Wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten Eltern, die eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt der gesamten Familie benötigen. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wer den Kinderzuschlag beantragen kann, wieviel Geld es gibt und wie man den KiZ beantragt.

Wird das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

DGB/Simone M. Neumann

Der Kinderzuschlag: Mehr Geld für die Haushaltskasse

Zum Jahresbeginn 2023 steigt der Kinderzuschlag (KiZ) noch einmal deutlich auf bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Zusammen mit dem ebenfalls auf 250 Euro erhöhten Kindergeld und dem neuen Wohngeld können Familien mit geringem Einkommen nun spürbare finanzielle Unterstützung bekommen. Wir beantworten die häufigsten Fragen und erklären, wie Sie den Zuschlag beantragen können.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, Sie jedoch finanzielle Unterstützung benötigen, um für den Lebensunterhalt der gesamten Familie zu sorgen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die maximale Höhe beträgt 250 Euro – pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld (ebenfalls 250 Euro im Monat) ergibt sich eine Gesamtleistung je Kind in Höhe von 500 Euro. Übersteigt das Einkommen der Eltern eine gewisse Grenze, dann wird ein Teil des Elterneinkommens angerechnet, das heißt, die 250 Euro werden gekürzt. Den vollen Höchstbetrag von 250 Euro erhalten somit Eltern mit niedrigem Einkommen. Mit steigendem Einkommen reduziert sich der Auszahlbetrag und läuft langsam aus.

Für welche Kinder gibt es den Zuschlag?

Sie können den Kinderzuschlag für jedes Ihrer Kinder bekommen,

  • für das Sie auch Kindergeld bekommen,
  • das in Ihrem Haushalt lebt,
  • unter 25 Jahre alt ist
  • und unverheiratet ist.

Wer kann den Kinderzuschlag bekommen?

Ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, das hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab. Das Einkommen muss über einer gesetzlich vorgegebenen Mindesthöhe von 600 Euro brutto für Alleinstehende und 900 Euro brutto für Paare liegen. Außerdem hängt der Anspruch von der Höhe der Wohnkosten, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Alter der Kinder ab.

Können auch Arbeitslose den Kinderzuschlag bekommen?

Grundsätzlich ja, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. Grundsicherung bzw. zukünftig das Bürgergeld und KiZ können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der Kinderzuschlag helfen, aus dem Bürgergeld-Bezug herauszukommen, wenn noch anderes Einkommen vorhanden ist.

Der Kinderzuschlag ist nur etwas für Geringverdiener, oder?

Keineswegs! Falls mehrere Kinder im Haushalt leben und/oder der Haushalt von nur einem Erwerbseinkommen leben muss, dann können Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, obwohl Sie einen guten Tariflohn verdienen.

Wie kann ich prüfen, ob auch mir der Kinderzuschlag zusteht?

Das ist erfreulich einfach! Die Familienkasse bietet im Internet einen „KiZ-Lotsen“ an. Damit können Sie bequem und schnell prüfen, ob sich für Sie ein Antrag auf den Kinderzuschlag lohnt. Der Lotse errechnet zwar nicht, in welcher Höhe voraussichtlich ein Anspruch besteht. Aber der Lotse gibt eine Einschätzung dazu ab, ob voraussichtlich ein Anspruch besteht. Das Ganze dauert weniger als 10 Minuten.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Einkommensprüfung?

Entscheidend ist nicht Ihr monatliches Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Maßgeblich ist Ihr durchschnittliches Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung. Das hat den Vorteil, dass das Einkommen der vergangenen Monate bekannt ist. So kann die Familienkasse abschließend über den Anspruch entscheiden und den Auszahlbetrag festsetzen. Die Bewilligung erfolgt für sechs Monate. Ändert sich Ihr Einkommen in dieser Zeit, dann hat dies keinen Einfluss auf den bereits bewilligten Kinderzuschlag.

Wie wirkt sich Einkommen des Kindes auf den Kinderzuschlag aus?

Ein Einkommen des Kindes wird teilweise auf den maximalen Zahlbetrag von 250 Euro angerechnet, das heißt, der Auszahlbetrag wird vermindert. Dabei gilt die Regel, dass 45 Prozent des Einkommens des Kindes angerechnet werden. Empfangener Unterhalt vom Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie der staatliche Unterhaltsvorschuss sind die beiden Einkommensarten, die oft vorkommen.

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag und welche Behörde ist zuständig?

Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden. Die Familienkasse ist die Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt.

Die für Sie zuständige Familienkasse, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist, finden Sie auf der Seite www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen für den Kinderzuschlag finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-familie-und-kinder

Dort bitte weit nach unten scrollen, weil zunächst sehr viele Formulare zum Kindergeld angezeigt werden.

