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Im Rahmen eines Umzugs ist viel Bürokratisches zu erledigen. Haben Sie Ihren Arbeitgeber bereits informiert? Ihre Bank und Haushaltsversicherung? Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen bei einer Adressänderung. Wer übersiedelt, hat nicht nur während des Umzugs alle Hände voll zu tun. Auch vor und nach einem Umzug gibt es einige Dinge, die Sie nicht vergessen dürfen – etwa den Wohnsitz ummelden und Ihre neue Adresse diversen Behörden und Dienstleistern bekanntgeben. Manche Behörden und Ämter in Österreich übernehmen eine Adressänderung vom Zentralen Melderegister automatisch – etwa das Finanzamt. Aber eben nicht alle. Folgend finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen bei einer Adressänderung: 1. MeldebehördeIhre erste Anlaufstelle sollte die Meldebehörde sein um den neuen Wohnsitz an- und den alten Wohnsitz abzumelden. Diese übernimmt Ihre neue Adresse in das Zentrale Melderegister. Bei Besitz eines Kraftfahrzeuges oder Hundes sind auch diese gegebenenfalls umzumelden. Kfz bei einer Zulassungsstelle, Hunde bei der Meldebehörde. 2. Arbeitgeber und BildungseinrichtungenNach der Meldebehörde sollten Sie so rasch wie möglich Ihren Arbeitgeber, bzw. das AMS, über die neue Adresse informieren. Diese zwei Stellen wiederum informieren in der Regel die Krankenversicherung. Weiters ist die neue Adresse Bildungseinrichtungen wie Universitäten (inklusive Studienbeihilfenbehörde), Schulen und Kindergärten bekannt zu geben. 3. VersicherungenOb Haushalts-, Pensions-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung, lassen Sie Ihre Versicherungsträger wissen, dass Sie umgezogen sind. Krankenversicherungsträger werden in der Regel vom Arbeitgeber bzw. AMS informiert. Sie können die Adressänderung aber auch ganz einfach online bei der Österreichischen Sozialversicherung erledigen. 4. Banken und KreditkartenunternehmenNachdem Kreditinstitute oft Briefe mit sehr persönlichen Inhalten wie Kontoauszügen versenden, sollten Sie hier auf eine Adressänderung keinesfalls vergessen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Kreditkartenfirma davon in Kenntnis zu setzen. 5. Energie- und TelekommunikationsanbieterIm Rahmen der Zählerstandsablesung beim Ausziehen können Sie den Energieanbietern (Strom, Heizung, Wasser) auch gleich die neue Adresse bekanntgeben. Vergessen Sie die Telekommunikationsanbieter (Fernsehen und Radio sowie Internet und Telefon) nicht. Wer bei einer Adressänderung leicht vergessen werden:
6. Nachsendeauftrag bei der PostWenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, dass keine wichtigen Zusendungen bei Ihrer alten Adresse liegen bleiben, ist ein Nachsendeauftrag bei der Post empfehlenswert. Dieser soll einige Tage vor dem Umzug entweder bei der nächsten Postfiliale oder online eingerichtet werden. Generell gilt: Übervorsichtig zu sein, schadet nicht. Ein Telefonanruf bei den genannten Stellen um die neue Adresse zu bestätigen kann vor allem dann zusätzlich Sicherheit bringen, wenn Sie keinen Nachsendeauftrag eingerichtet haben. Eine sehr effektive Methode, damit nach dem Umzug auch ohne Nachsendeauftrag so wenig Post wie möglich an die alte Adresse geschickt wird, ist die Anfertigung einer Liste. Fangen Sie rund zwei Monate vor dem Umzug an, Absender, von denen Sie Post erhalten, zu notieren. So können Sie diese kurz vor dem Umzug über die neue Adresse informieren. (scu) Weiterlesen:
Bei einem Umzug muss an vieles in kurzer Zeit gedacht werden. Neben Umzugskartons packen, einer neuen Einrichtung und der Wohnungsübergabe ist die Adressänderung nach dem Umzug eine wichtige Aufgabe. Ein Muss bei der Adressänderung ist die Mitteilung an Ämter und Behörden – aber auch Freunde, Versicherungen und andere Vertragspartner sollten über die Adressänderung informiert werden. Mit einer Checkliste hast du allen
wichtigen Stellen für die Adressänderungsmitteilung stets im Blick. Wer in Deutschland umzieht, der ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach dem
Umzug seine neue Meldeadresse dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen. Das ist aber nicht die einzige Behörde, die du über deine Adressänderung informieren musst. EinwohnermeldeamtLaut Bundesmeldegesetz (BMG) besteht eine allgemeine Meldepflicht des Wohnortes beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Anmeldung des Wohnsitzes muss spätestens 14 Tage nach dem Einzug in eine neue Wohnung erfolgen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Das Einwohnermeldeamt übermittelt die neuen Adressdaten automatisch an den Beitragsservice für den Rundfunk (GEZ). Eine gesonderte Information an die Rundfunkanstalten ist nicht notwendig. FinanzamtDas Einwohnermeldeamt informiert das Finanzamt nicht automatisch über die Ummeldung. Eine Mitteilung über die Adressänderung kann formlos beim bisherigen Finanzamt erfolgen (E-Mail, Fax oder Post). Das Finanzamt an eurer neuen Wohnadresse müsst ihr hingegen nicht informieren. In der nächsten Steuerklärung wird das zuständige Finanzamt euch an der neuen Meldeadresse registrieren.
