1957 immer die gleiche partei den ministerpräsidenten

1957 immer die gleiche partei den ministerpräsidenten
Der Vizepräsident de Deutschen Bundestages Thomas Dehler und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28....

Bei der zweiten Bundestagwahl am 6. September 1953 legten CDU und CSU deutlich zu und erzielten in Sitzen gerechnet sogar die absolute Mehrheit. Dennoch wollte Adenauer die „kleine Koalition“ nicht nur beibehalten, sondern sie sogar zu einer „Sammel-Koalition“ der Kräfte rechts der SPD unter Hereinnahme des GB/BHE ausbauen, um eine verfassungsändernde Mehrheit für die Wehrgesetzgebung zu erhalten. Hierfür nahm Adenauer auch eine merkliche Vergrößerung des Kabinetts in Kauf, das nun drei zusätzliche „Bundesminister für besondere Aufgaben“ ohne fachlichen Ressortzuschnitt aufwies.

Insgesamt verlief die Regierungsbildung weitgehend nach Adenauers Willen. So konnte er es sich sogar leisten, nach einem ersten Sondierungsgespräch mit der FDP-Delegation am 10. September 1953 in einen mehrwöchigen Urlaub zu fahren, um die Verhandlungen dann Anfang Oktober zügig abzuschließen. Bereits am 9. Oktober 1953, immerhin elf Tage vor der Ernennung des neuen Kabinetts, wurde er abermals zum Bundeskanzler gewählt.

Ausgerechnet bei der heikelsten Personalfrage der neuen Bundesregierung war Adenauer jedoch nicht ganz Herr des Verfahrens. Sie betraf den bayerischen FDP-Politiker und bisherigen Justizminister Thomas Dehler. Berühmt-berüchtigt für sein aufbrausendes Temperament, hatte Dehler in der ersten Legislaturperiode nicht nur die SPD und die Gewerkschaften gegen sich aufgebracht, sondern – im Zuge des innenpolitischen Streits um die Westverträge – auch das Bundesverfassungsgericht und sogar den Bundespräsidenten. So sperrte sich Theodor Heuss, trotz seines übergeordneten Amtes immerhin selbst ein FDP-Politiker, gegen dessen Rückkehr ins Kabinett und kündigte sogar an, gegebenenfalls die Ernennungsurkunde nicht zu unterzeichnen. Unter diesem Druck schwenkte Adenauer, der Dehler ursprünglich wiederberufen wollte, um.

Als Entschädigung hierfür wurde Dehler am 20. Oktober 1953 an die Spitze der FDP-Bundestagsfraktion gewählt, fünf Monate später übernahm er auch den Parteivorsitz. Hiermit zog die FDP eine Lehre aus dem Bedeutungsverlust der ersten Legislaturperiode. Der temperamentvolle Franke sollte das liberale Profil gegenüber der CDU schärfen und die Konflikte in der Koalition (begrenzt) eskalieren. Dies tat er im überreichlichen Maße, indem er den Bundeskanzler immer wieder scharf angriff und ihm öffentlich vorwarf, durch die Politik der Westbindung die deutsche Einheit geopfert zu haben. Hierdurch wurde, kaum verwunderlich, die Koalitionsatmosphäre zusehends vergiftet.

Als die FDP-Fraktion im Frühjahr 1955 mehrheitlich gegen das Saarstatut stimmte, war das Zerwürfnis unwiderruflich. Zwischen den Spitzenpolitikern der Koalition herrschte das blanke Misstrauen. Adenauer weigerte sich wiederholt, Dehler zu vertraulichen Sitzungen hinzuzuziehen und war allenfalls noch bereit, ihn „in Gegenwart von zuverlässigen Zeugen“ zu empfangen. Schließlich verkehrten sie fast nur noch auf dem schriftlichen Weg. Im Falle Adenauers und Dehlers stellte sich die Koalitionskrise als politisch-persönliche Vertrauenskrise dar, die in Ermangelung verstetigter Kontakte auf Spitzenebene nicht behoben werden konnte. Zusätzlich verschärfend wirkte die Methode der Konfliktaustragung, von Dehler treffend als „Briefkrieg“ bezeichnet: Der FDP-Vorsitzende hielt eine kritische Rede über die Außen- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung und wurde vom Kanzler schriftlich zur Rede gestellt. Da er meist ohne Manuskript sprach, konnte er aber auf bestimmte Passagen nicht festgelegt werden. Zeitungsberichte tat er als entstellt oder falsch zitiert ab. Daraus ergab sich ein erregter Briefwechsel voller Vorwürfe und Gegenvorwürfe, der teils seinen Weg in die Presse fand.

Im Laufe des Jahres 1955 gelangte Adenauer zu der Ansicht, Dehler sei nicht das Opfer seines ungezügelten Temperaments, sondern arbeite gezielt auf einen Bruch der Koalition hin, um die FDP als deutschlandpolitischen Oppositionsakteur neu zu positionieren. Mit Schreiben vom 22. November 1955 forderte der Kanzler von der FDP-Fraktion eine Garantieerklärung, dass sie bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr öffentlich von der Regierungslinie abweichen würde, damit „eine agitatorische Auseinandersetzung über die gemeinsame Arbeit der Koalitionsparteien bei den Bundestagswahlen 1957 ausgeschlossen wird“.