Der Antrag kann bei der Arbeitsagentur auch online gestellt werden:
con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Es gibt mit dem "KiZ-Lotsen" auch ein Online-Rechen-Tool, mit dem Sie vorab prüfen können, ob Sie voraussichtlich einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.Zum KiZ-Lotsen:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Wie hoch ist der Aufwand? Lohnt sich ein Antrag überhaupt?

Sie müssen Angaben zu Ihrer persönlichen Situation, zur Warmmiete, zum Einkommen und zu Ersparnissen machen. Dazu müssen Sie Formulare ausfüllen und einige Nachweise vorlegen. Ein wenig Aufwand muss also schon betrieben werden, aber der hält sich in Grenzen. Vor allem wenn Sie bedenken, dass Sie dafür sechs Monate lang monatlich pro Kind – je nach dem Einkommen – beispielsweise 80 Euro, 100 Euro oder gar der Höchstbetrag von 250 Euro zusätzlich aufs Konto überwiesen bekommen. Dieses Geld bessert die Haushaltskasse spürbar auf.

Aber selbst dann, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens nur einen geringen Anspruch auf 20 Euro oder 30 Euro Kinderzuschlag monatlich haben sollten, lohnt es, einen Antrag zu stellen. Denn wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, dann haben Sie Zugang zu weiteren Leistungen und Vergünstigungen. Diese können mehrere Hundert Euro im Jahr wert sein.

GUT ZU WISSEN

Keine Kita-Gebühren! Wenn Ihnen der Kinderzuschlag zusteht, dann profitieren Sie gleich mehrfach: Denn Familien, die Kinderzuschlag beziehen, sind von den KiTa-Gebühren befreit. Ein weiterer guter Grund für Sie zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.

Anspruch auf Geld für Schulsachen, kostenloses Mittagessen und mehr. Wenn Sie den Kinderzuschlag bekommen, dann haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Dazu gehören u.a. das kostenlose Mittagessen in Schulen und KiTas, kostenlose Schülerbeförderung oder Nachhilfeunterricht, sofern erforderlich. Besonders hilfreich sind die Leistungen für Schulsachen: Pro Schulkind und Schuljahr werden ab 2023 156 Euro ausgezahlt!

Ab wann wird der Kinderzuschlag gezahlt?

Wenn Sie den Kinderzuschlag beantragen wollen, dann stellen Sie möglichst bald einen Antrag. Denn der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt, sondern der Anspruch beginnt ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.

Gibt es Fallstricke und Risiken beim Kinderzuschlag?

Nein. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Anders als bei Hartz IV früher und dem Bürgergeld jetzt ist der Kinderzuschlag auch nicht mit weiteren Pflichten und Auflagen verbunden. Es drohen Ihnen auch keine Rückforderungen, falls Ihr Einkommen während des Bezugs von Kinderzuschlag ansteigt.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag

Die Webseiten www.familienkasse.de und www.kinderzuschlag.de bieten weitere Informationen, untere anderem ein ausführliches „Merkblatt Kinderzuschlag“ (PDF).

Sehr informativ ist auch die Seite www.familienportal.de des Familienministeriums.

Die Familienkasse bietet sowohl eine persönliche Beratung vor Ort als auch eine telefonische Beratung an: Die Telefonnummer 0800-4-5555-30 ist kostenfrei, Kindergeldnummer bereithalten.

Zudem ist ein Gespräch mit einer Beratungsfachkraft per Web-Cam möglich (zur Terminvereinbarung für die Videoberatung), etwa wenn beim Ausfüllen der Formulare Fragen auftreten.

Was wird alles auf Arbeitslosengeld 1 angerechnet?

In der Regel kann mit ungefähr 60% des letzten Gehalts gerechnet werden. Jedoch ist die genaue Berechnung des ALG 1 etwas komplexer. In keinem Fall kann das Arbeitslosengeld durch Ersparnisse geschmälert werden. Direkte Auswirkungen auf die Höhe haben nur Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen und der Sozialversicherung.

Wann wird Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, bei wem das Kind lebt. Sonderfälle gibt es auch hier. Nämlich dann, wenn das Kind einen eigenen Hausstand besitzt und nur ein Elternteil leistungsfähig ist.

Wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet?

Wie man sieht, zählt Kindergeld gemäß dem Einkommensteuergesetz nicht zum Einkommen. Auch Unterhalt, den ein Berechtigter für sich oder die Versorgung eines Kindes erhält, wird nicht dazu gerechtnet. Dies bedeutet, dass beispielsweise für die Genehmigung von Wohngeld das Kindergeld nicht angerechnet werden darf.