Kfz-ZulassungsstelleBei dem Umzug in eine andere Gemeinde oder Stadt ist die Anmeldung eines Kfz bei der Zulassungsstelle notwendig. Die Adressänderung wird dann auf dem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vermerkt. Falls der Umzug in der gleichen Stadt oder Gemeinde erfolgt, dann ist lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist seit 2015 nicht mehr notwendig. Das bisherige Kennzeichen kann auch nach dem Umzug in eine andere Stadt weiter verwendet werden.
Mehr erfahren: Auto und Kfz-Versicherung ummelden Hund ummeldenHundehalter müssen zusätzlich bei einer Adressänderung den Hund ummelden. Für die Anmeldung genügt eine formlose Mitteilung an das ortsansässige Finanzamt. In einigen Gemeinden kann aber auch das Einwohnermeldeamt oder das Ordnungsamt zuständig sein. Für einige Hundehalter kann ein Antrag auf Hundesteuerbefreiung gestellt werden.
KindergeldstelleEmpfänger von Kindergeld oder einem Kinderzuschlag müssen die Kindergeldstelle über die Adressänderung informieren. Andernfalls kann es passieren, dass die Zahlungen ausgesetzt werden oder bei schwereren Vergehen ein Bußgeld verhängt wird. Die Ummeldung eines Kindes kann über ein Online-Formular erfolgen.
Die Kindergeldstelle (Familienkasse) muss separat über die Adressänderungen informiert werden. Eine Anmeldung über das Meldeamt ist nicht ausreichend. BAföG-AmtStudenten oder Auszubildende mit einer staatlichen Ausbildungsförderung (BAföG) sollten sofort nach ihrem Umzug dem BAföG-Amt im eigenen Interesse die neue Anschrift mitteilen. Die Adressänderung kann formlos per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Einige Ämter bieten eine Mietkostenbescheinigung als Download an. Diese kann man alternativ zu einem formlosen Schreiben verwenden. Eine Kopie vom Mietvertrag ist zwingend, der Adressänderung beizulegen. Das BAföG-Amt wird mithilfe des neuen Mietvertrages die Zuschüsse für die Wohnkosten automatisch anpassen.
Mehr erfahren: Adressänderung beim BAföG-Amt Der errechnete BAföG-Satz basiert auf den tatsächlichen Wohnkosten. Bei einem Wohnortwechsel ändern sich also abhängig von der Miete vielleicht die Zuschüsse, die jeden Monat an dich ausgezahlt werden. Agentur für ArbeitEmpfänger von Arbeitslosengeld, müssen die ARGE rechtzeitig informieren, wenn ein Umzug geplant wird. Bei einem nicht genehmigten Umzug mit Hartz 4 oder anderen Transferleistungen müssen einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Umzug stellen.
Nur weil der Vermieter einen Mietvertrag verschickt hat, bedeutet das keineswegs, dass die Mietwohnung bereits sicher ist. Nur ein vom Vermieter und Mieter unterschriebener ist gültig! JobcenterDas Jobcenter sollte vor einer Adressänderung, also vor dem Umzug, informiert werden. Falls das Jobcenter die Kosten für die Wohnung für angemessen hält, bekommt man als Zustimmung für einen Umzug eine Mietübernahmebescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wird dem Leistungsempfänger zugesichert, dass das Jobcenter für die Miete aufkommt, soweit der Mietvertrag zustande kommt.
