Wo mach ich einen pcr test

Bitte beachten Sie: In den Teststellen können keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin!

Kostenlose PCR-Testungen gibt es in den folgenden Fällen:

  • PCR-Test nach positivem Schnelltest
    Alle Bürger_innen haben Anspruch auf eine PCR-Bestätigungstestung nach einem positiven Schnelltest in einer Bürgerteststelle oder nach einem positiven Selbsttest. Die Möglichkeit der PCR-Testung nach positivem Schnelltestergebnis wird nicht in allen Bürgerteststellen angeboten. Sofern der Test nicht unmittelbar in der Teststelle erfolgen kann, erhalten Sie eine Information, welcher Kooperationspartner (z. B. Arztpraxis oder andere Teststelle) die PCR-Testung durchführen kann.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Ansprüche auf Durchführung von kostenlosen PCR-Testungen. Da die Durchführung dieser Tests an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist, können die nachfolgenden Testungen nur in den dafür gesondert beauftragten Teststellen erfolgen (siehe Liste der PCR-Teststellen).

  • PCR-Test für Gesundheitsmaßnahmen: Bürger_innen, die für eine Gesundheitsmaßnahme (Reha-Klinik, geplanter Krankenhausaufenthalt, etc.) eine PCR-Testung benötigen, können diese in allen Testzentren vornehmen, die hierfür beauftragt sind.
    • PCR-Test für Reiserrückkehrer: Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, haben einen Anspruch auf einen PCR-Test.

    • PCR-Test in Einrichtungen: Behandelte, Betreute, Gepflegte, Untergebrachte, Tätige und sonstige Anwesende in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV haben einen Anspruch auf einen PCR-Test, wenn außerhalb der regulären Versorgung in den letzten 14 Tagen eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt wurde.

    • PCR-Test für Kontaktpersonen: Personen mit Kontakt zu einer coronainfizierten Person haben Anspruch auf einen PCR-Test. Dieser kann in einer Arztpraxis erfolgen oder in einer beauftragten Teststelle. Als Nachweis gilt:
      • Nachweis der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes der positiv getesteten Person über einen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person
      • positiver PCR-Test eines Haushaltsmitgliedes (als Nachweis gilt hier der positive PCR-Test einer Person mit gleicher Anschrift)
      • Nachweis einer Einrichtung oder eines Unternehmens nach § 3 Abs. 2 Coronavirus-Testverordnung

    In allen anderen Fällen keine Kostenübernahme. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.

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    • Apothekenfinder PCR-Test-Coronavirus

    Apotheken, die den PCR-Test anbieten

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    Bei einigen Apotheken benötigen Sie für den Test einen Termin. Informieren Sie sich vorgängig auf der Website der Apotheke oder fragen Sie telefonisch nach. 

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        Die österreichischen Apotheken erweitern ihr kostenloses und niederschwelliges COVID-19-Testangebot: Zusätzlich zur bewährten Durchführung der Antigen-Schnelltests wird derzeit sukzessive ein landesweites Netz an teilnehmenden Apotheken aufgebaut, die den BürgerInnen auch gratis PCR-Testungen in Wohnortnähe anbieten.

        Die Abstrichnahme für den PCR-Test erfolgt in den Apotheken analog zu den Antigen-Tests durch geschultes Personal mittels Nasen- oder Rachenabstrichs. Diese Methode stellt den derzeitigen Gold-Standard der COVID-19-Testung dar und gibt der getesteten Person die großmögliche Sicherheit hinsichtlich einer möglichen Infektion. Die entnommene Probe wird umgehend zur Auswertung in ein regionales Partnerlabor geschickt.

        Das Ergebnis der PCR-Testung erhält die getestete Person in aller Regel binnen 24 Stunden per E-Mail oder SMS. Zudem besteht die Option, sich das Testzertifikat in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Ein negatives PCR-Testergebnis wird ab Probennahme 72 Stunden, in Wien 48 Stunden,  lang anerkannt und gilt auch als Eintrittstest für die Nachtgastronomie.

        Bis das neue PCR-Testangebot in die Online-Anmeldeplattform „Österreich testet“ integriert sein wird, werden die BürgerInnen gebeten, sich übergangsweise telefonisch bei der Apotheke vor Ort zu erkundigen, ob dort bereits PCR-Testungen durchgeführt werden und wann ein Termin verfügbar ist. Um die 24-Stunden-Frist einhalten zu können, müssen die Apotheken gesonderte Zeiten für PCR-Testungen festlegen. Anmeldungen für einen Antigen-Schnelltest erfolgen weiterhin über „Österreich testet“.

        Für die österreichischen Apotheken bedeutet die Umsetzung eines flächendeckenden PCR-Angebots einen enormen organisatorischen Aufwand und zugleich ein Agieren an der Grenze der Kostendeckung. Die Apotheken stellen ihre gute Infrastruktur jedoch gerne zur Verfügung, um den ÖsterreicherInnen dieses zusätzliche, zuverlässige Testangebot in allen Landesteilen zu ermöglichen.