Wieviel prozent krankengeld bekommt man nach 6 wochen

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Krankengeld beträgt

  • 70 % des Bruttoarbeitsentgelts,
  • maximal aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts sowie
  • maximal 112,88 € täglich.

Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) in den 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt.

2. Bemessungszeitraum für die Krankengeld-Berechnung

Das Krankengeld errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt des letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Lohnabrechnungszeitraums von mindestens 4 Wochen (§ 47 Abs. 2 SGB V).

Wurde nicht monatlich abgerechnet, werden so viele Abrechnungszeiträume herangezogen, bis mindestens das Arbeitsentgelt aus 4 Wochen berücksichtigt werden kann.

Wie sich der Bemessungszeitraum in besonderen Fällen, z.B. bei Arbeitsaufnahme in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, Elternzeit oder Heimarbeit, zusammensetzt, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in dem "Rundschreiben zum Krankengeld und Verletztengeld vom 03.12.2020" festgelegt. Download beim Verband der Ersatzkassen (vdek) unter www.vdek.com > Themen > Leistungen > Krankengeld.

3. Höchstbetrag des Krankengelds

Bei freiwillig Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze wird nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt, das ist 2022 ein Betrag von 161,25 € (= Beitragsbemessungsgrenze 58.050 € : 360). Da das Krankengeld 70 % dieses Arbeitsentgelts beträgt, kann es maximal 112,88 € täglich betragen.

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können vorsehen, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Dauer, in der Regel abhängig von Betriebszugehörigkeit und Lebensalter, einen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber erhält.

4. Abzüge

Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen. Damit ergibt sich in der Regel ein Abzug von 12,025 % bei Krankengeldempfängern, die unter 23 Jahre alt sind oder Kinder haben, bzw. von 12,20 % bei kinderlosen Empfängern ab dem 23. Geburtstag.

5. Berechnungsbeispiel

Das Krankengeld wird kalendertäglich für 30 Tage je Kalendermonat gezahlt.

Das folgende Berechnungsbeispiel enthält keine regelmäßigen Zusatzleistungen. Diese Berechnung gilt auch für das Kinderpflege-Krankengeld.

Monatlich brutto 3.000 €

3.000 € : 30 für Kalendertag = 100 €

davon 70 % = 70 €

Monatlich netto 1.800 €

1.800 € : 30 für Kalendertag = 60 €

davon 90 % = 54 € abzüglich Sozialversicherungsbeiträge 12,025 % (Krankengeldempfänger mit Kind) = 47,51 €

Folgt: Der Patient erhält 47,51 € Krankengeld täglich.

6. Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit

Bei Bezug von Arbeitslosengeld wird Krankengeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld gezahlt. Das gleiche gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

7. Anpassung der Höhe nach einem Jahr

Das Krankengeld wird 1 Jahr nach dem Bemessungszeitraum für die Leistungsberechnung (siehe oben, in der Regel ist es der Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit) an die allgemeine Lohnsteigerung angepasst (Dynamisierung). Seit 1.7.2022 wird das Krankengeld um 3,48 % erhöht (§ 70 Abs. 1 SGB IX). Durch die Anpassung darf der Höchstbetrag (siehe oben) nicht überschritten werden.

Beispiel:

Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 25.8.2021

Relevanter Bemessungszeitraum für das Krankengeld: 1.7. – 31.7.2021

Der Patient erhält ein tägliches Bruttokrankengeld von 50 €.

Das Krankengeld wird ab 1.8.2022 um 3,48 % erhöht.

Der Patient erhält ab 1.8.2022 täglich ein um 3,48 % erhöhtes Bruttokrankengeld in Höhe von 51,74 €.

8. Wer hilft weiter?

Krankenkassen

Krankengeld

Krankengeld > Keine Zahlung

Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung

Leistungen der Krankenkasse

Rechtsgrundlage: § 47 SGB V

Arbeitnehmer mit Krankengeld­anspruch

Wenn Arbeitnehmer lange krank sind, haben sie Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse – wenn sie gesetzlich kranken­versichert sind.

Dauer des Krankengeldbe­zugs. Insgesamt zahlt die Kasse bis zu 78 Wochen aufgrund derselben Erkrankung das Krankengeld. Zunächst ruht dieser Anspruch aber bei den meisten Arbeitnehmern, denn in den ersten sechs Wochen der Erkrankung zahlt die Firma das volle Gehalt weiter (Lohn­fortzahlung im Krank­heits­fall). Erst danach springt die Krankenkasse ein. Endet der Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen, gibt es meist drei Möglichkeiten wie es weitergeht – je nach Gesund­heits­zustand des Versicherten:

  • Wiedereinstieg in den Job,
  • Arbeitslosigkeit oder
  • Erwerbsminderungsrente.
Wieviel prozent krankengeld bekommt man nach 6 wochen

So funk­tioniert das gesetzliche Krankengeld. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Zeitraum von drei Jahren

Dauer. Es ist egal, ob Arbeitnehmer mehr­mals wegen derselben Krankheit arbeits­unfähig werden oder lange Zeit am Stück – für dieselbe Erkrankung gibt es insgesamt maximal 78 Wochen Krankengeld - inner­halb eines Zeitraums von drei Jahren. Die Zeit verlängert sich nicht, wenn inner­halb der ersten Arbeits­unfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Erst wenn eine weitere Krankheit frühestens am Tage nach dem Ende der ersten Erkrankung auftritt, hat der Arbeitnehmer einen neuen Krankengeld­anspruch.

Arbeit­geber müssen das Gehalt für arbeits­unfähige Arbeitnehmer auch dann nur sechs Wochen fortzahlen, wenn in dieser Zeit eine weitere Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeits­unfähigkeit führt. Das hat das Bundes­arbeits­gericht im Fall einer Alten­pflegerin bestätigt. Die Frau war wegen eines psychischen Leidens krank geschrieben, bezog sechs Wochen lang Lohn­fortzahlung und anschließend Krankengeld. Am Tag nach dem Ende ihrer Krank­schreibung konnte sie infolge einer geplanten, gynäkologischen Operation ihre Arbeit nicht aufnehmen. Sie klagte auf Lohn­fortzahlung, Krankengeld bekam sie für diese Zeit nicht mehr. Das Bundes­arbeits­gericht wies sie jedoch ab: Ein Anspruch bestehe nur, wenn bewiesen sei, dass die erste Arbeits­unfähigkeit vor Eintritt der zweiten beendet gewesen sei, das sei hier nicht der Fall (Az. 5 AZR 505/18).

Fristen unbe­dingt beachten

Wer Krankengeld von seiner Krankenkasse erhalten möchte, muss sich unbe­dingt an die vorgegebenen Fristen und Vorgaben halten – sonst gibt es im ungüns­tigsten Fall keine Zahlung von der Kasse. Auf Folgendes gilt es zu achten:

  • Nahtlose Krank­schreibung vom Arzt: Der Arzt stellt die Arbeits­unfähigkeit (AU) fest und bestätigt diese in der AU-Bescheinigung (Krank­schreibung; siehe Krankmeldung beim Arbeitgeber). Wichtig für den Erhalt von Krankengeld: Stellt der Arzt im Verlauf einer Krankheit Folge­bescheinigungen aus, müssen diese nahtlos aneinander anschließen. Das bedeutet in der Praxis: Wer bis Donners­tag krank geschrieben ist, braucht ab Freitag eine neue Folge­bescheinigung. Unter Umständen darf auch ein Wochen­ende oder ein Feiertag dazwischenliegen: Wer bis Freitag krank­geschrieben ist, kann erst am Montag darauf zum Arzt gehen, um sich erneut und lückenlos krank­schreiben zu lassen.
    Hinweis: Das Landes­sozialge­richt Hessen hält es sogar für vertret­bar, dass zwischen zwei AU-Bescheinigungen eine kleine Lücke entsteht: Bekommen Patienten erst ein oder zwei Tage später einen Termin, sei dies akzeptabel. Wegen einer Krank­schreibung zu einem anderen Arzt oder zum Notdienst zu gehen, sei nicht zumut­bar (Az. L 1 KR 125/20, Az. L 1 KR 179/20).
  • Recht­zeitige Meldung bei der Krankenkasse: Um Krankengeld zu erhalten, muss die Arbeits­unfähigkeits-Bescheinigung zudem inner­halb von einer Woche nach Beginn der fest­gestellten Arbeits­unfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse einge­gangen sein. Wird die Frist versäumt, ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die Bescheinigung der Kasse vorliegt. Das gilt auch für Folge­bescheinigungen.
    Wichtig: In dieser Zeit gibt es kein Krankengeld. Dies wird nach Eingang der Krank­schreibung auch nicht rück­wirkend ausgezahlt.
    War jemand allerdings recht­zeitig beim Arzt und dieser stellt die AU-Bescheinigung verspätet aus, darf die Kasse das Krankengeld nicht kürzen. So urteilte das Sozialge­richt München im Fall eines Patienten, dessen Arzt die Krank­schreibung mit fünf Tagen Verspätung ausstellte. Für das Versäumnis des Arztes sei die Krankenkasse verantwort­lich. Nicht der Versicherte, sondern die Kasse habe Einfluss auf das korrekte Verhalten ihrer Vertrags­ärzte (Az. S 7 KR 1719/19).

