Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Urlaubsdauer sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung Show
konkret zu vereinbaren. Vorsicht! Auch in Zeiträumen, in denen der Betrieb geschlossen ist, wird vom Arbeitnehmer Urlaub nicht automatisch konsumiert, sondern muss ebenfalls konkret vereinbart werden (Betriebsurlaub). Tipp!Ein Betriebsurlaub sollte bereits im Vorhinein schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden, wobei allerdings nicht der gesamte Jahresurlaub vom Betriebsurlaub erfasst sein darf! Form der UrlaubsvereinbarungDie Urlaubsvereinbarung ist an keine besonderen Formvorschriften gebunden und kann daher schriftlich, mündlich, aber auch schlüssig zustande kommen. Vorsicht! Urlaub und ArbeitsverhinderungFür Arbeitsverhinderungen, bei denen Entgeltfortzahlungsanspruch besteht (z.B. Krankenstände, Pflegefreistellungen oder sonstige wichtige Hinderungsgründe), kann ein Urlaub rechtswirksam nicht vereinbart werden. Beispiel: Erkrankung während des UrlaubesErkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubes für mehr als drei Kalendertage, gelten die während des Urlaubes liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaubstage, wenn der Arbeitnehmer
unaufgefordert vorlegt. Grundsätze des UrlaubsverbrauchesGrundsätzlich sollte der Jahresurlaub möglichst bis zum Ende des jeweiligen Urlaubsjahres verbraucht werden. Unverbrauchte Urlaube (bzw. Urlaubsteile) werden in das nächste Urlaubsjahr übertragen. Der Urlaub kann in zwei Teilen verbraucht werden, wobei ein Teil mindestens sechs Werktage betragen muss. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann aber auch der Verbrauch einzelner Urlaubstage vereinbart werden. Vorsicht! Einseitiger UrlaubsantrittIn folgenden Fällen kann der Arbeitnehmer den Urlaub einseitig antreten:
Vorsicht! UrlaubsablöseVereinbarungen über den Verzicht des Arbeitnehmers auf den Jahresurlaub bei gleichzeitiger Ablöse in Geld widersprechen dem Urlaubszweck und sind daher rechtsunwirksam. Werktage sind die 6 Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag. Wird der Arbeitnehmer regelmäßig nur 5 oder weniger Wochentage beschäftigt, ist der Urlaubsanspruch in die entsprechenden Arbeitstage umzurechnen.
Tipp! Mit dem Arbeitnehmer kann eine wertneutrale Umrechnung des Urlaubsanspruches in Stunden vereinbart werden. Zu beachten ist dabei allerdings ein unter Umständen erhöhter administrativer Aufwand bei der Führung der Urlaubsaufzeichnungen. Zusammenrechnung von Dienstzeiten beim selben ArbeitgeberAuf die Wartezeit von 25 Dienstjahren für das erhöhte Urlaubsausmaß sind neben den Dienstjahren des laufenden Arbeitsverhältnisses
zusammenzurechnen. Die Zusammenrechnung unterbleibt, wenn die Unterbrechung durch
eingetreten ist. Anrechnung anderer Vordienstzeiten, Schulzeiten, etc.Auf die Wartezeit von 25 Dienstjahren für das erhöhte Urlaubsausmaß sind anzurechnen:
bis zu insgesamt maximal 5 Jahren. Vorsicht! Schulzeiten an einer allgemeinbildenden höheren, berufsbildenden mittleren oder höheren Schule sind mit höchstens 4 Jahren zu berücksichtigen. Bei einem Zusammentreffen von Schulzeiten mit Vordienstzeiten ist die gesamte Anrechnung mit 7 Jahren begrenzt. Vorsicht! Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ist maximal mit 5 Jahren anzurechnen. AnspruchDer Urlaubsanspruch entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach sechs Monaten ist voller Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres bereits in voller Höhe. Zu einer Verkürzung des Urlaubsanspruches im betreffenden Urlaubsjahr führen
Vorsicht! VerjährungDer Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Diese Frist verlängert sich bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz um den Zeitraum der Karenz. Beispiel: Beginn Urlaubsjahr: 1.2.2014 Der Arbeitnehmer kann daher den Jahresurlaub für 2014 bis zum 31.1.2017 verbrauchen. Zu beachten ist allerdings, dass jeder Urlaubskonsum (z.B. im Urlaubsjahr 2012) auf das älteste noch unverbrauchte Urlaubsguthaben anzurechnen ist. Wie oft darf der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen?Er muss also einem Urlaubsantrag auch hinsichtlich der gewünschten Zeit stattgeben. Etwas anderes gilt aber dann, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter Vorrang haben. Dann darf im Einzelfall ein Urlaubsantrag auch einmal abgelehnt werden.
Kann der Arbeitgeber zu viel gewährten Urlaub zurückfordern?Nach § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt nämlich, dass Sie das Urlaubsentgelt für zu viel genommene Urlaubstage nicht erstatten müssen. Einen Rückzahlungsanspruch könnte Ihr Arbeitgeber nur haben, wenn Sie sich den Urlaub arglistig erschlichen hätten.
Kann der Chef mir den Urlaub verweigern?Der Erholungsurlaub ist an den Wunsch des Mitarbeiters gebunden. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer die Zeit ihres Urlaubs frei wählen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur dann verweigern, wenn er zwingende betriebliche Gründe nachweisen kann, die gegen eine Gewährung sprechen.
Kann der Arbeitgeber über den Urlaub bestimmen?Darf der Arbeitgeber Urlaub einseitig festlegen? Den Zeitraum des Urlaubs festzulegen, ist also grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Er sollte in dem Zusammenhang deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt.
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