Die Jobcenter sind zwar angehalten, sich beim Ausstellen der Mietübernahmebescheinigung zu beeilen, doch bis zur Ausstellung durch den Sachbearbeiter, kann trotzdem oft eine Woche oder mehr ins Land ziehen. In diesem Fall kann man nur hoffen, dass der Vermieter so lange wartet. Banken und BausparkassenBei einer Adressänderung ist bei vielen Banken eine Online-Ummeldung über die Website der Bank möglich. Besonders einfach ist der Adresswechsel für Online-Banking-Kunden. Eine Ummeldung erfolgt einfach über den Online-Account und muss mit einem Bestätigungscode validiert werden. Etwas komplizierter ist die Adressänderung für Kunden von der Stadtsparkasse und regionalen Bank, die in eine andere Stadt ziehen. Dann ist nämlich eine andere Stadtsparkasse / Filiale zuständig. Für die Ummeldung bei der Stadtsparkasse müssen alle Konten, Kreditkarten, Dispokredite und Einzugsermächtigungen gelöscht und neu angelegt werden – meist ist das sehr aufwendig. Wir empfehlen bei einem Ortswechsel direkt zu einer günstigeren Bank wechseln. Unverbindlich Girokonten vergleichen.
Mehr erfahren: Bank ummelden VersicherungenVersicherungen sollten frühzeitig über den Umzug informiert werden. Die Adressänderung kann man häufig formlos bei der jeweiligen Versicherung einreichen. Bei einer Hausratversicherung sollte man unbedingt den Vertrag an die neue Wohnungsgröße anpassen, damit eine Über- oder Unterdeckung ausgeschlossen werden kann. Das sind die häufigsten Versicherungen, welche umgeldet werden müssen:
Autohalter sollten ebenfalls ihre Versicherung zeitnah informieren. Nach einem Umzug können sich die Beiträge ändern, da der Wohnort zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Ummeldung besteht nicht.
Mehr erfahren: Versicherungen ummelden EnergieversorgerMit der Wohnungsübergabe wird häufig ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt. In diesem sollte man schriftlich die Zählerstände notieren. Die Zählerstände sollten zusammen mit einer Umzugsmitteilung an den Energieversorger (Strom, Gas) gemeldet werden. Daraufhin kann der Energieversorger eine stich-tagesgenaue Abrechnung erstellen. Haushalte in einem teuren Grundtarif sollten den Umzug nutzen, um in einen günstigeren Strom oder Gas-Tarif zu wechseln. Mit einem Versorger-Wechsel sparen Haushalte im Durchschnitt zwischen 200 und 400 Euro im Jahr!
Mehr erfahren: Strom ummelden Internet & TelefonMehr als ein paar Tage ohne Internet und Telefon? In Zeiten von Homeoffice und Streaming ist das für viele Haushalte kaum vorstellbar. Wer nach seinem Umzug direkt surfen und telefonieren will, sollte frühzeitig seine Adressänderung dem eigenen Anbieter für Internet und Telefon mitteilen. Je nach Anbieter und Aufwand kann das Freischalten etwas dauern. Nicht selten benötigen Internet-Provider bis zu 6 Wochen für die Freischaltung eines neuen Anschlusses. Ein Sonderkündigungsrecht haben alle Nutzer, bei denen nach dem Umzug die vertraglich vereinbarte Leistung (Internet-Geschwindigkeit) nicht mehr eingehalten werden kann. Bei Nutzern, bei denen die vereinbarte Internetgeschwindigkeit auch am neuen Wohnort eingehalten werden kann, müssen keine Vertragsverlängerungen in Kauf nehmen.
Mehr erfahren: Internet und Telefon ummelden PostUnverzichtbar bei einem Umzug: Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einreichen. Mit einem Nachsendeauftrag bei der Post werden alle Postkarten, Einschreiben und Warensendungen an die neue Postadresse weitergeleitet. Das gibt Sicherheit bei der Adressänderung, dass auch alle wichtigen Postsendungen ankommen. Der Post-Nachsendeauftrag kann bequem online beauftragt werden.
Schule & KiTaEltern mit Kleinkindern sollten sich frühzeitig über das jeweilige Betreuungsangebot und den Anmeldeprozess von Krippen und Kitas am neuen Wohnort zu informieren. Die Fristen und Vorgehensweisen können durchaus je nach Gemeinde und Stadt unterschiedlich geregelt sein. Kinder im nicht schulpflichtigen Alter, welche bereits in einer Betreuungseinrichtung am alten Wohnort zugeordnet sind, müssen zunächst abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden. Bleibt das Kind in der bisherigen Betreuungseinrichtung, erfolgt die Mitteilung der Adressänderung als formloser Antrag bei der betreuenden Einrichtung. Kinder im schulpflichtigen Alter müssen am neuen Wohnort angemeldet werden. Die Formulare und Unterlagen sind je nach Schule unterschiedlich. Die Anmeldeformulare können bei dem jeweiligen Sekretariat angefragt werden. Bei einem Schulwechsel in ein anderes Bundesland wird dringend empfohlen, sich mit dem jeweiligen Schulsystem auseinander zu setzen. Erfolgt der Umzug in der gleichen Gemeinde oder Stadt, dann muss die Adressänderung der Schule mitgeteilt werden. Kinder im Grundschulalter können in eine Grundschule im jeweiligen Schulbezirk an der neuen Meldeadresse zugewiesen werden. Ältere Kinder auf einer weiterführenden Schule müssen sich bei einem Umzug in einen anderen Stadtbezirk bei der gewünschten Schule bewerben oder können weiter auf ihrer bisherigen Schule verbleiben.