Rechner: So hoch ist Ihr Krankengeld

Wie viel Krankengeld Sie als Arbeitnehmer aufgrund Ihres Einkommens beziehen würden, können Sie mit unserem Krankengeld-Rechner heraus­finden.

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Das zahlt die Krankenkasse

Hat der Arbeitnehmer einen Krankengeld­anspruch, zahlt die Krankenkasse 70 Prozent vom Brutto­gehalt, aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto­entgelts. Allerdings gibt es Krankengeld nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze von derzeit 4837,50 Euro monatlich. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld. Maximal gibt es also 112,88 Euro pro Tag oder 3 386,25 Euro pro Monat.

Hinweis: Sonderzah­lungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld werden in die Berechnung des Krankengelds einbezogen. Abge­zogen werden Sozial­versicherungs­beiträge zur Renten- und Arbeits­losen­versicherung. Nur die Beiträge zur Krankenkasse fallen während des Krankengeldbe­zuges weg.

Beispiel Berechnung des Krankengelds

Eine 52-jährige Büro­angestellte verdient 3 000 Euro brutto. Das Netto­gehalt der kinder­losen Frau beträgt rund 2 000 Euro. Sie fällt insgesamt zehn Wochen aus. Die ersten sechs Wochen zahlt ihr Chef weiter. In den restlichen vier Wochen gibt es Krankengeld von der Kasse. Diese prüft zunächst, welcher Betrag nied­riger ist: 70 Prozent vom Brutto­lohn oder 90 Prozent vom Netto­gehalt. Hier ist der Netto­wert mit rund 60 Euro pro Tag geringer als der Brutto­betrag mit rund 70 Euro. Auf einen Monat gerechnet, beträgt ihr Krankengeld daher nur rund 1 800 Euro. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­versicherung ab. Unterm Strich kann die Frau mit etwa 1 577 Euro Krankengeld im Monat rechnen. Das sind gut 420 Euro weniger als ihr Netto­lohn.

Steuer­nach­forderung wegen Krankengeld

Der Fiskus will häufig auch noch etwas abhaben: Am Jahres­ende schlägt das Finanz­amt das Krankengeld auf das bis zur Krankheit verdiente Gehalt drauf. Ist für diese Summe ein höherer Steu­ersatz fällig als für das verminderte Gehalt, wird es mit dem höheren Satz versteuert. Dann muss der Kranke mit einer Steuer­forderung rechnen.

Aufstockung des Krankengelds

In einigen Branchen wird das Krankengeld aufgestockt, etwa in der Chemie-Industrie, der Versicherungs­branche und im Bank­gewerbe. Im öffent­lichen Dienst bekommen kranke Arbeitnehmer, die mindestens drei Jahre beschäftigt sind, die Differenz zwischen Krankengeld und Netto­lohn vom Arbeit­geber dazu. Dies gilt bis zu einer Krank­heits­dauer von zehn Monaten. Erst bei längerer Erkrankung fällt dieser Zuschlag weg.

15,95 Milliarden Euro fürs Krankengeld

Die Krankenkassen haben im Jahr 2020 insgesamt 15,95 Milliarden Euro Krankengeld an ihre Versicherten ausgezahlt. Erkrankungen des Muskel- und Skelett­systems sind die häufigsten Ursachen einer mehr als sechs­wöchigem Krankheit, gefolgt von Erkrankungen des Atemwegs­systems und psychischen Erkrankungen. Psychische Erkrankungen dauern im Durch­schnitt besonders lang.

Krankengeld aufstocken - so gehts

Gesetzlich versichert. Über­schlagen Sie, ob Sie mit dem Krankengeld ihrer Kasse auskommen. Es liegt deutlich unter Ihrem Netto­verdienst. Eine private Kranken­tagegeld­versicherung kann den Einkommens­verlust ausgleichen. Ausführ­liche Infos im Vergleich Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte.Privat versichert. In der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist ein Krankengeld nicht auto­matisch enthalten. Als privat Versicherter benötigen Sie den Tarif­baustein „Kranken­tagegeld“, um Ihren Verdienst abzu­sichern. Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig PKV-Tarife. Gute Angebote finden Sie im Vergleich Private Krankenversicherung.Selbst­ständig. Werden Selbstständige länger krank, kann es schnell ernst werden. Die Kosten laufen weiter, die Einnahmen bleiben aus. Wer gesetzlich kranken­versichert ist, sollte sich möglichst mit Krankengeld­anspruch absichern. Zusätzlich bietet die Kasse einen Wahltarif Krankengeld für Selbstständige an, der das gesetzliche Krankengeld aufstockt oder früher zahlt. Vorteil im Vergleich zu privaten Kranken­tagegeld­policen: Es gibt sie ohne Gesund­heits­prüfung. Für alle, die über die Künst­lersozialkasse versichert sind, gibt es spezielle Wahltarife für Künstler und Publizisten bei ihrer Krankenkasse.Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Rente. Bezahl­baren Schutz gibt es aber nur, wenn Sie den Vertrag früh abschließen – wenn Sie noch jung und möglichst gesund sind. Wer bereits schwer krank sind, bekommen Sie keinen Vertrag. Erkundigen Sie sich in jungen Jahren nach einem Angebot. Sehr gute Tarife finden Sie in unserem Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vergleich.

