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:

  1. Wenn eine Flugreise außerhalb der EU begonnen hat und in der EU bloß umgestiegen wurde. Das Gepäck wurde dann nämlich umgeladen, ohne dass in dem EU-Staat, in dem umgestiegen wurde, eine Zollkontrolle erfolgen hätte können.
  2. Gewisse Kontrolltätigkeiten müssen trotz der Freiheiten innerhalb der EU noch durchgeführt werden. Diese haben z.B. den Zweck, den Handel mit verbotenen Waren zu unterbinden.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Besonderheiten für manche Gebiete von EU-Ländern

Für manche Gebiete von EU-Ländern gelten Besonderheiten:

  • Gleich wie die Einreise aus Nicht-EU-Staaten ist die Einreise aus bzw. von z.B. den Färöer Inseln, Grönland, Helgoland, Büsingen, Frankreichs überseeischen Gebieten, Ceuta und Melilla.
  • Keine Einhebung von Zöllen aber sehr wohl die Einhebung von sonstigen Eingangsabgaben (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) erfolgt bei der Einreise aus bzw. von z.B. den Ålandinseln, den französischen überseeischen Departements, den Kanalinseln und den Kanarischen Inseln.

Das bedeutet, dass man zwar z.B. 800 Stück Zigaretten mitnehmen darf, davon aber nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind (wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land). Für die restlichen 600 Stück Zigaretten müssen die entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) bezahlt werden. Zoll wird dafür jedoch keiner eingehoben.

Die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union sind mit der Einführung des EU Binnenmarktes weggefallen. Deshalb wurden viele nationale Vorschriften durch unionseinheitliche Regelungen ersetzt. Allerdings gelten nach wie vor die nationalen Bestimmungen bezüglich der Verbrauchssteuer und Umsatzsteuer sowie Zollbestimmungen zu Verboten und Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Waren.

Mit Blick auf diese Rechtslage dürfen Reisende aus jedem Mitgliedstaat der EU dann Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen, wenn diese Waren

  • nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
  • weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
  • keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

Bei manchen Waren – wie Zigaretten, Alkohol und Kaffee – ist die Grenze zwischen gewerblichen Warenverkehr und privaten Reiseverkehr fließend, weshalb in diesen Fällen die folgenden vom deutschen Zoll folgenden Richtmengen gelten:
[Für weitere Informationen, klicken Sie hier, um auf die offizielle Homepage des Zolls zu gelangen.]

Tabakwaren*

Zigaretten

800 Stück

Zigarillos

400 Stück

Zigarren

200 Stück

Rauchtabak

1 kg

*) Für die neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien) gelten bis zum 31.12.2017 folgende Sonderreglung: Zigaretten sind hier nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei / zollfrei.

Alkohol

Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)

10 Liter

Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)

10 Liter

Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)

20 Liter

Schaumwein*

60 Liter

Bier

110 Liter

*) Der Zoll hat für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten keine Richtmenge festgelegt. Deshalb kann Wein aus verbrauchssteuerrechtlicher Sicht in unbegrenzter Menge mitgebracht werden, soweit er privat verzerrt wird. Allerdings bleiben etwaige weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein hiervon unberührt.

Kaffee und kaffeehaltige Waren

Kaffee

10 kg

Kaffeehaltige Waren (Erzeugnisse, die bis 90% Kaffee enthalten)

10 kg

Die Einfuhr von Waren aus Gebieten mit Sonderregelungen und aus Nicht-EU-Staaten

Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Daher gelten für sie die Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat (sog. Drittstaat).

  • Büsingen
  • Helgoland
  • die Inselgruppe Färöer
  • Grönland
  • Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy
  • Livigno und Campione d'Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Ceuta und Melilla und
  • der nördliche (türkische) Teil Zyperns, in dem die Regierung Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt
  • Gibraltar

Zigaretten und andere Tabakwaren, Alkohol und Kaffee dürfen aus diesen Gebieten also nur dann abgabenfrei eingeführt werden, wenn die Menge die Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht überschreitet.

Die im Folgenden aufgeführten Gebiete gehören hingegen zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Daher gelten auch bei der Einreise aus diesen Gebieten die zollrechtlichen Bestimmungen für die Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat.

Wie viele Zigarren darf man in die EU einführen?

Zigarren: 200 Stück oder. Rauchtabak: 1 Kilogramm oder. Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen": 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak oder. eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren.

Wie viel darf man zollfrei nach Deutschland einführen?

Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der EU verbracht und dort eingekauft, musst Du die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wenn Du mit dem Flugzeug oder Schiff reist, steht Dir ein Freibetrag von 430 Euro zu, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro.

Wie viel Stangen pro Person nach Deutschland?

Rückreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Wie viele Stangen pro Person?

Januar 2009 hat sich das geändert man kann seit dieser Zeit 800 Zigaretten pro Person mit nach Deutschland nehmen was 4 Stangen entspricht oder 400 Zigarillos oder 200 zigarren oder 1000 g losen Rauchtabak.