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Laut Mutterschaftsrichtlinien soll die Schwangere nicht nur in ausreichendem Maße ärztlich untersucht, sondern auch beraten werden. Beim Erstgespräch geht der Arzt auf die erhobenen Daten zur Eigen-, Familien-, Schwangerschafts- und Sozial, bzw. Arbeitsanamnese ein. Zudem erläutert der Arzt der Frau gesundheitsbewusstes Verhalten in der Schwangerschaft, besonders hinsichtlich der Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol sowie Rauchen, aber auch zum Freizeitverhalten (Reisen, Sport, Sexualverhalten). Bei der ärztlichen Beratung werden auch ernährungsmedizinische Empfehlungen gegeben. Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusätzliche Zufuhr von 100 bis 150 µg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Schwangerschaft, Ernährung und Kariesrisiko hinzuweisen. Empfohlen wird eine zahnärztliche Kontrolle in der Frühschwangerschaft und in der späten Schwangerschaft (z. B. im 4. und 8. Monat). Während der Schwangerschaft und Stillzeit können Mütter bereits den Grundstein für die Mundgesundheit ihres Kindes legen. Weitere Informationen zur Zahngesundheit während der Schwangerschaft finden Sie auch bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Tipp: Zahnärztlicher Kinderpass Weiterhin ist die Zuführung von Folsäure, einem Vitamin der Vitamin-B-Familie sinnvoll (zusätzlich zu einer ausgewogenen Ernährung ein Supplement von 400 µg Folsäure/Tag mindestens bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels). Die Einnahme von Folsäure ist bereits vor Beginn der empfohlen. Durch eine ausreichende Versorgung mit Folsäure können Fehlbildungen des Nervensystems, wie Spina bifida (offener Rücken), verhindert, bzw. das Risiko deutlich vermindert werden. Link-Tipp: Die Empfehlungen des Netzwerks „Gesund ins Leben“ zu: Essen und Trinken in der Schwangerschaft, Folsäure, Jod und
Eisen, Alkohol, Rauchen und Medikamente, Sport und Bewegung sowie Stillvorbereitung. Ziel ist es, die Frau in der Zeit der Schwangerschaft auf ein bewusstes Verhalten hin zu orientieren und auf die Veränderungen positiv einzustimmen. Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung erstrecken. Dabei spricht der Arzt über die Infektionsmöglichkeiten und deren Häufung bei bestimmten Verhaltensweisen und übergibt der Schwangeren die GBA-Patienteninformation“ Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten? (https://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/)“ Darüber hinaus erfolgt eine bedarfsgerechte Aufklärung über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind (erhöhtes Kariesrisiko in der Schwangerschaft; Übertragung auf das Kind bei Benutzung eines gemeinsamen Löffels etc.). Die Schwangere soll frühzeitig vor der ersten US-Screening Untersuchung über ihr Recht auf Nicht-Wissen aufgeklärt werden. Der Arzt übergibt der Schwangeren nach der Beratung die GBA-Patienteninformation“ Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen drei Basis-Ultraschall-untersuchungen angeboten? (https://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/) Weiterhin informiert der Arzt über Gestationsdiabetes und die entsprechende Testung in der Schwangerschaft zum Ausschluss eines Gestationsdiabetes. Dafür übergibt der Arzt der Schwangeren nach der Beratung die GBA-Patienteninformation“ Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten? (https://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/) Eine schwangere Frau hat einen Rechtsanspruch auf Beratung zu allgemeinen Fragen der Schwangerschaft (nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes). Die ärztliche Beratung der Schwangeren umfasst auch bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind (z.B. „Frühe Hilfen“). Zeitplan der UntersuchungenDie Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft sollte so bald wie möglich nach Ausbleiben der Regelblutung stattfinden. Diese Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Die Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst bald stattfinden. Dabei werden erfasst
Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch 10 bis 12 Termine. Es werden dabei jeweils folgende Untersuchungen durchgeführt:
Im Verlauf der Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening) angeboten:Schwangerschaftswoche 8 + 0 bis 11 + 6 SSW (1.Screening), 18 + 0 bis 21 + 6 SSW (2.Screening) ,28 + 0 bis 31 + 6 SSW (3.Screening) Dieses optionale Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel, der genauen Bestimmung des Kindsalters, der Kontrolle der Kindsentwicklung, der Suche nach auffälligen Merkmalen des Kindes und dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt. Aufklärung für die „informierte Entscheidung" der SchwangerenIm Vorfeld des 1. Ultraschallscreenings wird die Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen des Untersuchungsverfahrens aufgeklärt - in Form einer schriftlichen Patienteninformation und eines ärztlichen Gesprächs. Es ist vorgesehen, dass die Schwangere ein „Recht auf Nichtwissen" hat, auch auf ein Nichtwissen im Hinblick auf einzelne Befunde aus den Ultraschall-Untersuchungen. Bei der Ultraschalluntersuchung könnten sich manchmal Auffälligkeiten zeigen, die eine genauere Abklärung bedürfen und entsprechende Folgeuntersuchungen oder schwierige Entscheidungen notwendig machen. Es ist deshalb wichtig, dass Schwangere vorab über die Vor- und Nachteile des Screenings aufgeklärt werden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Informationen eine ausgewogene Entscheidung treffen zu können, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür eine Patienteninformation entwickelt, die vor dem 1. Ultraschallscreening über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken umfassend informiert. Es wird schwangeren Frauen im Vorfeld der Untersuchung verpflichtend ausgehändigt: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/. Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem Arzt vorgesehen. Auf dieser Basis kann die Schwangere sich entscheiden, ob und welche Ultraschall-Untersuchungen sie wahrnehmen möchte. Im ersten und dritten Schwangerschaftsdrittel kann die Schwangere eine Basis-Ultraschalluntersuchung in Anspruch nehmen. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel steht neben der „Basis-Ultraschalluntersuchung" seit dem 1.7.2013 auch eine „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung" zur Auswahl: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung Bei dieser Untersuchung werden die Größe von Kopf, Bauch und die Länge des Oberschenkelknochens des Kindes gemessen. Auch die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) wird beurteilt. Erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung zusätzlich zu den Leistungen des 2. Basisultraschalls wird nach Auffälligkeiten der Hirnflüssigkeitsräume, einer Auffälligkeit der Kopfform und der Darstellbarkeit des Kleinhirns gesucht. Weiterhin überprüft man auf Unregelmäßigkeit der dorsalen Hautkontur, eine auffällige Herz/Thorax-Relation, die linksseitige Herzposition, einen unregelmäßigen Herzschlag des Kindes und die Darstellbarkeit des 4-Kammerblickes des Herzens. Im Bauchraum sucht man nach der Darstellbarkeit des Magens im linken Oberbauch, der Harnblase und überprüft die vordere Bauchwand auf eine Konturunterbrechung. Ausführliche Beschreibungen zu diesen Untersuchungsverfahren sind auch in der Patienteninformation des GBA nachzulesen: http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/merkblaetter/merkblaetter/ Der „erweiterte Basis-Ultraschall" wird in der Regel wie auch die „2. Basis-Ultraschalluntersuchung" vom behandelnden Frauenarzt durchgeführt, wenn er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, wird der behandelnde Frauenarzt an einen entsprechend qualifizierten Kollegen überweisen. Die "erweiterte Ultraschall-Untersuchung" wird seit Januar 2014 von allen Krankenkassen direkt über die kassenärztlichen Vereinigungen bezahlt. Ergeben sich aus dem Screening auffällige Befunde und der behandelnde Arzt entscheidet, dass weitere Ultraschall-Untersuchungen notwendig sind, werden auch diese medizinisch notwendigen Untersuchungen von den Krankenkassen erstattet. Suchtest auf Antikörper gegen rhesuspositive Zellen In