Sich wehren gegen die Krankenkasse

Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nicht ohne ihre Einwilligung von ihrer Krankenkasse angerufen werden. Die Kassen dürfen jedoch den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) zur Prüfung einschalten, wenn sie Zweifel an der Arbeits­unfähigkeit ihres Versicherten haben.

Tipp: Wenn die Kasse Ihnen aufgrund eines Gutachtens des MDK das Krankengeld streicht, können Sie Wider­spruch einlegen. Wenn Ihr Arzt Sie weiterhin für arbeits­unfähig hält, bitten Sie ihn, dass er bei der Kasse ein Zweit­gut­achten beantragt. Wie ein Wider­spruch zum Erfolg führen kann, zeigt unser Special Widerspruch einlegen.

Krankengeld trotz Urlaubs­reise?

Wieviel prozent krankengeld bekommt man nach 6 wochen

Auslands­reisen muss die Kasse genehmigen, wenn der Patient eine Krank­schreibung vorlegt und aus ärzt­licher Sicht nichts gegen die Reise spricht. © Adobe Stock / stevanzz

Grund­sätzlich muss die Krankenkasse nur Krankengeld zahlen, wenn der Versicherte sich in Deutsch­land aufhält. Doch in Ausnahme­fällen ist es auch möglich, ins Ausland zu verreisen. Während eines Urlaubs im Ausland gibt es aber nur Krankengeld, wenn die Krankenkasse zustimmt. Bei Reisen im Inland ist das unnötig.

Bei Auslands­reisen muss die Kasse die Reise dagegen genehmigen, wenn der Patient eine Krank­schreibung vorlegt und aus ärzt­licher Sicht nichts gegen die Reise spricht, so das Sozialge­richt Karls­ruhe (Az. S 4 KR 2398/17). Die Vorschrift, dass es im Ausland kein Krankengeld gibt, solle lediglich den ­Bezug der Leistung ohne Grund verhindern. Denn es sei schwer, im Ausland fest­zustellen, ob wirk­lich eine Krankheit vorliege. Wenn aber ein Arzt daheim die Arbeits­unfähigkeit bescheinigt, darf die Kasse nicht ablehnen.

Andere Gerichte entscheiden ähnlich. Das Landes­sozial­gericht Nord­rhein-West­falen erlaubte einem Patienten mit Angina Pectoris einen Urlaub in Spanien. Der Arzt hatte wegen der psychischen Belastung dazu geraten. In solchen Fällen sei das Ermessen der Kasse auf null reduziert (Az. L 5 KR 292/14).

Tipp: Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Arzt bestätigen, dass Sie zwar weiterhin arbeits­unfähig sind, aus medizi­nischer Sicht jedoch nichts gegen einen Orts­wechsel spricht. Sinn­voll ist es außerdem, Unter­suchungs- und Behand­lungs­termine so zu legen, dass Sie während Ihres Urlaubs nichts versäumen. Außerdem sollten Sie auch im Ausland zumindest per Mail für Rück­fragen erreich­bar sein.

Wichtig: Sobald Sie die schriftliche Einwilligung Ihrer Krankenkasse haben, informieren Sie auch Ihren Arbeit­geber über den Auslands­auf­enthalt.

Zu krank fürs Krankengeld

Wer gesund ist, dem streichen die Kassen das Krankengeld. Das ist plausibel. Doch Krankengeld kann auch verweigert werden, wenn jemand zu krank ist – auch wenn das paradox klingt. Bei Schwerst­kranken machen Kassen Druck mit der Begründung, dass jemand, der so krank ist, dass er möglicher­weise dauer­haft nicht wieder arbeiten kann, voraus­sicht­lich eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Die zahlt die Renten­versicherung, nicht die Krankenkasse. So spart die Kasse Geld.