VereineWer in einem Freizeit- oder Amateurverein als Mitglied angemeldet ist und aufgrund eines Umzugs nicht mehr teilnehmen kann, der sollte sich frühzeitig um seine Kündigung bemühen. Viele Vereinsbeiträge werden nach einem Stichtag als Jahres- oder Halbjahresbetrag fällig. Verpasst man den Stichtag, dann ist meist der volle Betrag zu zahlen. Die Abmeldung kann bei den meisten Freizeit- und Sportvereinen formlos erfolgen. Zwar ist eine formlose E-Mail oder ein Brief nicht rechtssicher, dennoch sind vor allem Vereine in dieser Hinsicht kulant. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte seine Kündigung als Einschreiben mit Rückantwort versenden. Bei einer Adressänderung ohne Kündigung sollte eine kurze formlose E-Mail an das Vereinspostfach ausreichen. Finden kannst du die Kontakt-E-Mail-Adresse im Impressum auf der Homepage vom Verein.
Anschreiben: Muster & Vorlage[Empfänger: Name + Adresse] [Ort, Datum] [Absender: Name + Adresse] Adressänderung für die Kunden-Nr. / Mitglieds-Nr.: Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name einfügen], hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich meine Wohnadresse seit dem [Datum einfügen] geändert hat. Meine neue Adresse lautet wie folgt: [Name] Die Änderung ist gültig seit / ab: [Datum einfügen] Mit freundlichen Grüßen [Name + Unterschrift] Checkliste zur Adressänderung: DOC & PDFFolgende Stellen sollten über eine Adressänderung nach dem Umzug informiert werden: Auto (Kfz-Zulassungsstelle), Banken und Bausparkassen, Ämter und Behörden, Kirche, Kredit- und Kundenkarten, Post, Rundfunkanstalt, Vereine, Schule und KiTas, Versicherungen, Zeitungs-, Zeitschriften- sowie Streamingabonnements. Checkliste für die Adressänderung selber erstellen: So einfach geht es.Du möchtest deine Checkliste für die Ummeldungen selber gestalten? Dann nutze doch einfach eine Checkliste für die Adressänderung im Doc. Öffne die Datei auf deinem Computer in Word und passe das Muster ganz nach deinen Wünschen an. Strukturiere deine Checkliste für die Adressänderung nach einem System. Was kommt zuerst? Was ist dir am wichtigsten? Eine komplette Checkliste für deinen Umzug und alle wichtigen Aufgaben kannst du in dem Ratgeber zur Umzugscheckliste finden. Häufig gestellte Fragen zur Adressänderung: Bild von Free-Photos auf Pixabay Wo melde ich mich um?Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen.
Wo überall Adresse ändern Schweiz?Checkliste zur Adressänderung nach dem Umzug. Post: Nachsendeauftrag stellen.. Arbeitgeber über die neue Adresse informieren.. Kfz-Ummeldung bei Zulassungsstelle nach dem Umzug.. Kindergarten / Schule über den Umzug informieren.. Was muss ich beachten wenn ich umziehen will?Wir haben eine kurze Checkliste für Sie zusammengestellt.. Verträge ab- bzw. ... . Dokumentation alte Wohnung. ... . Dokumentation neue Wohnung. ... . Haushaltversicherung. ... . Mietabrechnung und Daueraufträge. ... . Umsiedeln organisieren. ... . An-, Ab- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes und Bekanntgabe der neuen Adresse bei allen relevanten Stellen.. Was ist bei einem Umzug in eine andere Stadt zu beachten?Weitere Stellen, bei welchen Du Deine Adressänderung mitteilen musst sind:. Arbeitgeber, Arbeitsamt oder Bafög-Amt bzw. ... . Kindergarten und / oder Schule,. Krankenkasse,. ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice (GEZ) ummelden,. Strom ummelden,. Gas ummelden,. Versicherungen (wie die Hausratsversicherung) ummelden,. |