Wir dürfen uns nur 15 km von der haustür entfernen

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KostenpflichtigBund und Länder schränken Bewegungsfreiheit ein: So wirkt ein 15-Kilometer-Radius in SH

Wir dürfen uns nur 15 km von der haustür entfernen

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So sieht der Radius 15 Kilometer um Lübecks Zentrum aus: Falls die Hansestadt bei einer Inzidenz von 200 unter eine solche Einschränkung fällt, lägen für Lübecker die Orte Ratzeburg, Bad Oldesloe oder Bad Segeberg ebenso wie Scharbeutz außerhalb des ohne triftigen Grund zugänglichen Bereichs.

© Quelle: Google Maps, Calcmaps.com

Wenn der Inzidenzwert über 200 liegt, soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort begrenzt werden. Die Maßnahme des Bund-Länder-Gipfels soll auch in Schleswig-Holstein gelten. Das hätte bei einem Anstieg der Neuinfektionen rund um Lübeck erhebliche Folgen.

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Berlin/Lübeck. Bund und Länder verschärfen das Vorgehen gegen die Corona-Pandemie und verlängern den Lockdown bis Ende Januar. Nach dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Bundesländer soll in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Bundesbürger dürfen sich in diesen Hotspots höchstens 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen, wenn sie keinen triftigen Grund vorweisen. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen Wege zur Arbeit ebenso möglich bleiben wie Arztbesuche. Tagestouristische Ausflüge seien aber kein triftiger Grund, sagte Merkel nach der Sitzung im Kanzleramt. Auch die Kontaktregeln wurden deutlich verschärft.

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. November 2022

Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Räumpflicht

BundeslandBußgeld
Baden-Württemberg Bis 500 Euro
Bayern Geldbuße möglich
Berlin Bis 10.000 Euro
Brandenburg Bis 2.500 Euro
Bremen Geldbuße möglich
Hamburg Bis 50.000 Euro
Hessen Geldbuße möglich
Mecklenburg-Vorpommern Bis 1.300 Euro
Niedersachsen Bis 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen Geldbuße möglich
Rheinland-Pfalz Bis 500 Euro
Saarland Bis 500 Euro
Sachsen Bis 500 Euro
Sachsen-Anhalt Bis 5.000 Euro
Schleswig-Holstein Bis 511 Euro
Thüringen Bis 5.000 Euro

Laub vom Bürgersteig fegen im Herbst: Pflicht oder Kür?

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Wer muss den Gehweg reinigen und was ist dabei zu beachten?

Im Herbst zeigen sich die Bäume in gelben, orangen und roten Blattkleidern, ehe sie beginnen, ihr Laub nach und nach abzuwerfen. Hausbesitzer müssen dann wieder zum Besen greifen, denn die abgefallenen Blätter können zu einer rutschigen Stolperfalle werden.

Doch wer muss konkret den Gehweg reinigen? Wie oft ist das Laub vom Bürgersteig zu entfernen? Wie sind die Blätter zu entsorgen? Darf man das Laub etwa auf die Straße kehren? Und was droht, wenn sich Hausbesitzer weigern, den Gehweg zu reinigen und ihrer Pflicht somit nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

  • Laub vom Bürgersteig fegen im Herbst: Pflicht oder Kür?
    • FAQ: Wer muss den Gehweg reinigen?
    • Weitere Informationen zur Kehrpflicht:
    • Blätter auf dem Bürgersteig: Muss ich Laub fegen?

FAQ: Wer muss den Gehweg reinigen?

Wer muss den Bürgersteig reinigen?

Grundsätzlich sind eigentlich die Städte und Gemeinden für das Räumen von Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben viele diese Verpflichtung an die Hausbesitzer abgegeben, sodass nun für die Anwohner die Gehwegreinigung Pflicht ist.

Was gehört zur Gehwegreinigung?

Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch Blütenblätter. Zudem ist es ggf. auch notwendig, auf dem Bürgersteig Unkraut zu entfernen. Die Pflicht besteht daher nicht nur in Herbst und Winter.

Wie oft muss man den Gehweg kehren?

Grundsätzlich besteht laut Gesetz die Verpflichtung Laub zu fegen, wie oft dies erfolgen muss, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Hier gilt es also entsprechend der Witterungsverhältnisse abzuwägen. In der Regel sollte es reichen, wenn Sie alle paar Tage das Laub kehren. Bei Regen oder Glätte kann dies aber auch öfter notwendig sein.

Drohen Sanktionen, wenn Hauseigentümer das Laub nicht fegen?

Wenn Sie das Laub nicht entfernen, liegt laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld variiert dabei je nach Bundesland und kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Übersicht liefert diese Tabelle.

Weitere Informationen zur Kehrpflicht:

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Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, den Schnee zu räumen? Hier erfahren Sie welche Regelungen gelten und wann Bußgelder bei Nichtbeachtung der Pflichten fällig werden können! » Weiterlesen...

Blätter auf dem Bürgersteig: Muss ich Laub fegen?

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Laub kehren: Diese Pflicht haben die meisten Gemeinden auf die Anwohner übertragen.

Jedes Jahr, wenn das Laub sich langsam auf den Bürgersteigen ansammelt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg reinigen? Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Räumpflicht auf Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben diese die Verantwortung vielerorts an die Hausbesitzer übertragen. Weshalb diese dafür Sorge tragen müssen, dass vom nassen Laub keine Rutschgefahr ausgeht. Allerdings beschränkt sich die Kehrpflicht nicht nur auf Laub oder Schnee, denn mitunter sind auch Blütenblätter oder Unkraut vom Gehweg zu entfernen.

Wie oft die Anwohner zum Besen greifen müssen, schreibt der Gesetzgeber übrigens nicht vor. Abhängig vom Wetter kann es daher schon ausreichen, alle paar Tage den Bürgersteig zu fegen. Wollen Sie sich die Arbeit durch den Einsatz von Laubbläsern erleichtern, müssen Sie dabei die Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung beachten. Um eine Lärmbelästigungzu vermeiden, sind diese werktags nämlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt.

Nachdem wir die Frage: „Wer muss den Gehweg reinigen?“ geklärt haben, wollen wir noch kurz darauf eingehen, was droht, wenn Sie der Verpflichtung nicht nachkommen. Grundsätzlich liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld nach sich zieht. Wie hoch dieses ausfällt, legt das zuständige Bundesland fest. Sollten Personen wegen Versäumnissen bei der Kehrpflicht zu Schaden kommen, kann zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Herbstlaub richtig entsorgen

Auch wenn die Straßenbäume grundsätzlich Eigentum der Stadt sind, ist es nicht gestattet, das Laub auf die Straße zu fegen. Entsorgen Sie die Blätter stattdessen in der Biotonne oder auf dem Komposthaufen. Alternativ dazu können Sie auch der Umwelt etwas Gutes tun und Laubhaufen für Igelund andere Tiere im Garten belassen.

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