Erst Reha, dann Rente

Die Kassen können Versicherte dann auffordern, inner­halb einer Frist von zehn Wochen einen Antrag auf Rehabilitations­maßnahmen zu stellen. Weigert sich der Kranke, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Das Problem: Wenn eine Reha zum gegen­wärtigen Zeit­punkt die Erwerbs­fähig­keit eines Kranken nicht wieder­herstellen kann, wird sein Antrag auf Reha als Renten­antrag gewertet. Eine Erwerbs­minderungs­rente aber bedeutet meist erhebliche finanzielle Einbußen.

Nach der Krankheit zurück in den Job

Wird jemand nach langer Krankheit wieder gesund und kehrt in seinen Job zurück, muss der Arbeit­geber Hilfe anbieten. Mit dem sogenannten „betrieblichen Einglie­derungs­management“ ist der Arbeit­geber gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass zuvor erkrankte Mitarbeiter möglichst dauer­haft einen geeigneten Arbeits­platz bekommen. Dieses Einglie­derungs­management ist nicht nur für Schwerbehinderte ein Angebot, sondern es steht allen Arbeitnehmern im Unternehmen offen.

Tipp: Die Integrations­ämter der Kommunen bieten Schwerbehinderten Hilfe bei der Wieder­einglie­derung in den Job. Ausführ­liche Informationen finden Sie unter www.Integrationsaemter.de.

Wieder­einstieg mit Hamburger Modell

Versicherte, die nach langer Krankheit zunächst nur stunden­weise arbeiten können, haben die Möglich­keit, nach dem Hamburger Modell allmählich wieder ins Arbeits­leben einzusteigen. Sie bekommen in dieser Zeit weiterhin Krankengeld. Allerdings zählt diese Zeit für die maximal 78 Wochen des Krankengeldbe­zugs mit.

Anspruch auf Arbeits­losengeld

Wenn das Krankengeld ausläuft und Erwerbs­minderungs­rente nicht oder noch nicht bewil­ligt worden ist, hat ein Kranker Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt das ALG 1 ein Jahr lang, Ältere stufen­weise länger. Ab 58 Jahre wird es zwei Jahre lang gezahlt. Danach gibt es das wesentlich geringere Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Es ist ein großer Unterschied, ob ein Versicherter nach einem Jahr ALG 1 beziehen muss und dann sein erspartes Vermögen verliert – oder ob er länger Krankengeld oder ALG 1 bekommt und erst später ALG 2.

Tipp: test.de informiert dazu ausführ­lich im kostenlosen Special Nach dem Krankengeld

Wenn das Kind krank ist – Kinder­krankengeld

Gesetzlich kranken­versicherte Eltern können Kinder­krankengeld für ihre mitversicherten Kinder beantragen. Dafür gelten folgende Voraus­setzungen:

  • das Kind ist noch keine 12 Jahre alt (diese Alters­grenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist),
  • im Haushalt darf keine andere Person leben, die sich um das Kind kümmern kann,
  • der Arzt hält eine Betreuung des Kindes für erforderlich und stellt ein entsprechendes Attest ab dem ersten Krank­heits­tag aus – oder das Kind muss zu Hause betreut werden, weil Kita oder Schule wegen Corona schließen. In letzterem Fall muss die Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen, dass die Einrichtung ganz oder teil­weise geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Gruppen nicht unter­richtet oder betreut werden.

Wichtig: Ist ein Eltern­teil privat kranken­versichert und gilt das auch für das Kind, gibt es keinen Anspruch auf Kinder­krankengeld. Muss das Kind pandemiebe­dingt zu Hause bleiben, können Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern aber Lohn­ersatz­leistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes in Anspruch nehmen.

Tipp: Mehr Infos zum Thema finden Sie in unserem Special Kinderkrankengeld

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Wie hoch ist das Krankengeld ab der 7 Woche?

Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen). In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, weil bis dahin der Arbeitgeber noch eintritt.

Wie viel Krankengeld bei 1600 Netto?

So viel Krankengeld erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse:
Monatliches Netto
Krankengeld der Krankenkasse
DKV Krankengeld monatlich
1500 €
1166 €
300 €
1600 €
1258 €
300 €
1700 €
1337 €
300 €
Krankengeld-Tabelle für Arbeitnehmer - Krankentagegeldwww.krankengelder.com › krankentagegeld-arbeitnehmer-69 › krankengel...null

Wie wird nach 6 Wochen das Krankengeld berechnet?

Dementsprechend lautet die Antwort auf die Frage: „Wie viel Prozent Krankengeld bekommt man nach 6 Wochen? “ – Zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoeinkommens.

Wie viel Prozent Krankengeld gibt es?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Lesen Sie hier, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.