Mit Blick auf Dehler, der auch innerparteilich polarisierte, wollte er die FDP zu einer Entscheidung zwingen. Ein etwaiges Ende der Koalition kalkulierte er dabei wohl ein. Die geforderte Garantieerklärung verweigerte Dehler, darin gestärkt durch einen einstimmigen Beschluss der Fraktion. Nun sah Adenauer sich genötigt, dem Drängen nach einer mündlichen Aussprache, die ihm von verschiedenen Seiten nahegelegt worden war, nachzugeben. Angesichts dieser Vorgeschichte war bei den Koalitionsbesprechungen am 6., 7. und 13. Dezember 1955 ein harter Schlagabtausch zu erwarten. Tatsächlich mündeten die auf Tonband aufgezeichneten Gespräche in einem Scherbengericht der Koalition, aus dem Adenauer allerdings gestärkt hervorging. Seine Strategie, den innerlich zerstrittenen Koalitionspartner durch gezielte Konflikteskalation gefügig zu machen, schien aufzugehen. Dann jedoch nahmen die Dinge eine unerwartete Wende: Einen Tag nach der letzten Koalitionsrunde mit Dehler legten die Unionsvertreter im Wahlrechtssonderausschuss des Deutschen Bundestages einen Vorschlag für die Reform des Wahlrechts vor, der die bestehende Mischform zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht zugunsten des Mehrheitswahlrechts geändert und die FDP an den Rand des parlamentarischen Ruins getrieben hätte. Dieser – sicherlich mit Adenauer abgestimmte – Schritt erwies sich als folgenschwerer Fehler. Schlagartig verband sich die heikle Wahlrechtsfrage mit dem Koalitionskonflikt, verwandelte sich die Krise der führenden Personen in eine Krise der koalierenden Parteien. Alle Versuche, die beiden Aspekte voneinander zu trennen, blieben erfolglos. Am 10. Januar 1956 wurde Dehler im Fraktionsvorsitz bestätigt.

Aus Adenauers Sicht nicht weniger bedenklich erschienen die Verwerfungen in der nordrhein-westfälischen Landespolitik. In Düsseldorf nahm eine Riege junger FDP-Politiker um Willi Weyer, Wolfgang Döring und Walter Scheel die Wahlrechtsfrage zum Anlass, um einen Koalitionswechsel von der CDU zur SPD herbeizuführen. Als Adenauer hiervon Nachricht erhielt, bemühte er sich nach Kräften, den fatalen Präzedenzfall zu verhindern. Obwohl er Bereitschaft signalisierte, die umstrittene Wahlrechtsreform zurückzuziehen, konnte er die Bildung der sozial-liberalen Koalition in Düsseldorf am 20. Februar 1956 nicht verhindern. Daraufhin eskalierten auch die Spannungen in der zerstrittenen Bundestagsfraktion der FDP. Drei Tage später erklärte der regierungstreue Flügel um August Martin Euler seinen Austritt. Der überwiegende Teil der Abgeordneten, 36 von 52, blieb der Fraktion jedoch treu und ging unter Dehlers Führung in die Opposition.

Es gibt keinen Beleg dafür, dass Adenauer die FDP als parteipolitische Kraft gezielt zerschlagen wollte. Vermutlich hätte er wohl keine Bedenken getragen, ihre Reste in die Volkspartei CDU zu integrieren – ähnlich wie es im Falle des GB/BHE, dessen Fraktion sich 1955 ebenfalls gespalten hatte, und später bei der DP geschah. So aber war das Ergebnis wenig befriedigend – die FDP blieb intakt, während der Neugründung der Dissidenten, der Freien Volkspartei (FVP), keine lange Lebensdauer beschieden war.

Die Schwäche der FVP wurde für Adenauer bald zum Problem, da schlechte Umfragewerte für die CDU das Fehlen einer bürgerlichen Mehrheit nach der Bundestagswahl befürchten ließen und innerhalb der Union unerwünschte Debatten über eine Große Koalition geführt wurden. Im Interesse einer Rückfalloption ließ sich Adenauer im Laufe des Jahres 1956 auf informelle Sondierungen über eine Wiederherstellung der Koalition mit Dehler ein, die freilich zum Scheitern verurteilt waren, da hierfür in der FDP die politische Basis fehlte. Zudem ließ der nordrhein-westfälische Landesverband keinerlei Bereitschaft erkennen, einer zentralen Forderung Adenauers nachzukommen, nämlich die Regierungsumbildung in Düsseldorf rückgängig zu machen. Kurze Zeit später zerfiel Dehlers parteiinterne Macht; zunächst musste er Anfang Januar 1957 den Vorsitz der Fraktion abgeben, kurz darauf den Vorsitz der Partei.

Wer regierte 1957?

Die Unionsparteien erhielten mit 269 der 497 Bundestagsmandate (zuzüglich 8 bzw. 22 nicht stimmberechtigte Berliner Abgeordnete) die absolute Mehrheit; Konrad Adenauer wurde am 22. Oktober 1957 erneut zum Bundeskanzler gewählt.

Hat in Deutschland schon mal eine Partei alleine regiert?

vom 28. Oktober bis zum 1. Dezember 1966: Minderheitsregierung der CDU/CSU unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) vom 17. September bis zum 1. Oktober 1982: Minderheitsregierung der SPD unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD)

Welche Parteien waren im ersten Bundestag?

September 1949, traten von den drei unabhängigen Abgeordneten einer der CDU/CSU- und einer der FDP-Fraktion bei.

Was gab es in der DDR für Parteien?

Neben der SED gab es vier weitere Parteien, die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD).