Wo muss man sich überall melden wenn man arbeitslos ist?

Job verloren? Die Agentur für Arbeit möchte dies sehr früh wissen. FOCUS Online erklärt, wie man sich arbeitslos meldet und welche Unterlagen nötig sind.

Die Arbeitslosigkeit beginnt strenggenommen nicht am ersten Tag ohne Arbeit, sondern früher. Wer weiß, dass er seinen Job verlieren wird, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wer schon früher ohne Arbeit dasteht, muss sich innerhalb von drei Tagen rühren.

Arbeitslos wegen Corona? So gehen Sie vor

In Zeiten von Corona sind die Jobcenter für Publikum derzeit geschlossen. Das sollte jedoch kein Grund sein, mit der Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit zu warten. Sie müssen sich dennoch arbeitssuchend melden.

Die Bundesagentur für Arbeit zeigt sich jedoch bei den Melde-Fristen kulant: "Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Agentur partout nicht erreichen konnte – wenn etwa, wie in der ersten Hochphase der Corona-Krise geschehen, die Telefonleitungen der Arbeitsagentur zusammenbrechen –, lassen die Agenturmitarbeiter durchaus mit sich reden."

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Sie müssen sich erwerbslos melden? So wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit

  • Telefonisch
  • Persönlich bei einem Termin
  • Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur

Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine sogenannte Sperrzeit von einer Woche. Das heißt, er erhält am Anfang seiner Arbeitslosigkeit kein Geld und auch die Bezugsdauer sinkt um eine Woche.

Wer kündigt, bekommt ersteinmal kein Geld

Eine Sperrzeit droht auch, wenn Sie gekündigt haben. Wer kündigt oder wegen seines Verhaltens entlassen wurde, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die Gründe, die zur freiwilligen Kündigung oder zum Rauswurf geführt haben, müssen auf einem extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Wo muss man sich überall melden wenn man arbeitslos ist?

Arbeitslos? – Die wichtigsten Informationen

Melden müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Welche das ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. (Hier finden Sie die für Sie zuständige Dienststelle.)

Nach der ersten Meldung ist ein persönlicher Besuch in jedem Fall nötig. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss beantragt werden. Dafür müssen Sie einen sogenannten Grundantrag stellen. Darin wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden aber ersteinmal nur die letzten 24 Monate abgefragt.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag für die Erwerbslosigkeit

  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung (Hier gibt es das Formular)
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Bescheinigungen der früheren Arbeitgeber (bis fünf Jahre zurück). Um diese müssen Sie sich selber bemühen. Solange die Nachweise nicht vorliegen, kann die Arbeitsagentur nicht über ihren Antrag entscheiden.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit persönlich ein. Neben dem Antrag bespricht Ihr Betreuer mit Ihnen auch Ihre Zukunftsperspektiven: Wollen Sie im gleichen Beruf tätig sein? Kommt eine Umschuldung in Frage? Wie sieht Ihre Planung aus?

Im Anschluss prüfen die Sachbearbeiter den Antrag. Das dauert einige Tage. Erst danach   kann das Arbeitslosengeld freigegeben werden.

Unser Partneranwalt

Henning Meyersrenken ist Seniorpartner der Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Köln und unterhält Niederlassungen in Leipzig und Schwedt. Rechtsanwalt Henning Meyersrenken selbst ist hauptsächlich auf den Gebieten des Zivilrechts tätig. Speziell im Vertragsrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit unter anderen in Fragen betreffend Kaufverträge, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, bei Vertragsstörungen jeder Art, bei der Gestaltung von Verträgen etc. Die Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz bietet mit derzeit acht Anwälten und Fachanwälten kompetenten Rechtsbeistand in einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete, darunter auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wo muss man sich überall melden wenn man arbeitslos ist?

Henning Meyersrenken

Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz

Ist es egal wo ich mich arbeitslos melde?

Sie können sich arbeitsuchend melden, indem Sie direkt bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Es reicht aber auch aus, sich telefonisch unter der 0800 455 55 00 arbeitsuchend zu melden oder das Online-Formular der Arbeitsagentur zu nutzen.

Was macht man wenn man plötzlich arbeitslos ist?

Von der Arbeitslosmeldung zum beruflichen Neustart.
Schritt 1: Melde dich arbeitsuchend. ... .
Schritt 2: Melde dich arbeitslos. ... .
Schritt 3: Beantrage Arbeitslosengeld. ... .
Schritt 4: Lass dich zu deiner beruflichen Zukunft beraten. ... .
Schritt 5: Profitiere von der Unterstützung und Förderung der Arbeitsagentur..

Wie lange lässt mich das Arbeitsamt in Ruhe?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht unter anderem dann, wenn ein Anspruch auf andere Sozialleistungen wie Lohnersatzleistungen wegen Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgelder oder Erwerbsminderungs- oder Altersrente besteht. Auch während Arbeitskampfmaßnahmen tritt eine solche Ruhenszeit ein.