der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche wird ein erneuter Antikörpersuchtest durchgeführt. Werden bei rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt, erhalten diese eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin, um das Kind sicher vor einem Immunangriff durch das mütterliche Blut zu schützen. (Dokumentation im Mutterpass). Screening auf Schwangerschaftsdiabetes Zwischen der 25. und der 28. SSW können alle Schwangeren, die nicht bereits einen diagnostizierten, manifesten Diabetes haben, einen Blutzucker-gestützten Suchtest zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes, kurz GDM) bekommen. Schwangerschaftsdiabetes ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen in Deutschland. Bei dem Suchtest wird zunächst eine Glukoselösung (mit 50g Glukose) getrunken. Die Schwangere muss bei dem Verfahren nicht nüchtern sein. Eine Stunde nach Einnahme wird der Blutzuckerwert bestimmt. Bei auffälligen Blutzuckerwerten (ab 135 mg/dl und bis 200 mg/dl) wird dann zur weiteren Abklärung zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) veranlasst. Für diesen Test darf zuvor mindestens acht Stunden keine Nahrung aufgenommen werden. Merkblatt für Patientinnen „Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?": http://www.g-ba.de/downloads/83-691-284/2012-03-03_Merkblatt%20Schwangerschaftsdiabetes.pdf In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen miteingeschlossen. Ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln, die Ausstellung von Bescheinigungen sowie des Mutterpasses. Bestimmung der Kindslage Für die abdominale Untersuchung zur Bestimmung der Kindslage stehen dem Arzt verschiedene Handgriffe (nach Leopold) zur Verfügung. Hierdurch kann die Lage des Kindes in der Gebärmutter festgestellt werden. Weitere Handgriffe geben Auskunft über den Stand der Gebärmutter (Symphysen-Fundus-Maß), was auf das Wachstum des Fetus Rückschlüsse zulässt. Für die Geburt relevant ist des Weiteren der Zusatzhandgriff nach Zangenmeister, durch den sich unter anderem nach dem Beginn der Wehentätigkeit ein Verdacht auf ein Missverhältnis zwischen der Größe des Kindes und den Geburtswegen abklären lässt. Die kindlichen Herzaktionen sind ab der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) mit dem geburtshilflichen Stethoskop zu hören und bei jeder Untersuchung zu kontrollieren. Eine Kardiotokographie ist nur bei bestimmten Indikationen angezeigt. Die Bestimmung der Kindslage ist bei jeder Untersuchung vorgesehen. Die Lage des Kindes wird zudem im vorgeschriebenen Ultraschallscreening zwischen der 29. und 32. SSW festgestellt. Ab der 36. Woche können weitere Ultraschalluntersuchungen bei Verdacht auf Beckenend- oder Querlage durchgeführt werden. Übersicht: Beratungs- und Untersuchungsangebote im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge
Quellen
Fachliche Unterstützung: Dr. Doris Scharrel Letzte Bearbeitung: 16.03.2018 Wird beim Frauenarzt immer ein Ultraschall gemacht?Die einzige Möglichkeit der Früherkennung ist ein regelmäßiger Ultraschall. Auch junge Frauen sollten regelmäßig einen Ultraschall durchführen lassen. Sie erhalten so die Chance, dass eine Tumorerkrankung im frühen Stadium erkannt wird und entsprechend behandelt werden kann.
Wird alle 4 Wochen ein Ultraschall gemacht?Diese Untersuchung oder ein Schwangerschaftstest sind nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge. Die folgenden Untersuchungen finden bis zur 32. SSW alle 4 Wochen statt. Danach wird der Rhythmus auf einen 2-wöchigen Abstand verkürzt.
Was passiert bei den Untersuchungen ohne Ultraschall?Bei jeder VU wird dein Gewicht, dein Blutdruck und dein Urin untersucht. Außerdem wird der Stand deiner Gebärmutter kontrolliert, sowie der Herzschlag, die Bewegungen und die Lage deines Babys.
Sind Ultraschalluntersuchungen Pflicht?Jede Frau hat das Recht, auf alle oder einzelne Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft zu verzichten. Vielleicht möchte eine Schwangere nur wissen, ob sich ihr Kind altersgemäß entwickelt, aber nicht, ob es Fehlbildungen hat.
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